Dänemark
Dänemark ist EU- und Schengen-Mitglied, hat sich jedoch von der Blauen Karte EU abgemeldet und hat kein digitales Nomaden- oder Investoren-/Goldenes Visum. Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen wird durch das dänische Ausländergesetz (Konsolidierungsgesetz) geregelt, wobei Arbeit und Studium von SIRI und Asyl/Familie vom dänischen Einwanderungsdienst bearbeitet werden. Die Staatsbürgerschaft wird durch Parlamentsgesetz gemäß dem Staatsangehörigkeitsgesetz verliehen.
Einwanderungswege
(21) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für jedes Stellenangebot, das eine Gehaltsschwelle erfüllt, ohne Einschränkung hinsichtlich Fachrichtung oder Bildung.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat (bis zu 3 Monate, wenn weitere Informationen benötigt werden)
- Gültigkeit
- 4 Jahre (oder Vertragsdauer + 6 Monate Arbeitssuche), verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
Arbeitserlaubnis mit einer niedrigeren Gehaltsschwelle als das standardmäßige Pay-Limit-Schema, mit zusätzlichen Bedingungen.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat
- Gültigkeit
- Bis zu 5 Jahren, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
Arbeitserlaubnis für ein Stellenangebot in einem Mangelberuf mit Hochschulbildung auf der offiziellen Positivliste.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat
- Gültigkeit
- An Vertrag gebunden, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
Arbeitserlaubnis für ein Stellenangebot in einem Facharbeiter-Mangelberuf auf der offiziellen Positivliste.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat
- Gültigkeit
- An Vertrag gebunden, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
System für Arbeitnehmer von SIRI-zertifizierten Unternehmen, das einen schnellen Arbeitsbeginn in fünf Kategorien ermöglicht.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat; schneller Arbeitsbeginn kann 0-30 Tage nach Einreichung erfolgen
- Gültigkeit
- An die Laufbahn und den Vertrag gebunden, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
Aufenthaltserlaubnis für Personen mit einzigartigen Fähigkeiten wie Künstler, Sportler und Spezialisten, die von Fall zu Fall geprüft wird.
- Bearbeitungszeit
- About 1 month
- Gültigkeit
- Einzelfallprüfung
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
Freizügigkeitsaufenthalt für EU/EWR/Schweizer Bürger über eine EU-Aufenthaltsbescheinigung; nordische Bürger benötigen keine Genehmigung.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel innerhalb von Wochen
- Gültigkeit
- Gebunden an den fortbestehenden Freizügigkeitsstatus; EU-Daueraufenthalt nach 5 Jahren
- Sprachanforderung
- Prøve i Dansk 2 (Grundstufe); Prøve i Dansk 3 gilt als zusätzliche Anforderung
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach qualifizierendem ununterbrochenem Aufenthalt.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ständiger Aufenthalt ist eine Voraussetzung für die Einbürgerung
Aufenthaltserlaubnis für die Zulassung zu einem staatlich anerkannten dänischen Hochschulprogramm mit Studienarbeitsrechten.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1-2 Monate
- Gültigkeit
- Dauer des Studiengangs
- Sprachanforderung
- Programmabhängig (oft auf Englisch unterrichtet; keine allgemeine Dänischpflicht für die Genehmigung)
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen); Studienzeit wird unter Bedingungen angerechnet.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 6-8 Jahre für Ehegatten von Dänen, die mindestens 3 Jahre verheiratet sind; ansonsten in der Regel 9 Jahre
Aufenthaltserlaubnis für Ausbildungs-/Praktikumsstellen, gültig 1 Jahr und verlängerbar bis insgesamt 24 Monate.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat
- Gültigkeit
- 1 Jahr, verlängerbar auf insgesamt bis zu 24 Monate
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
Erlaubnis, die einen Zeitraum zur Suche nach einer neuen Beschäftigung nach Ende einer Arbeitserlaubnis oder nach einem Jobwechsel ermöglicht.
