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Familienzusammenführung in Ungarn

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Ungarn, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung

Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige eines Sponsors mit einem qualifizierten ungarischen Aufenthaltsstatus.

Bearbeitungszeit
21-tägige Prüfung, 70-Tage-Frist
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre (Sponsor mit Blauer Karte/Unternehmenskarte 4 Jahre; ungarischer Staatsbürger/EWR-Daueraufenthaltssponsor 5 Jahre; Gastinvestor-Sponsor 10 Jahre)
Sprachanforderung
Keine
Daueraufenthalt
Berechtigt nach 5 Jahren, wenn Bedingungen erfüllt

Anforderungen

  • Sponsor hat einen qualifizierten Status (keine Saison-/Gastarbeiter-/Beschäftigungs-/Studien-/Ausbildungs-/Praktikums-/Freiwilligendienst-Inhaber)
  • Nachweis der Familienbeziehung
  • Nachweis von Lebensunterhalt, Unterkunft und Krankenversicherung

Erforderliche Dokumente

  • Gültiger Reisepass erforderlich
  • Beziehungsnachweis (Geburts-/Heirats-/Adoptionsurkunde; DNA kann für Flüchtlinge verwendet werden) erforderlich
  • Lebensunterhaltsnachweis (Kontoauszüge, Arbeitgeberbescheinigung oder notariell beglaubigte Unterhaltserklärung) erforderlich
  • Unterkunftsnachweis erforderlich
  • Umfassende Krankenversicherung erforderlich
  • Ein Lichtbild erforderlich
  • Elterliche Zustimmung bei Minderjährigen (ungarische/englische Übersetzung)

Offizielle Gebühren

  • Ausstellung über Enter Hungary 26,000 HUF
  • Persönliche Ausstellung 39,000 HUF

Verfahrensschritte

  1. 1

    Sponsorberechtigung bestätigen

    Sponsor muss einen qualifizierten Aufenthaltsstatus besitzen.

  2. 2

    Antragstellung

    Antragstellung bei einem Konsulat oder (wenn visumbefreit) über Enter Hungary; biometrische Daten innerhalb von 15 Tagen.

  3. 3

    Entscheidung

    21-tägige Prüfung, 70-Tage-Frist.

  4. 4

    Verlängerung

    Verlängerung 30–90 Tage vor Ablauf.

Offizielle Quellen