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Bosnien und Herzegowina

Hauptstadt Sarajevo
Währung BAM
Sprachen Bosnisch، Kroatisch، Serbisch
Offizielle Gebühr ab 200 BAM

Bosnien und Herzegowina ist ein westliches Balkanland und EU-Beitrittskandidat (kein EU-/Schengen-/EFTA-Mitglied). Die Einwanderung wird zentral vom Amt für Ausländerangelegenheiten (SPS) unter dem Sicherheitsministerium geregelt, wobei Arbeitserlaubnisse auf Ebene der Entitäten (Föderation BiH, Republika Srpska, Brcko-Distrikt) ausgestellt werden. Die längerfristige Einreise erfolgt über ein Visum D, nach dem eine befristete Aufenthaltserlaubnis (max. 1 Jahr, verlängerbar) bei der SPS beantragt wird. Ein Daueraufenthalt ist nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigen Aufenthalt möglich und die Staatsbürgerschaft nach etwa 8 Jahren Daueraufenthalt. Es gibt kein formelles Goldenes Visum oder EU-harmonisiertes System (keine EU-Blaue Karte).

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Einwanderungswege

(10) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 Tagen
9 von 10 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 9 zu Daueraufenthalt, 9 zur Staatsbürgerschaft.
10 von 10 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit (mit Arbeitserlaubnis)

Vom Arbeitgeber gesponserte Arbeitserlaubnis (max. 1 Jahr, kontingentiert, an eine bestimmte Stelle/Arbeitgeber gebunden) plus eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die bei der SPS beantragt wird. Arbeitserlaubnisse werden auf Entitätsebene ausgestellt (Kantonales/Bundesamt für Arbeit in FBiH, Arbeitsamt der RS oder Brcko-Distrikt-Stelle).

Bearbeitungszeit
Wird von der SPS nicht als fester Wert veröffentlicht; bestätigen Sie mit dem zuständigen SPS-Außenbüro
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis selbst; Kenntnis einer Amtssprache ist erst bei der Niederlassungserlaubnis erforderlich
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Etwa 8 Jahre Daueraufenthalt vor Antragstellung
Arbeit / Beschäftigung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt zur Arbeit OHNE Arbeitserlaubnis (Ausnahmekategorien)

Gesetzliche Kategorien, die in BiH ohne Arbeitserlaubnis arbeiten: hochqualifizierte Stellen, innerbetriebliche/Entitäts-Transfers, wissenschaftliche Forscher, Firmengründer/Geschäftsführer, Umsetzer internationaler Abkommen, Projektteilnehmer, Mitglieder internationaler Missionen, ausländische Medienkorrespondenten, Kulturerzieher und religiöse Amtsträger. Gleiches Aufenthaltsverfahren wie bei der Beschäftigungsroute, minus des Arbeitserlaubnisschritts.

Bearbeitungszeit
Wird von der SPS nicht als fester Wert veröffentlicht
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; Amtssprachenkenntnisse erst bei der Niederlassungserlaubnis erforderlich
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Etwa 8 Jahre Daueraufenthalt vor Antragstellung
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt zum Studium / zur Ausbildung

Vorübergehender Aufenthalt für Grundschul-, Sekundarschul- oder Hochschulbildung, unbezahlte Praktika oder Freiwilligenarbeit. Erfordert eine Immatrikulations-/Zulassungsbestätigung einer biH-Institution; verlängerbar für die Studiendauer.

Bearbeitungszeit
Von der SPS nicht als feste Zahl veröffentlicht
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, verlängerbar entsprechend der Studiendauer
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung selbst
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt (Studienzeiten werden in der Regel angerechnet, im Gegensatz zu freiwilliger Arbeit)
Staatsbürgerschaft
Ja · Ehegatten von Staatsbürgern von Bosnien und Herzegowina: erleichterte Einbürgerung nach 5 Jahren Ehe plus 3 Jahren Daueraufenthalt (Art. 10)
Unternehmensgründung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt durch Unternehmensgründung / Selbstständigkeit (Gründer/Geschäftsführer)

Der faktische Investorenweg, da BiH kein formelles Golden-Visum hat. Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.) - Mindestkapital 1.000 BAM in der Föderation BiH oder 1 BAM in der Republika Srpska - dann Aufenthalt als Gründer/Geschäftsführer, entweder über eine Arbeitserlaubnis oder die Kategorie 'Arbeit ohne Erlaubnis' für Gründer/Geschäftsführer. Die Gründung dauert in der Regel 20-45 Tage und kostet mit professioneller Hilfe rund 1.000-1.500 EUR.

Bearbeitungszeit
Unternehmensgründung etwa 20-45 Tage; Bearbeitungszeit für SPS-Aufenthalt nicht veröffentlicht
Gültigkeit
Erstgenehmigung 1 Jahr, verlängerbar solange das Unternehmen aktiv und konform ist
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; Amtssprachenkenntnisse erst bei der Niederlassungserlaubnis erforderlich
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Etwa 8 Jahre Daueraufenthalt vor Antragstellung
Investoren- / Goldenes Visum Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt durch Immobilieneigentum

BiH hat kein Goldenes Visum; alleiniger Immobilienbesitz reicht nicht für einen Aufenthalt. Die SPS fordert zusätzlich den Nachweis einer echten und dauerhaften Verbindung zu BiH (bosnische Herkunft, Kinder in örtlichen Schulen, inländisches Renteneinkommen, aktives Geschäft oder ansässige Familie). Antrag beim für die Lage der Immobilie zuständigen SPS-Büro.

