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Andorra

Hauptstadt Andorra la Vella
Währung EUR
Sprachen Katalanisch
Offizielle Gebühr 214 – 1,465,000 EUR

Andorra ist ein Mikrostaat in den Pyrenäen zwischen Spanien und Frankreich. Es ist kein Mitglied der EU, der EFTA oder des Schengen-Raums, daher gelten EU-Instrumente wie die Blaue Karte und der EU-weite Langzeitaufenthalt nicht. Sein Einwanderungsregime wird durch das eigene Llei d'immigracio geregelt, mit aktiven (Arbeit) und passiven (nicht-erwerbstätigen) Aufenthaltskategorien. Ab dem 13. Februar 2026 erhöhte das Omnibus-2-Gesetz die passive Aufenthaltsinvestition auf 1.000.000 EUR (mit einer Alternative von 400.000 EUR in den Wohnungsfonds) und ersetzte rückzahlbare AFA-Einlagen durch nicht rückzahlbare staatliche Gebühren (50.000 EUR für den Hauptantragsteller + 12.000 EUR pro Angehörigen). Doppelte Staatsbürgerschaft ist verboten und die Einbürgerung erfordert in der Regel 20 Jahre Aufenthalt.

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Einwanderungswege

(10) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 Tagen
9 von 10 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 7 zu Daueraufenthalt, 9 zur Staatsbürgerschaft.
10 von 10 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthalt und Arbeit als Arbeitnehmer (Aktiver Aufenthalt, Art. 28)

Erstmalige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Vertrag bei einem andorranischen Arbeitgeber. Erfordert mindestens 183 Tage/Jahr Aufenthalt und unterliegt der jährlichen Einwanderungsquote.

Bearbeitungszeit
Bis zu 60 Werktage
Gültigkeit
1 Jahr initial; Verlängerungen 2+2+2 Jahre, dann 10-jährige etablierte Verlängerungen nach Jahr 7
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; Katalanisch B1 erforderlich für spätere Einbürgerung (unter 70 Jahre)
Dokumente
13 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Langfristige Stabilität durch 10-jährige etablierte (immobilitzat) Verlängerungen nach 7 Jahren legalem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra absolviert wurde)
Studium / Student Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltsbewilligung für Studium, Praktikum, Sporttraining und Forschung (Art. 30)

Vorübergehender Aufenthalt, der an die Dauer eines Studiums, Praktikums, Sporttrainings oder Forschungsprogramms gebunden ist, persönlich einzureichen mit Nachweis der Einschreibung, Mittel und Unterkunft.

Bearbeitungszeit
Standardmäßige Einwanderungsbearbeitung
Gültigkeit
Gebunden an die Dauer des Programms
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
7 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 20 Jahren Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra absolviert wurde)
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Selbstständige (Art. 28 ter)

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Selbstständige, die mehr als 34 % eines andorranischen Unternehmens besitzen und eine leitende Position bekleiden. Erfordert eine nicht rückzahlbare AFA-Einlage von EUR 50.000.

Bearbeitungszeit
Bis zu 60 Werktage
Gültigkeit
1 Jahr initial; Verlängerungen 2+2+2 Jahre, dann 10-jährige etablierte Verlängerungen nach Jahr 7
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; Katalanisch B1 erforderlich für spätere Einbürgerung
Dokumente
12 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Langfristige Stabilität durch 10-jährige etablierte Verlängerungen nach 7 Jahren legalem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra absolviert wurde)
Unternehmensgründung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Ausländische Unternehmer / Programm für innovative Unternehmer (Art. 33 ter)

Aufenthaltsweg für ausländische Unternehmer, die ein innovatives Unternehmen gründen, mit der Anforderung einer positiven Entscheidung des Wirtschaftsministeriums vor Einreichung des Aufenthaltsantrags bei der Einwanderungsbehörde.

Bearbeitungszeit
Bewertung durch das Wirtschaftsministerium plus standardmäßige Einwanderungsbearbeitung
Sprachanforderung
Kein Sprachnachweis erforderlich
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt
Investoren- / Goldenes Visum Hohe Vertrauenswürdigkeit

Passivaufenthalt / Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit (Art. 32)

Nicht-erwerbstätiger (passiver) Aufenthalt für selbstversorgende Personen und Investoren. Gemäß Omnibus 2 (in Kraft seit 13. Feb. 2026) ist eine Investition von EUR 1.000.000 in andorranische Vermögenswerte (oder EUR 400.000 über den Wohnungsfonds) sowie eine nicht erstattungsfähige staatliche Gebühr von EUR 50.000 + EUR 12.000 pro Angehörigen erforderlich.

