Zum Hauptinhalt springen

visator.ir hat kein Instagram oder ein anderes Social-Media-Konto. Diese Website ist der einzige offizielle Weg, uns zu erreichen. Wir bearbeiten keinerlei Asylverfahren.

Startup-Visum in Niederlande

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Niederlande, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Start-up

Einjährige Aufenthaltserlaubnis für innovative Unternehmer, die mit einem von der IND zugelassenen Mentor/Begleiter zusammenarbeiten, umwandelbar in eine Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige.

Bearbeitungszeit
Innerhalb von 90 Tagen (IND konsultiert RVO zur Innovationsfähigkeit)
Gültigkeit
Maximal 1 Jahr (danach Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige möglich)
Sprachanforderung
None

Anforderungen

  • Unterzeichnete Vereinbarung mit einem zugelassenen Betreuer/Mentor
  • Unterzeichneter Vertrag mit einem zugelassenen Facilitator/Mentor
  • Innovatives Produkt/Geschäftsplan
  • KVK (Handelsregister) Registrierung
  • Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate)

Erforderliche Dokumente

  • Gültiger Reisepass (6+ Monate) erforderlich
  • Unterzeichneter Vertrag mit einem zugelassenen Facilitator/Mentor erforderlich
  • Geschäftsplan / Nachweis des innovativen Produkts erforderlich
  • KVK (Handelsregister) Registrierung erforderlich
  • Reisepass, der mindestens 6 Monate gültig ist erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Reisepass, mindestens 6 Monate gültig 423 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    IND-Antragsgebühr

    Bestätigen Sie die Berechtigung, einschließlich eines genehmigten Facilitators.

  2. 2

    Dokumente sammeln

    Facilitator-Vereinbarung, Geschäftsplan, KVK-Registrierung und finanzielle Nachweise zusammenstellen.

  3. 3

    Antrag einreichen

    Beantragen Sie online über den Facilitator (oder selbst per Post).

  4. 4

    Gebühr bezahlen

    EUR 423 bezahlen.

  5. 5

    Entscheidung abwarten

    Entscheidung innerhalb von 90 Tagen.

  6. 6

    MVV und Abholung

    MVV-Termin innerhalb von 3 Monaten; TB-Test innerhalb von 3 Monaten, falls zutreffend; Aufenthaltstitel abholen.

Offizielle Quellen