Österreich
Österreich ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat mit einem strukturierten, punktebasierten Arbeitsmigrationssystem, das sich auf die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) konzentriert, sowie auf die EU-Blaue Karte, Studien-, Familien-, Forschungs-, Niederlassungs-, Daueraufenthalt-EU- und Einbürgerungswege. Es gibt kein Investitions-aufenthalts- oder Staatsbürgerschafts-durch-Investition-Programm und kein spezielles Visum für digitale Nomaden. Die meisten ersten Aufenthaltstitel müssen persönlich bei einem österreichischen Konsulat im Ausland beantragt werden; die Standardgebühr beträgt 218 EUR und die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt in der Regel bis zu 6 Monate. Die Staatsbürgerschaft erfordert in der Regel einen Aufenthalt von 10 Jahren (6 Jahre bei starker Integration/B2) und die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, mit bemerkenswerten Ausnahmen, darunter Abstammung (ius sanguinis) und der gebührenfreie Weg nach § 58c StbG für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und ihre direkten Nachkommen.
Einwanderungswege
(21) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Punktebasierte RWR-Karte für besonders hochqualifizierte Drittstaatsangehörige; berechtigte Kandidaten können zunächst mit einem 6-monatigen Jobsuche-Visum einreisen, um einen passenden Job zu finden.
- Bearbeitungszeit
- Jobsuche-Visum wird von der Botschaft entschieden; RWR-Entscheidung nach AMS-Punkteprüfung, innerhalb der 6-Monats-Höchstgrenze
- Gültigkeit
- RWR-Karte bis zu 24 Monaten; Arbeitsuchervisum 6 Monate
- Sprachanforderung
- Sprachdiplome (A1/A2+) bringen Punkte; keine harte Anforderung
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langzeitaufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
RWR-Karte für Fachkräfte mit Berufsausbildung in Berufen, die auf der jährlich neu erlassenen Mangelberufsliste stehen.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Höchstgrenze; AMS prüft Punkte und Angemessenheit von Job/Gehalt
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Sprachnachweis nicht älter als 5 Jahre gibt Punkte
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langzeitaufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
RWR-Karte für Schlüsselkräfte, deren Stelle nicht durch einen gleich qualifizierten vorgemerkten Arbeitssuchenden besetzt werden kann, mit einem Mindestbruttogehalt (EUR 3.465/Monat im Jahr 2026).
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Höchstgrenze; AMS-Arbeitsmarktprüfung plus Punktecheck
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Sprache gibt Punkte; keine harte Anforderung
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langzeitaufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
RWR-Karte für Absolventen österreichischer Hochschulen mit einem qualifizierten Berufseinstiegsjob; kein Arbeitsmarkttest.
- Bearbeitungszeit
- Schneller - kein AMS-Arbeitsmarkttest, nur Bestätigung eines akademischen Jobs/Gehalts
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Keine für die Ausstellung
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langzeitaufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
RWR-Karte für Arbeitnehmer mit vorheriger Saisonerfahrung in Tourismus, Land- oder Forstwirtschaft, die in ein Dauerarbeitsverhältnis wechseln.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Höchstgrenze; AMS-Prüfung
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Deutsch-Zertifikat A1 erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langzeitaufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Folgetitel mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt, verfügbar für RWR Karteninhaber nach qualifizierender Beschäftigung und für Familienangehörige qualifizierter Sponsoren.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Höchstgrenze
- Gültigkeit
- In der Regel 3 Jahre (verlängerbar)
- Sprachanforderung
- Familienmitglieder benötigen Deutsch A1
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langzeitaufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Befristete Aufenthaltstitel für innerbetrieblich entsandte Mitarbeiter (Führungskräfte, Fachkräfte, Trainees) in ein österreichisches Gruppenunternehmen.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Höchstgrenze; AMS prüft Arbeitsmarktanforderungen
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahren (1 Jahr für Auszubildende)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Für Drittstaatsangehörige mit einem tertiären Abschluss (oder gleichwertiger Erfahrung für IKT/Manager) und einem qualifizierten Arbeitsangebot, das die jährliche Gehaltsschwelle (55.678 EUR brutto/Jahr im Jahr 2026) erreicht.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 6 Monate (NAG-gesetzliche Höchstgrenze); AMS-Prüfung erforderlich
- Gültigkeit
- Bis zu 24 Monaten
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Ausstellung; B1 (Integrationsmodul 2) später für den Daueraufenthalt erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langzeitaufenthalt-EU nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (Blaue-Karte-Jahre in anderen EU-Staaten können angerechnet werden)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die an einer österreichischen Universität oder Hochschule zugelassen sind; ermöglicht bis zu 20 Stunden/Woche Arbeit.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Höchstgrenze
- Gültigkeit
- Ausgestellt für 1 Jahr, verlängerbar mit Nachweis des Studienfortschritts
- Sprachanforderung
- Wie vom Programm gefordert; keine NAG-Sprachvoraussetzung für die Ausstellung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Wechsel zur RWR-Karte nach Abschluss; PR nach insgesamt 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Studienjahre werden teilweise auf die Aufenthaltsvoraussetzung angerechnet
Vorübergehender Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die an einer anerkannten österreichischen Schule eingeschrieben sind.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Höchstgrenze
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, verlängerbar solange eingeschrieben
- Sprachanforderung
- Wie von der Schule gefordert
- Dokumente
- 2 erforderlich
RWR Karte für selbstständige Personen, deren Tätigkeit durch Kapitalinvestition, Arbeitsplatzschaffung oder Know-how-Transfer einen volkswirtschaftlichen Nutzen bringt.
