Ungarn
Ungarn ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen wird hauptsächlich durch das Gesetz XC von 2023 über die allgemeinen Regeln für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen geregelt, das von der Nationalen Direktion für Ausländerpolizei (OIF/NDGAP) verwaltet wird. Die meisten Aufenthaltstitel werden für bestimmte Zwecke (Beschäftigung, Studium, Familie, Investitionen usw.) ausgestellt. Ein Daueraufenthalt ist über die Nationale Aufenthaltskarte oder die EU-Aufenthaltskarte möglich, und die Staatsbürgerschaft wird durch das Gesetz LV von 1993 geregelt.
Einwanderungswege
(19) Zuletzt aktualisiert: 14.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige mit einem ungarischen Stellenangebot, vorbehaltlich einer Arbeitsmarktprüfung.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Verwaltungsprüfung, 70-tägige gesetzliche Höchstfrist (arbeitsmarktpolitische Stellungnahme ~10 Tage, nicht eingerechnet)
- Gültigkeit
- Bis zu ~3 Jahren, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Aufenthaltskarte nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Diese Aufenthaltskategorie ist derzeit ausgesetzt. Ab Juni 2026 gibt es keine Drittstaaten, deren Staatsangehörige in Ungarn im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis für Gastarbeiter beschäftigt werden dürfen. Der Programmrahmen (Regierungsverordnung 450/2024, geändert durch Verordnung 92/2026 in Kraft ab 6. Juni 2026) bleibt gesetzlich bestehen, aber alle zulässigen Staatsangehörigkeitsbezeichnungen wurden zurückgezogen; neue Anträge werden nicht angenommen.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-Tage-Frist (Arbeitsmarktprüfung 8 Tage für bevorzugte Arbeitgeber)
- Gültigkeit
- Maximal 3 Jahre insgesamt
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Beschäftigung, Führungskräfte/Eigentümer mit tatsächlicher Arbeit sowie Sportler, Trainer, Künstler und Filmmitarbeiter.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-Tage-Frist
- Gültigkeit
- Max. 3 Jahre, verlängerbar um 3-Jahres-Zeiträume unbegrenzt
- Sprachanforderung
- Keine für die Erlaubnis selbst
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Über Nationale Aufenthaltskarte / EU-Aufenthaltskarte nach qualifizierendem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Arbeitserlaubnis für Staatsangehörige bestimmter Nachbarländer, beantragt bei bestimmten Konsulaten; im Gegensatz zur Gastarbeitererlaubnis ermöglicht sie einen Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-Tage-Frist
- Gültigkeit
- 2 Jahre, verlängerbar um 3-Jahres-Zeiträume
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Kann später einen Antrag auf dauerhaften Aufenthalt stellen
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Kurzzeitgenehmigung für Saisonarbeit in Pflanzenproduktion, Forstwirtschaft, Tierzucht oder Fischerei.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung (15 Tage beschleunigt, wenn in den letzten 5 Jahren rechtmäßig in Ungarn gewohnt), 70-Tage-Frist
- Gültigkeit
- Maximal 6 Monate, verlängerbar um bis zu 6 Monate innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Genehmigung für Führungskräfte, Fachkräfte und Praktikanten, die innerhalb eines multinationalen Konzerns an eine ungarische Einheit versetzt werden.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-Tage-Obergrenze
- Gültigkeit
- Führungskräfte/Fachkräfte max. 3 Jahre; Praktikanten max. 1 Jahr
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Separater Antrag auf Daueraufenthalt erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja
EU-Blaue Karte
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-Tage-Obergrenze; Fälle des innereuropäischen Mobilitätsverkehrs werden innerhalb von 30 Tagen (+30 einmalig) entschieden
- Gültigkeit
- Bis zu 4 Jahre, verlängerbar um 4 Jahre
- Sprachanforderung
- Bis zu 4 Jahre, verlängerbar um 4 Jahre
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Keine
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltserlaubnis für Studierende, die an einer ungarischen Bildungseinrichtung zugelassen sind, einschließlich Stipendium-Hungaricum-Stipendiaten.
- Bearbeitungszeit
- 15-tägige Prüfung, 60-Tage-Obergrenze
- Gültigkeit
- 1–3 Jahre (Studentenmobilitätsbescheinigung max. 360 Tage)
- Sprachanforderung
- Keine für die Erlaubnis selbst
- Dokumente
- 7 erforderlich
Aufenthaltstitel für Berufsausbildung oder ein Praktikum bei einem ungarischen Gastgeber.
