Abstammung in Dänemark
Ein dokumentierter Weg dieser Art in Dänemark, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
Staatsbürgerschaft durch Abstammung
Automatische dänische Staatsbürgerschaft bei Geburt für ein Kind einer dänischen Mutter, eines dänischen Vaters oder einer dänischen Mitmutter (geboren am/nach dem 1. Juli 2014).
- Bearbeitungszeit
- Automatisch bei Geburt; Anträge auf Beibehaltung werden von UIM bearbeitet
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft), vorbehaltlich der Beibehaltungsregel mit 22 Jahren
- Sprachanforderung
- Keine
- Staatsbürgerschaft
- Automatisch bei Geburt
Anforderungen
- Geboren am oder nach dem 1. Juli 2014
- Mindestens ein dänischer Elternteil (Mutter, Vater oder Mitmutter)
Erforderliche Dokumente
- Geburtsurkunde erforderlich
- Nachweis der dänischen Staatsbürgerschaft des Elternteils erforderlich
Verfahrensschritte
-
1
Automatischer Erwerb bei Geburt
Die dänische Staatsbürgerschaft wird bei Geburt automatisch erworben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
-
2
Beibehaltung vor Vollendung des 22. Lebensjahres
Bei Geburt im Ausland ohne dänischen Wohnsitz/enge Verbindung muss vor Vollendung des 22. Lebensjahres ein Antrag auf Beibehaltung der Staatsangehörigkeit gestellt werden, um den Verlust zu vermeiden.