Ungarn
Ungarn ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen wird hauptsächlich durch das Gesetz XC von 2023 über die allgemeinen Regeln für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen geregelt, das von der Nationalen Direktion für Ausländerpolizei (OIF/NDGAP) verwaltet wird. Die meisten Aufenthaltstitel werden für bestimmte Zwecke (Beschäftigung, Studium, Familie, Investitionen usw.) ausgestellt. Ein Daueraufenthalt ist über die Nationale Aufenthaltskarte oder die EU-Aufenthaltskarte möglich, und die Staatsbürgerschaft wird durch das Gesetz LV von 1993 geregelt.
Einwanderungswege
(20) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit einem ungarischen Stellenangebot, vorbehaltlich einer Arbeitsmarktprüfung.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Verwaltungsprüfung, 70-tägige gesetzliche Obergrenze (Arbeitsmarktstellungnahme ca. 10 Tage, nicht eingerechnet)
- Gültigkeit
- Bis zu ~3 Jahren, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Aufenthaltskarte nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Vorübergehende Arbeitserlaubnis, die nur über registrierte bevorzugte Arbeitgeber oder qualifizierte Arbeitskräfteverleiher für Staatsangehörige einer festgelegten Regierungsliste erhältlich ist.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-tägige Obergrenze (Arbeitsmarktstellungnahme 8 Tage für bevorzugte Arbeitgeber)
- Gültigkeit
- Maximal insgesamt 3 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Beschäftigung, Führungskräfte/Eigentümer mit tatsächlicher Arbeit sowie Sportler, Trainer, Künstler und Filmarbeiter.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-tägige Obergrenze
- Gültigkeit
- Max. 3 Jahre, unbegrenzt um 3-Jahres-Zeiträume verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Über Nationale Aufenthaltskarte / EU-Aufenthaltskarte nach qualifizierendem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Arbeitserlaubnis für Staatsangehörige bestimmter Nachbarländer, die bei bestimmten Konsulaten beantragt wird; im Gegensatz zur Gastarbeitererlaubnis ermöglicht sie einen Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-tägige Obergrenze
- Gültigkeit
- 2 Jahre, in 3-Jahres-Zeiträumen verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Kann später einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Kurzfristige Genehmigung für Saisonarbeit in Pflanzenproduktion, Forstwirtschaft, Tierzucht oder Fischerei.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung (15-tägig beschleunigt, wenn in den letzten 5 Jahren rechtmäßig in Ungarn gelebt), 70-tägige Obergrenze
- Gültigkeit
- Max. 6 Monate, verlängerbar um bis zu 6 Monate innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Genehmigung für Führungskräfte, Spezialisten und Auszubildende, die innerhalb eines multinationalen Konzerns an eine ungarische Einheit versetzt werden.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-tägige Obergrenze
- Gültigkeit
- Manager/Spezialisten max. 3 Jahre; Auszubildende max. 1 Jahr
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Separater Antrag auf Daueraufenthalt erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige, die ein Gehaltsminimum erfüllen, mit EU-weiten Mobilitätsvorteilen.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-tägige Obergrenze; inner-EU-Mobilitätsfälle werden innerhalb von 30 Tagen entschieden (+30 einmal)
- Gültigkeit
- Bis zu 4 Jahre, um 4 Jahre verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · EU-Aufenthaltskarte nach 2 Jahren in Ungarn + 5 Jahren insgesamt in der EU
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltserlaubnis für Studenten, die an einer ungarischen Bildungseinrichtung zugelassen sind, einschließlich Stipendium-Hungaricum-Stipendiaten.
- Bearbeitungszeit
- 15-tägige Prüfung, 60-tägige Obergrenze
- Gültigkeit
- 1–3 Jahre (Mobilitätsbescheinigung für Studierende max. 360 Tage)
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 7 erforderlich
Aufenthaltserlaubnis für berufliche Bildung oder ein Praktikum bei einem ungarischen Gastgeber.
- Bearbeitungszeit
- 15-tägige Prüfung, 60-tägige Obergrenze
- Gültigkeit
- Je nach Dauer der Ausbildung/des Praktikums
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Kurze, nicht verlängerbare Erlaubnis, die es ehemaligen Forschern oder Absolventen ermöglicht, in Ungarn zu bleiben, um Arbeit zu finden oder ein Unternehmen zu gründen.
