Zum Hauptinhalt springen

visator.ir hat kein Instagram oder ein anderes Social-Media-Konto. Diese Website ist der einzige offizielle Weg, uns zu erreichen. Wir bearbeiten keinerlei Asylverfahren.

Studium / Student in Malta

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Malta, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Aufenthaltserlaubnis für Studium

Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die an einer lizenzierten maltesischen Hochschuleinrichtung auf MQF-Stufe 5 oder höher in Vollzeit eingeschrieben sind.

Bearbeitungszeit
Variabel
Gültigkeit
Dauer des Kurses
Sprachanforderung
Kursabhängig; viele Programme auf Englisch
Daueraufenthalt
Studienjahre zählen teilweise zur EU-Langzeitaufenthaltserlaubnis
Staatsbürgerschaft
Einbürgerung nach in der Regel 12 ununterbrochenen Monaten plus 4 Gesamtjahre in den letzten 6 Jahren

Anforderungen

  • Vollzeitstudium an einer von der Nationalen Kommission für Hochschulbildung zugelassenen Einrichtung auf MQF-Stufe 5+ (S.L. 217.22)
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (ca. EUR 950/Monat)
  • Krankenversicherung
  • Unterkunft
  • Reisedokument, gültig für mindestens 8 Monate

Erforderliche Dokumente

  • Formulare N.01 / N.02 / N.03 und Formular O erforderlich
  • Nachweis der Vollzeitimmatrikulation an einer zugelassenen Einrichtung auf MQF-Stufe 5+ erforderlich
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (ca. EUR 950/Monat) erforderlich
  • Krankenversicherung erforderlich
  • Unterkunftsnachweis erforderlich
  • Reisedokument, gültig für mindestens 8 Monate erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Studien-/Forschungs-/Ausbildungsantrag 50 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    Einreisevisum einholen

    Visumpflichtige Staatsangehörige müssen zunächst ein Bildungsvisum (Typ D) beantragen.

  2. 2

    Online einreichen

    Antrag online über das Expatriates Unit Portal einreichen.

  3. 3

    Persönlich beantragen

    Termin vereinbaren und persönlich in Malta beantragen; visumfreie Drittstaatsangehörige müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Einreise in das EU-Gebiet stellen.

Offizielle Quellen