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Bosnien und Herzegowina Visum D für Bosnien und Herzegowina: Aufenthalt beantragen

Hauptstadt
Sarajevo
Währung
BAM
Sprachen
Bosnisch، Kroatisch، Serbisch
Offizielle Gebühr
ab 200 BAM

Bosnien und Herzegowina ist ein westliches Balkanland und EU-Beitrittskandidat (kein EU-/Schengen-/EFTA-Mitglied). Die Einwanderung wird zentral vom Amt für Ausländerangelegenheiten (SPS) unter dem Sicherheitsministerium geregelt, wobei Arbeitserlaubnisse auf Ebene der Entitäten (Föderation BiH, Republika Srpska, Brcko-Distrikt) ausgestellt werden. Die längerfristige Einreise erfolgt über ein Visum D, nach dem eine befristete Aufenthaltserlaubnis (max. 1 Jahr, verlängerbar) bei der SPS beantragt wird. Ein Daueraufenthalt ist nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigen Aufenthalt möglich und die Staatsbürgerschaft nach etwa 8 Jahren Daueraufenthalt. Es gibt kein formelles Goldenes Visum oder EU-harmonisiertes System (keine EU-Blaue Karte).

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Einwanderungswege

(9) Zuletzt aktualisiert: 14.06.2026 vor 2 Monaten
9 von 9 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 9 zu Daueraufenthalt, 9 zur Staatsbürgerschaft.
9 von 9 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit (mit Arbeitserlaubnis)

Arbeitgebergestützte Arbeitserlaubnis (max. 1 Jahr, kontingentiert, an eine bestimmte Stelle/Arbeitgeber gebunden) plus eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis, die bei der SPS beantragt wird. Arbeitserlaubnisse werden auf Ebene der Entität ausgestellt (Kantonales/Bundesamt für Arbeit in FBiH, Arbeitsamt der RS oder Behörde des Brcko-Distrikts).

Bearbeitungszeit
Von der SPS nicht als fester Betrag veröffentlicht; Bestätigung beim zuständigen SPS-Außenstelle einholen
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis selbst; Kenntnis einer Amtssprache wird erst bei der Niederlassungserlaubnis verlangt
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Etwa 8 Jahre Niederlassung vor Antragstellung (ordentliche Einbürgerung, Art. 9)
Arbeit / Beschäftigung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt zur Arbeit OHNE Arbeitserlaubnis (Ausnahmekategorien)

Gesetzlich festgelegte Kategorien, die ohne Arbeitserlaubnis in BiH arbeiten: hochqualifizierte Stellen, konzerninterne/entitätsinterne Versetzungen, wissenschaftliche Forscher, Firmengründer/Geschäftsführer, Umsetzer internationaler Abkommen, Projektteilnehmer, Angehörige internationaler Missionen, ausländische Medienkorrespondenten, Kulturschaffende und Religionsbeauftragte. Gleiches Aufenthaltsverfahren wie bei der Erwerbstätigkeit, jedoch ohne den Schritt der Arbeitserlaubnis.

Bearbeitungszeit
Von der SPS nicht als fester Betrag veröffentlicht
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Erlaubnis; Kenntnis der Amtssprache wird erst bei der Niederlassungserlaubnis verlangt
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Etwa 8 Jahre Niederlassung vor Antragstellung
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für Studium / Bildung

Vorübergehender Aufenthalt für Grund-, Sekundar- oder Hochschulbildung, unbezahlte Praktika oder Freiwilligenarbeit. Erfordert eine Immatrikulations-/Zulassungsbestätigung einer BiH-Institution; verlängerbar für die Studiendauer.

Bearbeitungszeit
Von der SPS nicht als feste Zahl veröffentlicht
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, verlängerbar pro Studiendauer
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt (Studienzeiten zählen in der Regel, im Gegensatz zu Freiwilligenarbeit)
Staatsbürgerschaft
Ja · Etwa 8 Jahre Daueraufenthalt vor Antragstellung
Unternehmensgründung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt durch Unternehmensgründung / Selbstständigkeit (Gründer/Geschäftsführer)

