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Sprache / Au-pair in Österreich

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Österreich, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Working Holiday Visum (WHP)

Das bilaterale Working-Holiday-Programm Österreichs ermöglicht jungen Erwachsenen im Alter von 18–30 Jahren aus 12 Partnerländern, für 6–12 Monate in Österreich zu leben und zu arbeiten. Der Hauptzweck ist die kulturelle Erfahrung; eine Nebenbeschäftigung zur Finanzierung des Aufenthalts ist erlaubt. Verwaltet vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Bearbeitungszeit
Anträge können bis zu 6 Monate vor dem gewünschten Startdatum gestellt werden; die Bearbeitungszeit variiert je nach Auslandsvertretung.
Gültigkeit
6–12 Monate (festgelegt; variiert je nach bilateralem Abkommen mit dem Partnerland; nicht verlängerbar und nach Ausstellung nicht änderbar).
Sprachanforderung
Keine formellen Sprachkenntnisse erforderlich.
Daueraufenthalt
Nicht zutreffend – Working-Holiday-Visum führt nicht zu dauerhaftem Aufenthalt.
Staatsbürgerschaft
Nicht zutreffend – Working-Holiday-Visum führt nicht zur Staatsbürgerschaft.

Anforderungen

  • Alter 18–30 zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Staatsangehörigkeit eines der 12 Partnerländer (Argentinien, Australien, Chile, Hongkong, Indien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, Taiwan, USA)
  • Gültiger Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 3 Monaten über das geplante Rückreisedatum hinaus
  • Ausreichender Kranken-, Unfall- und Reiseversicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt (mindestens 30.000 € Deckung)
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Anfangszeit des Aufenthalts
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung des ersten Aufenthaltszeitraums
  • Rückflugticket oder ausreichende Mittel zum Kauf eines solchen
  • Strafregisterbescheinigung (Anforderungen variieren je nach Land)

Erforderliche Dokumente

  • Darf nicht zuvor an einem österreichischen WHP teilgenommen haben (Japan erlaubt einen zweiten Aufenthalt) erforderlich
  • Ausgefülltes nationales Visumantragsformular (Typ D) erforderlich
  • Gültiger Reisepass (mindestens 3 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig) erforderlich
  • Reise- und Krankenversicherungsnachweis (mindestens 30.000 € Deckung für die gesamte Dauer) erforderlich
  • Reise- und Krankenversicherungsnachweis (Mindestdeckung von 30.000 € für die gesamte Dauer) erforderlich
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den ersten Aufenthaltszeitraum erforderlich
  • Rückflugticket oder Nachweis ausreichender Mittel zum Kauf eines solchen erforderlich
  • Strafregisterbescheinigung (länderspezifisches Format)

Offizielle Gebühren

  • Nachweis tertiärer Bildungsabschlüsse (erforderlich für Australien) 195 EUR
  • Visumgebühr (Typ D) 0 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    Visumgebühr für japanische Antragsteller

    Bestätigen Sie, dass Sie 18–30 Jahre alt sind und die Staatsangehörigkeit eines der 12 Partnerländer besitzen. Stellen Sie sicher, dass Sie noch kein österreichisches WHP-Visum genutzt haben (oder beantragen Sie einen zweiten Aufenthalt in Japan).

  2. 2

    Dokumente vorbereiten

    Sammeln Sie das Visumantragsformular, ein biometrisches Foto, einen gültigen Reisepass, Reise- und Krankenversicherung (mind. 30.000 €), Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, Rückflugticket oder entsprechende Mittel sowie ein polizeiliches Führungszeugnis im erforderlichen Format für Ihr Land.

  3. 3

    Antrag bei der österreichischen Vertretung stellen

    Reichen Sie Ihren Antrag bei der für Ihr Land zuständigen österreichischen Botschaft oder dem Konsulat ein, frühestens 6 Monate vor und idealerweise spätestens 3 Wochen vor dem gewünschten Visumsbeginn. Zahlen Sie die Visumgebühr von 195 € (kostenlos für japanische Antragsteller).

  4. 4

    WHP-Visum erhalten

    Bei Genehmigung wird Ihr Reisepass mit 'WHP' vermerkt. Die Gültigkeitsdauer ist festgelegt und kann nach Ausstellung nicht geändert werden.

  5. 5

    Einreise nach Österreich und Anmeldung

    Reisen Sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums nach Österreich ein. Melden Sie Ihre Adresse innerhalb von 3 Tagen nach Bezug der Unterkunft beim örtlichen Meldeamt.

Offizielle Quellen