Staatsbürgerschaft / Einbürgerung in Albanien
Ein dokumentierter Weg dieser Art in Albanien, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung (Gesetz 113/2020, Art. 8)
Einbürgerung nach 7 Jahren rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalts mit gültiger Daueraufenthaltserlaubnis, Albanischkenntnissen und grundlegenden Geschichtskenntnissen. Ein Ehegattenweg (3 Jahre Ehe + 1 Jahr Aufenthalt) ist von der 7-Jahres-Frist und den Sprachvoraussetzungen befreit.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel 12–24 Monate (mehrstufig)
- Gültigkeit
- Dauerhaft
- Sprachanforderung
- Nachweis von Albanischkenntnissen (mündlich und schriftlich) und grundlegender albanischer Geschichte
- Staatsbürgerschaft
- 7 Jahre (allgemein); 3 Jahre Ehe + 1 Jahr Aufenthalt (Ehegattenweg)
Anforderungen
- 7 Jahre rechtmäßiger ununterbrochener Aufenthalt + gültige Daueraufenthaltserlaubnis
- Angemessene Unterkunft
- Rechtmäßiges ausreichendes Einkommen (indexiert an den Mindestlebensstandard)
- Strafregisterbescheinigung (keine Verurteilung ≥3 Jahre)
- Nachweis von Albanischkenntnissen und grundlegender Geschichte
- Alle ausländischen Dokumente apostilliert/legalisiert und ins Albanische übersetzt
Erforderliche Dokumente
- Nachweis von 7 Jahren rechtmäßigem ununterbrochenem Aufenthalt + gültiger Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich
- Nachweis angemessener Unterkunft erforderlich
- Nachweis rechtmäßigen ausreichenden Einkommens (indexiert an den Mindestlebensstandard) erforderlich
- Strafregisterbescheinigung (keine Verurteilung ≥3 Jahre) erforderlich
- Nachweis von Albanischkenntnissen (mündlich und schriftlich) und grundlegender albanischer Geschichte erforderlich
- Ausländische Dokumente apostilliert/legalisiert und ins Albanische übersetzt erforderlich
Offizielle Gebühren
- Bearbeitungsgebühr (Agentenschätzung ~EUR 200; offiziell bestätigen) 200 EUR
Verfahrensschritte
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1
Antrag einreichen
Antrag beim örtlichen Standesamt (Zyra e Gjendjes Civile) für das Innenministerium einreichen.
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2
Prüfung und Verifizierung
Vollständigkeitsprüfung, dann Hintergrund-/Dokumentenverifizierung.
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3
Interview und Kommission
Interview falls erforderlich, dann Prüfung durch die Einbürgerungskommission.
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4
Endgültige Entscheidung
Endgültige Entscheidung (in der Regel 12–24 Monate).