Ausländer, die ein Unternehmen in BiH registrieren und aktiv betreiben, können auf dieser Grundlage einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt stellen. Die häufig genannte Gesamtsumme von ca. 1.500 EUR stellt eine Praktikerschätzung der gesamten kommerziellen Gründungskosten dar (Notar, Gerichtsregistrierung, Verwaltungsgebühren, Übersetzungen) – es handelt sich NICHT um eine einzelne veröffentlichte staatliche Gebühr. Die tatsächlichen Gerichtsregistrierungsgebühren auf Ebene der Entitäten werden von jeder Entität (FBiH und RS) separat festgelegt und sind einzeln betrachtet wesentlich niedriger. Die Aufenthaltserlaubnis selbst hat eine separate Verwaltungsgebühr. Antragsteller sollten aktuelle Gebührenordnungen direkt vom zuständigen Gerichtsregister der Entität einholen.

Bearbeitungszeit
Unternehmensgründung etwa 20–45 Tage; Bearbeitungszeit für den SPS-Aufenthalt nicht veröffentlicht
Gültigkeit
Erstgenehmigung 1 Jahr, verlängerbar solange das Unternehmen aktiv und konform ist
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; Kenntnisse der Amtssprache erst im PR-Stadium erforderlich
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Etwa 8 Jahre ständigen Aufenthalts vor der Beantragung
Investoren- / Goldenes Visum Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt durch Immobilienbesitz

BiH hat kein Goldenes Visum; alleiniger Immobilienbesitz reicht für einen Aufenthalt nicht aus. SPS verlangt zusätzlich den Nachweis einer echten und dauerhaften Verbindung zu BiH (bosnische Herkunft, Kinder in örtlichen Schulen, inländisches Renteneinkommen, aktives Geschäft oder ansässige Familie). Antragstellung bei der für den Ort der Immobilie zuständigen SPS-Stelle.

Bearbeitungszeit
Von SPS nicht als feste Zahl veröffentlicht
Gültigkeit
Up to 1 year, renewable annually
Sprachanforderung
Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Ungefähr 8 Jahre ständiger Aufenthalt vor der Antragstellung
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt zur Familienzusammenführung & Heirat

Aufenthalt aufgrund familiärer Bindungen: Heirat mit einem biH-Staatsbürger, nichteheliche (außereheliche) Partnerschaft, Ehepartner eines ausländischen Einwohners, Neugeborenes mit Eltern, Kind eines biH-Staatsbürgers oder ausländischen Elternteils oder Elternteil eines biH-Kindes. Hinweis: Familienzusammenführung mit einem nicht berechtigten Sponsor zählt nicht für den Daueraufenthalt.

Bearbeitungszeit
Von der SPS nicht als feste Zahl veröffentlicht
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis; Kenntnisse der Amtssprache nur bei PR/Staatsbürgerschaft erforderlich
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt (wenn der Sponsor berechtigt ist)
Staatsbürgerschaft
Ja · Ehepartner biH-Staatsbürger: erleichterte Einbürgerung nach 5 Jahren Ehe plus 3 Jahren Daueraufenthalt (Art. 10)
Forschung / Wissenschaftler Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für wissenschaftliche Forschung

Forscher arbeiten ohne Arbeitserlaubnis unter den gesetzlichen Ausnahmekategorien. Erforderlich ist ein institutioneller Vertrag oder Kooperationsvertrag mit einer biH-Forschungseinrichtung und die Bestätigung, dass die Arbeit für BiH wichtig ist. Es gibt kein EU-2016/801-Aufnahmevereinbarungsregime; nationale Vorschriften gelten.

Bearbeitungszeit
Nicht als fester Betrag von SPS veröffentlicht
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis; Kenntnisse der Amtssprache nur für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Etwa 8 Jahre unbefristeter Aufenthalt vor Antragstellung
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Daueraufenthalt (Stalni boravak)

Verfügbar nach 5 Jahren ununterbrochenen vorübergehenden Aufenthalts (Kontinuität bleibt erhalten, wenn die Abwesenheiten insgesamt nicht mehr als 10 Monate in 5 Jahren betragen oder eine einzelne Abwesenheit nicht mehr als 6 Monate). Erfordert ausreichendes Einkommen, angemessene Unterkunft, Krankenversicherung, Kenntnis einer Amtssprache und des Alphabets sowie ein sauberes Strafregister. Verwaltungsgebühr beträgt 200 BAM. Bestimmte frühere Gründe (Schutz, diplomatischer Status, humanitäre, medizinische, Freiwilligenarbeit, Familienzusammenführung mit nicht förderfähigen Sponsoren) qualifizieren nicht.

