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Forschung / Wissenschaftler in Malta

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Malta, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Forschende / Auszubildende / Freiwillige / Praktikanten

Aufenthaltsweg gemäß Richtlinie (EU) 2016/801 für Forschende, die über eine Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung zugelassen werden, sowie für Auszubildende, Freiwillige und Praktikanten.

Bearbeitungszeit
Variabel
Gültigkeit
Dauer der Aufnahmevereinbarung / des Programms
Sprachanforderung
Keine; Englisch weit verbreitet
Daueraufenthalt
Zählt zur EU-Langzeitaufenthaltsberechtigung nach 5 Jahren
Staatsbürgerschaft
Einbürgerung nach etwa 12 ununterbrochenen Monaten plus 4 Gesamtjahre in den letzten 6 Jahren

Anforderungen

  • Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung (Forschende)
  • Einhaltung der Richtlinie (EU) 2016/801
  • Reisedokument, gültig für mindestens 8 Monate

Erforderliche Dokumente

  • Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung (Forschende) erforderlich
  • Formulare N.01 / N.02 / N.03 und Formular O erforderlich
  • Reisedokument, gültig für mindestens 8 Monate erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Studien-/Forschungs-/Ausbildungsantrag 50 EUR
  • Freiwillige 0 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    Aufnahmevereinbarung sichern

    Forschende sichern eine Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung.

  2. 2

    Online einreichen

    Antrag über das Expatriates Unit Portal mit denselben Formularen wie für das Studium einreichen.

Offizielle Quellen