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Staatsbürgerschaft / Einbürgerung in Estland

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Estland, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Estnische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Einbürgerung als estnischer Staatsbürger für Erwachsene, die mindestens 8 Jahre in Estland gelebt haben (davon mindestens die letzten 5 Jahre dauerhaft), die estnische Sprachprüfung bestanden haben und die Prüfung über die Verfassung und das Staatsbürgerschaftsgesetz bestanden haben. Estland erlaubt in der Regel keine doppelte Staatsbürgerschaft für eingebürgerte Bürger.

Bearbeitungszeit
Entscheidung durch die estnische Regierung, in der Regel mehrere Monate
Sprachanforderung
Estnische Sprachprüfung (B1-Niveau) plus Prüfung über die Verfassung und das Staatsbürgerschaftsgesetz
Staatsbürgerschaft
Nach 8 Jahren Aufenthalt (davon mindestens 5 Jahre dauerhaft), plus 6 Monate Aufenthalt am Antragsort

Anforderungen

  • Mindestens 8 Jahre Aufenthalt in Estland auf der Grundlage eines Aufenthaltstitels oder Aufenthaltsrechts, davon mindestens 5 Jahre dauerhaft
  • Daueraufenthaltstitel oder Langzeitaufenthaltsstatus
  • Bestandene estnische Sprachprüfung
  • Bestandene Prüfung über Kenntnisse der Verfassung und des Staatsbürgerschaftsgesetzes
  • Dauerhaftes rechtmäßiges Einkommen
  • Loyalität zum estnischen Staat; Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft erforderlich

Erforderliche Dokumente

  • Antragsformular für die Staatsbürgerschaft erforderlich
  • Gültiger Reisepass / Identitätsnachweis erforderlich
  • Bescheinigung über das Bestehen der estnischen Sprachprüfung erforderlich
  • Bescheinigung über das Bestehen der Prüfung zur Verfassung und zum Staatsbürgerschaftsgesetz erforderlich
  • Nachweis des dauerhaften rechtmäßigen Einkommens erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Staatliche Gebühr für den Staatsbürgerschaftsantrag 0 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    Erfüllung der Wohnsitzvoraussetzung

    Mindestens 8 Jahre (davon 5 Jahre dauerhaft) in Estland mit ständigem/langfristigem Aufenthalt wohnen

  2. 2

    Prüfungen bestehen

    Bestehen der estnischen Sprachprüfung und der Prüfung zur Verfassung/Staatsbürgerschaftsgesetz

  3. 3

    Antrag einreichen

    Einreichung des Einbürgerungsantrags bei der Polizei- und Grenzschutzbehörde

  4. 4

    Regierungsentscheidung

    Abwarten der Entscheidung der estnischen Regierung und Ablegen des Eides

Offizielle Quellen