Bearbeitungszeit
Bis zu 2 Monaten
Gültigkeit
2 Jahre initial; Verlängerungen 2+3 Jahre, dann 10-jährige Verlängerungen
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; Katalanisch B1 erforderlich für spätere Einbürgerung
Dokumente
13 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Langfristige Stabilität durch 10-jährige Verlängerungen; gewährt keine andorranischen Arbeitsrechte
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt; Investition gewährt niemals direkt die Staatsbürgerschaft
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthalt aus familiären Gründen (Art. 31)

Aufenthalt für Familienangehörige eines andorranischen Staatsangehörigen oder eines Genehmigungsinhabers, der in den letzten 3 Monaten einen legalen und effektiven Aufenthalt hatte. Umfasst Ehepartner/Partner, minderjährige Kinder, unterhaltsberechtigte volljährige Kinder in Ausbildung und unterhaltsberechtigte Eltern über 65.

Bearbeitungszeit
Bis zu 60 Werktage
Gültigkeit
10 Jahre bei Zusammenführung mit einem andorranischen Staatsangehörigen; sonst folgt es dem Sponsor (1 Jahr, dann 2-jährige Verlängerungen)
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
9 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt
Digitaler Nomade Hohe Vertrauenswürdigkeit

Qualifikation und Aufenthalt für digitale Nomaden (Art. 33 bis)

Zweistufiger Weg für ortsunabhängige Fernarbeiter: eine kostenlose, vollständig elektronische Qualifikation, bewertet durch das Wirtschaftsministerium, gefolgt von einer persönlichen Aufenthaltsgenehmigung beim Servei d'Immigracio.

Bearbeitungszeit
Qualifikation: bis zu 15 Werktage; Aufenthalt: standardmäßige Einwanderungsbearbeitung
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt
Daueraufenthalt Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Langfristiger gefestigter Aufenthalt (immobilitzat, Art. 62)

Andorra hat keine separate Daueraufenthaltskarte; langfristige Stabilität wird durch die 10-jährigen Verlängerungen des gefestigten Aufenthalts (immobilitzat) erreicht, die nach 7 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts verfügbar sind.

Bearbeitungszeit
Bis zu 2 Monaten für Verlängerungen
Gültigkeit
10-jährige etablierte Verlängerungen nach 7 Jahren legalem Aufenthalt
Sprachanforderung
Keine für die Verlängerung; Katalanisch B1 erforderlich für spätere Einbürgerung
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 20 Jahren Aufenthalt
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung (Llei qualificada de la nacionalitat, 1995)

Die Einbürgerung erfordert in der Regel 20 Jahre ständigen/hauptsächlichen Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra abgeschlossen wurde), Katalanisch auf Niveau B1 und den Verzicht auf alle anderen Staatsangehörigkeiten, da Doppelstaatsbürgerschaft verboten ist.

Bearbeitungszeit
Variabel
Sprachanforderung
Katalanisch mindestens B1 für Antragsteller unter 70, plus Kenntnisse über Integration/Institutionen
Dokumente
6 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · 20 Jahre Aufenthalt (10 Jahre, wenn die gesamte Schulpflicht in Andorra absolviert wurde)
Asyl / Humanitär Niedrige Vertrauenswürdigkeit

Befristeter Schutz und Genehmigungen für Opfer von Menschenhandel (Art. 28 quater / 28 quinquies)

Andorra hat kein umfassendes eigenständiges Asylgesetz. Der Schutz erfolgt über die befristeten Schutzberechtigten des Einwanderungsgesetzes (Art. 28 quinquies) und die Wiederherstellungsgenehmigungen für Opfer von Menschenhandel (Art. 28 quater) sowie Ad-hoc-Maßnahmen der Regierung. Andorra ist nicht an das EU-Asylrecht gebunden.

Bearbeitungszeit
Einzelfallbezogen / ad-hoc
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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