Tschechische Republik
Die Tschechische Republik ist ein EU- und Schengen-Mitglied und bietet eine breite Palette von Aufenthaltswegen für Drittstaatsangehörige, darunter die Arbeitnehmerkarte, die EU-Blaue Karte, die ICT-Karte, Aufenthalt für Geschäfts- und Investitionstätigkeiten, ein Digital-Nomad-Programm für bestimmte Nationalitäten, Aufenthaltsgenehmigungen für Studium und Forschung, Familienzusammenführung, Daueraufenthalt nach 5 Jahren (Tschechisch-Sprachprüfung A2) und Einbürgerung (Tschechisch-Sprachprüfung B1, doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt).
Einwanderungswege
(14) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit einem registrierten tschechischen Stellenangebot; gültig bis zu 2 Jahren und verlängerbar.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage; bis zu 90 Tage in komplizierten Fällen
- Gültigkeit
- Maximal 2 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst (A2 Tschechisch später für PR, B1 für Staatsbürgerschaft erforderlich)
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren ständigem Aufenthalt
Eine Aufenthaltserlaubnis für Führungskräfte, Fachkräfte oder Auszubildende, die innerhalb einer Unternehmensgruppe in eine tschechische Niederlassung versetzt werden.
- Bearbeitungszeit
- Anfänglich 90 Tage; Verlängerung 60 Tage
- Gültigkeit
- Manager/Spezialisten max. 3 Jahre; Praktikanten max. 1 Jahr
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 8 erforderlich
Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit Hochschulbildung und einem hochbezahlten Stellenangebot (mindestens das 1,5-fache des tschechischen Durchschnittsbruttogehalts).
- Bearbeitungszeit
- 90 Tage Standard; 30 Tage (60 in komplexen Fällen) für Inlands-Blaue-Karte-Inhaber; 60 Tage für Verlängerungen
- Gültigkeit
- Vertragsdauer plus 3 Monate, maximal 3 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst (A2 Tschechisch später für PR, B1 für Staatsbürgerschaft erforderlich)
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren (Zeiten in anderen EU-Staaten können für den EU-Langzeitaufenthalt angerechnet werden).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren ständigem Aufenthalt
Eine Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die in Tschechien in Studiengängen eingeschrieben sind, mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr (bis zu 2 Jahren in gesetzlich bestimmten Fällen); Studienprogramme wiederholt verlängerbar (max. jeweils 2 Jahre)
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis (hängt vom Studienprogramm ab)
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Studienzeiten werden in vielen Fällen zur Hälfte auf die 5-jährige Voraussetzung für den unbefristeten Aufenthalt angerechnet; unbefristeter Aufenthalt nach qualifizierendem Aufenthalt.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach Erhalt der ständigen Aufenthaltserlaubnis
Ein langfristiger Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die in der Tschechischen Republik ein Gewerbe oder Unternehmen auf der Grundlage einer Gewerbelizenz betreiben.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage Standard
- Gültigkeit
- Maximal 2 Jahre, verlängerbar um jeweils bis zu 2 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren ständigem Aufenthalt
Eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für bedeutende Investoren, die mindestens CZK 75 Millionen investieren und mindestens 20 Arbeitsplätze schaffen; gewährt nur vorübergehenden Aufenthalt, ohne Staatsbürgerschaft-durch-Investition-Weg.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage Standard; 60 Tage in komplexen Fällen; 60 Tage für Verlängerungen
- Gültigkeit
- Maximal 2 Jahre, wiederholt verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren ständigem Aufenthalt; kein Goldener-Pass-Weg
Eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige, die zu einem Sponsor mit qualifiziertem Aufenthalt in Tschechien ziehen.
