Moldau
Die Republik Moldau ist ein EU-Beitrittskandidat in Osteuropa (noch kein EU- oder Schengen-Mitglied). Die Einwanderung wird hauptsächlich durch das Gesetz 200/2010 über das Ausländerregime und das Gesetz 213/2023 über staatliche/dienstleistungsbezogene Gebühren geregelt, die von der Generalinspektion für Migration (IGM/GIM) verwaltet werden. Aufenthaltswege sind in der Regel zweistufig: ein langfristiges Typ-D-Visum und/oder eine Branchengenehmigung (z. B. ANOFM-Arbeitsgenehmigung, MITP-Erklärung), gefolgt von einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis, die von der IGM ausgestellt wird. Der Daueraufenthalt wird in der Regel nach 5 Jahren erreicht (3 Jahre für Ehepartner moldauischer Staatsbürger) und die Einbürgerung in der Regel nach 10 Jahren (mit verkürzten Fristen für Ehepartner, Staatenlose und Personen mit moldauischen Staatsbürgern als Verwandte). Rumänische Sprachkenntnisse und ein sauberes Strafregister sind Kernvoraussetzungen für PR und Staatsbürgerschaft. Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt.
Einwanderungswege
(10) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Aufenthaltserlaubnis für Arbeit (Beschäftigung) - ANOFM-Arbeitsgenehmigung + IGM-vorläufiger Aufenthalt
Zweistufiger Beschäftigungsweg: Der Arbeitgeber beschafft zunächst eine Arbeitsgenehmigung von ANOFM (Nationale Agentur für Beschäftigung), dann erhält der ausländische Arbeitnehmer eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis von IGM. Der Arbeitgeber muss in der Lage sein, mindestens das prognostizierte durchschnittliche Monatsgehalt (Richtwert 13.700 MDL) zu zahlen.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 20 Werktage (IGM-Prüfung); beschleunigte Stufen bis zum selben Tag
- Gültigkeit
- An das Aufenthaltsrecht/den Arbeitsvertrag gebunden, nicht länger als die Gültigkeit des Passes
- Sprachanforderung
- Kein Sprachtstest für die Arbeitserlaubnis/TRP selbst; rumänisches Sprachzertifikat nur für die Daueraufenthaltsphase erforderlich
- Dokumente
- 12 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren vorläufigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 10 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Studierende erhalten zunächst ein nationales Typ-D-Visum, dann eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis bei IGM. Erforderlich sind Zulassung/Empfehlung einer moldauischen Einrichtung, Studienvertrag, finanzielle Mittel, Unterkunft und Krankenversicherung.
- Bearbeitungszeit
- Ausstellung eines Typ-D-Visums, dann IGM-Prüfung bis zu 20 Werktage
- Gültigkeit
- An die Studiendauer gebunden
- Sprachanforderung
- Hängt von der Unterrichtssprache des Programms ab; kein separater staatlicher Sprachtstest für die Studiengenehmigung
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Berechtigt zur Niederlassungserlaubnis nach qualifiziertem Aufenthalt (Studierende können von Ausnahmen von der 3-Jahres-Mindestfrist profitieren)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 10 Jahren; 5 Jahre bei Aufenthalt vor Vollendung des 18. Lebensjahres
Fast-Track-Aufenthalt für ausländische IT-Spezialisten und Management von MITP-ansässigen Unternehmen gemäß Gesetz 200/2010. Die IT-Park-Kommission gibt eine Stellungnahme ab, die an das IGM übermittelt wird, das dann die Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Das Gehalt muss mindestens dem prognostizierten landesweiten Durchschnittsgehalt entsprechen.
