Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit in Tschechische Republik
Ein dokumentierter Weg dieser Art in Tschechische Republik, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
Langzeitaufenthalt für Geschäftstätigkeit (Selbstständigkeit / Zivno)
Langfristiger Aufenthalt zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit (Selbstständigkeit / Živno)
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage Standard
- Gültigkeit
- Maximal 2 Jahre, jeweils um bis zu 2 Jahre verlängerbar
- Sprachanforderung
- Maximal 2 Jahre, verlängerbar um jeweils bis zu 2 Jahre
- Daueraufenthalt
- Nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt für einen dauerhaften Aufenthalt berechtigt
- Staatsbürgerschaft
- Anspruch auf Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt
Anforderungen
- Einbürgerung nach 5 Jahren Daueraufenthalt möglich
- Bestätigung des Handels-/Gewerberegisters
- Nachweis über ausreichende Mittel für den Aufenthalt
- Umfassende Krankenversicherung
Erforderliche Dokumente
- Antragsformular erforderlich
- Gültiges Reisedokument erforderlich
- Nachweis der Unterkunft erforderlich
- Nachweis ausreichender Mittel für den Aufenthalt erforderlich
- Bestätigung des Handelsregisters erforderlich
- Nachweis über keine offenen Steuer- oder Sozialversicherungsschulden erforderlich
- Umfassende Krankenversicherung erforderlich
- Passfoto erforderlich
- Ärztliches Attest / Führungszeugnis (auf Anfrage)
Offizielle Gebühren
- Verwaltungsgebühr 2,500 CZK
Verfahrensschritte
-
1
Dokumente sammeln
Handelsregisterauszug einholen und Nachweise zusammenstellen.
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2
Formular ausfüllen
Das Antragsformular ausfüllen.
-
3
Termin vereinbaren
Einen Termin bei der Botschaft oder dem Innenministerium vereinbaren.
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4
Einreichen und bezahlen
Persönlich einreichen und 2.500 CZK bezahlen.
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5
Entscheidung abwarten
Auf die Entscheidung innerhalb von 60 Tagen warten.
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6
Biometrie
Zum Biometrietermin erscheinen.
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7
Karte abholen
Die Karte innerhalb von 60 Tagen nach der Biometrie abholen.