- Bearbeitungszeit
- Im Inland 60 Tage; aus dem Ausland bis zu 270 Tage (90 Tage für Familien von EU-Blaue-Karte-Inhabern); Verlängerungen 60 Tage
- Gültigkeit
- Entspricht der Aufenthaltserlaubnis des Sponsors (mind. 1 Jahr); 2 Jahre, wenn der Sponsor eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt (Verlängerungen bis zu 5 Jahre)
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren ständigem Aufenthalt
Eine Aufenthaltserlaubnis für Forscher mit einer Aufnahmevereinbarung einer anerkannten tschechischen Forschungseinrichtung, einschließlich freiem Zugang zum Arbeitsmarkt und Schengen-Reisen.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage
- Gültigkeit
- Maximal 2 Jahre, wiederholt verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach qualifizierendem ununterbrochenem Aufenthalt.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach Erhalt der ständigen Aufenthaltserlaubnis
Ein Programm für Staatsangehörige ausgewählter Länder, die hochqualifizierte remote IT/Marketing-Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber leisten oder unter einer tschechischen Gewerbelizenz freiberuflich tätig sind.
- Bearbeitungszeit
- Innerhalb von 45 Tagen nach Einreichung
- Gültigkeit
- Langzeitvisum / Aufenthaltstitel (spur-spezifisch)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Erwerb der tschechischen Staatsbürgerschaft durch Erklärung für Nachkommen ehemaliger tschechischer/tschechoslowakischer Staatsbürger, die ihre Staatsbürgerschaft bis zum 31. Dezember 2013 verloren haben.
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Durch Erklärung bei einem tschechischen Konsulat oder einer regionalen Behörde (kein Aufenthaltserfordernis)
Daueraufenthalt für Drittstaatsangehörige nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt, Voraussetzung: Tschechisch-Sprachprüfung A2.
- Bearbeitungszeit
- In Tschechien 60 Tage; aus dem Ausland 180 Tage; Kartenverlängerung 30 Tage
- Gültigkeit
- PR-Status ist unbefristet; biometrische Karte wird für 10 Jahre ausgestellt (5 Jahre für unter 15-Jährige)
- Sprachanforderung
- Tschechisch-Sprachprüfung auf A2-Niveau (erhöht von A1; neues Format seit 11. April 2026) mit Ausnahmen
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Gewährt nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 5 Jahren ständigem Aufenthalt (3 für EU-Bürger)
Daueraufenthalt für Bürger der EU/des EWR/der Schweiz nach 5 Jahren ununterbrochenen vorübergehenden Aufenthalts, zu einer niedrigen Gebühr und ohne Sprachprüfung.
- Bearbeitungszeit
- Maximal 60 Tage; Verlängerung 30 Tage
- Gültigkeit
- Karte wird für 10 Jahre ausgestellt
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Gewährt nach 5 Jahren ununterbrochenen vorübergehenden Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung möglich nach 3 Jahren ständigem Aufenthalt für EU-Bürger
Einbürgerung nach dem Gesetz Nr. 186/2013 Slg. nach qualifiziertem Aufenthalt, mit Nachweis der Tschechisch-Sprachprüfung auf Niveau B1 und der Prüfung über das Leben und die Institutionen in Tschechien; Doppelstaatsbürgerschaft ist erlaubt.
- Bearbeitungszeit
- Keine gesetzliche Gesamtbearbeitungszeit veröffentlicht; Berufungsentscheidungen haben eine Frist von 120 Tagen
- Sprachanforderung
- Tschechisch auf B1-Niveau (CCE-B1-Zertifikat akzeptiert) plus eine Prüfung zu tschechischem Leben und Institutionen, mit Ausnahmen
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 5 Jahre ständiger Aufenthalt (Standard); 3 Jahre für EU-Bürger; bis zu 10 Jahre, wenn der vorherige Aufenthalt einer anderen Art war
Internationaler Schutz gemäß Gesetz Nr. 325/1999 Slg., der Asyl und subsidiären Schutz für Personen mit tatsächlicher Gefahr von Verfolgung oder ernsthaftem Schaden abdeckt.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung in der Sache innerhalb von 90 Tagen nach Beginn (aus rechtlichen Gründen verlängerbar)
- Gültigkeit
- Status nach Asyl (§ 12/13/14) oder subsidiärem Schutz (§ 14a/14b)
- Sprachanforderung
- Keine zum Beantragen
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anerkannte Flüchtlinge/Asylberechtigte können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (einschließlich des 4-jährigen Weges nach § 67) erhalten.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Kann nach qualifizierendem Aufenthalt gemäß Gesetz 186/2013 eingebürgert werden