- Bearbeitungszeit
- Mehrstufig; IGM-Prüfung bis zu 20 Werktage nach MITP-Stellungnahme
- Gültigkeit
- IT-Spezialisten bis zu 2 Jahren (+2 verlängerbar); Führungskräfte bis zu 4 Jahren (+4)
- Sprachanforderung
- Keine Sprachanforderung für die Genehmigung; Rumänisch nur für die Daueraufenthaltsphase erforderlich
- Dokumente
- 9 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt möglich nach qualifizierendem vorläufigem Aufenthalt (IT-Spezialisten können von Ausnahmen von der 3-Jahres-Mindestfrist profitieren)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 10 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
## Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für Investoren Vorübergehender Aufenthalt für Investoren in einer moldauischen juristischen Person. **Die Gültigkeit richtet sich nach der Investitionshöhe oder der Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze:** - 30–200 Gehälter / >= 1 Arbeitsplatz: **2 Jahre** - 200–600 Gehälter / >= 8 Arbeitsplätze: **3 Jahre** - 600–2.000 Gehälter / >= 15 Arbeitsplätze: **4 Jahre** - 2.000–4.000 Gehälter / >= 25 Arbeitsplätze: **5 Jahre** - > 4.000 Gehälter / >= 50 Arbeitsplätze: **8 Jahre** ### Gebühren **3.600 MDL** Prüfungsgebühr plus Ausstellungsgebühr für die Aufenthaltskarte je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit. ### Verfahren 1. Registrieren Sie die juristische Person bei der **ASP**. 2. Buchen Sie den IGM-Termin über EarlyOne. 3. Reichen Sie den Antrag persönlich oder elektronisch mit qualifizierter Signatur ein.
- Bearbeitungszeit
- IGM-Prüfung bis zu 20 Werktage; beschleunigte Stufen verfügbar
- Gültigkeit
- 2 bis 8 Jahre je nach Investitionshöhe und geschaffenen Arbeitsplätzen
- Sprachanforderung
- Keine Sprachanforderung für die Genehmigung; Rumänisch nur für den Daueraufenthalt erforderlich
- Dokumente
- 9 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren vorläufigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 10 Jahren
Vorübergehender Aufenthalt für Ehepartner und minderjährige Kinder von legal in Moldau ansässigen Ausländern sowie für Familien moldauischer Staatsbürger. Ehepartner moldauischer Staatsbürger erhalten nach 3 Jahren Daueraufenthalt.
- Bearbeitungszeit
- IGM-Prüfung bis zu 20 Werktage
- Gültigkeit
- An das Aufenthaltsrecht des Sponsors gebunden
- Sprachanforderung
- Keine Sprachanforderung für die Genehmigung; Rumänisch nur für den Daueraufenthalt erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren für Ehepartner moldauischer Staatsbürger (ansonsten 5 Jahre)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren für Ehegatten, die in Moldau zusammenleben
Forscher reisen mit einem Langzeit-Typ-D-Visum (Forschungs-/akademischer Zweck) ein und müssen eine ANOFM-Arbeitsgenehmigung besitzen, um legal zu arbeiten; das Visum gewährt das Recht, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Unterstützt von EURAXESS Moldova.
- Bearbeitungszeit
- Visumerteilung, dann Aufenthaltsantrag 30-90 Tage vor Ablauf je nach Kategorie
- Gültigkeit
- Typ-D-Visum bis zu 12 Monaten, Mehrfacheinreise, Aufenthalt <= 90 Tage pro 6 Monaten; danach Aufenthaltstitel
- Sprachanforderung
- Keine Sprachanforderung für das Visum/die Genehmigung; Rumänisch nur für den Daueraufenthalt erforderlich
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Niederlassungserlaubnis nach qualifiziertem vorläufigen Aufenthalt (in der Regel 5 Jahre)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 10 Jahren
## Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden Für Ausländer, die **fernarbeit für ausländische Arbeitgeber/Kunden** oder als ausländische **Gesellschafter-Geschäftsführer** tätig sind. ### Einkommensvoraussetzung Mindestens **18 prognostizierte Durchschnittsgehälter** für das Jahr in den vorangegangenen 6 Monaten – IGM formuliert dies als ~3 Durchschnittsgehälter pro Monat (~EUR 2.700–2.800/Monat für 2026). Bestätigen Sie den aktuellen MDL-Betrag mit IGM. ### Dokumente Reisepass; Unterkunftsnachweis; apostilliertes/übersetztes Führungszeugnis (nicht für Verlängerungen); Krankenversicherung; 6 Monate Kontoauszüge. Zusätzlich, je nach Status, entweder ein ausländischer Arbeits-/Dienstvertrag (apostilliert + ins Rumänische übersetzt) mit einer Fernarbeitserklärung oder ein Gesellschafter-/Partnerregistrierungsdokument, das innerhalb von 3 Monaten ausgestellt wurde. ### Gültigkeit und Steuern Bis zu **2 Jahre** (üblich 1 Jahr, verlängerbar). **12% pauschale Einkommensteuer** (Steuergesetzbuch Art. 15). Kontakt: IGM Single Desk, 2 Eugen Doga St, Chisinau MD-2005, +373 22 27 36 54.
