Andorra
Andorra ist ein Mikrostaat in den Pyrenäen zwischen Spanien und Frankreich. Es ist kein Mitglied der EU, der EFTA oder des Schengen-Raums, daher gelten EU-Instrumente wie die Blaue Karte und der EU-weite Langzeitaufenthalt nicht. Sein Einwanderungsregime wird durch das eigene Llei d'immigracio geregelt, mit aktiven (Arbeit) und passiven (nicht-erwerbstätigen) Aufenthaltskategorien. Ab dem 13. Februar 2026 erhöhte das Omnibus-2-Gesetz die passive Aufenthaltsinvestition auf 1.000.000 EUR (mit einer Alternative von 400.000 EUR in den Wohnungsfonds) und ersetzte rückzahlbare AFA-Einlagen durch nicht rückzahlbare staatliche Gebühren (50.000 EUR für den Hauptantragsteller + 12.000 EUR pro Angehörigen). Doppelte Staatsbürgerschaft ist verboten und die Einbürgerung erfordert in der Regel 20 Jahre Aufenthalt.
Einwanderungswege
(10) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Erstmalige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Vertrag bei einem andorranischen Arbeitgeber. Erfordert mindestens 183 Tage/Jahr Aufenthalt und unterliegt der jährlichen Einwanderungsquote.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 60 Werktage
- Gültigkeit
- 1 Jahr initial; Verlängerungen 2+2+2 Jahre, dann 10-jährige etablierte Verlängerungen nach Jahr 7
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Katalanisch B1 erforderlich für spätere Einbürgerung (unter 70 Jahre)
- Dokumente
- 13 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristige Stabilität durch 10-jährige etablierte (immobilitzat) Verlängerungen nach 7 Jahren legalem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra absolviert wurde)
Vorübergehender Aufenthalt, der an die Dauer eines Studiums, Praktikums, Sporttrainings oder Forschungsprogramms gebunden ist, persönlich einzureichen mit Nachweis der Einschreibung, Mittel und Unterkunft.
- Bearbeitungszeit
- Standardmäßige Einwanderungsbearbeitung
- Gültigkeit
- Gebunden an die Dauer des Programms
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 20 Jahren Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra absolviert wurde)
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Selbstständige, die mehr als 34 % eines andorranischen Unternehmens besitzen und eine leitende Position bekleiden. Erfordert eine nicht rückzahlbare AFA-Einlage von EUR 50.000.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 60 Werktage
- Gültigkeit
- 1 Jahr initial; Verlängerungen 2+2+2 Jahre, dann 10-jährige etablierte Verlängerungen nach Jahr 7
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Katalanisch B1 erforderlich für spätere Einbürgerung
- Dokumente
- 12 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristige Stabilität durch 10-jährige etablierte Verlängerungen nach 7 Jahren legalem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra absolviert wurde)
Aufenthaltsweg für ausländische Unternehmer, die ein innovatives Unternehmen gründen, mit der Anforderung einer positiven Entscheidung des Wirtschaftsministeriums vor Einreichung des Aufenthaltsantrags bei der Einwanderungsbehörde.
- Bearbeitungszeit
- Bewertung durch das Wirtschaftsministerium plus standardmäßige Einwanderungsbearbeitung
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt
Nicht-erwerbstätiger (passiver) Aufenthalt für selbstversorgende Personen und Investoren. Gemäß Omnibus 2 (in Kraft seit 13. Feb. 2026) ist eine Investition von EUR 1.000.000 in andorranische Vermögenswerte (oder EUR 400.000 über den Wohnungsfonds) sowie eine nicht erstattungsfähige staatliche Gebühr von EUR 50.000 + EUR 12.000 pro Angehörigen erforderlich.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 2 Monaten
- Gültigkeit
- 2 Jahre initial; Verlängerungen 2+3 Jahre, dann 10-jährige Verlängerungen
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Katalanisch B1 erforderlich für spätere Einbürgerung
- Dokumente
- 13 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristige Stabilität durch 10-jährige Verlängerungen; gewährt keine andorranischen Arbeitsrechte
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt; Investition gewährt niemals direkt die Staatsbürgerschaft
Aufenthalt für Familienangehörige eines andorranischen Staatsangehörigen oder eines Genehmigungsinhabers, der in den letzten 3 Monaten einen legalen und effektiven Aufenthalt hatte. Umfasst Ehepartner/Partner, minderjährige Kinder, unterhaltsberechtigte volljährige Kinder in Ausbildung und unterhaltsberechtigte Eltern über 65.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 60 Werktage
- Gültigkeit
- 10 Jahre bei Zusammenführung mit einem andorranischen Staatsangehörigen; sonst folgt es dem Sponsor (1 Jahr, dann 2-jährige Verlängerungen)
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 9 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt
Zweistufiger Weg für ortsunabhängige Fernarbeiter: eine kostenlose, vollständig elektronische Qualifikation, bewertet durch das Wirtschaftsministerium, gefolgt von einer persönlichen Aufenthaltsgenehmigung beim Servei d'Immigracio.
- Bearbeitungszeit
- Qualifikation: bis zu 15 Werktage; Aufenthalt: standardmäßige Einwanderungsbearbeitung
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt
Andorra hat keine separate Daueraufenthaltskarte; langfristige Stabilität wird durch die 10-jährigen Verlängerungen des gefestigten Aufenthalts (immobilitzat) erreicht, die nach 7 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts verfügbar sind.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 2 Monaten für Verlängerungen
- Gültigkeit
- 10-jährige etablierte Verlängerungen nach 7 Jahren legalem Aufenthalt
- Sprachanforderung
- Keine für die Verlängerung; Katalanisch B1 erforderlich für spätere Einbürgerung
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt
Die Einbürgerung erfordert in der Regel 20 Jahre ständigen/hauptsächlichen Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra abgeschlossen wurde), Katalanisch auf Niveau B1 und den Verzicht auf alle anderen Staatsangehörigkeiten, da Doppelstaatsbürgerschaft verboten ist.
- Bearbeitungszeit
- Variabel
- Sprachanforderung
- Katalanisch mindestens B1 für Antragsteller unter 70, plus Kenntnisse über Integration/Institutionen
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 20 Jahre Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra absolviert wurde)
Andorra hat kein umfassendes eigenständiges Asylgesetz. Der Schutz erfolgt über die befristeten Schutzberechtigten des Einwanderungsgesetzes (Art. 28 quinquies) und die Wiederherstellungsgenehmigungen für Opfer von Menschenhandel (Art. 28 quater) sowie Ad-hoc-Maßnahmen der Regierung. Andorra ist nicht an das EU-Asylrecht gebunden.
- Bearbeitungszeit
- Einzelfallbezogen / ad-hoc
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung