Studium / Student in Malta
Ein dokumentierter Weg dieser Art in Malta, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
Aufenthaltserlaubnis für Studium
Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die an einer lizenzierten maltesischen Hochschuleinrichtung auf MQF-Stufe 5 oder höher in Vollzeit eingeschrieben sind.
- Bearbeitungszeit
- Variabel
- Gültigkeit
- Dauer des Kurses
- Sprachanforderung
- Kursabhängig; viele Programme auf Englisch
- Daueraufenthalt
- Studienjahre zählen teilweise zur EU-Langzeitaufenthaltserlaubnis
- Staatsbürgerschaft
- Einbürgerung nach in der Regel 12 ununterbrochenen Monaten plus 4 Gesamtjahre in den letzten 6 Jahren
Anforderungen
- Vollzeitstudium an einer von der Nationalen Kommission für Hochschulbildung zugelassenen Einrichtung auf MQF-Stufe 5+ (S.L. 217.22)
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (ca. EUR 950/Monat)
- Krankenversicherung
- Unterkunft
- Reisedokument, gültig für mindestens 8 Monate
Erforderliche Dokumente
- Formulare N.01 / N.02 / N.03 und Formular O erforderlich
- Nachweis der Vollzeitimmatrikulation an einer zugelassenen Einrichtung auf MQF-Stufe 5+ erforderlich
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (ca. EUR 950/Monat) erforderlich
- Krankenversicherung erforderlich
- Unterkunftsnachweis erforderlich
- Reisedokument, gültig für mindestens 8 Monate erforderlich
Offizielle Gebühren
- Studien-/Forschungs-/Ausbildungsantrag 50 EUR
Verfahrensschritte
-
1
Einreisevisum einholen
Visumpflichtige Staatsangehörige müssen zunächst ein Bildungsvisum (Typ D) beantragen.
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2
Online einreichen
Antrag online über das Expatriates Unit Portal einreichen.
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3
Persönlich beantragen
Termin vereinbaren und persönlich in Malta beantragen; visumfreie Drittstaatsangehörige müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Einreise in das EU-Gebiet stellen.