Österreich
Österreich ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat mit einem strukturierten, punktebasierten Arbeitsmigrationssystem, das sich auf die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) konzentriert, sowie auf die EU-Blaue Karte, Studien-, Familien-, Forschungs-, Niederlassungs-, Daueraufenthalt-EU- und Einbürgerungswege. Es gibt kein Investitions-aufenthalts- oder Staatsbürgerschafts-durch-Investition-Programm und kein spezielles Visum für digitale Nomaden. Die meisten ersten Aufenthaltstitel müssen persönlich bei einem österreichischen Konsulat im Ausland beantragt werden; die Standardgebühr beträgt 218 EUR und die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt in der Regel bis zu 6 Monate. Die Staatsbürgerschaft erfordert in der Regel einen Aufenthalt von 10 Jahren (6 Jahre bei starker Integration/B2) und die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, mit bemerkenswerten Ausnahmen, darunter Abstammung (ius sanguinis) und der gebührenfreie Weg nach § 58c StbG für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und ihre direkten Nachkommen.
Einwanderungswege
(21) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Punktebasierte RWR-Karte für besonders hochqualifizierte Drittstaatsangehörige; berechtigte Kandidaten können zunächst mit einem 6-monatigen Jobseeker-Visum einreisen, um einen passenden Arbeitsplatz zu finden.
- Bearbeitungszeit
- Jobseeker-Visum wird von der Botschaft entschieden; RWR-Entscheidung nach AMS-Punkteprüfung, innerhalb der 6-Monats-Frist
- Gültigkeit
- RWR-Karte bis zu 24 Monate; Jobseeker-Visum 6 Monate
- Sprachanforderung
- Sprachdiplome (A1/A2+) bringen Punkte; keine harte Anforderung
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
RWR-Karte für Fachkräfte mit Berufsausbildung in Berufen der jährlich neu erlassenen Mangelberufsliste.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Grenze; AMS prüft Punkte und Angemessenheit von Job/Gehalt
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Sprachzertifikat nicht älter als 5 Jahre bringt Punkte
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristiger Aufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
RWR-Karte für Schlüsselkräfte, deren Stelle nicht durch einen gleich qualifizierten arbeitslosen Arbeitnehmer besetzt werden kann, mit einem Mindestbruttogehalt (EUR 3.465/Monat im Jahr 2026).
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Grenze; AMS-Arbeitsmarktprüfung plus Punktekontrolle
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Sprache bringt Punkte; keine harte Anforderung
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristiger Aufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
RWR-Karte für Absolventen österreichischer Hochschulen mit qualifiziertem Hochschulabschluss-Job; keine Arbeitsmarktprüfung.
- Bearbeitungszeit
- Schneller – keine AMS-Arbeitsmarktprüfung, nur Bestätigung des Hochschuljobs/-gehalts
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Keine für Ausstellung erforderlich
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
RWR-Karte für Arbeitnehmer mit vorheriger Saisonerfahrung in Tourismus, Land- oder Forstwirtschaft, die in ein Dauerarbeitsverhältnis wechseln.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Obergrenze; AMS-Prüfung
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Deutschkenntnisse A1 erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Folgetitel mit freiem Arbeitsmarktzugang, verfügbar für RWR-Karteninhaber nach qualifizierender Beschäftigung und für Familienangehörige qualifizierender Sponsoren.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Obergrenze
- Gültigkeit
- 1 Jahr bei Erstausstellung. Verlängerbar auf 3 Jahre, wenn der Inhaber seit mindestens 2 Jahren rechtmäßig in Österreich ansässig ist UND Modul 1 des Integrationsabkommens erfüllt hat.
- Sprachanforderung
- Familienangehörige benötigen Deutsch A1
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Befristete Aufenthaltstitel für innerbetrieblich Versetzte (Führungskräfte, Spezialisten, Trainees), die an eine österreichische Konzerneinheit entsandt werden.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Frist; AMS prüft arbeitsmarktliche Anforderungen
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre (1 Jahr für Trainees)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Für Drittstaatsangehörige mit einem tertiären Abschluss (oder gleichwertiger Erfahrung für IKT/Führungskräfte) und einem qualifizierten Arbeitsangebot, das die jährliche Gehaltsschwelle (EUR 55.678 brutto/Jahr im Jahr 2026) erfüllt.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 6 Monate (NAG-gesetzliche Höchstfrist); AMS-Prüfung erforderlich
- Gültigkeit
- Bis zu 24 Monate
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Ausstellung; B1 (Integrationsmodul 2) später für den Daueraufenthalt erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristiger Aufenthalt-EU nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (Blue-Card-Jahre in anderen EU-Staaten können angerechnet werden)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die an einer österreichischen Universität oder Hochschule zugelassen sind; erlaubt bis zu 20 Stunden/Woche Arbeit.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Grenze
- Gültigkeit
- Ausgestellt für 1 Jahr, verlängerbar mit Nachweis des Studienfortschritts
- Sprachanforderung
- Wie vom Programm gefordert; keine NAG-Sprachvoraussetzung für die Ausstellung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Wechsel zur RWR Karte nach Abschluss; Daueraufenthalt nach insgesamt 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Studienjahre werden teilweise auf die Aufenthaltsdauer angerechnet
Vorübergehende Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatsangehörige, die an einer anerkannten österreichischen Schule eingeschrieben sind.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Frist
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, verlängerbar während der Einschreibung
- Sprachanforderung
- Nach Bedarf der Schule
- Dokumente
- 2 erforderlich
RWR-Karte für Selbstständige, deren Tätigkeit durch Kapitalinvestition, Arbeitsplatzschaffung oder Wissenstransfer einen makroökonomischen Nutzen bringt.
