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Tschechische Republik

EU Schengen
Hauptstadt Prag
Währung CZK
Sprachen Tschechisch
Offizielle Gebühr 5,000 – 13,800 CZK

Die Tschechische Republik ist ein EU- und Schengen-Mitglied und bietet eine breite Palette von Aufenthaltswegen für Drittstaatsangehörige, darunter die Arbeitnehmerkarte, die EU-Blaue Karte, die ICT-Karte, Aufenthalt für Geschäfts- und Investitionstätigkeiten, ein Digital-Nomad-Programm für bestimmte Nationalitäten, Aufenthaltsgenehmigungen für Studium und Forschung, Familienzusammenführung, Daueraufenthalt nach 5 Jahren (Tschechisch-Sprachprüfung A2) und Einbürgerung (Tschechisch-Sprachprüfung B1, doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt).

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Einwanderungswege

(14) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 Tagen
12 von 14 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 10 zu Daueraufenthalt, 12 zur Staatsbürgerschaft.
14 von 14 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Arbeitnehmerkarte

Eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit einem registrierten tschechischen Stellenangebot; gültig bis zu 2 Jahren und verlängerbar.

Bearbeitungszeit
60 Tage; bis zu 90 Tage in komplizierten Fällen
Gültigkeit
Maximal 2 Jahre, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst (A2 Tschechisch später für PR, B1 für Staatsbürgerschaft erforderlich)
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts.
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren ständigem Aufenthalt
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Intra-Corporate-Transfer (ICT) Karte

Eine Aufenthaltserlaubnis für Führungskräfte, Fachkräfte oder Auszubildende, die innerhalb einer Unternehmensgruppe in eine tschechische Niederlassung versetzt werden.

Bearbeitungszeit
Anfänglich 90 Tage; Verlängerung 60 Tage
Gültigkeit
Manager/Spezialisten max. 3 Jahre; Praktikanten max. 1 Jahr
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
8 erforderlich
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU Blue Card

Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit Hochschulbildung und einem hochbezahlten Stellenangebot (mindestens das 1,5-fache des tschechischen Durchschnittsbruttogehalts).

Bearbeitungszeit
90 Tage Standard; 30 Tage (60 in komplexen Fällen) für Inlands-Blaue-Karte-Inhaber; 60 Tage für Verlängerungen
Gültigkeit
Vertragsdauer plus 3 Monate, maximal 3 Jahre, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst (A2 Tschechisch später für PR, B1 für Staatsbürgerschaft erforderlich)
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren (Zeiten in anderen EU-Staaten können für den EU-Langzeitaufenthalt angerechnet werden).
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren ständigem Aufenthalt
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Langzeitaufenthalt zu Studienzwecken

Eine Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die in Tschechien in Studiengängen eingeschrieben sind, mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt.

Bearbeitungszeit
60 Tage
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr (bis zu 2 Jahren in gesetzlich bestimmten Fällen); Studienprogramme wiederholt verlängerbar (max. jeweils 2 Jahre)
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis (hängt vom Studienprogramm ab)
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Studienzeiten werden in vielen Fällen zur Hälfte auf die 5-jährige Voraussetzung für den unbefristeten Aufenthalt angerechnet; unbefristeter Aufenthalt nach qualifizierendem Aufenthalt.
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung möglich nach Erhalt der ständigen Aufenthaltserlaubnis
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Hohe Vertrauenswürdigkeit

Langfristiger Aufenthalt zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit (Selbstständigkeit / Zivno)

Ein langfristiger Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die in der Tschechischen Republik ein Gewerbe oder Unternehmen auf der Grundlage einer Gewerbelizenz betreiben.

Bearbeitungszeit
60 Tage Standard
Gültigkeit
Maximal 2 Jahre, verlängerbar um jeweils bis zu 2 Jahre
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts.
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren ständigem Aufenthalt
Investoren- / Goldenes Visum Hohe Vertrauenswürdigkeit

Langfristiger Aufenthalt für Investitionen

Eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für bedeutende Investoren, die mindestens CZK 75 Millionen investieren und mindestens 20 Arbeitsplätze schaffen; gewährt nur vorübergehenden Aufenthalt, ohne Staatsbürgerschaft-durch-Investition-Weg.

Bearbeitungszeit
30 Tage Standard; 60 Tage in komplexen Fällen; 60 Tage für Verlängerungen
Gültigkeit
Maximal 2 Jahre, wiederholt verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts.
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren ständigem Aufenthalt; kein Goldener-Pass-Weg
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Langfristiger Aufenthalt zum Zweck der Familienzusammenführung

Eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige, die zu einem Sponsor mit qualifiziertem Aufenthalt in Tschechien ziehen.

