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Daueraufenthalt in Malta

3 dokumentierte Wege dieser Art in Malta, jeweils mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Aufenthaltstitel für wirtschaftliche Selbstversorgung

Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die sich aufgrund wirtschaftlicher Selbstversorgung in Malta aufhalten, häufig Begünstigte des Global Residence oder Malta Retirement Programme.

Bearbeitungszeit
Variabel
Gültigkeit
Verlängerbar
Sprachanforderung
Keine
Daueraufenthalt
Zählt zur EU-Langzeitaufenthaltsberechtigung nach 5 Jahren
Staatsbürgerschaft
Einbürgerung nach in der Regel 12 ununterbrochenen Monaten plus 4 Gesamtjahre in den letzten 6 Jahren

Anforderungen

  • Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (oft GRP/MPRP/Rentnerprogramm-Begünstigte)
  • Erfüllung der in Formular K festgelegten finanziellen Schwellenwerte
  • Reisedokument mindestens 8 Monate gültig

Erforderliche Dokumente

  • Formular K erforderlich
  • Reisedokument mindestens 8 Monate gültig erforderlich
  • Nachweis der Erfüllung der in Formular K festgelegten finanziellen Schwellenwerte erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Antrag (Neu und Verlängerung) 100 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    Einreichen von Formular K

    Einreichen von Formular K über das Expatriates Unit Portal (expatriates.identita.gov.mt).

  2. 2

    Bewertung

    Identita bewertet die wirtschaftliche Selbstversorgung und stellt die Genehmigung aus.

Offizielle Quellen

EU-Langzeitaufenthalt (Drittstaatsangehörige)

Permanenter EU-Langzeitaufenthaltsstatus für Drittstaatsangehörige nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt, geregelt durch S.L. 217.05 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/109/EG.

Bearbeitungszeit
Variabel
Gültigkeit
Status ist dauerhaft; Aufenthaltserlaubnis wird für 5 Jahre ausgestellt (verlängerbar)
Sprachanforderung
Integrationsmaßnahmen gemäß S.L. 217.05
Daueraufenthalt
Gewährt nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Einbürgerung nach in der Regel 12 ununterbrochenen Monaten plus 4 Gesamtjahre in den letzten 6 Jahren

Anforderungen

  • 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt
  • Stabile und regelmäßige Mittel
  • Eigene Unterkunft
  • Integrationsmaßnahmen (gemäß S.L. 217.05)

Erforderliche Dokumente

  • Formular L erforderlich
  • Reisedokument mindestens 8 Monate gültig erforderlich
  • Nachweis stabiler Mittel und Unterkunft erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Antrag 500 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    Online einreichen

    Formular L online über das Expatriates Unit Portal (expatriates.identita.gov.mt) einreichen.

  2. 2

    Biometrie

    Vereinbaren Sie einen Biometrietermin und erscheinen Sie mit Originaldokumenten.

  3. 3

    Status gewährt

    Der Status ist dauerhaft; die Aufenthaltserlaubnis wird für 5 Jahre ausgestellt und ist verlängerbar.

Offizielle Quellen

Daueraufenthalt / eResidence für EU-Bürger

Anmeldeweg für EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige, die länger als 3 Monate in Malta bleiben, mit Ausstellung des Daueraufenthaltsdokuments nach 5 aufeinanderfolgenden Jahren.

Bearbeitungszeit
Terminrückmeldung innerhalb von 48 Arbeitsstunden
Gültigkeit
Dokument in der Regel für 5 Jahre ausgestellt; Daueraufenthaltsdokument (10 Jahre) nach 5 aufeinanderfolgenden Jahren
Sprachanforderung
Keine
Daueraufenthalt
Daueraufenthaltsdokument nach 5 aufeinanderfolgenden Jahren
Staatsbürgerschaft
Einbürgerung nach dem maltesischen Staatsbürgerschaftsgesetz

Anforderungen

  • EU/EWR/Schweizer Staatsangehörigkeit
  • Aufenthalt in Malta länger als 3 Monate
  • Kategoriespezifisch (Arbeitnehmer/Selbstständige, Selbstversorger, Student, Familienangehöriger)

Erforderliche Dokumente

  • Originalausweis oder Reisepass (plus Kopien) erforderlich
  • Kategoriespezifische Dokumente (Arbeitnehmer/Selbstständige, Selbstversorger, Student, Familienangehöriger) erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Antrag auf eResidence-Dokument

Verfahrensschritte

  1. 1

    Online registrieren

    EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige, die länger als 3 Monate bleiben, registrieren sich online über das Expatriates Portal; Terminrückmeldung innerhalb von 48 Arbeitsstunden.

  2. 2

    Dokument ausgestellt

    Dokument in der Regel für 5 Jahre ausgestellt; nach 5 aufeinanderfolgenden Jahren wird das Daueraufenthaltsdokument ausgestellt.

Offizielle Quellen