Familienzusammenführung in Ungarn
Ein dokumentierter Weg dieser Art in Ungarn, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige eines Sponsors mit einem qualifizierten ungarischen Aufenthaltsstatus.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-Tage-Frist
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre (Sponsor mit Blauer Karte/Unternehmenskarte 4 Jahre; ungarischer Staatsbürger/EWR-Daueraufenthaltssponsor 5 Jahre; Gastinvestor-Sponsor 10 Jahre)
- Sprachanforderung
- Keine
- Daueraufenthalt
- Berechtigt nach 5 Jahren, wenn Bedingungen erfüllt
Anforderungen
- Sponsor hat einen qualifizierten Status (keine Saison-/Gastarbeiter-/Beschäftigungs-/Studien-/Ausbildungs-/Praktikums-/Freiwilligendienst-Inhaber)
- Nachweis der Familienbeziehung
- Nachweis von Lebensunterhalt, Unterkunft und Krankenversicherung
Erforderliche Dokumente
- Gültiger Reisepass erforderlich
- Beziehungsnachweis (Geburts-/Heirats-/Adoptionsurkunde; DNA kann für Flüchtlinge verwendet werden) erforderlich
- Lebensunterhaltsnachweis (Kontoauszüge, Arbeitgeberbescheinigung oder notariell beglaubigte Unterhaltserklärung) erforderlich
- Unterkunftsnachweis erforderlich
- Umfassende Krankenversicherung erforderlich
- Ein Lichtbild erforderlich
- Elterliche Zustimmung bei Minderjährigen (ungarische/englische Übersetzung)
Offizielle Gebühren
- Ausstellung über Enter Hungary 26,000 HUF
- Persönliche Ausstellung 39,000 HUF
Verfahrensschritte
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1
Sponsorberechtigung bestätigen
Sponsor muss einen qualifizierten Aufenthaltsstatus besitzen.
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2
Antragstellung
Antragstellung bei einem Konsulat oder (wenn visumbefreit) über Enter Hungary; biometrische Daten innerhalb von 15 Tagen.
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3
Entscheidung
21-tägige Prüfung, 70-Tage-Frist.
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4
Verlängerung
Verlängerung 30–90 Tage vor Ablauf.