- Bearbeitungszeit
- Variiert
- Gültigkeit
- Begrenzte Arbeitssuchfrist
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 2 erforderlich
Aufenthaltserlaubnis für Drittstaaten-Unternehmer zur Gründung und Führung eines innovativen Wachstumsunternehmens in Dänemark.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat (nach Genehmigung durch das Expertengremium)
- Gültigkeit
- Bis zu 2 Jahren, verlängerbar um bis zu 3 Jahre pro Verlängerung
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 5 Jahre, wenn in Dänemark wesentlich ausgebildet; ansonsten in der Regel 9 Jahre
Zusammenführung mit einem in Dänemark lebenden Ehepartner, eingetragenen Partner oder Lebenspartner.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 10 Monaten
- Gültigkeit
- An den Status des Sponsors gebunden, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Antragsteller: Dänisch A1 innerhalb von 6 Monaten und A2 innerhalb von 9 Monaten nach Ankunft
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Gemäß den Bedingungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Zusammenführung eines Kindes (in der Regel unter 18 Jahren) mit einem in Dänemark lebenden Elternteil.
- Bearbeitungszeit
- Variiert
- Gültigkeit
- An den Status der Eltern gebunden
- Sprachanforderung
- Keine für das Kind bei Antragstellung
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Gemäß den Bedingungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Die Zusammenführung anderer Familienmitglieder (z. B. Eltern) wird nur in Ausnahmefällen gewährt.
- Bearbeitungszeit
- Variiert
- Gültigkeit
- Einzelfall
- Sprachanforderung
- Gemäß den geltenden Regeln
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Gemäß den Bedingungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Besondere, günstigere Familienzusammenführungsregeln für Ehepartner/Lebenspartner von Flüchtlingen in bestimmten Situationen.
- Bearbeitungszeit
- Variiert
- Gültigkeit
- An den Status des Sponsors gebunden
- Sprachanforderung
- Gemäß den geltenden Regeln
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach qualifizierendem ununterbrochenem Aufenthalt.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre für anerkannte Flüchtlinge/Staatenlose; ansonsten in der Regel 9 Jahre
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für einen Forscher mit einem Angebot einer dänischen Forschungseinrichtung.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat
- Gültigkeit
- 4 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
Aufenthaltserlaubnis für kurzfristige oder Gastforschungspositionen, deren Gültigkeit an das Projekt gebunden ist.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat
- Gültigkeit
- An das Projekt gebunden, bis zu 3 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
Automatische dänische Staatsbürgerschaft bei Geburt für ein Kind einer dänischen Mutter, eines dänischen Vaters oder einer dänischen Mitmutter (geboren am/nach dem 1. Juli 2014).
- Bearbeitungszeit
- Automatisch bei Geburt; Beibehaltungsanträge werden vom UIM bearbeitet
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft), unter der Alters-22-Beibehaltungsregel
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Genehmigung selbst; Estnisch B1 erforderlich für den Daueraufenthalt und B1+ für die Staatsbürgerschaft
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Anspruch auf Einbürgerung nach 8 Jahren Aufenthalt (mindestens 5 Jahre mit ständigem Aufenthalt)
Standardmäßiger Daueraufenthalt nach 8 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt, verkürzt auf 4 Jahre, wenn alle zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 12 Monaten
- Gültigkeit
- Dauerhaft
- Sprachanforderung
- Prøve i Dansk 3 (Dansk 2 in begrenzten Fällen)
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt nach EU-Recht.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt (8 Flüchtlinge/Staatenlose; 6-8 Ehegatten von Dänen; 5 bei Ausbildung in Dänemark; 2 nordische Staatsbürger)
Dänische Staatsbürgerschaft wird zweimal jährlich durch ein parlamentarisches Einbürgerungsgesetz gewährt, mit Wohnsitz-, Sprach- und Integrationsbedingungen.
- Bearbeitungszeit
- Bearbeitet über halbjährliche Einbürgerungsgesetze
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Automatisch bei Geburt
Schutz nach der UN-Flüchtlingskonvention oder subsidiärer Schutz, persönlich in Dänemark beantragt.
- Bearbeitungszeit
- Variiert stark
- Gültigkeit
- Schutzstatus mit festgelegter Gültigkeit, unter Bedingungen verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach qualifizierendem ununterbrochenem Aufenthalt.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 2 Jahre für nordische Staatsbürger; ansonsten in der Regel 9 Jahre