- Bearbeitungszeit
- AMS erstellt innerhalb von 3 Wochen ein Gutachten zum volkswirtschaftlichen Nutzen, dann entscheidet die Behörde
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Keine für die Ausstellung
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Umwandlung in eine 3-jährige Niederlassungserlaubnis nach 2 Jahren; Langzeitaufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Punktbasierte RWR Karte für innovative Start-up-Gründer mit ausreichendem Kapital und Eigenkapital.
- Bearbeitungszeit
- AMS-Gutachten; innerhalb der 6-Monats-Höchstgrenze
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Sprachnachweis nicht älter als 5 Jahre gibt Punkte
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · RWR-Karte plus nach 2 Jahren; Langzeitaufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Kontingentierte Niederlassungsbewilligung für Personen mit erheblichen eigenen Mitteln, die in Österreich nicht erwerbstätig sein werden; Österreich hat kein Investitionsaufenthalts- oder Staatsbürgerschaftsdurch-Investitionsprogramm.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Höchstgrenze; unterliegt jährlicher Quote
- Gültigkeit
- In der Regel anfangs 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Integrationsverpflichtungen (Deutsch) gelten im Laufe der Zeit
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langzeitaufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel insgesamt 10 Jahre Aufenthalt (6 mit B2/Integration)
Aufenthaltstitel für Ehegatten/eingetragene Partner und minderjährige Kinder, die zu einem Zusammenführenden ziehen; keine Quote für Familien österreichischer Staatsbürger, RWR/EU-Blaue-Karte-Inhaber oder Forscher.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung ohne unnötige Verzögerung, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Eingang
- Gültigkeit
- RWR-Karte plus, in der Regel 3 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Deutsch-Zertifikat A1 (bei Einreichung nicht älter als 1 Jahr); Ausnahmen für unter 14-Jährige, medizinische Fälle, bestimmte hochqualifizierte/Forscherfamilien
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langzeitaufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Niederlassungsbewilligung für Forscher mit einer Aufnahmevereinbarung einer zertifizierten österreichischen Forschungseinrichtung, einschließlich der Intra-EU-Mobilitätsvariante.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Höchstgrenze; Mobilitätsfälle schneller bei innereuropäischen Transfers
- Gültigkeit
- 2 Jahre, einmalig um 1 Jahr verlängerbar (Arbeitssuche/Unternehmensgründung)
- Sprachanforderung
- Keine für die Ausstellung
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · RWR-Karte plus nach 2 Jahren; Langzeitaufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft, die durch Abstammung von einem österreichischen Elternteil erworben wurde, nachgewiesen durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis.
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Provinz/Konsulat
- Gültigkeit
- Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Durch Erklärung; in Kraft seit 1. Mai 2022
Erwerb durch Anzeige für Nachkommen von Personen, die vom NS-Regime verfolgt wurden; keine Gebühr, kein Wohnsitzerfordernis, kein Verzicht auf bestehende Staatsbürgerschaft.
- Bearbeitungszeit
- Konsularische Bearbeitung; variiert
- Gültigkeit
- Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Etwa 8 Jahre Daueraufenthalt vor Antragstellung (ordentliche Einbürgerung, Art. 9)
EU-langfristiger Aufenthaltsstatus, der nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigen Aufenthalt und Deutschkenntnissen B1 (Integrationsvereinbarung Modul 2) uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang gewährt.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Höchstgrenze
- Gültigkeit
- Dokument ausgestellt für 5 Jahre (verlängerbar); Status bei Wohnsitz faktisch unbefristet
- Sprachanforderung
- Deutsch B1 (Integrationsvereinbarung Modul 2)
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dies ist der Status des ständigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Verkürzte Aufenthaltsvoraussetzung kann für anerkannte Flüchtlinge gelten
Standard-Einbürgerung nach 10 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (6 mit B2/nachhaltiger Integration), erforderlich: stabiles Einkommen, Deutschkenntnisse, Einbürgerungstest und Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.
- Bearbeitungszeit
- Keine gesetzliche Höchstgrenze veröffentlicht; in der Praxis mehrere Monate bis über 1 Jahr, je nach Provinz
- Gültigkeit
- Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Deutsch B1 (oder B2 für die verkürzte 6-Jahres-Route) plus Einbürgerungstest
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Mindestens 6 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt mit mindestens 5 Jahren Ehe in gemeinsamem Haushalt
Verkürzte Aufenthalts-Einbürgerung für Ehegatten/eingetragene Partner österreichischer Staatsbürger.
- Bearbeitungszeit
- Keine gesetzliche Höchstgrenze; mehrere Monate bis über 1 Jahr
- Gültigkeit
- Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Deutsch plus Einbürgerungstest (wie bei der aufenthaltsbasierten Einbürgerung)
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Erworben bei Geburt kraft Gesetzes; Bescheinigung auf Antrag erhältlich
Internationaler Schutz kann bei jedem Polizeibeamten/ jeder Polizeidienststelle oder Grenzübergangsstelle beantragt werden, wird dann vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) bearbeitet. Keine Gebühr.
- Bearbeitungszeit
- Zulässigkeit (Dublin/sicherer Drittstaat) dann materielle Prüfung; Fristen variieren
- Gültigkeit
- Flüchtlingsstatus: zunächst 3 Jahre, dann unbefristet; subsidiärer Schutz: 1 Jahr, verlängerbar um jeweils 2 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine für die Einreichung; Integrationsverpflichtungen gelten später
- Daueraufenthalt
- Ja · Weg zum Langzeitaufenthalt nach Qualifikationszeitraum
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt oder 6 Jahre mit B2/nachhaltiger Integration