Bosnien und Herzegowina
Bosnien und Herzegowina ist ein westliches Balkanland und EU-Beitrittskandidat (kein EU-/Schengen-/EFTA-Mitglied). Die Einwanderung wird zentral vom Amt für Ausländerangelegenheiten (SPS) unter dem Sicherheitsministerium geregelt, wobei Arbeitserlaubnisse auf Ebene der Entitäten (Föderation BiH, Republika Srpska, Brcko-Distrikt) ausgestellt werden. Die längerfristige Einreise erfolgt über ein Visum D, nach dem eine befristete Aufenthaltserlaubnis (max. 1 Jahr, verlängerbar) bei der SPS beantragt wird. Ein Daueraufenthalt ist nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigen Aufenthalt möglich und die Staatsbürgerschaft nach etwa 8 Jahren Daueraufenthalt. Es gibt kein formelles Goldenes Visum oder EU-harmonisiertes System (keine EU-Blaue Karte).
Einwanderungswege
(10) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Vom Arbeitgeber gesponserte Arbeitserlaubnis (max. 1 Jahr, kontingentiert, an eine bestimmte Stelle/Arbeitgeber gebunden) plus eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die bei der SPS beantragt wird. Arbeitserlaubnisse werden auf Entitätsebene ausgestellt (Kantonales/Bundesamt für Arbeit in FBiH, Arbeitsamt der RS oder Brcko-Distrikt-Stelle).
- Bearbeitungszeit
- Wird von der SPS nicht als fester Wert veröffentlicht; bestätigen Sie mit dem zuständigen SPS-Außenbüro
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis selbst; Kenntnis einer Amtssprache ist erst bei der Niederlassungserlaubnis erforderlich
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Etwa 8 Jahre Daueraufenthalt vor Antragstellung
Gesetzliche Kategorien, die in BiH ohne Arbeitserlaubnis arbeiten: hochqualifizierte Stellen, innerbetriebliche/Entitäts-Transfers, wissenschaftliche Forscher, Firmengründer/Geschäftsführer, Umsetzer internationaler Abkommen, Projektteilnehmer, Mitglieder internationaler Missionen, ausländische Medienkorrespondenten, Kulturerzieher und religiöse Amtsträger. Gleiches Aufenthaltsverfahren wie bei der Beschäftigungsroute, minus des Arbeitserlaubnisschritts.
- Bearbeitungszeit
- Wird von der SPS nicht als fester Wert veröffentlicht
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Amtssprachenkenntnisse erst bei der Niederlassungserlaubnis erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Etwa 8 Jahre Daueraufenthalt vor Antragstellung
Vorübergehender Aufenthalt für Grundschul-, Sekundarschul- oder Hochschulbildung, unbezahlte Praktika oder Freiwilligenarbeit. Erfordert eine Immatrikulations-/Zulassungsbestätigung einer biH-Institution; verlängerbar für die Studiendauer.
- Bearbeitungszeit
- Von der SPS nicht als feste Zahl veröffentlicht
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, verlängerbar entsprechend der Studiendauer
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt (Studienzeiten werden in der Regel angerechnet, im Gegensatz zu freiwilliger Arbeit)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ehegatten von Staatsbürgern von Bosnien und Herzegowina: erleichterte Einbürgerung nach 5 Jahren Ehe plus 3 Jahren Daueraufenthalt (Art. 10)
Der faktische Investorenweg, da BiH kein formelles Golden-Visum hat. Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.) - Mindestkapital 1.000 BAM in der Föderation BiH oder 1 BAM in der Republika Srpska - dann Aufenthalt als Gründer/Geschäftsführer, entweder über eine Arbeitserlaubnis oder die Kategorie 'Arbeit ohne Erlaubnis' für Gründer/Geschäftsführer. Die Gründung dauert in der Regel 20-45 Tage und kostet mit professioneller Hilfe rund 1.000-1.500 EUR.
- Bearbeitungszeit
- Unternehmensgründung etwa 20-45 Tage; Bearbeitungszeit für SPS-Aufenthalt nicht veröffentlicht
- Gültigkeit
- Erstgenehmigung 1 Jahr, verlängerbar solange das Unternehmen aktiv und konform ist
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Amtssprachenkenntnisse erst bei der Niederlassungserlaubnis erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Etwa 8 Jahre Daueraufenthalt vor Antragstellung
BiH hat kein Goldenes Visum; alleiniger Immobilienbesitz reicht nicht für einen Aufenthalt. Die SPS fordert zusätzlich den Nachweis einer echten und dauerhaften Verbindung zu BiH (bosnische Herkunft, Kinder in örtlichen Schulen, inländisches Renteneinkommen, aktives Geschäft oder ansässige Familie). Antrag beim für die Lage der Immobilie zuständigen SPS-Büro.
