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Studium / Student in Bosnien und Herzegowina

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Bosnien und Herzegowina, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Vorübergehender Aufenthalt für Studium / Bildung

Vorübergehender Aufenthalt für Grund-, Sekundar- oder Hochschulbildung, unbezahlte Praktika oder Freiwilligenarbeit. Erfordert eine Immatrikulations-/Zulassungsbestätigung einer BiH-Institution; verlängerbar für die Studiendauer.

Bearbeitungszeit
Von der SPS nicht als feste Zahl veröffentlicht
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, verlängerbar pro Studiendauer
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
Daueraufenthalt
5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt (Studienzeiten zählen in der Regel, im Gegensatz zu Freiwilligenarbeit)
Staatsbürgerschaft
Etwa 8 Jahre Daueraufenthalt vor Antragstellung

Anforderungen

  • Immatrikulations- oder Zulassungsbestätigung einer Bildungseinrichtung in BiH
  • Gültiger Reisepass plus Visum D (Studium) oder visumfreie Einreise
  • Adressregistrierung nach der Ankunft
  • Aufenthaltsantrag bei der SPS mindestens 15 Tage vor Ablauf der visumfreien/Visum-D-Frist
  • Unterkunft, Krankenversicherung, Nachweis der Mittel, Führungszeugnis, beglaubigte Übersetzungen

Erforderliche Dokumente

  • Immatrikulations-/Zulassungsbestätigung einer Einrichtung in BiH erforderlich
  • Gültiger Reisepass plus Visum D oder visumfreie Einreise erforderlich
  • Unterkunft, Krankenversicherung, Nachweis der Mittel erforderlich
  • Führungszeugnis, beglaubigte Übersetzungen erforderlich

Verfahrensschritte

  1. 1

    Immatrikulationsbestätigung einholen

    Immatrikulations-/Zulassungsbestätigung der Einrichtung in BiH einholen.

  2. 2

    Visum D / Einreise und Registrierung

    Visum D (Studium) beantragen oder visumfrei einreisen, dann die Wohnadresse registrieren.

  3. 3

    Bei der SPS einreichen

    Aufenthaltsantrag mit der Immatrikulationsbestätigung sowie übergreifenden Dokumenten einreichen.

  4. 4

    Erhalten und verlängern

    Aufenthaltskarte erhalten; pro Studiendauer verlängern.

Offizielle Quellen