Studium / Student in Österreich
Ein dokumentierter Weg dieser Art in Österreich, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
Aufenthaltstitel - Student
Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die an einer österreichischen Universität oder Hochschule zugelassen sind; erlaubt bis zu 20 Stunden/Woche Arbeit.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb der 6-Monats-Grenze
- Gültigkeit
- Ausgestellt für 1 Jahr, verlängerbar mit Nachweis des Studienfortschritts
- Sprachanforderung
- Wie vom Programm gefordert; keine NAG-Sprachvoraussetzung für die Ausstellung
- Daueraufenthalt
- Wechsel zur RWR Karte nach Abschluss; Daueraufenthalt nach insgesamt 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Studienjahre werden teilweise auf die Aufenthaltsdauer angerechnet
Anforderungen
- Universitätszulassung/Zulassungsbestätigung
- Schulabschlusszeugnis plus letztes Jahreszeugnis
- Nachweis des Lebensunterhalts (ASVG-gebunden: ca. EUR 739/Monat unter 24, EUR 1.334/Monat ab 24, aktuellen Satz prüfen)
- Studentische Krankenversicherung
- Nachweis der Studiengebührenzahlung, falls zutreffend
Erforderliche Dokumente
- Gültiger Reisepass erforderlich
- Universitätszulassung/Zulassungsbestätigung erforderlich
- Schulabschlusszeugnis plus letztes Jahreszeugnis erforderlich
- Foto (zweites Foto) erforderlich
- Nachweis des Lebensunterhalts (ASVG-gebundener monatlicher Satz) erforderlich
- Studentische Krankenversicherung erforderlich
- Nachweis der Studiengebührenzahlung, falls zutreffend
Offizielle Gebühren
- Antragsgebühr (Erstausstellung) 160 EUR
- Studiengebühren (Drittstaatsangehörige) 726.72 EUR
Verfahrensschritte
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1
Zulassung erhalten
Universitätszulassung/Zulassung erhalten.
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2
Antrag im Ausland stellen
Studentenantrag beim österreichischen Konsulat im Ausland einreichen.
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3
Einreisen und anmelden
Nach Österreich einreisen und Wohnsitz anmelden.
-
4
Jährlich verlängern
Jährlich mit Nachweis des Studienfortschritts verlängern.
Offizielle Quellen
- Temporary Residence - migration.gv.at Offiziell
- Study in Austria - migration.gv.at Offiziell