Andorra Aufenthaltsgenehmigung in Andorra: Alle Kategorien im Überblick
- Hauptstadt
- Andorra la Vella
- Währung
- EUR
- Sprachen
- Katalanisch
- Offizielle Gebühr
- 214 – 1,465,000 EUR
Andorra ist ein Mikrostaat in den Pyrenäen zwischen Spanien und Frankreich. Es ist kein Mitglied der EU, der EFTA oder des Schengen-Raums, daher gelten EU-Instrumente wie die Blaue Karte und der EU-weite Langzeitaufenthalt nicht. Sein Einwanderungsregime wird durch das eigene Llei d'immigracio geregelt, mit aktiven (Arbeit) und passiven (nicht-erwerbstätigen) Aufenthaltskategorien. Ab dem 13. Februar 2026 erhöhte das Omnibus-2-Gesetz die passive Aufenthaltsinvestition auf 1.000.000 EUR (mit einer Alternative von 400.000 EUR in den Wohnungsfonds) und ersetzte rückzahlbare AFA-Einlagen durch nicht rückzahlbare staatliche Gebühren (50.000 EUR für den Hauptantragsteller + 12.000 EUR pro Angehörigen). Doppelte Staatsbürgerschaft ist verboten und die Einbürgerung erfordert in der Regel 20 Jahre Aufenthalt.
Einwanderungswege
(10) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 vor 2 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Erstgenehmigung für Aufenthalt und Arbeit für Arbeitnehmer mit unbefristetem Vertrag bei einem andorranischen Arbeitgeber. Erfordert mindestens 183 Tage/Jahr Aufenthalt und unterliegt der jährlichen Einwanderungsquote.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 60 Werktage
- Gültigkeit
- 1 Jahr zunächst; Verlängerungen 2+2+2 Jahre, danach etablierte Verlängerungen über 10 Jahre nach Jahr 7
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis; für die spätere Einbürgerung ist Katalanisch B1 erforderlich (unter 70 Jahren)
- Dokumente
- 13 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristige Stabilität durch etablierte (immobilisierte) Verlängerungen über 10 Jahre nach 7 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra absolviert wurde)
Aufenthalt für Studium, Praktikum, Sporttraining und Forschung (Art. 30)
- Bearbeitungszeit
- Standard-Einwanderungsverfahren
- Gültigkeit
- Standardmäßige Einwanderungsbearbeitung
- Sprachanforderung
- Gebunden an die Dauer des Programms
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 20 Jahren Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra absolviert wurde)
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Selbstständige, die mehr als 34 % eines andorranischen Unternehmens besitzen und eine administrative/direktorielle Position innehaben. Erfordert eine nicht erstattungsfähige AFA-Einlage von 50.000 EUR.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 60 Werktage
- Gültigkeit
- 1 Jahr initial; Verlängerungen 2+2+2 Jahre, dann 10-jährige etablierte Verlängerungen nach Jahr 7
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Katalanisch B1 für spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 12 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristige Stabilität durch 10-jährige etablierte Verlängerungen nach 7 Jahren legalen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra abgeschlossen wurde)
Aufenthaltsweg für ausländische Unternehmer, die ein innovatives Unternehmen gründen, mit einer positiven Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums vor Einreichung des Aufenthaltsantrags bei der Einwanderungsbehörde.
- Bearbeitungszeit
- Bewertung durch das Wirtschaftsministerium plus standardmäßiges Einwanderungsverfahren
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt
Nicht-erwerbstätiger (passiver) Aufenthalt für selbstversorgende Personen und Investoren. Gemäß Omnibus 2 (in Kraft seit 13. Februar 2026) ist eine Investition von EUR 1.000.000 in andorranische Vermögenswerte (oder EUR 400.000 über den Wohnungsfonds) sowie eine nicht erstattungsfähige staatliche Gebühr von EUR 50.000 + EUR 12.000 pro Angehörigen erforderlich.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 2 Monate
- Gültigkeit
- Anfangs 2 Jahre; Verlängerungen 2+3 Jahre, dann 10-jährige Verlängerungen
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis; Katalanisch B1 für spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 13 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristige Stabilität durch 10-jährige Verlängerungen; gewährt kein andorranisches Arbeitsrecht
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt; Investition gewährt nie direkt die Staatsbürgerschaft
Nach der Erteilung innerhalb von 3 Monaten beim Gemeindebüro (comu) registrieren.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 60 Werktage
- Gültigkeit
- 10 Jahre bei Familienzusammenführung mit einem andorranischen Staatsangehörigen; andernfalls folgt sie dem Sponsor (1 Jahr, dann 2-Jahres-Verlängerungen)
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 9 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt
Zweistufiger Weg für ortsunabhängige Remote-Arbeiter: eine kostenlose, vollständig elektronische Qualifikation, bewertet vom Wirtschaftsministerium, gefolgt von einer persönlichen Aufenthaltserlaubnis beim Servei d'Immigracio.
