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Studium / Student in Österreich

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Österreich, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Aufenthaltstitel - Student

Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die an einer österreichischen Universität oder Hochschule zugelassen sind; erlaubt bis zu 20 Stunden/Woche Arbeit.

Bearbeitungszeit
Innerhalb der 6-Monats-Grenze
Gültigkeit
Ausgestellt für 1 Jahr, verlängerbar mit Nachweis des Studienfortschritts
Sprachanforderung
Wie vom Programm gefordert; keine NAG-Sprachvoraussetzung für die Ausstellung
Daueraufenthalt
Wechsel zur RWR Karte nach Abschluss; Daueraufenthalt nach insgesamt 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Studienjahre werden teilweise auf die Aufenthaltsdauer angerechnet

Anforderungen

  • Universitätszulassung/Zulassungsbestätigung
  • Schulabschlusszeugnis plus letztes Jahreszeugnis
  • Nachweis des Lebensunterhalts (ASVG-gebunden: ca. EUR 739/Monat unter 24, EUR 1.334/Monat ab 24, aktuellen Satz prüfen)
  • Studentische Krankenversicherung
  • Nachweis der Studiengebührenzahlung, falls zutreffend

Erforderliche Dokumente

  • Gültiger Reisepass erforderlich
  • Universitätszulassung/Zulassungsbestätigung erforderlich
  • Schulabschlusszeugnis plus letztes Jahreszeugnis erforderlich
  • Foto (zweites Foto) erforderlich
  • Nachweis des Lebensunterhalts (ASVG-gebundener monatlicher Satz) erforderlich
  • Studentische Krankenversicherung erforderlich
  • Nachweis der Studiengebührenzahlung, falls zutreffend

Offizielle Gebühren

  • Antragsgebühr (Erstausstellung) 160 EUR
  • Studiengebühren (Drittstaatsangehörige) 726.72 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    Zulassung erhalten

    Universitätszulassung/Zulassung erhalten.

  2. 2

    Antrag im Ausland stellen

    Studentenantrag beim österreichischen Konsulat im Ausland einreichen.

  3. 3

    Einreisen und anmelden

    Nach Österreich einreisen und Wohnsitz anmelden.

  4. 4

    Jährlich verlängern

    Jährlich mit Nachweis des Studienfortschritts verlängern.

Offizielle Quellen