Fernarbeit für einen ausländischen Arbeitgeber/Kunden oder Status als Gesellschafter/Partner eines ausländischen Unternehmens
- Bearbeitungszeit
- IGM Single Desk-Bewertung; Kartengebühren gemäß Gesetz 213/2023
- Gültigkeit
- Bis zu 2 Jahren (üblicherweise 1 Jahr, verlängerbar)
- Sprachanforderung
- Keine Sprachanforderung
- Dokumente
- 5 erforderlich
Unbefristeter Aufenthalt nach 3 Jahren vorläufigen Aufenthalts (Ehepartner moldauischer Staatsbürger) oder 5 Jahren sonst; EU-Bürger nach 5 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts. Erfordert Wohnung, ein staatliches Sprachzertifikat und ein sauberes aktuelles polizeiliches Führungszeugnis.
- Bearbeitungszeit
- 90 Kalendertage, um 60 verlängerbar
- Gültigkeit
- Unbefristet (Karte wird regelmäßig erneuert)
- Sprachanforderung
- Staatssprachenzertifikat (Rumänisch) vom Bildungsministerium erforderlich
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 10 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts insgesamt
Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt (verkürzte Fristen für Ehepartner, Staatenlose, Flüchtlinge und Personen mit moldauischen Verwandten). Erfordert Rumänisch- und Verfassungstests; der Präsident trifft die endgültige Entscheidung. Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 1 Jahr bei vollständiger Akte; endgültige Entscheidung durch den Präsidenten
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Rumänischer Sprachtstest plus Kenntnisse der Verfassung
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 10 Jahre Standard; 8 Jahre Flüchtlinge/Staatenlose; 5 Jahre bei Aufenthalt vor Vollendung des 18. Lebensjahres; 3 Jahre für Ehegatten, die in Moldau zusammenleben; 3 Jahre, wenn Eltern/Kinder moldauische Staatsbürger sind
Schutzwege, die von der IGM gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und EU-Standards verwaltet werden: Flüchtlingsstatus, humanitärer Schutz, vorübergehender Schutz (einschließlich Ukraine) und politisches Asyl. Anträge können bei IGM-Büros, der Grenzpolizei, Polizeidienststellen, Justizvollzugsanstalten oder Haftanstalten gestellt werden.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung im Verwaltungsverfahren <= 6 Monate; beschleunigt <= 15 Tage nach Vorstellungsgespräch
- Gültigkeit
- Flüchtlingsstatus dauerhaft; humanitärer Schutz 1 Jahr verlängerbar; vorübergehender Schutz bis zu 2 Jahren
- Sprachanforderung
- Keine Sprachanforderung für den Antrag auf Schutz
- Dokumente
- 1 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Flüchtlinge/Staatenlose können nach 8 Jahren einbürgern; Schutzberechtigte können im Laufe der Zeit zu einem anderen Aufenthalt übergehen
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 8 Jahren für Flüchtlinge/Staatenlose