- Bearbeitungszeit
- 15-tägige Prüfung, 60-tägige Obergrenze
- Gültigkeit
- Maximal 9 Monate, nicht verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
Erlaubnis für selbstständige Drittstaatsangehörige oder Führungskräfte eines Unternehmens, das in Ungarn eine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-tägige Obergrenze
- Gültigkeit
- Maximal 1 Jahr initial, verlängerbar um 2 Jahre (insgesamt 3 Jahre)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Langfristiger Aufenthalt für Investoren über eine Investition in einen registrierten Immobilienfonds oder eine Spende an eine Hochschule.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-tägige Obergrenze (Visum gültig bis zu 6 Monaten)
- Gültigkeit
- Aufenthaltstitel bis zu 10 Jahren, verlängerbar um 10 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Kann unter allgemeinen Bedingungen auf die Nationale/EU-Aufenthaltskarte umgestellt werden
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige eines Sponsors mit einem qualifizierten ungarischen Aufenthaltsstatus.
- Bearbeitungszeit
- 21-tägige Prüfung, 70-tägige Höchstfrist
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahren (Blaue Karte/Unternehmenskarte Sponsor 4 Jahre; ungarischer Staatsbürger/EWR-Daueraufenthaltssponsor 5 Jahre; Gastinvestor-Sponsor 10 Jahre)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Berechtigt nach 5 Jahren, wenn Bedingungen erfüllt sind
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltserlaubnis für Forscher mit einer Aufnahmevereinbarung einer akkreditierten ungarischen Forschungseinrichtung, einschließlich EU-Mobilität.
- Bearbeitungszeit
- 15-tägige Prüfung, 60-tägige Obergrenze
- Gültigkeit
- 1–2 Jahre; Langzeitmobilität max. 365 Tage; Kurzzeitmobilität max. 180 Tage pro 360
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Über Arbeitssuche, dann Beschäftigung, dann Daueraufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Aufenthaltserlaubnis für Remote-Arbeiter und Eigentümer ausländischer Unternehmen mit einem Nettoeinkommen von mindestens EUR 3.000/Monat, die nicht für ein ungarisches Unternehmen arbeiten oder Anteile daran halten dürfen.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidungsfrist 30 Tage
- Gültigkeit
- Maximal 1 Jahr, einmal verlängerbar (+1 Jahr)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
Schnellverfahren zur Einbürgerung für ethnische Ungarn mit familiären Bindungen und automatische Staatsbürgerschaft durch Abstammung für Kinder ungarischer Staatsbürger.
- Sprachanforderung
- Muss Ungarisch sprechen (vereinfachte Einbürgerung); keine Verfassungsprüfung
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Keine Aufenthaltsvoraussetzung für die vereinfachte Einbürgerung; Staatsbürgerschaft durch Abstammung wird automatisch bei Geburt erworben
Ungarns nationaler Daueraufenthaltsstatus für Personen mit ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt oder familiären/abstammungsbedingten Bindungen.
- Bearbeitungszeit
- 70-tägige Höchstfrist (in Ungarn geborene Kinder: 5 Tage)
- Gültigkeit
- 10 Jahre, verlängerbar um 10 Jahre
- Sprachanforderung
- Bescheinigung über die ungarische Kulturkenntnisprüfung erforderlich
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Erteilt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt (oder verkürzte Fristen für Familie/Abstammung)
- Staatsbürgerschaft
- Ja
EU-Langzeitaufenthaltsstatus für Drittstaatsangehörige mit 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Ungarn.
- Bearbeitungszeit
- 70-tägige Höchstfrist
- Gültigkeit
- 10 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Bescheinigung über die ungarische Kulturkenntnisprüfung erforderlich
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Erteilt nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt (Blaue Karte: 2 Jahre in Ungarn + 5 Jahre insgesamt EU)
- Staatsbürgerschaft
- Ja
Standardmäßige Einbürgerung gemäß Gesetz LV von 1993, die 8 Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt und eine Verfassungskenntnisprüfung erfordert.
- Sprachanforderung
- Grundlegende Verfassungskenntnisprüfung auf Ungarisch bestanden (Ausnahmen möglich)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt (verkürzte Fristen für Ehegatten, Flüchtlinge, Staatenlose, in Ungarn Geborene); Entscheidung in der Regel 8–12 Monate
Schutzverfahren gemäß Gesetz LXXX von 2007, eingeleitet durch eine Absichtserklärung bei einer bestimmten ungarischen Botschaft.
- Bearbeitungszeit
- Standard 60 Tage; beschleunigt etwa 15 Tage; Dublin-Überstellungen können mehrere Monate hinzufügen
- Sprachanforderung
- Keine (Dolmetscher wird gestellt)
- Dokumente
- 1 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anerkannte Flüchtlinge können für die Nationale Aufenthaltskarte in Frage kommen (verkürzte Bedingungen)
- Staatsbürgerschaft
- Ja