Bearbeitungszeit
Im Inland 60 Tage; aus dem Ausland bis zu 270 Tage (90 Tage für Familien von EU-Blaue-Karte-Inhabern); Verlängerungen 60 Tage
Gültigkeit
Entspricht der Aufenthaltserlaubnis des Sponsors (mind. 1 Jahr); 2 Jahre, wenn der Sponsor eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt (Verlängerungen bis zu 5 Jahre)
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts.
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren ständigem Aufenthalt
Forschung / Wissenschaftler Hohe Vertrauenswürdigkeit

Langfristiger Aufenthalt zu wissenschaftlichen Forschungszwecken

Eine Aufenthaltserlaubnis für Forscher mit einer Aufnahmevereinbarung einer anerkannten tschechischen Forschungseinrichtung, einschließlich freiem Zugang zum Arbeitsmarkt und Schengen-Reisen.

Bearbeitungszeit
60 Tage
Gültigkeit
Maximal 2 Jahre, wiederholt verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach qualifizierendem ununterbrochenem Aufenthalt.
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung möglich nach Erhalt der ständigen Aufenthaltserlaubnis
Digitaler Nomade Hohe Vertrauenswürdigkeit

Digital Nomad Programm (MPO / CzechInvest)

Ein Programm für Staatsangehörige ausgewählter Länder, die hochqualifizierte remote IT/Marketing-Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber leisten oder unter einer tschechischen Gewerbelizenz freiberuflich tätig sind.

Bearbeitungszeit
Innerhalb von 45 Tagen nach Einreichung
Gültigkeit
Langzeitvisum / Aufenthaltstitel (spur-spezifisch)
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
4 erforderlich
Abstammung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft durch Erklärung – Abstammung / Herkunft

Erwerb der tschechischen Staatsbürgerschaft durch Erklärung für Nachkommen ehemaliger tschechischer/tschechoslowakischer Staatsbürger, die ihre Staatsbürgerschaft bis zum 31. Dezember 2013 verloren haben.

Sprachanforderung
Keine
Dokumente
3 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Durch Erklärung bei einem tschechischen Konsulat oder einer regionalen Behörde (kein Aufenthaltserfordernis)
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Daueraufenthalt nach 5 Jahren (Drittstaatsangehörige)

Daueraufenthalt für Drittstaatsangehörige nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt, Voraussetzung: Tschechisch-Sprachprüfung A2.

Bearbeitungszeit
In Tschechien 60 Tage; aus dem Ausland 180 Tage; Kartenverlängerung 30 Tage
Gültigkeit
PR-Status ist unbefristet; biometrische Karte wird für 10 Jahre ausgestellt (5 Jahre für unter 15-Jährige)
Sprachanforderung
Tschechisch-Sprachprüfung auf A2-Niveau (erhöht von A1; neues Format seit 11. April 2026) mit Ausnahmen
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Gewährt nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts.
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren ständigem Aufenthalt (3 für EU-Bürger)
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Daueraufenthalt eines EU-Bürgers (nach 5 Jahren)

Daueraufenthalt für Bürger der EU/des EWR/der Schweiz nach 5 Jahren ununterbrochenen vorübergehenden Aufenthalts, zu einer niedrigen Gebühr und ohne Sprachprüfung.

Bearbeitungszeit
Maximal 60 Tage; Verlängerung 30 Tage
Gültigkeit
Karte wird für 10 Jahre ausgestellt
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Gewährt nach 5 Jahren ununterbrochenen vorübergehenden Aufenthalts.
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung möglich nach 3 Jahren ständigem Aufenthalt für EU-Bürger
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung (Verleihung)

Einbürgerung nach dem Gesetz Nr. 186/2013 Slg. nach qualifiziertem Aufenthalt, mit Nachweis der Tschechisch-Sprachprüfung auf Niveau B1 und der Prüfung über das Leben und die Institutionen in Tschechien; Doppelstaatsbürgerschaft ist erlaubt.

Bearbeitungszeit
Keine gesetzliche Gesamtbearbeitungszeit veröffentlicht; Berufungsentscheidungen haben eine Frist von 120 Tagen
Sprachanforderung
Tschechisch auf B1-Niveau (CCE-B1-Zertifikat akzeptiert) plus eine Prüfung zu tschechischem Leben und Institutionen, mit Ausnahmen
Dokumente
8 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · 5 Jahre ständiger Aufenthalt (Standard); 3 Jahre für EU-Bürger; bis zu 10 Jahre, wenn der vorherige Aufenthalt einer anderen Art war
Asyl / Humanitär Hohe Vertrauenswürdigkeit

Asyl / Subsidiärer Schutz

Internationaler Schutz gemäß Gesetz Nr. 325/1999 Slg., der Asyl und subsidiären Schutz für Personen mit tatsächlicher Gefahr von Verfolgung oder ernsthaftem Schaden abdeckt.

Bearbeitungszeit
Entscheidung in der Sache innerhalb von 90 Tagen nach Beginn (aus rechtlichen Gründen verlängerbar)
Gültigkeit
Status nach Asyl (§ 12/13/14) oder subsidiärem Schutz (§ 14a/14b)
Sprachanforderung
Keine zum Beantragen
Dokumente
3 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anerkannte Flüchtlinge/Asylberechtigte können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (einschließlich des 4-jährigen Weges nach § 67) erhalten.
Staatsbürgerschaft
Ja · Kann nach qualifizierendem Aufenthalt gemäß Gesetz 186/2013 eingebürgert werden
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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