Moldau
Die Republik Moldau ist ein EU-Beitrittskandidat in Osteuropa (noch kein EU- oder Schengen-Mitglied). Die Einwanderung wird hauptsächlich durch das Gesetz 200/2010 über das Ausländerregime und das Gesetz 213/2023 über staatliche/dienstleistungsbezogene Gebühren geregelt, die von der Generalinspektion für Migration (IGM/GIM) verwaltet werden. Aufenthaltswege sind in der Regel zweistufig: ein langfristiges Typ-D-Visum und/oder eine Branchengenehmigung (z. B. ANOFM-Arbeitsgenehmigung, MITP-Erklärung), gefolgt von einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis, die von der IGM ausgestellt wird. Der Daueraufenthalt wird in der Regel nach 5 Jahren erreicht (3 Jahre für Ehepartner moldauischer Staatsbürger) und die Einbürgerung in der Regel nach 10 Jahren (mit verkürzten Fristen für Ehepartner, Staatenlose und Personen mit moldauischen Staatsbürgern als Verwandte). Rumänische Sprachkenntnisse und ein sauberes Strafregister sind Kernvoraussetzungen für PR und Staatsbürgerschaft. Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt.
Einwanderungswege
(9) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Zweistufiger Beschäftigungsweg: Der Arbeitgeber beschafft zunächst eine Arbeitserlaubnis von ANOFM (Nationale Arbeitsagentur), dann erhält der ausländische Arbeitnehmer eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis von IGM. Der Arbeitgeber muss in der Lage sein, mindestens das prognostizierte durchschnittliche Monatsgehalt (Referenzwert 13.700 MDL) zu zahlen.
- Bearbeitungszeit
- Gebunden an das Aufenthaltsrecht/den Arbeitsvertrag, nicht länger als die Passgültigkeit
- Gültigkeit
- Kein Sprachtests für die Arbeitsgenehmigung/TRP selbst; rumänisches Sprachzertifikat nur für die Daueraufenthaltsstufe erforderlich
- Sprachanforderung
- Daueraufenthalt nach 5 Jahren vorläufigem Aufenthalt
- Dokumente
- 12 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 10 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Stellenangebot eines moldauischen Arbeitgebers, der mindestens das prognostizierte durchschnittliche Monatsgehalt (Richtwert 13.700 MDL) zahlen kann
Studenten erhalten zunächst ein Langzeitvisum Typ D, dann eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis bei IGM. Erforderlich sind Zulassung/Empfehlung einer moldauischen Einrichtung, Studienvertrag, finanzielle Mittel, Unterkunft und Krankenversicherung.
- Bearbeitungszeit
- Gebunden an die Studiendauer
- Gültigkeit
- Gebunden an die Studiendauer
- Sprachanforderung
- Berechtigt zur Daueraufenthaltserlaubnis nach qualifizierendem Aufenthalt (Studierende können von Ausnahmen von der 3-Jahres-Mindestfrist profitieren)
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 10 Jahren; 5 Jahre, wenn der Wohnsitz vor dem 18. Lebensjahr bestand
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Zulassung/Empfehlung einer moldauischen Bildungseinrichtung
Schnellverfahren für ausländische IT-Spezialisten und Management von MITP-ansässigen Unternehmen gemäß Gesetz 200/2010. Die IT-Park-Kommission gibt eine Stellungnahme ab, die an das IGM übermittelt wird, das dann den Aufenthaltstitel ausstellt. Das Gehalt muss mindestens dem prognostizierten landesweiten Durchschnittsgehalt entsprechen.
- Bearbeitungszeit
- Mehrstufig; IGM-Prüfung bis zu 20 Arbeitstage nach MITP-Stellungnahme
- Gültigkeit
- IT-Spezialisten bis zu 2 Jahren (+2 verlängerbar); Management bis zu 4 Jahren (+4)
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis; Rumänisch wird erst im Stadium des Daueraufenthalts benötigt
- Dokumente
- 9 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt möglich nach qualifizierendem vorübergehendem Aufenthalt (IT-Spezialisten können von Ausnahmen der 3-Jahres-Mindestfrist profitieren)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 10 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Vorübergehender Aufenthalt für ausländische Investoren in einer moldauischen juristischen Person, mit einer Gültigkeitsdauer, die sich nach der Investitionshöhe (in Vielfachen des durchschnittlichen Monatsgehalts) oder der Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze richtet. Verwaltet durch IGM nach Unternehmensregistrierung bei ASP.
