Forschung / Wissenschaftler in Malta
Ein dokumentierter Weg dieser Art in Malta, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
Forschende / Auszubildende / Freiwillige / Praktikanten
Aufenthaltsweg gemäß Richtlinie (EU) 2016/801 für Forschende, die über eine Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung zugelassen werden, sowie für Auszubildende, Freiwillige und Praktikanten.
- Bearbeitungszeit
- Variabel
- Gültigkeit
- Dauer der Aufnahmevereinbarung / des Programms
- Sprachanforderung
- Keine; Englisch weit verbreitet
- Daueraufenthalt
- Zählt zur EU-Langzeitaufenthaltsberechtigung nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Einbürgerung nach etwa 12 ununterbrochenen Monaten plus 4 Gesamtjahre in den letzten 6 Jahren
Anforderungen
- Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung (Forschende)
- Einhaltung der Richtlinie (EU) 2016/801
- Reisedokument, gültig für mindestens 8 Monate
Erforderliche Dokumente
- Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung (Forschende) erforderlich
- Formulare N.01 / N.02 / N.03 und Formular O erforderlich
- Reisedokument, gültig für mindestens 8 Monate erforderlich
Offizielle Gebühren
- Studien-/Forschungs-/Ausbildungsantrag 50 EUR
- Freiwillige 0 EUR
Verfahrensschritte
-
1
Aufnahmevereinbarung sichern
Forschende sichern eine Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung.
-
2
Online einreichen
Antrag über das Expatriates Unit Portal mit denselben Formularen wie für das Studium einreichen.