- Bearbeitungszeit
- Qualifikation: bis zu 15 Werktage; Aufenthalt: Standard-Bearbeitungszeit für Einwanderung
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt
Andorra hat keine separate Daueraufenthaltskarte; langfristige Stabilität wird durch die 10-jährigen etablierten (immobilitzat) Verlängerungen erreicht, die nach 7 Jahren legalen Aufenthalts möglich sind.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 2 Monate für Verlängerungen
- Gültigkeit
- 10-jährige etablierte Verlängerungen nach 7 Jahren legalen Aufenthalts
- Sprachanforderung
- Keine für die Verlängerung; Katalanisch B1 für spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt
Andorra gewährt ausländischen Staatsangehörigen mit international anerkanntem Status in Wissenschaft, Kultur oder Sport eine besondere Passivaufenthaltsgenehmigung gemäß Artikel 101 des Llei qualificada d'immigració (Gesetz 9/2012). Im Gegensatz zum standardmäßigen nicht-erwerbstätigen Investorenaufenthalt erfordert diese Kategorie nicht die Mindestinvestition von €1.000.000 und behält eine niedrigere, rückzahlbare AFA-Kaution (€47.500 Hauptperson + €9.500 pro Angehörigen), die durch das Gesetz 2/2026 nicht in eine nicht rückzahlbare Zahlung umgewandelt wurde.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 2 Monate
- Gültigkeit
- Erstgenehmigung: 2 Jahre; erste Verlängerung: 3 Jahre; weitere Verlängerungen: 10 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis selbst; Katalanisch B1 erforderlich für die spätere Einbürgerung (Antragsteller unter 70 Jahren)
- Dokumente
- 9 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dauerhafter/langfristiger Aufenthalt möglich nach Erfüllung der kumulativen rechtmäßigen Aufenthaltsfristen gemäß dem allgemeinen Einwanderungsrecht
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 20 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt; oder 10 Jahre Schulbildung in Andorra zwischen dem 3. und 18. Lebensjahr
Die Einbürgerung erfordert in der Regel 20 Jahre ständigen/hauptsächlichen Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra abgeschlossen wurde), Katalanisch auf Niveau B1 und Verzicht auf alle anderen Staatsangehörigkeiten, da Doppelstaatsbürgerschaft verboten ist.
- Bearbeitungszeit
- Variabel
- Sprachanforderung
- Katalanisch mindestens B1 für Antragsteller unter 70 Jahren, plus Kenntnisse über Integration/Institutionen
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 20 Jahre Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra abgeschlossen wurde)
Ansichten des Landes
Häufig gestellte Fragen
Wie bekomme ich eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Andorra?
Für Arbeitnehmer gibt es den aktiven Aufenthalt nach Art. 28. Nach Genehmigung müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten in der Gemeinde anmelden.
Was kostet der Passivaufenthalt in Andorra?
Der Passivaufenthalt nach Art. 32 erfordert seit Februar 2026 eine Investition von 1.000.000 Euro oder 400.000 Euro in den Wohnungsfonds. Dazu kommen nicht rückzahlbare staatliche Gebühren von 50.000 Euro für den Hauptantragsteller und 12.000 Euro pro Angehörigem.
Kann ich als digitaler Nomade in Andorra arbeiten?
Ja, Andorra bietet eine Qualifikation und Aufenthalt für digitale Nomaden nach Art. 33 bis. Diese Kategorie erlaubt es, in Andorra zu wohnen und remote zu arbeiten.
Wie lange muss ich für die Staatsbürgerschaft in Andorra wohnen?
Eine Einbürgerung ist nach dem Gesetz von 1995 grundsätzlich nach 20 Jahren Aufenthalt möglich. Doppelte Staatsbürgerschaft ist allerdings nicht erlaubt.
Welche Möglichkeiten habe ich, mich selbstständig in Andorra niederzulassen?
Für Selbstständige gibt es den Selbstständigenaufenthalt nach Art. 28 ter. Zusätzlich existiert für ausländische Unternehmer das Innovatives-Unternehmer-Programm nach Art. 33 ter.
Was ist der langfristige Aufenthalt in Andorra?
Der langfristige Aufenthalt ist in Art. 62 als 'immobilitzat' geregelt. Er ist eine eigene Aufenthaltskategorie für dauerhaft in Andorra etablierte Ausländer.