- Bearbeitungszeit
- IGM-Prüfung bis zu 20 Arbeitstage; beschleunigte Stufen verfügbar
- Gültigkeit
- 2 bis 8 Jahre, abhängig von der Investitionshöhe und der Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis; Rumänisch nur für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis erforderlich
- Dokumente
- 9 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren vorübergehendem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 10 Jahren
Vorläufige Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und minderjährige Kinder von legal in Moldau ansässigen Ausländern sowie für Familienangehörige moldauischer Staatsbürger. Ehepartner moldauischer Staatsbürger erhalten nach 3 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- IGM-Prüfung bis zu 20 Arbeitstage
- Gültigkeit
- Gebunden an das Aufenthaltsrecht des Sponsors
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis; Rumänisch nur für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthaltserlaubnis nach 3 Jahren für Ehepartner moldauischer Staatsbürger (sonst 5 Jahre)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren für Ehepartner, die in Moldau zusammenleben
Forscher / Wissenschaftler (Visum Typ D + Aufenthalt)
- Bearbeitungszeit
- Prüfung und Karte
- Gültigkeit
- Visumerteilung, dann Aufenthaltsantrag 30-90 Tage vor Ablauf, je nach Kategorie
- Sprachanforderung
- Visum Typ D bis zu 12 Monate, mehrfache Einreise, Aufenthalt <= 90 Tage pro 6 Monate; danach Aufenthalt
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Keine Sprachvoraussetzung für das Visum/die Aufenthaltserlaubnis; Rumänisch nur für den Daueraufenthalt erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Daueraufenthalt nach qualifizierendem vorübergehendem Aufenthalt (in der Regel 5 Jahre)
Aufenthalt für Ausländer, die remote für ausländische Arbeitgeber/Kunden arbeiten oder als ausländische Gesellschafter-Geschäftsführer tätig sind. Erfordert ein Einkommen von mindestens 18 prognostizierten Durchschnittsgehältern in den letzten 6 Monaten. Besteuert mit einem pauschalen Einkommensteuersatz von 12 %.
- Bearbeitungszeit
- IGM Single Desk Bewertung; Kartengebühren gemäß Gesetz 213/2023
- Gültigkeit
- Bis zu 2 Jahre (üblich 1 Jahr, verlängerbar)
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung
- Dokumente
- 5 erforderlich
Unbefristeter Aufenthalt nach 3 Jahren vorläufigem Aufenthalt (Ehepartner moldauischer Staatsbürger) oder andernfalls nach 5 Jahren; EU-Bürger nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt. Erfordert Wohnung, ein staatliches Sprachzertifikat und ein sauberes aktuelles polizeiliches Führungszeugnis.
- Bearbeitungszeit
- 90 Kalendertage, verlängerbar um 60
- Gültigkeit
- Unbefristet (Karte wird regelmäßig erneuert)
- Sprachanforderung
- Staatliches Sprachzertifikat (Rumänisch) vom Bildungsministerium erforderlich
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach insgesamt 10 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt (verkürzte Fristen für Ehepartner, Staatenlose, Flüchtlinge und solche mit moldauischen Verwandten). Erfordert Rumänisch- und Verfassungstests; der Präsident trifft die endgültige Entscheidung. Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 1 Jahr für eine vollständige Akte; endgültige Entscheidung durch den Präsidenten
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Rumänische Sprachkenntnisse sind für alle Antragsteller unabhängig von der Einbürgerungskategorie obligatorisch. Kenntnisse der Verfassung der Republik Moldau sind ebenfalls erforderlich. Beides wird mit strengen, nicht-formalen Bewertungsverfahren geprüft (Gesetz 253/2025, in Kraft seit 24.12.2025).
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 10 Jahre Standard; 8 Jahre Flüchtlinge/Staatenlose; 5 Jahre bei Wohnsitz vor Vollendung des 18. Lebensjahres; 3 Jahre für Ehepartner, die in Moldau zusammenleben; 3 Jahre wenn Eltern/Kinder moldauische Staatsbürger sind