Tschechische Republik
Die Tschechische Republik ist ein EU- und Schengen-Mitglied und bietet eine breite Palette von Aufenthaltswegen für Drittstaatsangehörige, darunter die Arbeitnehmerkarte, die EU-Blaue Karte, die ICT-Karte, Aufenthalt für Geschäfts- und Investitionstätigkeiten, ein Digital-Nomad-Programm für bestimmte Nationalitäten, Aufenthaltsgenehmigungen für Studium und Forschung, Familienzusammenführung, Daueraufenthalt nach 5 Jahren (Tschechisch-Sprachprüfung A2) und Einbürgerung (Tschechisch-Sprachprüfung B1, doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt).
Einwanderungswege
(15) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit einem registrierten tschechischen Jobangebot; gültig bis zu 2 Jahren und verlängerbar.
- Bearbeitungszeit
- Maximal 2 Jahre, verlängerbar
- Gültigkeit
- Maximal 2 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst (A2 Tschechisch später für Daueraufenthalt, B1 für Staatsbürgerschaft erforderlich)
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren Daueraufenthalt
Eine Aufenthaltserlaubnis für Manager, Spezialisten oder Auszubildende, die innerhalb eines Konzerns in eine tschechische Niederlassung versetzt werden.
- Bearbeitungszeit
- Anfangs 90 Tage; Verlängerung 60 Tage
- Gültigkeit
- Manager/Spezialisten max. 3 Jahre; Auszubildende max. 1 Jahr
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 8 erforderlich
Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit Hochschulbildung und einem hochbezahlten Stellenangebot (mindestens das 1,5-fache des tschechischen Durchschnittsbruttogehalts).
- Bearbeitungszeit
- 90 Tage Standard; 30 Tage (60 bei komplexen Fällen) für Inhaber einer Blue Card im Inland; 60 Tage für Verlängerungen
- Gültigkeit
- Vertragsdauer plus 3 Monate, maximal 3 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Karte selbst (A2 Tschechisch später für Daueraufenthalt erforderlich, B1 für Staatsbürgerschaft)
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach 5 Jahren (Zeit in anderen EU-Staaten kann für den EU-Langzeitaufenthaltsstatus angerechnet werden)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren Daueraufenthalt
Eine Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die in der Tschechischen Republik in Studiengängen eingeschrieben sind, mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt.
- Bearbeitungszeit
- 60 days
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr (bis zu 2 Jahren in gesetzlich festgelegten Fällen); Universitätsprogramme wiederholt verlängerbar (max. 2 Jahre pro Verlängerung)
- Sprachanforderung
- Keine für die Erlaubnis (abhängig vom Studiengang)
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Die Studienzeit wird in vielen Fällen zur Hälfte auf die 5-jährige Voraussetzung für den Daueraufenthalt angerechnet; Daueraufenthalt nach qualifiziertem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach Erhalt des Daueraufenthalts möglich
Eine nicht verlängerbare 9-monatige Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die ein universitäres Studium oder eine wissenschaftliche Forschung in der Tschechischen Republik abgeschlossen haben. Inhaber erhalten freien Zugang zum Arbeitsmarkt und können ohne die übliche 5-jährige Aufenthaltsvoraussetzung eine Gewerbeerlaubnis beantragen.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage
- Gültigkeit
- Bis zu 9 Monate; nicht verlängerbar
- Sprachanforderung
- Für diesen Aufenthaltstitel nicht festgelegt
- Dokumente
- 7 erforderlich
Langfristiger Aufenthalt zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit (Selbstständigkeit / Živno)
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage Standard
- Gültigkeit
- 60 Tage Standard
- Sprachanforderung
- Maximal 2 Jahre, verlängerbar um jeweils bis zu 2 Jahre
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Keine für die Erlaubnis selbst
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt
Eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für bedeutende Investoren, die mindestens 75 Millionen CZK investieren und mindestens 20 Arbeitsplätze schaffen; gewährt nur vorübergehenden Aufenthalt, ohne Staatsbürgerschaft durch Investition.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage Standard; 60 Tage in komplexen Fällen; 60 Tage für Verlängerungen
- Gültigkeit
- Maximal 2 Jahre, wiederholt verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren Daueraufenthalt; kein Golden-Passport-Weg
Eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige, die einem Sponsor mit qualifiziertem Aufenthalt in Tschechien nachziehen.