Bearbeitungszeit
Nicht von der SPS veröffentlicht
Gültigkeit
Indefinite
Sprachanforderung
Kenntnis einer offiziellen Sprache Bosnien-Herzegowinas und ihres Alphabets
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Nach 5 Jahren ununterbrochenem qualifiziertem vorübergehendem Aufenthalt gewährt
Staatsbürgerschaft
Ja · Ungefähr 8 Jahre ständiger Aufenthalt vor der ordentlichen Einbürgerung
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung (Art. 9) erfordert das Alter von 18+, einen rechtmäßig eingetragenen ständigen Wohnsitz (Praktikerquellen nennen etwa 8 Jahre vor Antragstellung), Kenntnis einer Amtssprache, keine Sicherheitsbedrohung, keine Freiheitsstrafe von über 3 Jahren für eine vorsätzliche Straftat im Qualifikationszeitraum und grundsätzliche Entlassung aus der vorherigen Staatsbürgerschaft. Ehepartner von Staatsbürgern von Bosnien und Herzegowina (Art. 10) qualifizieren sich nach 5 Jahren Ehe plus 3 Jahren ständigem Wohnsitz. Doppelte Staatsbürgerschaft ist nur erlaubt, wenn ein bilaterales Abkommen besteht (derzeit Kroatien, Serbien, Schweden).

Bearbeitungszeit
Nicht als feste Zahl von der zuständigen Behörde veröffentlicht
Gültigkeit
Lebenslang (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Kenntnis einer Amtssprache von Bosnien und Herzegowina (Bescheinigung einer anerkannten Einrichtung oder offizielle Prüfung)
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Ständiger Wohnsitz ist Voraussetzung (5 Jahre vorübergehender Aufenthalt)
Staatsbürgerschaft
Ja · Ordentlich: etwa 8 Jahre ständiger Wohnsitz. Ehepartner: 5 Jahre Ehe plus 3 Jahre ständiger Wohnsitz
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.

Ansichten des Landes

Eine Ansicht von Bosnien und Herzegowina Eine Ansicht von Bosnien und Herzegowina

Häufig gestellte Fragen

Wie bekomme ich ein Visum D für Bosnien und Herzegowina?

Das Visum D ist für längerfristige Einreisen vorgesehen. Danach beantragen Sie bei der Behörde für Ausländerangelegenheiten (SPS) eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die maximal ein Jahr gilt und verlängerbar ist. Für die Arbeit ist zusätzlich eine Arbeitserlaubnis erforderlich.

Brauche ich eine Arbeitserlaubnis für Bosnien und Herzegowina?

In der Regel ja. Arbeitserlaubnisse werden auf Ebene der Entitäten ausgestellt – in der Föderation BiH, der Republika Srpska und dem Brcko-Distrikt. Es gibt aber Ausnahmekategorien, für die keine Arbeitserlaubnis nötig ist.

Kann ich in Bosnien und Herzegowina ein Unternehmen gründen?

Ja, eine Option ist der vorübergehende Aufenthalt durch Unternehmensgründung oder Selbstständigkeit. Das gilt etwa für Gründer und Geschäftsführer. Die genauen Voraussetzungen klärt die zuständige Ausländerbehörde.

Wie bekomme ich eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium in Bosnien und Herzegowina?

Für ein Studium oder eine Bildung können Sie einen vorübergehenden Aufenthalt beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird bei der SPS beantragt und ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden.

Wie läuft die Familienzusammenführung in Bosnien und Herzegowina ab?

Der vorübergehende Aufenthalt ist auch zur Familienzusammenführung und bei Heirat möglich. Sie reichen den Antrag bei der Ausländerbehörde ein und müssen die familiäre Beziehung nachweisen. Die Aufenthaltserlaubnis ist dann ebenfalls auf ein Jahr befristet und verlängerbar.

Wann kann ich die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina beantragen?

Eine Einbürgerung ist nach etwa acht Jahren Daueraufenthalt möglich. Zuvor können Sie nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt einen Daueraufenthalt beantragen. Die Aufenthaltskarte muss dabei jährlich verlängert werden.

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