Andorra
Andorra ist ein Mikrostaat in den Pyrenäen zwischen Spanien und Frankreich. Es ist kein Mitglied der EU, der EFTA oder des Schengen-Raums, daher gelten EU-Instrumente wie die Blaue Karte und der EU-weite Langzeitaufenthalt nicht. Sein Einwanderungsregime wird durch das eigene Llei d'immigracio geregelt, mit aktiven (Arbeit) und passiven (nicht-erwerbstätigen) Aufenthaltskategorien. Ab dem 13. Februar 2026 erhöhte das Omnibus-2-Gesetz die passive Aufenthaltsinvestition auf 1.000.000 EUR (mit einer Alternative von 400.000 EUR in den Wohnungsfonds) und ersetzte rückzahlbare AFA-Einlagen durch nicht rückzahlbare staatliche Gebühren (50.000 EUR für den Hauptantragsteller + 12.000 EUR pro Angehörigen). Doppelte Staatsbürgerschaft ist verboten und die Einbürgerung erfordert in der Regel 20 Jahre Aufenthalt.
Einwanderungswege
(10) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Aufenthalt und Arbeit als Arbeitnehmer (Aktiver Aufenthalt, Art. 28)
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 60 Werktage
- Gültigkeit
- Bis zu 60 Werktage
- Sprachanforderung
- 1 Jahr initial; Verlängerungen 2+2+2 Jahre, dann 10-jährige etablierte Verlängerungen nach dem 7. Jahr
- Dokumente
- 13 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Keine für die Genehmigung; Katalanisch B1 erforderlich für spätere Einbürgerung (unter 70 Jahren)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Langfristige Stabilität durch 10-jährige etablierte (immobilitzat) Verlängerungen nach 7 Jahren legalem Aufenthalt
Aufenthalt für Studium, Praktikum, Sporttraining und Forschung (Art. 30)
- Bearbeitungszeit
- Standard-Einwanderungsverfahren
- Gültigkeit
- Standardmäßige Einwanderungsbearbeitung
- Sprachanforderung
- Gebunden an die Dauer des Programms
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Keine für die Aufenthaltserlaubnis
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Selbstständige, die mehr als 34 % eines andorranischen Unternehmens besitzen und eine administrative/direktorielle Position innehaben. Erfordert eine nicht erstattungsfähige AFA-Einlage von 50.000 EUR.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 60 Werktage
- Gültigkeit
- 1 Jahr initial; Verlängerungen 2+2+2 Jahre, dann 10-jährige etablierte Verlängerungen nach Jahr 7
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Katalanisch B1 für spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 12 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristige Stabilität durch 10-jährige etablierte Verlängerungen nach 7 Jahren legalen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra abgeschlossen wurde)
Aufenthaltsweg für ausländische Unternehmer, die ein innovatives Unternehmen gründen, mit einer positiven Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums vor Einreichung des Aufenthaltsantrags bei der Einwanderungsbehörde.
- Bearbeitungszeit
- Bewertung durch das Wirtschaftsministerium plus standardmäßiges Einwanderungsverfahren
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt
Nicht-erwerbstätiger (passiver) Aufenthalt für selbstversorgende Personen und Investoren. Gemäß Omnibus 2 (in Kraft seit 13. Februar 2026) ist eine Investition von EUR 1.000.000 in andorranische Vermögenswerte (oder EUR 400.000 über den Wohnungsfonds) sowie eine nicht erstattungsfähige staatliche Gebühr von EUR 50.000 + EUR 12.000 pro Angehörigen erforderlich.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 2 Monate
- Gültigkeit
- Anfangs 2 Jahre; Verlängerungen 2+3 Jahre, dann 10-jährige Verlängerungen
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis; Katalanisch B1 für spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 13 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristige Stabilität durch 10-jährige Verlängerungen; gewährt kein andorranisches Arbeitsrecht
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt; Investition gewährt nie direkt die Staatsbürgerschaft
Familienzusammenführung Aufenthalt (Art. 31)
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 60 Werktage
- Gültigkeit
- Bis zu 60 Werktage
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 9 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Keine für die Genehmigung
Zweistufiger Weg für ortsunabhängige Remote-Arbeiter: eine kostenlose, vollständig elektronische Qualifikation, bewertet vom Wirtschaftsministerium, gefolgt von einer persönlichen Aufenthaltserlaubnis beim Servei d'Immigracio.
- Bearbeitungszeit
- Qualifikation: bis zu 15 Werktage; Aufenthalt: Standard-Bearbeitungszeit für Einwanderung
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Keine für die Genehmigung
Andorra hat keine separate Daueraufenthaltskarte; langfristige Stabilität wird durch die 10-jährigen etablierten (immobilitzat) Verlängerungen erreicht, die nach 7 Jahren legalen Aufenthalts möglich sind.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 2 Monate für Verlängerungen
- Gültigkeit
- 10-jährige etablierte Verlängerungen nach 7 Jahren legalen Aufenthalts
- Sprachanforderung
- Keine für die Verlängerung; Katalanisch B1 für spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt
Andorra gewährt ausländischen Staatsangehörigen mit international anerkanntem Status in Wissenschaft, Kultur oder Sport eine besondere Passivaufenthaltsgenehmigung gemäß Artikel 101 des Llei qualificada d'immigració (Gesetz 9/2012). Im Gegensatz zum standardmäßigen nicht-erwerbstätigen Investorenaufenthalt erfordert diese Kategorie nicht die Mindestinvestition von €1.000.000 und behält eine niedrigere, rückzahlbare AFA-Kaution (€47.500 Hauptperson + €9.500 pro Angehörigen), die durch das Gesetz 2/2026 nicht in eine nicht rückzahlbare Zahlung umgewandelt wurde.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 2 Monate
- Gültigkeit
- Erstgenehmigung: 2 Jahre; erste Verlängerung: 3 Jahre; weitere Verlängerungen: 10 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis selbst; Katalanisch B1 erforderlich für die spätere Einbürgerung (Antragsteller unter 70 Jahren)
- Dokumente
- 9 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dauerhafter/langfristiger Aufenthalt möglich nach Erfüllung der kumulativen rechtmäßigen Aufenthaltsfristen gemäß dem allgemeinen Einwanderungsrecht
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 20 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt; oder 10 Jahre Schulbildung in Andorra zwischen dem 3. und 18. Lebensjahr
Die Einbürgerung erfordert in der Regel 20 Jahre ständigen/hauptsächlichen Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra abgeschlossen wurde), Katalanisch auf Niveau B1 und Verzicht auf alle anderen Staatsangehörigkeiten, da Doppelstaatsbürgerschaft verboten ist.
- Bearbeitungszeit
- Variabel
- Sprachanforderung
- Katalanisch mindestens B1 für Antragsteller unter 70 Jahren, plus Kenntnisse über Integration/Institutionen
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 20 Jahre Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra abgeschlossen wurde)