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Schweiz

Schengen
Hauptstadt Bern
Währung CHF
Sprachen Deutsch، Französisch، Italienisch، Rätoromanisch
Offizielle Gebühr 170 – 1,500 CHF

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, aber Teil der EFTA und des Schengen-Raums. Die Freizügigkeit für EU/EFTA-Bürger erfolgt über das bilaterale Abkommen über die Personenfreizügigkeit (AFMP). Es gibt keine EU-Blaue Karte, kein Visum für digitale Nomaden und kein gesetzliches Golden-Investor-Visum; ein auf Vermögen basierender Aufenthalt ist nur über die Pauschalbesteuerung (ausgabenbasierte Besteuerung) möglich. Drittstaatsangehörige unterliegen bundesstaatlichen Kontingenten und einem Inländervorrang-Test. Jeder, der in die Schweiz zieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft und vor Arbeitsbeginn in seiner Gemeinde anmelden.

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Einwanderungswege

(14) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 Tagen
13 von 14 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 13 zu Daueraufenthalt, 13 zur Staatsbürgerschaft.
14 von 14 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltsbewilligung für EU/EFTA-Bürger (AFMP)

EU/EFTA-Bürger genießen Freizügigkeit und können in der Schweiz leben und arbeiten, indem sie sich in ihrer Gemeinde anmelden und eine L- oder B-EU/EFTA-Bewilligung erhalten, die gleichzeitig als Arbeitsbewilligung dient.

Bearbeitungszeit
In der Regel 4-12 Wochen; EU/EFTA-Verfahren ist schneller.
Gültigkeit
L-Ausweis für die Dauer des kurzfristigen Vertrags; B-Ausweis gültig 5 Jahre und verlängerbar um jeweils 5 Jahre.
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst.
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Niederlassungsbewilligung C nach 5 ununterbrochenen Jahren (EU-15/EFTA).
Staatsbürgerschaft
Ja · Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt (mit C-Ausweis).
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Bewilligung für qualifizierte Drittstaatsangehörige

Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten können einen arbeitgeberfinanzierten Arbeitsaufenthalt erhalten, wenn sie Führungskräfte, Spezialisten oder qualifizierte Arbeitskräfte sind, vorbehaltlich der Bundesquoten und eines Arbeitsmarkt-Vorrangstests.

Bearbeitungszeit
In der Regel 8-12 Wochen oder länger (Kontingent- und Prioritätsprüfungen).
Gültigkeit
L- (kurzfristig) oder B-Ausweis (Wohnsitz) je nach Vertrag.
Sprachanforderung
Keine bei Antragstellung; B1 mündlich / A1 schriftlich in der lokalen Sprache für spätere Niederlassungsbewilligung C erforderlich.
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Niederlassungsbewilligung C nach 10 Jahren (mündlich B1 / schriftlich A1 der Landessprache und Integration).
Staatsbürgerschaft
Ja · Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt.
Arbeit / Beschäftigung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Ausländische Absolventen Schweizer Universitäten

Absolventen anerkannter Schweizer Hochschulen können eine Beschäftigung aufnehmen, die von der Inländervorrangregelung ausgenommen ist, sofern ein erhebliches akademisches oder wirtschaftliches Interesse besteht.

Bearbeitungszeit
In der Regel 4-12 Wochen.
Gültigkeit
L- oder B-Ausweis je nach Vertrag.
Sprachanforderung
Keine bei Antragstellung.
Dokumente
3 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Niederlassungsbewilligung C nach 10 Jahren (Drittstaat).
Staatsbürgerschaft
Ja · Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt.
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Student Residence Permit

Studierende, die an einer anerkannten Schweizer Institution zugelassen sind, erhalten eine Aufenthaltsbewilligung (EU/EFTA) oder ein nationales D-Visum (Nicht-EU/EFTA), mit Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer den Schweizer Vorschriften entsprechenden Krankenversicherung.

