Startup-Visum in Finnland
Ein dokumentierter Weg dieser Art in Finnland, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
Aufenthaltserlaubnis für Start-up-Unternehmer
Gründer wachstumsorientierter Start-ups können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, nachdem sie eine positive Stellungnahme von Business Finland erhalten haben.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 2 Wochen über Fast Track bei vollständigen Anträgen.
- Gültigkeit
- Erste Erlaubnis bis zu 2 Jahre.
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Erlaubnis; später für die Einbürgerung erforderlich.
- Daueraufenthalt
- Daueraufenthalt in der Regel nach 4 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren (mit Sprachkenntnissen) oder 8 Jahren.
Anforderungen
- Positive Stellungnahme von Business Finland
- Eigentum an einem wachstumsorientierten Start-up oder Absicht, eines zu gründen
- Gesicherte Mittel
- Gültiger Reisepass
Erforderliche Dokumente
- Stellungnahme von Business Finland erforderlich
- Gültiger Reisepass erforderlich
- Nachweis gesicherter Unterhaltsmittel erforderlich
- Ausgefüllter Enter Finland-Antrag erforderlich
Offizielle Gebühren
- Online-Antragsgebühr (Start-up-Unternehmer) 490 EUR
Verfahrensschritte
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1
Beantragung der Eignungsbescheinigung
Einreichung eines Geschäftsplans bei Business Finland (online in Enter Finland) zur Bewertung.
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2
Erhalt einer positiven Stellungnahme
Erhalt einer positiven Eignungsbescheinigung, die das Wachstumspotenzial bestätigt.
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3
Antrag bei Migri
Einreichung des Aufenthaltstitelantrags für Start-up-Unternehmer in Enter Finland.
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4
Nutzung des Fast-Track-Verfahrens, falls berechtigt
Berechtigte Antragsteller können die Genehmigung in etwa zwei Wochen erhalten.
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5
Erhalt der Genehmigung
Abholung der Aufenthaltstitelkarte.