Dänemark
Dänemark ist EU- und Schengen-Mitglied, hat sich jedoch von der Blauen Karte EU abgemeldet und hat kein digitales Nomaden- oder Investoren-/Goldenes Visum. Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen wird durch das dänische Ausländergesetz (Konsolidierungsgesetz) geregelt, wobei Arbeit und Studium von SIRI und Asyl/Familie vom dänischen Einwanderungsdienst bearbeitet werden. Die Staatsbürgerschaft wird durch Parlamentsgesetz gemäß dem Staatsangehörigkeitsgesetz verliehen.
Einwanderungswege
(21) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für jedes Stellenangebot, das eine Gehaltsschwelle erfüllt, ohne Bereichs- oder Bildungsbeschränkung.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat (bis zu 3 Monate, wenn weitere Informationen benötigt werden)
- Gültigkeit
- 4 Jahre (oder Vertragsdauer + 6-monatige Arbeitssuche), verlängerbar
- Sprachanforderung
- None
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
Arbeitserlaubnis mit niedrigerer Gehaltsschwelle als das Standard-Gehaltslimitschema, mit zusätzlichen Bedingungen.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat
- Gültigkeit
- Bis zu 5 Jahren, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Berechtigt zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit ergänzenden Anforderungen)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
Arbeitserlaubnis für ein Stellenangebot in einem tertiären Mangelberuf auf der offiziellen Positivliste.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat
- Gültigkeit
- An den Vertrag gebunden, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Berechtigt zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit ergänzenden Anforderungen)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
Arbeitserlaubnis für ein Stellenangebot in einem Mangelberuf auf der offiziellen Positivliste.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat
- Gültigkeit
- An Vertrag gebunden, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
Schema für Mitarbeiter von SIRI-zertifizierten Unternehmen, das einen schnellen Arbeitsbeginn in fünf Spuren ermöglicht.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat; schneller Arbeitsbeginn kann 0-30 Tage nach Einreichung erfolgen
- Gültigkeit
- An Spur und Vertrag gebunden, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
Aufenthaltserlaubnis für Personen mit einzigartigen Kompetenzen wie Künstler, Sportler und Spezialisten, Einzelfallprüfung.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat
- Gültigkeit
- Einzelfallprüfung
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach 8 Jahren Anspruch auf Daueraufenthalt (verkürzt auf 4 Jahre bei zusätzlichen Voraussetzungen)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
Freizügigkeitsaufenthalt für EU/EWR/Schweizer Bürger durch eine EU-Registrierungsbescheinigung; nordische Bürger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel innerhalb weniger Wochen
- Gültigkeit
- Gebunden an den fortbestehenden Freizügigkeitsstatus; EU-Daueraufenthalt nach 5 Jahren
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt nach EU-Recht
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 2 Jahre für nordische Bürger; sonst in der Regel 9 Jahre
Ermöglicht Drittstaatsangehörigen, die mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen in Vollzeit beim selben dänischen Arbeitgeber beschäftigt waren und deren vorheriger Aufenthaltstitel (Flüchtling, Familienzusammenführung oder begleitendes Familienmitglied) widerrufen oder verlängert wurde, eine neue arbeitsbasierte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat
- Gültigkeit
- Bis zu 2 Jahren (erste Aufenthaltserlaubnis); bis zu 4 Jahren pro Verlängerung
- Sprachanforderung
- Keine formellen Sprachkenntnisse für die Aufenthaltserlaubnis erforderlich; kostenloser Dänischunterricht verfügbar
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach 8 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Dänemark (Standardweg) oder nach 4 Jahren im beschleunigten Verfahren, vorbehaltlich der Erfüllung aller Bedingungen
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Nach 9 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Dänemark (Standardweg), vorbehaltlich der Erfüllung aller Einbürgerungsvoraussetzungen
Aufenthaltserlaubnis für die Zulassung zu einem staatlich anerkannten dänischen Hochschulprogramm mit Studienarbeitsrechten.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1-2 Monate
- Gültigkeit
- Dauer des Studienprogramms
- Sprachanforderung
- Programmabhängig (oft auf Englisch unterrichtet; keine allgemeinen Dänischkenntnisse für die Genehmigung erforderlich)
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 8 Jahren (reduziert auf 4 mit zusätzlichen Anforderungen); Studienzeit zählt unter Bedingungen
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 5 Jahre, wenn in Dänemark wesentlich ausgebildet; ansonsten allgemein 9 Jahre
Aufenthaltserlaubnis für Ausbildungs-/Praktikumsstellen, gültig 1 Jahr und verlängerbar auf insgesamt bis zu 24 Monate.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat
- Gültigkeit
- 1 Jahr, verlängerbar auf insgesamt bis zu 24 Monate
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
Genehmigung, die einen Zeitraum zur Suche einer neuen Beschäftigung nach Ende einer Arbeitserlaubnis oder nach einem Arbeitsplatzwechsel ermöglicht.
