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Gründung eines Unternehmens in Europa als Nicht-EU-Gründer

15.04.2026 visator.ir 4 Min. Lesezeit Aktualisiert 07.06.2026

Ein Überblick über die besten europäischen Länder für Nicht-EU-Unternehmer – Startup-Visa, Selbstständigkeitserlaubnisse, Steueranreize und was Sie vor der Gründung wissen müssen.

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Warum Europa für Unternehmer?

Europa bietet eine Reihe attraktiver Startup-Ökosysteme, starke Investorennetzwerke und zunehmend unternehmerfreundliche Einwanderungspolitiken. Ob Sie ein bestehendes Unternehmen skalieren oder neu gründen möchten, mehrere EU- und EWR-Länder haben spezielle Wege für Nicht-EU-Gründer geschaffen.

Hauptwege für Nicht-EU-Unternehmer

1. Startup-Visum / Unternehmervisum

Mehrere europäische Länder bieten spezielle Startup-Visum-Programme an:

Frankreich – French Tech Visa (Talent Passport)

  • Eines der zugänglichsten Startup-Visa-Programme Europas.
  • Erfordert eine Bestätigung durch eine französische öffentliche Struktur (Inkubator, Accelerator oder öffentliche Investitionsbank BPI France) ODER den Nachweis, dass Sie mindestens 30.000 € an Finanzierung eingeworben haben.
  • Gewährt ein 4-jähriges Mehrfachvisum mit dem Recht, ein Unternehmen zu gründen und zu führen.
  • Ihre Familie kann gleichzeitig im Rahmen des Family Talent Passport beantragen.

Deutschland – Selbstständigkeitstätigkeit (§21 AufenthG)

  • Für Freiberufler und Gründer, die ein Unternehmen in Deutschland führen möchten.
  • Die Behörden prüfen: ob ein wirtschaftliches Interesse oder regionaler Bedarf besteht, ob die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft hat und ob die Finanzierung gesichert ist.
  • Kein Mindestkapital für einen Freiberufler. Für eine GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 €.

Estland – Startup-Visum

  • Das e-Residency-Programm Estlands ermöglicht es Ihnen, ein Unternehmen digital zu gründen und von überall aus zu führen.
  • Das Startup-Visum (gültig bis zu 18 Monate) erfordert eine Bewertung und Genehmigung durch Startup Estonia und die estnische Wirtschafts- und Innovationsagentur.
  • Besonders attraktiv für digitale Unternehmen und SaaS-Unternehmen.

Niederlande – Startup-Visum

  • 1-jährige Aufenthaltserlaubnis zur Entwicklung eines innovativen Produkts oder einer Dienstleistung in den Niederlanden.
  • Erfordert einen Facilitator (Mentor), der von der niederländischen Einwanderungsbehörde (IND) anerkannt ist.
  • Nach 1 Jahr kann der Gründer eine Aufenthaltserlaubnis für selbstständige Tätigkeit beantragen.

Portugal – Tech-Visum / D2-Visum

  • D2-Visum für Unternehmer, Selbstständige und Investoren.
  • Erfordert einen tragfähigen Geschäftsplan und Nachweis finanzieller Mittel (ca. 760 €/Monat).
  • Portugals NHR-Steuerregime (Non-Habitual Resident) bot historisch gesehen 10-jährige pauschale Steuervorteile, obwohl dieses System für 2024 und darüber hinaus angepasst wurde.

2. Selbstständigen-/Freiberuflervisum

Wenn Sie kein Unternehmen gründen, sondern als Freiberufler Dienstleistungen anbieten möchten:

  • Deutschland Freiberuflervisum: Für anerkannte freie Berufe (Schriftsteller, Künstler, Berater, Programmierer usw.).
  • Spanien Autónomo-Visum: Erfordert den Nachweis, dass Ihre Tätigkeit ausreichende Einkünfte erzielt.

Wahl der richtigen Rechtsform

Die meisten EU-Länder erlauben es Nichtansässigen, ein Unternehmen remote zu gründen, aber die Führung eines Unternehmens erfordert in der Regel eine eingetragene Adresse und in vielen Fällen einen lokalen Geschäftsführer oder Vertreter:

| Land | Hauptgesellschaft | Mindestkapital | Anmerkungen | |------|------------------|----------------|-------------| | Deutschland | GmbH | 25.000 € | UG (Mini-GmbH) ab 1 € möglich | | Frankreich | SAS/SARL | 1 € | Für Startups am häufigsten | | Estland | OÜ | 2.500 € | E-Residency ermöglicht vollständige Remote-Verwaltung | | Niederlande | BV | 0,01 € | Eine der flexibelsten Strukturen Europas | | Portugal | Lda | 1 € | Einfache und schnelle Gründung |

Steuerliche Aspekte

  • Umsatzsteuerregistrierung: Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen in der EU verkaufen, müssen Sie sich möglicherweise für die Umsatzsteuer registrieren.
  • Verrechnungspreise: Wenn Ihr Unternehmen Transaktionen mit verbundenen Unternehmen in anderen Ländern hat, dokumentieren Sie diese sorgfältig.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Der Iran hat nur begrenzte Doppelbesteuerungsabkommen mit EU-Staaten – konsultieren Sie vor der Gründung einen lokalen Steuerberater.

Praktische Schritte

  1. Wählen Sie Ihr Zielland und die Rechtsform.
  2. Beauftragen Sie einen lokalen Buchhalter oder einen Dienstleister für Unternehmensgründungen.
  3. Holen Sie die entsprechende einwanderungsrechtliche Genehmigung ein (Startup-Visum, Freiberuflervisum oder Geschäftsbesuchervisum für vorbereitende Besuche).
  4. Gründen Sie das Unternehmen (in den meisten EU-Ländern dauert dies oft 1–4 Wochen).
  5. Eröffnen Sie ein Geschäftskonto (dies kann für Nicht-EU-Bürger der zeitaufwändigste Schritt sein – erwägen Sie als Brückenlösung ein Fintech-Geschäftskonto wie Revolut Business oder Wise Business).
  6. Melden Sie sich für Steuern an (Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherungsbeiträge).

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