Schweiz
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, aber Teil der EFTA und des Schengen-Raums. Die Freizügigkeit für EU/EFTA-Bürger erfolgt über das bilaterale Abkommen über die Personenfreizügigkeit (AFMP). Es gibt keine EU-Blaue Karte, kein Visum für digitale Nomaden und kein gesetzliches Golden-Investor-Visum; ein auf Vermögen basierender Aufenthalt ist nur über die Pauschalbesteuerung (ausgabenbasierte Besteuerung) möglich. Drittstaatsangehörige unterliegen bundesstaatlichen Kontingenten und einem Inländervorrang-Test. Jeder, der in die Schweiz zieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft und vor Arbeitsbeginn in seiner Gemeinde anmelden.
Einwanderungswege
(15) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
EU/EFTA-Staatsangehörige genießen Freizügigkeit und können in der Schweiz leben und arbeiten, indem sie sich bei ihrer Gemeinde anmelden und eine L- oder B-EU/EFTA-Bewilligung erhalten, die gleichzeitig als Arbeitsbewilligung gilt.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel 4-12 Wochen; Bearbeitung für EU/EFTA ist schneller.
- Gültigkeit
- L-Bewilligung für die Dauer des Kurzzeitvertrags; B-Bewilligung 5 Jahre gültig und verlängerbar um 5-Jahres-Zeiträume.
- Sprachanforderung
- Keine für die Bewilligung selbst.
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · C-Niederlassungsbewilligung nach 5 ununterbrochenen Jahren (EU-15/EFTA).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt (mit C-Bewilligung).
Aufenthaltsbewilligung für qualifizierte Drittstaatsangehörige
- Bearbeitungszeit
- In der Regel 8-12 Wochen oder länger (Kontingent- und Prioritätsprüfung).
- Gültigkeit
- In der Regel 8-12 Wochen oder länger (Kontingent- und Vorrangprüfung).
- Sprachanforderung
- Bewilligung L (kurzfristig) oder B (Aufenthalt) je nach Vertrag.
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Keine bei Antragstellung; für die spätere C-Bewilligung sind mündliche Kenntnisse B1 / schriftliche Kenntnisse A1 der Landessprache erforderlich.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Niederlassungsbewilligung C nach 10 Jahren (mündlich B1 / schriftlich A1 der Landessprache und Integration).
Ausländische Absolventen Schweizer Hochschulen
- Bearbeitungszeit
- In der Regel 4-12 Wochen.
- Gültigkeit
- In der Regel 4-12 Wochen.
- Sprachanforderung
- Keine bei der Antragstellung.
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · C-Niederlassungsbewilligung nach 10 Jahren (Drittstaatsangehörige).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt.
EU/EFTA-Staatsangehörige, die in einem EU/EFTA-Staat wohnen und in der Schweiz als Arbeitnehmer oder Selbstständige tätig sind, können eine G-Bewilligung erhalten. Inhaber müssen in der Regel täglich oder mindestens einmal pro Woche an ihren Hauptwohnsitz im Ausland zurückkehren. Es gelten keine Grenzzonen; die berufliche und geografische Mobilität ist vollständig gewährleistet.
- Bearbeitungszeit
- Mehrere Wochen (Bearbeitung durch kantonale Behörde)
- Gültigkeit
- 5 Jahre bei unbefristeten Verträgen oder befristeten Verträgen über 1 Jahr; entspricht der Vertragsdauer bei befristeten Verträgen von 3 Monaten bis 1 Jahr
- Sprachanforderung
- Keine Angabe
- Dokumente
- 4 erforderlich
Kurzaufenthaltsbewilligung L für EU/EFTA-Staatsangehörige (Vertrag 3–12 Monate)
- Bearbeitungszeit
- In der Regel einige Wochen (kantonale Behörde)
- Gültigkeit
- In der Regel einige Wochen (kantonale Behörde)
- Sprachanforderung
- Keine Angabe
- Dokumente
- 3 erforderlich
Studierende, die an einer anerkannten Schweizer Institution zugelassen sind, erhalten eine Aufenthaltsbewilligung (EU/EFTA) oder ein nationales D-Visum (Nicht-EU/EFTA), mit Nachweis ausreichender Mittel und einer den Schweizer Vorschriften entsprechenden Krankenversicherung.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 8-12 Wochen für das D-Visum.
- Gültigkeit
- Dauer des Studiums, verlängerbar während der Immatrikulation.
- Sprachanforderung
- Wird von der Institution festgelegt (programmabhängig).
- Dokumente
- 7 erforderlich
EU/EFTA-Staatsangehörige können sich als selbstständig anmelden; Drittstaatsangehörige müssen strenge wirtschaftliche Interessensprüfungen nach FNIA bestehen und unterliegen Kontingenten.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel 8-12 Wochen; länger für Drittstaatsangehörige.
- Gültigkeit
- B-Bewilligung, verlängerbar.
- Sprachanforderung
- Keine bei Antragstellung.
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · C-Niederlassungsbewilligung nach 5 Jahren (EU/EFTA) oder 10 Jahren (Drittstaaten).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt.
Ausländische Staatsangehörige, die erstmals (oder nach 10+ Jahren im Ausland) einen steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz begründen und in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können auf der Grundlage der Aufwandbesteuerung besteuert werden. Die bundesstaatliche Mindestbemessungsgrundlage beträgt für 2026 CHF 435.000 (2025: CHF 434.700), jährlich angepasst. Die kantonalen Mindestbeträge sind oft höher (z. B. Genf CHF 500.000, Waadt CHF 450.000). Fünf Kantone – Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft und Basel-Stadt – haben das System auf kantonaler Ebene abgeschafft; nur 21 von 26 Kantonen bieten es noch an.
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Kanton (Steuerverständigung plus Bewilligung).