- Bearbeitungszeit
- Variiert
- Gültigkeit
- Begrenzte Jobsuchfrist
- Sprachanforderung
- None
- Dokumente
- 2 erforderlich
Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsunternehmer zur Gründung und Führung eines innovativen Wachstumsunternehmens in Dänemark.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat (nach Genehmigung durch das Expertengremium)
- Gültigkeit
- Bis zu 2 Jahren, verlängerbar um bis zu 3 Jahre pro Verlängerung
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Anforderungen)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
Familienzusammenführung mit einem in Dänemark lebenden Ehepartner, eingetragenen Partner oder Lebenspartner.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 10 Monate
- Gültigkeit
- Gebunden an den Status des Sponsors, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Antragsteller: Dänisch A1 innerhalb von 6 Monaten und A2 innerhalb von 9 Monaten nach Ankunft
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 6-8 Jahre für Ehepartner von Dänen, die mindestens 3 Jahre verheiratet sind; ansonsten in der Regel 9 Jahre
Zusammenführung eines Kindes (in der Regel unter 18 Jahren) mit einem in Dänemark lebenden Elternteil.
- Bearbeitungszeit
- Variiert
- Gültigkeit
- Gebunden an den Status des Elternteils
- Sprachanforderung
- Keine für das Kind bei Antragstellung
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach qualifizierendem ununterbrochenem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Gemäß den Bedingungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Die Zusammenführung anderer Familienmitglieder (z. B. Eltern) wird nur in Ausnahmefällen gewährt.
- Bearbeitungszeit
- Variiert
- Gültigkeit
- Einzelfallabhängig
- Sprachanforderung
- Gemäß den geltenden Vorschriften
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach qualifizierendem ununterbrochenem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Gemäß den Bedingungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Besondere, günstigere Regeln für die Familienzusammenführung von Ehepartnern/Partnern von Flüchtlingen in bestimmten Situationen.
- Bearbeitungszeit
- Variiert
- Gültigkeit
- Gebunden an den Status des Sponsors
- Sprachanforderung
- Gemäß den geltenden Vorschriften
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach qualifizierendem ununterbrochenem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Gemäß den Bedingungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für einen Forscher mit einem Angebot einer dänischen Forschungseinrichtung.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat
- Gültigkeit
- 4 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach 8 Jahren (verkürzt auf 4 Jahre mit zusätzlichen Voraussetzungen)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
Erlaubnis für kurzfristige oder Gastforschungspositionen, mit Gültigkeit gebunden an das Projekt.
- Bearbeitungszeit
- Etwa 1 Monat
- Gültigkeit
- An Projekt gebunden, bis zu 3 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach 8 Jahren Anspruch auf Daueraufenthalt (verkürzt auf 4 Jahre bei zusätzlichen Voraussetzungen)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Aufenthalt
Automatische dänische Staatsbürgerschaft bei Geburt für ein Kind einer dänischen Mutter, eines dänischen Vaters oder einer dänischen Mitmutter (geboren am/nach dem 1. Juli 2014).
- Bearbeitungszeit
- Automatisch bei Geburt; Anträge auf Beibehaltung werden von UIM bearbeitet
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft), vorbehaltlich der Beibehaltungsregel mit 22 Jahren
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Automatisch bei Geburt
Standardmäßiger Daueraufenthalt nach 8 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt, verkürzt auf 4 Jahre, wenn alle zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 12 Monate
- Gültigkeit
- Dauerhaft
- Sprachanforderung
- Prøve i Dansk 2 (grundlegend); Prøve i Dansk 3 zählt als zusätzliche Voraussetzung
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dies ist die Daueraufenthaltserlaubnis selbst
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Der Daueraufenthalt ist eine Voraussetzung für die Einbürgerung
Die dänische Staatsbürgerschaft wird zweimal jährlich durch einen parlamentarischen Einbürgerungsantrag verliehen, mit Wohnsitz-, Sprach- und Integrationsbedingungen.
- Bearbeitungszeit
- Bearbeitung über zweimal jährliche Einbürgerungsanträge
- Gültigkeit
- Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Prøve i Dansk 3 (Dansk 2 in begrenzten Fällen)
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · In der Regel 9 Jahre ununterbrochener Wohnsitz (8 Flüchtlinge/Staatenlose; 6-8 Ehepartner von Dänen; 5 bei Ausbildung in Dänemark; 2 Nordische)