Bearbeitungszeit
Etwa 8-12 Wochen für das D-Visum.
Gültigkeit
Studiendauer, verlängerbar während der Immatrikulation.
Sprachanforderung
Von der Institution festgelegt (programmabhängig).
Dokumente
7 erforderlich
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltsbewilligung für Selbstständige

EU/EFTA-Staatsangehörige können sich als Selbstständige anmelden; Drittstaatsangehörige müssen strenge wirtschaftliche Interessensprüfungen nach dem FNIA bestehen und werden auf die Quoten angerechnet.

Bearbeitungszeit
In der Regel 8-12 Wochen; länger für Drittstaatsangehörige.
Gültigkeit
B-Ausweis, verlängerbar.
Sprachanforderung
Keine bei Antragstellung.
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Niederlassungsbewilligung C nach 5 Jahren (EU/EFTA) oder 10 Jahren (Drittstaat).
Staatsbürgerschaft
Ja · Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt.
Investoren- / Goldenes Visum Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltsbewilligung bei Pauschalsteuer (Golden-Visa-Äquivalent)

Vermögende ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können eine Aufenthaltsbewilligung auf der Grundlage einer mit einem Kanton vereinbarten aufwandsabhängigen (pauschalen) Besteuerung erhalten; es gibt kein gesetzliches Investorenvisum.

Bearbeitungszeit
Variiert je nach Kanton (Steuervorbescheid-Verhandlung plus Genehmigung).
Gültigkeit
Aufenthaltserlaubnis verlängerbar, solange die Bedingungen erfüllt sind.
Sprachanforderung
Keine bei Antragstellung.
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Niederlassungsbewilligung C nach qualifizierendem Aufenthalt möglich (in der Regel 10 Jahre für Drittstaatsangehörige).
Staatsbürgerschaft
Ja · Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren; beachten Sie, dass das Regime mit Erwerb der Staatsbürgerschaft endet.
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Familienzusammenführung

Ehepartner und minderjährige Kinder von Aufenthaltsberechtigten oder Schweizer Bürgern können nachkommen, vorbehaltlich der strengen Fristen von FNIA Art. 47 für Drittstaatsangehörige (nicht anwendbar auf EU/EFTA-Familienangehörige).

Bearbeitungszeit
In der Regel 4-12 Wochen.
Gültigkeit
Genehmigung an die Genehmigung des Sponsors angepasst.
Sprachanforderung
Kann für spätere Integrations-/PR-Zwecke beantragt werden; nicht bei Erstantrag.
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Niederlassungsbewilligung C nach der Qualifikationsfrist (5 oder 10 Jahre je nach Nationalität).
Staatsbürgerschaft
Ja · Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren; vereinfachte Wege für Ehepartner von Schweizer Bürgern.
Forschung / Wissenschaftler Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Forscherausweis / Doktorats- und Postdoktorandenbewilligung

Anerkannte Schweizer Institutionen nehmen Doktoranden und Postdoktoranden im Rahmen spezialisierter Bewilligungen auf, die Wissenschaft und Technologie fördern, über den Genehmigungsweg Kanton–SEM.

Bearbeitungszeit
In der Regel 8-12 Wochen.
Gültigkeit
Je nach Projekt/Vertrag, verlängerbar.
Sprachanforderung
Keine bei Antragstellung.
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Niederlassungsbewilligung C nach 5 Jahren (EU/EFTA) oder 10 Jahren (Drittstaat).
Staatsbürgerschaft
Ja · Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt.
Abstammung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Abstammungsbürgerschaft und erleichterte Einbürgerung für Nachkommen / dritte Generation

Kinder eines Schweizer Elternteils erwerben die Staatsbürgerschaft bei der Geburt (jus sanguinis); eine erleichterte Einbürgerung steht Nachkommen eines Schweizer Elternteils und Angehörigen der dritten Generation von Ausländern zur Verfügung.

Bearbeitungszeit
Variiert je nach Fall.
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft).
Sprachanforderung
Integration/Sprache je nach Route bewertet.
Dokumente
3 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Verleiht die volle Staatsbürgerschaft.
Staatsbürgerschaft
Ja · Durch Geburt (jus sanguinis) oder vereinfachte Einbürgerung für Nachkommen/dritte Generation.
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit (Rentner / Personen mit privaten Mitteln)

EU/EFTA-Staatsangehörige und Nicht-EU-Rentner mit ausreichenden Mitteln und umfassender Krankenversicherung können ohne Erwerbstätigkeit wohnen.

