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Investoren- / Goldenes Visum in Österreich

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Österreich, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit (freie Mittel)

Kontingentierte Niederlassungsbewilligung für Personen mit erheblichen eigenen Mitteln, die in Österreich nicht erwerbstätig sein werden; Österreich hat kein Programm für Investitionsaufenthalt oder Staatsbürgerschaft durch Investition.

Bearbeitungszeit
Innerhalb der 6-Monats-Frist; unterliegt der jährlichen Quote
Gültigkeit
In der Regel zunächst 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Integrationsverpflichtungen (Deutsch) gelten im Laufe der Zeit
Daueraufenthalt
Daueraufenthalt-EU nach 5 Jahren
Staatsbürgerschaft
In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)

Anforderungen

  • Nachweis eines erheblichen regelmäßigen Einkommens (Pension/passives Einkommen, deutlich über ASVG-Sätzen)
  • Erklärung über Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit
  • Unterkunft und Krankenversicherung (All-Risk)
  • Unterliegt der jährlichen Quote (oft Anfang Januar, wenn die Quote geöffnet wird)

Erforderliche Dokumente

  • Nachweis eines erheblichen regelmäßigen Einkommens deutlich über ASVG-Sätzen erforderlich
  • Erklärung über Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlich
  • Nachweis von Unterkunft und Krankenversicherung erforderlich
  • Gültiger Reisepass und Lichtbild erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Antragsgebühr 218 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    Verfügbarkeit der Quote bestätigen

    Mit der Botschaft abstimmen; Anträge werden oft in den ersten Januarwochen gestellt.

  2. 2

    Antrag einreichen

    Einreichen mit Einkommens- und Unterkunftsnachweisen.

  3. 3

    Entscheidung

    Entscheidung innerhalb der 6-Monats-Frist, vorbehaltlich der Quote.

Offizielle Quellen