- Gültigkeit
- Aufenthaltsbewilligung verlängerbar, solange Bedingungen erfüllt sind.
- Sprachanforderung
- Keine bei der Antragstellung.
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · C-Niederlassungsbewilligung nach qualifiziertem Aufenthalt möglich (in der Regel 10 Jahre für Drittstaatsangehörige).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren; Hinweis: Das Regime endet mit Erwerb der Staatsbürgerschaft.
Ehegatten und minderjährige Kinder von Inhabern einer Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Bürgern können unter strengen Fristen gemäß FNIA Art. 47 für Drittstaatsangehörige (nicht anwendbar auf EU/EFTA-Familienangehörige) nachziehen.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel 4–12 Wochen.
- Gültigkeit
- Aufenthaltsbewilligung entsprechend der des Sponsors.
- Sprachanforderung
- Kann später für Integrations-/Niederlassungszwecke beantragt werden; nicht bei der ersten Antragstellung.
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Niederlassungsbewilligung C nach der Wartezeit (5 oder 10 Jahre je nach Nationalität).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren; erleichterte Einbürgerung für Ehegatten von Schweizer Bürgern.
Beantragen Sie ein nationales D-Visum bei der Schweizer Botschaft/dem Konsulat im Ausland; nach Genehmigung einreisen und anmelden.
Forscher / Doktorats- und Postdoktorandenbewilligung
- Bearbeitungszeit
- In der Regel 8-12 Wochen.
- Gültigkeit
- In der Regel 8-12 Wochen.
- Sprachanforderung
- Pro Projekt/Vertrag, verlängerbar.
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Keine bei Antragstellung.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Niederlassungsbewilligung C nach 5 Jahren (EU/EFTA) oder 10 Jahren (Drittstaaten).
Dieser Weg umfasst zwei rechtlich unterschiedliche Routen. (1) Staatsbürgerschaft durch Abstammung: automatischer Erwerb bei Geburt, wenn mindestens ein Elternteil Schweizer Bürger ist, oder deklaratorischer Erwerb für Personen, die vor dem 1. Juli 2018 von einer Schweizer Mutter geboren wurden. (2) Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation (Bürgerrechtsgesetz Art. 24a): nur verfügbar für Antragsteller, die in der Schweiz geboren wurden, eine C-Bewilligung besitzen, mindestens 5 Jahre obligatorische Schulbildung in der Schweiz absolviert haben, einen Elternteil haben, der mindestens 10 Jahre in der Schweiz wohnhaft ist und mindestens 5 Jahre Schulbildung in der Schweiz hat, und mindestens einen Großelternteil haben, der in der Schweiz geboren wurde. Anträge müssen vor dem 25. Geburtstag des Antragstellers eingereicht werden. Für die dritte Generation wird auf der offiziellen SEM-Seite kein Gebührenbetrag veröffentlicht.
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Fall.
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Bürgerrecht).
- Sprachanforderung
- Integration/Sprache wie für den jeweiligen Weg bewertet.
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Verleiht das volle Bürgerrecht.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Durch Geburt (ius sanguinis) oder vereinfachte Einbürgerung für Nachkommen/dritte Generation.
EU/EFTA-Staatsangehörige und Nicht-EU-Rentner mit ausreichenden Mitteln und umfassender Krankenversicherung können ohne Erwerbstätigkeit wohnen.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel 4–12 Wochen.
- Gültigkeit
- Ausweis B, verlängerbar solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Sprachanforderung
- Keine bei der Antragstellung.
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Niederlassungsbewilligung C nach 5 Jahren (EU/EFTA) oder 10 Jahren (Drittstaaten).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt.
Niederlassungsbewilligung C (Daueraufenthalt)
- Bearbeitungszeit
- In der Regel mehrere Wochen bis einige Monate.
- Gültigkeit
- In der Regel mehrere Wochen bis einige Monate.
- Sprachanforderung
- Unbefristet; Status wird alle 5 Jahre überprüft/bestätigt.
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · B1 mündlich / A1 schriftlich in der lokalen Landessprache.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Dies ist der Status des Daueraufenthalts selbst.
Die ordentliche Einbürgerung erfordert 10 Jahre Aufenthalt (Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt, mindestens 6 tatsächliche Jahre), eine C-Bewilligung, kantonalen/kommunalen Aufenthalt und erfolgreiche Integration; der kantonale Entscheid muss innerhalb eines Jahres nach der Bundesbewilligung ergehen.
- Bearbeitungszeit
- Kantonaler Entscheid innerhalb eines Jahres nach der Bundesbewilligung erforderlich; Gesamtverfahren oft mehrjährig.
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft).
- Sprachanforderung
- Erforderliche lokale Sprachkompetenz im Rahmen der Integrationsbeurteilung.
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Verleiht die volle Staatsbürgerschaft (über die Niederlassungsbewilligung hinaus).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Dies ist der Einbürgerungsweg: 10 Jahre Aufenthalt mit einer C-Bewilligung.
Ehegatten von Schweizer Bürgern können in einem vereinfachten Verfahren eingebürgert werden: 5 Jahre Aufenthalt mit 3 Jahren Ehe und Zusammenleben (in der Schweiz) oder 6 Jahre Ehe plus enge Beziehungen (im Ausland).
- Bearbeitungszeit
- Variiert; Bundesgebühr im Voraus zahlbar und bei Ablehnung in der Regel nicht rückerstattbar.
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft).
- Sprachanforderung
- B1 mündlich / A2 schriftlich (Wohnsitz in der Schweiz); alltägliche mündliche Sprachfähigkeit in einer Landessprache (im Ausland).
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Verleiht die volle Staatsbürgerschaft.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Vereinfachter Weg durch Heirat mit einem Schweizer Bürger.