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Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit in Schweiz

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Schweiz, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Selbstständigenbewilligung

EU/EFTA-Staatsangehörige können sich als selbstständig anmelden; Drittstaatsangehörige müssen strenge wirtschaftliche Interessensprüfungen nach FNIA bestehen und unterliegen Kontingenten.

Bearbeitungszeit
In der Regel 8-12 Wochen; länger für Drittstaatsangehörige.
Gültigkeit
B-Bewilligung, verlängerbar.
Sprachanforderung
Keine bei Antragstellung.
Daueraufenthalt
C-Niederlassungsbewilligung nach 5 Jahren (EU/EFTA) oder 10 Jahren (Drittstaaten).
Staatsbürgerschaft
Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt.

Anforderungen

  • Nachweis echter selbstständiger Erwerbstätigkeit (EU/EFTA)
  • Für Drittstaatsangehörige: wirtschaftliches Interesse, nachhaltige finanzielle Grundlage und positive Arbeitsmarktwirkung (FNIA Art. 18-23)
  • Verfügbarkeit innerhalb der Kontingente (Drittstaatsangehörige)

Erforderliche Dokumente

  • Geschäftsplan erforderlich
  • Finanzierungs-/Kapitalnachweis erforderlich
  • Handelsregistereintrag erforderlich
  • Qualifikationen erforderlich
  • Nachweis nachhaltigen Einkommens erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Kantonale Bewilligungsgebühr (variiert je nach Kanton) 100 CHF

Verfahrensschritte

  1. 1

    Gewerbe anmelden

    Das Gewerbe anmelden und für EU/EFTA die selbstständige Erwerbstätigkeit bei der Sozialversicherung anmelden.

  2. 2

    Bewilligung beantragen

    Die B-Bewilligung bei der Gemeinde beantragen (EU/EFTA) oder über die kantonale SEM-Genehmigungskette (Drittstaaten).

Offizielle Quellen