- Bearbeitungszeit
- 15-tägige Prüfung, 60-Tage-Frist
- Gültigkeit
- Entsprechend der Ausbildungs-/Praktikumsdauer
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Kurzer, nicht verlängerbarer Aufenthaltstitel, der ehemaligen Forschern oder Hochschulabsolventen ermöglicht, in Ungarn zu bleiben, um Arbeit zu finden oder ein Unternehmen zu gründen.
- Bearbeitungszeit
- 15-tägige Prüfung, 60-Tage-Frist
- Gültigkeit
- Maximal 9 Monate, nicht verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
Genehmigung für selbstständige Drittstaatsangehörige oder Geschäftsführer eines Unternehmens mit tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit in Ungarn.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-Tage-Obergrenze
- Gültigkeit
- Max. 1 Jahr initial, verlängerbar um 2 Jahre (insgesamt 3 Jahre)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Langfristiger Aufenthalt für Investoren durch eine Investition in einen registrierten Immobilienfonds oder eine Spende an eine Hochschule.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-Tage-Obergrenze (Visum gültig bis zu 6 Monate)
- Gültigkeit
- Aufenthaltserlaubnis bis zu 10 Jahren, verlängerbar um 10 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Kann unter allgemeinen Bedingungen zur Nationalen/EU-Aufenthaltskarte wechseln
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige eines Sponsors mit einem qualifizierten ungarischen Aufenthaltsstatus.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-Tage-Frist
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre (Sponsor mit Blauer Karte/Unternehmenskarte 4 Jahre; ungarischer Staatsbürger/EWR-Daueraufenthaltssponsor 5 Jahre; Gastinvestor-Sponsor 10 Jahre)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Berechtigt nach 5 Jahren, wenn Bedingungen erfüllt
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltstitel für Forscher mit einer Aufnahmevereinbarung einer akkreditierten ungarischen Forschungseinrichtung, einschließlich EU-Mobilität.
- Bearbeitungszeit
- 15-tägige Prüfung, 60-Tage-Frist
- Gültigkeit
- 1–2 Jahre; Langzeitmobilität max. 365 Tage; Kurzzeitmobilität max. 180 Tage pro 360
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Über Arbeitssuche, dann Beschäftigung, dann Daueraufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltstitel für Remote-Arbeiter und Eigentümer ausländischer Unternehmen mit einem Nettoeinkommen von mindestens 3.000 EUR/Monat, die nicht für ein ungarisches Unternehmen arbeiten oder Anteile daran halten dürfen.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidungsfrist 30 Tage
- Gültigkeit
- Maximal 1 Jahr, einmal verlängerbar (+1 Jahr)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
Schnellverfahren zur Einbürgerung für ethnische Ungarn mit familiären Bindungen und automatische Staatsbürgerschaft durch Abstammung für Kinder ungarischer Staatsbürger.
- Sprachanforderung
- Muss Ungarisch sprechen (vereinfachte Einbürgerung); keine verfassungsrechtliche Prüfung
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Kein Wohnsitzerfordernis für die vereinfachte Einbürgerung; Staatsbürgerschaft durch Abstammung wird automatisch bei Geburt erworben
Ungarns nationaler Daueraufenthaltsstatus für Personen mit rechtmäßigem Daueraufenthalt oder familiären/abstammungsbedingten Bindungen.
- Bearbeitungszeit
- 70-Tage-Frist (in Ungarn geborene Kinder: 5 Tage)
- Gültigkeit
- 10 Jahre, verlängerbar um 10 Jahre
- Sprachanforderung
- Zertifikat der ungarischen Kulturkenntnisprüfung erforderlich
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Gewährt nach 3 Jahren rechtmäßigem Daueraufenthalt (oder verkürzten Fristen für Familien-/Abstammungsfälle)
- Staatsbürgerschaft
- Ja
EU-Aufenthaltskarte (EU-Langzeitaufenthalt)
- Bearbeitungszeit
- 70-day cap
- Gültigkeit
- 70-Tage-Frist
- Sprachanforderung
- 10 Jahre, verlängerbar
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Bescheinigung über die ungarische Kulturkenntnisprüfung erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Standard-Einbürgerung nach Gesetz LV von 1993, die 8 Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt und eine Prüfung über verfassungsrechtliche Kenntnisse erfordert.
- Sprachanforderung
- Grundlegende Prüfung über verfassungsrechtliche Kenntnisse auf Ungarisch bestanden (Ausnahmen möglich)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt (verkürzte Fristen für Ehepartner, Flüchtlinge, Staatenlose, in Ungarn Geborene); Entscheidung in der Regel 8–12 Monate