Bearbeitungszeit
In der Regel 4-12 Wochen.
Gültigkeit
B-Ausweis, verlängerbar solange die Bedingungen erfüllt sind.
Sprachanforderung
Keine bei Antragstellung.
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Niederlassungsbewilligung C nach 5 Jahren (EU/EFTA) oder 10 Jahren (Drittstaat).
Staatsbürgerschaft
Ja · Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt.
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Niederlassungsbewilligung C (unbefristeter Aufenthalt)

Die Niederlassungsbewilligung C gewährt unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren (EU-15/EFTA und erfolgreich integrierte Flüchtlinge) oder 10 Jahren (meiste Drittstaatsangehörige) mit Integrations- und Sprachanforderungen.

Bearbeitungszeit
In der Regel mehrere Wochen bis einige Monate.
Gültigkeit
Unbegrenzt; Status wird alle 5 Jahre überprüft/bestätigt.
Sprachanforderung
B1 mündlich / A1 schriftlich in der lokalen Landessprache.
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Dies ist der Status der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis selbst.
Staatsbürgerschaft
Ja · C-Ausweis ist Voraussetzung für die ordentliche Einbürgerung (10 Jahre Aufenthalt).
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Ordentliche Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung erfordert 10 Jahre Aufenthalt (Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt, mindestens 6 effektive Jahre), eine C-Bewilligung, kantonalen/kommunalen Aufenthalt und erfolgreiche Integration; der kantonale Entscheid muss innerhalb eines Jahres nach der eidgenössischen Bewilligung ergehen.

Bearbeitungszeit
Kantonale Entscheidung innerhalb eines Jahres nach der Bundeslizenz erforderlich; Gesamtprozess oft mehrjährig.
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft).
Sprachanforderung
Erforderliche lokale Sprachkompetenz im Rahmen der Integrationsbewertung.
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Verleiht die volle Staatsbürgerschaft (über den unbefristeten Aufenthalt hinaus).
Staatsbürgerschaft
Ja · Dies ist der Weg zur Staatsbürgerschaft: 10 Jahre Aufenthalt mit C-Ausweis.
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Erleichterte Einbürgerung (Ehegatte eines Schweizer Bürgers)

Ehegatten von Schweizer Bürgern können nach einem vereinfachten Verfahren eingebürgert werden: 5 Jahre Aufenthalt mit 3 Jahren Ehe und Zusammenleben (in der Schweiz) oder 6 Jahre Ehe plus enge Beziehungen (im Ausland).

Bearbeitungszeit
Variiert; Bundesgebühr im Voraus zahlbar und in der Regel nicht erstattungsfähig bei Ablehnung.
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft).
Sprachanforderung
B1 mündlich / A2 schriftlich (Wohnsitz in der Schweiz); alltägliche mündliche Fähigkeiten in der Landessprache (Ausland).
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Verleiht die volle Staatsbürgerschaft.
Staatsbürgerschaft
Ja · Vereinfachter Weg durch Heirat mit einem Schweizer Bürger.
Asyl / Humanitär Hohe Vertrauenswürdigkeit

Familienangehörige reisen ein und melden sich innerhalb von 14 Tagen in der Gemeinde an.

Asyl / Flüchtlingsschutz

Bearbeitungszeit
Variiert; beschleunigte und erweiterte Verfahren beim FAC.
Gültigkeit
N-Ausweis während des Verfahrens; B (Flüchtling) oder F (vorläufige Aufnahme) bei Entscheid.
Sprachanforderung
Keine zum Beantragen.
Daueraufenthalt
Ja · Niederlassungsbewilligung C nach 10 Jahren oder 5 Jahren bei erfolgreicher Integration und guten Kenntnissen der Landessprache.
Staatsbürgerschaft
Ja · N-Zeit wird nicht angerechnet; F zählt zur Hälfte für die Einbürgerung.
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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