Bearbeitungszeit
Von der SPS nicht als feste Zahl veröffentlicht
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; Amtssprachenkenntnisse erst bei der Niederlassungserlaubnis erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Etwa 8 Jahre Daueraufenthalt vor ordentlicher Einbürgerung
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt aus familiären Gründen und Heirat

Aufenthalt aufgrund familiärer Bindungen: Heirat mit einem biH-Bürger, außereheliche Lebensgemeinschaft, Ehepartner eines ansässigen Ausländers, Neugeborenes bei den Eltern, Kind eines biH-Bürgers oder ausländischen Elternteils oder Elternteil eines biH-Bürgerkindes. Hinweis: Die Familienzusammenführung mit einem nicht berechtigten Sponsor zählt nicht für den Daueraufenthalt.

Bearbeitungszeit
Von der SPS nicht als feste Zahl veröffentlicht
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; Amtssprachenkenntnisse erst bei Niederlassungserlaubnis/Staatsbürgerschaft erforderlich
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt (wenn der Sponsor berechtigt ist)
Staatsbürgerschaft
Ja · Etwa 8 Jahre Daueraufenthalt vor Antragstellung
Forschung / Wissenschaftler Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für wissenschaftliche Forschung

Forscher arbeiten ohne Arbeitserlaubnis unter den gesetzlich festgelegten Ausnahmekategorien. Erforderlich ist ein institutioneller Vertrag oder eine Kooperationsvereinbarung mit einer Forschungseinrichtung in BiH sowie die Bestätigung, dass die Arbeit für BiH wichtig ist. Es gibt kein EU-2016/801-Aufnahmevereinbarungsregime; es gelten nationale Vorschriften.

Bearbeitungszeit
Wird von der SPS nicht als fester Wert veröffentlicht
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; Amtssprachenkenntnisse erst bei der Niederlassungserlaubnis erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Etwa 8 Jahre Daueraufenthalt vor Antragstellung
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Dauerhafter Aufenthalt (Stalni boravak)

Verfügbar nach 5 Jahren ununterbrochenem vorübergehenden Aufenthalt (Kontinuität gewahrt, wenn Abwesenheiten insgesamt nicht mehr als 10 Monate in 5 Jahren oder eine einzelne Abwesenheit nicht mehr als 6 Monate betragen). Erfordert ausreichendes Einkommen, angemessene Unterkunft, Krankenversicherung, Kenntnisse einer Amtssprache und des Alphabets sowie ein sauberes Führungszeugnis. Verwaltungsgebühr beträgt 200 BAM. Bestimmte vorherige Gründe (Schutz, diplomatischer Status, humanitäre, medizinische, ehrenamtliche Arbeit, Familienzusammenführung mit nicht berechtigten Sponsoren) berechtigen nicht.

Bearbeitungszeit
Von der SPS nicht veröffentlicht
Gültigkeit
Unbefristet
Sprachanforderung
Kenntnis einer Amtssprache Bosnien-Herzegowinas und ihres Alphabets
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Gewährt nach 5 Jahren ununterbrochenem qualifizierenden vorübergehenden Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Ordentlich: etwa 8 Jahre Daueraufenthalt. Ehegatten: 5 Jahre Ehe plus 3 Jahre Daueraufenthalt
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung (Art. 9) erfordert ein Alter von 18+, einen rechtmäßigen registrierten Daueraufenthalt (Praktikerquellen nennen etwa 8 Jahre vor Antragstellung), Kenntnisse einer Amtssprache, keine Sicherheitsgefährdung, keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat im relevanten Zeitraum und die grundsätzliche Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft. Ehegatten bosnischer Staatsbürger (Art. 10) sind nach 5 Jahren Ehe und 3 Jahren Daueraufenthalt qualifiziert. Doppelte Staatsbürgerschaft ist nur erlaubt, wenn ein bilaterales Abkommen besteht (derzeit Kroatien, Serbien, Schweden).

Bearbeitungszeit
Von der zuständigen Behörde nicht als feste Zahl veröffentlicht
Gültigkeit
Lebenslang (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Kenntnis einer Amtssprache Bosnien-Herzegowinas (Zertifikat einer anerkannten Einrichtung oder offizielle Prüfung)
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis setzt 5 Jahre vorübergehenden Aufenthalt voraus.
Staatsbürgerschaft
Ja · Kein direkter Weg zur Staatsbürgerschaft
Asyl / Humanitär Hohe Vertrauenswürdigkeit

Asyl / Internationaler Schutz

Ausländer können Asyl an der Grenze oder bei der Polizei/SPS bei Einreise beantragen. Der Antrag wird beim Ministerium für Sicherheit (MSB), Sektor Asyl, eingereicht, was zu einem Interview zur Feststellung des Flüchtlingsstatus und einer Entscheidung führt, die entweder den Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz gewährt. Das Verfahren ist kostenlos. Die Zeit aus diesen Gründen wird nicht auf den Daueraufenthalt angerechnet.

Bearbeitungszeit
Nicht als feste Zahl veröffentlicht
Gültigkeit
Für die Dauer des gewährten Schutzes
Sprachanforderung
Keine für die Bewerbung
Dokumente
1 erforderlich
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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