- Bearbeitungszeit
- Von der SPS nicht als feste Zahl veröffentlicht
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Amtssprachenkenntnisse erst bei der Niederlassungserlaubnis erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Etwa 8 Jahre Daueraufenthalt vor ordentlicher Einbürgerung
Aufenthalt aufgrund familiärer Bindungen: Heirat mit einem biH-Bürger, außereheliche Lebensgemeinschaft, Ehepartner eines ansässigen Ausländers, Neugeborenes bei den Eltern, Kind eines biH-Bürgers oder ausländischen Elternteils oder Elternteil eines biH-Bürgerkindes. Hinweis: Die Familienzusammenführung mit einem nicht berechtigten Sponsor zählt nicht für den Daueraufenthalt.
- Bearbeitungszeit
- Von der SPS nicht als feste Zahl veröffentlicht
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Amtssprachenkenntnisse erst bei Niederlassungserlaubnis/Staatsbürgerschaft erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt (wenn der Sponsor berechtigt ist)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Etwa 8 Jahre Daueraufenthalt vor Antragstellung
Forscher arbeiten ohne Arbeitserlaubnis unter den gesetzlich festgelegten Ausnahmekategorien. Erforderlich ist ein institutioneller Vertrag oder eine Kooperationsvereinbarung mit einer Forschungseinrichtung in BiH sowie die Bestätigung, dass die Arbeit für BiH wichtig ist. Es gibt kein EU-2016/801-Aufnahmevereinbarungsregime; es gelten nationale Vorschriften.
- Bearbeitungszeit
- Wird von der SPS nicht als fester Wert veröffentlicht
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Amtssprachenkenntnisse erst bei der Niederlassungserlaubnis erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Etwa 8 Jahre Daueraufenthalt vor Antragstellung
Verfügbar nach 5 Jahren ununterbrochenem vorübergehenden Aufenthalt (Kontinuität gewahrt, wenn Abwesenheiten insgesamt nicht mehr als 10 Monate in 5 Jahren oder eine einzelne Abwesenheit nicht mehr als 6 Monate betragen). Erfordert ausreichendes Einkommen, angemessene Unterkunft, Krankenversicherung, Kenntnisse einer Amtssprache und des Alphabets sowie ein sauberes Führungszeugnis. Verwaltungsgebühr beträgt 200 BAM. Bestimmte vorherige Gründe (Schutz, diplomatischer Status, humanitäre, medizinische, ehrenamtliche Arbeit, Familienzusammenführung mit nicht berechtigten Sponsoren) berechtigen nicht.
- Bearbeitungszeit
- Von der SPS nicht veröffentlicht
- Gültigkeit
- Unbefristet
- Sprachanforderung
- Kenntnis einer Amtssprache Bosnien-Herzegowinas und ihres Alphabets
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Gewährt nach 5 Jahren ununterbrochenem qualifizierenden vorübergehenden Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ordentlich: etwa 8 Jahre Daueraufenthalt. Ehegatten: 5 Jahre Ehe plus 3 Jahre Daueraufenthalt
Die ordentliche Einbürgerung (Art. 9) erfordert ein Alter von 18+, einen rechtmäßigen registrierten Daueraufenthalt (Praktikerquellen nennen etwa 8 Jahre vor Antragstellung), Kenntnisse einer Amtssprache, keine Sicherheitsgefährdung, keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat im relevanten Zeitraum und die grundsätzliche Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft. Ehegatten bosnischer Staatsbürger (Art. 10) sind nach 5 Jahren Ehe und 3 Jahren Daueraufenthalt qualifiziert. Doppelte Staatsbürgerschaft ist nur erlaubt, wenn ein bilaterales Abkommen besteht (derzeit Kroatien, Serbien, Schweden).
- Bearbeitungszeit
- Von der zuständigen Behörde nicht als feste Zahl veröffentlicht
- Gültigkeit
- Lebenslang (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Kenntnis einer Amtssprache Bosnien-Herzegowinas (Zertifikat einer anerkannten Einrichtung oder offizielle Prüfung)
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis setzt 5 Jahre vorübergehenden Aufenthalt voraus.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Kein direkter Weg zur Staatsbürgerschaft
Ausländer können Asyl an der Grenze oder bei der Polizei/SPS bei Einreise beantragen. Der Antrag wird beim Ministerium für Sicherheit (MSB), Sektor Asyl, eingereicht, was zu einem Interview zur Feststellung des Flüchtlingsstatus und einer Entscheidung führt, die entweder den Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz gewährt. Das Verfahren ist kostenlos. Die Zeit aus diesen Gründen wird nicht auf den Daueraufenthalt angerechnet.
- Bearbeitungszeit
- Nicht als feste Zahl veröffentlicht
- Gültigkeit
- Für die Dauer des gewährten Schutzes
- Sprachanforderung
- Keine für die Bewerbung
- Dokumente
- 1 erforderlich