- Bearbeitungszeit
- AMS erstellt Gutachten zum makroökonomischen Nutzen innerhalb von 3 Wochen, dann entscheidet die Behörde
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Keine Ausstellung
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Umwandlung in eine 3-jährige Niederlassungsbewilligung nach 2 Jahren; Daueraufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Punktebasierte RWR-Karte für innovative Start-up-Gründer mit ausreichendem Kapital und Eigenkapital.
- Bearbeitungszeit
- AMS-Gutachten; innerhalb der 6-Monats-Obergrenze
- Gültigkeit
- 24 Monate
- Sprachanforderung
- Sprachnachweis nicht älter als 5 Jahre bringt Punkte
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · RWR-Karte plus nach 2 Jahren; Daueraufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Kontingentierte Niederlassungsbewilligung für Personen mit erheblichen eigenen Mitteln, die in Österreich nicht erwerbstätig sein werden; Österreich hat kein Programm für Investitionsaufenthalt oder Staatsbürgerschaft durch Investition.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Frist; unterliegt der jährlichen Quote
- Gültigkeit
- In der Regel zunächst 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Integrationsverpflichtungen (Deutsch) gelten im Laufe der Zeit
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Aufenthaltstitel für Ehegatten/eingetragene Partner und minderjährige Kinder, die einem Zusammenführenden nachziehen; keine Quote für Familien österreichischer Staatsbürger, RWR-/EU-Blaue-Karte-Inhaber oder Forscher.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung ohne unnötige Verzögerung, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Eingang
- Gültigkeit
- RWR-Karte plus, in der Regel 3 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Deutsch-Zertifikat A1 (bei Einreichung nicht älter als 1 Jahr); Ausnahmen für unter 14-Jährige, medizinische Fälle, bestimmte Hochqualifizierte/Forscherfamilien
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristiger Aufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Niederlassungsbewilligung für Forscher mit einer Aufnahmevereinbarung einer zertifizierten österreichischen Forschungseinrichtung, einschließlich innerstaatlicher EU-Mobilitätsvariante.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Grenze; Mobilitätsfälle schneller bei innerstaatlichen EU-Transfers
- Gültigkeit
- 2 Jahre, einmal verlängerbar um 1 Jahr (Jobsuche/Unternehmensgründung)
- Sprachanforderung
- Keine Ausstellung
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · RWR Card plus nach 2 Jahren; Langzeitaufenthalt-EU nach 5 Jahren
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre (6 mit B2/Integration)
Das bilaterale Working-Holiday-Programm Österreichs ermöglicht jungen Erwachsenen im Alter von 18–30 Jahren aus 12 Partnerländern, für 6–12 Monate in Österreich zu leben und zu arbeiten. Der Hauptzweck ist die kulturelle Erfahrung; eine Nebenbeschäftigung zur Finanzierung des Aufenthalts ist erlaubt. Verwaltet vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).
- Bearbeitungszeit
- Anträge können bis zu 6 Monate vor dem gewünschten Startdatum gestellt werden; die Bearbeitungszeit variiert je nach Auslandsvertretung.
- Gültigkeit
- 6–12 Monate (festgelegt; variiert je nach bilateralem Abkommen mit dem Partnerland; nicht verlängerbar und nach Ausstellung nicht änderbar).
- Sprachanforderung
- Keine formellen Sprachkenntnisse erforderlich.
- Dokumente
- 7 erforderlich
Staatsbürgerschaft durch Abstammung (ius sanguinis)
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Provinz/Konsulat
- Gültigkeit
- Variiert je nach Bundesland/Konsulat
- Sprachanforderung
- None
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Erwerb durch Anzeige für Nachkommen von Personen, die vom NS-Regime verfolgt wurden; keine Gebühr, kein Wohnsitzerfordernis, kein Verzicht auf bestehende Staatsbürgerschaft.
- Bearbeitungszeit
- Konsularische Bearbeitung; variiert
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- None
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Durch Erklärung; in Kraft seit 1. Mai 2022
EU-Daueraufenthaltsstatus mit uneingeschränktem Arbeitsmarktzugang nach 5 Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts und Deutsch B1 (Integrationsvereinbarung Modul 2).
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Frist
- Gültigkeit
- Dokument wird für 5 Jahre ausgestellt (verlängerbar); Status faktisch unbefristet während des Aufenthalts
- Sprachanforderung
- Deutsch B1 (Integrationsvereinbarung Modul 2)
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dies ist der Daueraufenthaltsstatus
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 10 Jahre Gesamtaufenthalt (6 mit B2/Integration)
Reguläre Einbürgerung nach 10 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (6 mit B2/nachhaltiger Integration), erfordert stabiles Einkommen, Deutschkenntnisse, Einbürgerungstest und Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.
- Bearbeitungszeit
- Keine gesetzliche Höchstdauer veröffentlicht; in der Praxis mehrere Monate bis über 1 Jahr je nach Bundesland
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Deutsch B1 (oder B2 für die verkürzte 6-Jahres-Route) plus Einbürgerungstest
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 10 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, oder 6 Jahre mit B2/nachhaltiger Integration
Einbürgerung durch Heirat / Eingetragene Partnerschaft (StbG § 11a)
- Bearbeitungszeit
- Einbürgerung mit verkürztem Aufenthalt für Ehegatten/eingetragene Partner österreichischer Staatsbürger.
- Gültigkeit
- Keine gesetzliche Obergrenze; mehrere Monate bis über 1 Jahr
- Sprachanforderung
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Deutsch plus Staatsbürgerschaftstest (wie bei aufenthaltsbasierter Einbürgerung)