- Bearbeitungszeit
- Im Inland 60 Tage; aus dem Ausland bis zu 270 Tage (90 Tage für Familien von EU-Blauen-Karten-Inhabern); Verlängerungen 60 Tage
- Gültigkeit
- Entspricht der Aufenthaltsdauer des Sponsors (mindestens 1 Jahr); 2 Jahre, wenn der Sponsor einen Daueraufenthalt besitzt (Verlängerungen bis zu 5 Jahre)
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren Daueraufenthalt
Langzeitaufenthalt für wissenschaftliche Forschung
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage
- Gültigkeit
- Maximal 2 Jahre, wiederholt verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach qualifiziertem ununterbrochenem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach Erhalt des Daueraufenthalts
Ein Programm für Staatsangehörige ausgewählter Länder, die hochqualifizierte Remote-IT-/Marketingarbeit für einen ausländischen Arbeitgeber leisten oder als Freiberufler mit einer tschechischen Gewerbelizenz tätig sind.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb von 45 Tagen nach Einreichung
- Gültigkeit
- Langzeitvisum / Aufenthaltstitel (spurspezifisch)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Daueraufenthalt für Drittstaatsangehörige nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt, mit bestandener Tschechisch-Prüfung A2.
- Bearbeitungszeit
- In Tschechien 60 Tage; aus dem Ausland 180 Tage; Kartenverlängerung 30 Tage
- Gültigkeit
- Daueraufenthaltsstatus ist unbegrenzt; biometrische Karte wird für 10 Jahre ausgestellt (5 Jahre für unter 15-Jährige)
- Sprachanforderung
- Tschechisch-Prüfung auf Niveau A2 (von A1 angehoben; neues Format seit 11. April 2026), mit Ausnahmen
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Gewährt nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren Daueraufenthalt (3 für EU-Bürger)
Daueraufenthalt für EU/EWR/Schweizer Bürger nach 5 Jahren ununterbrochenen vorübergehenden Aufenthalts, zu einer geringen Gebühr und ohne Sprachprüfung.
- Bearbeitungszeit
- Max. 60 Tage; Verlängerung 30 Tage
- Gültigkeit
- Karte wird für 10 Jahre ausgestellt
- Sprachanforderung
- None
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Erteilt nach 5 Jahren ununterbrochenem vorübergehendem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren ständigem Aufenthalt für EU-Bürger möglich
Eine Daueraufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat insgesamt 5 Jahre lang eine Blaue Karte EU besessen haben, davon mindestens 2 Jahre ununterbrochen in der Tschechischen Republik. Dieser Weg unterscheidet sich vom regulären 5-jährigen vorübergehenden Aufenthalt für den Daueraufenthalt.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage (Inland); 180 Tage (Ausland)
- Gültigkeit
- Unbefristeter Daueraufenthaltsstatus; biometrische Karte gültig 10 Jahre (5 Jahre für Antragsteller unter 15 Jahren), verlängerbar
- Sprachanforderung
- Nachweis über bestandene Tschechisch-Sprachprüfung erforderlich (Ausnahmen nach tschechischem Recht möglich)
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Wird mit Genehmigung dieser Aufenthaltserlaubnis gewährt (sofort)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Nach 5 Jahren Daueraufenthalt berechtigt, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen
Einbürgerung nach Gesetz Nr. 186/2013 Slg. nach qualifiziertem Aufenthalt, erforderlich: B1-Tschechisch-Sprachprüfung und Prüfung zu tschechischem Leben und Institutionen; doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.
- Bearbeitungszeit
- Keine gesetzliche Gesamtbearbeitungszeit veröffentlicht; Berufungsentscheidungen haben eine Frist von 120 Tagen
- Sprachanforderung
- Tschechisch auf Niveau B1 (CCE-B1-Zertifikat akzeptiert) plus Prüfung zu tschechischem Leben und Institutionen, mit Ausnahmen
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 5 Jahre Daueraufenthalt (Standard); 3 Jahre für EU-Bürger; bis zu 10 Jahre, wenn der vorherige Aufenthalt anderer Art war