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Investoren- / Goldenes Visum in Bosnien und Herzegowina

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Bosnien und Herzegowina, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Vorübergehender Aufenthalt durch Immobilienbesitz

BiH hat kein Goldenes Visum; alleiniger Immobilienbesitz reicht für einen Aufenthalt nicht aus. SPS verlangt zusätzlich den Nachweis einer echten und dauerhaften Verbindung zu BiH (bosnische Herkunft, Kinder in örtlichen Schulen, inländisches Renteneinkommen, aktives Geschäft oder ansässige Familie). Antragstellung bei der für den Ort der Immobilie zuständigen SPS-Stelle.

Bearbeitungszeit
Von SPS nicht als feste Zahl veröffentlicht
Gültigkeit
Up to 1 year, renewable annually
Sprachanforderung
Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
Daueraufenthalt
5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ungefähr 8 Jahre ständiger Aufenthalt vor der Antragstellung

Anforderungen

  • Etwa 8 Jahre ständiger Aufenthalt vor der Beantragung
  • Eigentumsurkunde für Immobilie in BiH
  • Gültiger Reisepass plus Visum D oder visumfreie Einreise
  • Gültiger Reisepass plus Visum D oder visumfreie Einreise
  • Adressregistrierung nach der Ankunft; Antrag beim SPS-Büro, das für den Standort der Immobilie zuständig ist

Erforderliche Dokumente

  • Eigentumstitel in BiH erforderlich
  • Eigentumsurkunde für Immobilie in BiH erforderlich
  • Nachweis einer echten und dauerhaften Verbindung zu BiH erforderlich
  • Gültiger Reisepass plus Visum D oder visumfreie Einreise erforderlich

Verfahrensschritte

  1. 1

    Unterkunft, Mittel, Krankenversicherung, Führungszeugnis, beglaubigte Übersetzungen

    Immobilie und Verbindungsnachweise erwerben

  2. 2

    Visum D / Einreise und Registrierung

    Visum D besorgen oder visumfrei einreisen, dann den Wohnsitz anmelden.

  3. 3

    Einreichen beim zuständigen SPS-Büro

    Antrag beim für den Standort der Immobilie zuständigen SPS-Büro mit Eigentumsurkunde, Anschlussnachweis und Querschnittsdokumenten einreichen.

  4. 4

    Erhalten und verlängern

    Aufenthaltskarte erhalten und jährlich verlängern.

Offizielle Quellen