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Arbeit / Beschäftigung in Island

2 dokumentierte Wege dieser Art in Island, jeweils mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Aufenthaltserlaubnis basierend auf Arbeit (Nicht-EWR)

Nicht-EWR-Staatsangehörige arbeiten in Island über eine kombinierte Arbeitserlaubnis (Direktion für Arbeit) und eine arbeitsbasierte Aufenthaltserlaubnis (Direktion für Einwanderung). Die Aufenthaltserlaubnis kann erst nach Erteilung der Arbeitserlaubnis ausgestellt werden.

Bearbeitungszeit
Ersterlaubnisse bis zu 8-10 Monate (arbeitsbasierte Anträge werden ab dem 27. Mai 2026 auf dem Niveau des April 2026 bearbeitet); Verlängerungen max. 3 Monate
Gültigkeit
In der Regel für die Dauer des Vertrags ausgestellt, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Arbeitserlaubnis selbst; Isländisch später für PR und Einbürgerung erforderlich
Daueraufenthalt
Berechtigt für Daueraufenthalt nach 4 Jahren ununterbrochenem Wohnsitz
Staatsbürgerschaft
Berechtigt für Einbürgerung nach etwa 4 Jahren (mit PR)

Anforderungen

  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag, der die gesetzlichen Mindestlöhne und -bedingungen erfüllt
  • Einer der vier Arbeitserlaubnistypen (Fachwissen, Arbeitskräftemangel, sportliche Tätigkeit oder Zusammenarbeit/Dienstleistungsvertrag)
  • Reisepass, der mindestens 90 Tage über die Erlaubnis hinaus gültig ist
  • Strafregisterbescheinigung nicht älter als 12 Monate (Ausnahme für Fachkräfte/Dienstleistungsvertragsmitarbeiter)
  • Krankenversicherungsbestätigung, gültig in Island, Mindestdeckung 2.000.000 ISK, Deckung für 6 Monate ab Melderegistereintrag
  • Arbeitgeber und Antragsteller stellen gemeinsam einen Antrag

Erforderliche Dokumente

  • Zahlungsbeleg der Banküberweisung (Gebühr vor Einreichung gezahlt) erforderlich
  • Passfoto 35x45 mm erforderlich
  • Kopie des Reisepasses, der mindestens 90 Tage über die Erlaubnis hinaus gültig ist erforderlich
  • Strafregisterbescheinigung der höchsten zuständigen Behörde, nicht älter als 12 Monate erforderlich
  • Krankenversicherungsbestätigung (mind. 2.000.000 ISK Deckung) erforderlich
  • Antrag auf Arbeitserlaubnis (einer der vier Typen) erforderlich
  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag erforderlich
  • Vollmacht (falls vertreten)

Offizielle Gebühren

  • Gebühr für arbeitsbasierte Aufenthaltserlaubnis 80,000 ISK

Verfahrensschritte

  1. 1

    Vertrag und Antrag vorbereiten

    Arbeitgeber und Antragsteller bereiten den Arbeitsvertrag und den Antrag auf Arbeitserlaubnis vor.

  2. 2

    Gebühr bezahlen

    Zahlen Sie 80.000 ISK vor Einreichung per Banküberweisung (nicht erstattungsfähig).

  3. 3

    In Papierform einreichen

    Reichen Sie den kombinierten Antrag auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Papierform bei Utlendingastofnun (Dalvegur 18, Kopavogur) per Post oder in den Briefkasten ein.

  4. 4

    Weiterleitung an die Arbeitsbehörde

    Die Einwanderungsbehörde leitet den Teil der Arbeitserlaubnis an die Direktion für Arbeit (Vinnumalastofnun) weiter.

  5. 5

    Arbeitsmarktentscheidung

    Die Arbeitsdirektion entscheidet über die Arbeitserlaubnis.

  6. 6

    Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt

    Die Einwanderungsbehörde stellt die Aufenthaltsgenehmigung aus, nachdem die Arbeitserlaubnis erteilt wurde.

  7. 7

    Wohnsitz anmelden

    Melden Sie Ihren Wohnsitz an, um eine Kennitala zu erhalten und die Krankenversicherung zu aktivieren.

Offizielle Quellen

Aufenthaltserlaubnis für Working Holiday / Jugendaustausch

Staatsbürger von Andorra, Kanada, Chile, Japan und dem Vereinigten Königreich im Alter von 18–30 Jahren können unter bilateralen Abkommen eine Aufenthaltserlaubnis für Working Holiday / Jugendaustausch in Island erhalten. Die Erlaubnis berechtigt zur Arbeit während des Urlaubs. Die Gebühr beträgt 40.000 ISK (kostenlos für japanische Staatsbürger). Anträge werden in Papierform bei der Einwanderungsbehörde eingereicht.

Bearbeitungszeit
Von der Behörde nicht festgelegt; stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Reisedatum.
Gültigkeit
Nicht auf der offiziellen Seite angegeben; bestätigen Sie mit der Einwanderungsbehörde.
Sprachanforderung
Keine angegeben.
Daueraufenthalt
Nicht zutreffend – Working-Holiday-Permit führt nicht zu dauerhaftem Aufenthalt.
Staatsbürgerschaft
Nicht zutreffend – Working-Holiday-Permit führt nicht zur Staatsbürgerschaft.

Anforderungen

  • Staatsbürger von Andorra, Kanada, Chile, Japan oder dem Vereinigten Königreich
  • Innerhalb der zulässigen Altersspanne (in der Regel 18–30)
  • Gültiger Reisepass (mindestens 90 Tage über das Permit-Ende hinaus gültig)
  • Strafregisterbescheinigung aus dem Wohnsitzland, ausgestellt in den letzten 12 Monaten
  • Krankenversicherung, gültig in Island für mindestens 6 Monate, Deckung von mindestens ISK 2.000.000
  • Nachweis finanzieller Mittel (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszug oder regelmäßige Zahlungen) oder Rückflugticket
  • Rückflugticket aus Island oder Nachweis ausreichender Mittel für den Kauf eines solchen
  • Eidesstattliche Erklärung (nur für Staatsbürger von Andorra und Chile erforderlich)

Erforderliche Dokumente

  • Ausgefülltes Antragsformular erforderlich
  • Kopie des gültigen Reisepasses – Seite mit persönlichen Daten, Unterschriftenseite, maschinenlesbare Zone; Reisepass mindestens 90 Tage über Permit-Ende hinaus gültig erforderlich
  • Passfoto (35x45 mm) erforderlich
  • Strafregisterbescheinigung aus dem Wohnsitzland, ausgestellt innerhalb der letzten 12 Monate erforderlich
  • Krankenversicherungsbestätigung – gültig in Island für mindestens 6 Monate ab der Wohnsitzregistrierung, Mindestdeckung ISK 2.000.000 erforderlich
  • Nachweis der finanziellen Mittel: Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen mit Steuerübersicht, Nachweis regelmäßiger Zahlungen oder Kontoauszug erforderlich
  • Rückflugticket aus Island oder Nachweis ausreichender Mittel für den Kauf eines solchen erforderlich
  • Eidesstattliche Erklärung (nur für Staatsangehörige von Andorra und Chile)
  • Zahlungsbeleg, wenn die Gebühr per Banküberweisung gezahlt wurde
  • Apostille oder Kettenbeglaubigung für alle ausländischen öffentlichen Dokumente; beglaubigte Übersetzung für Dokumente, die nicht auf Englisch oder einer nordischen Sprache verfasst sind erforderlich
  • Vollmacht (nur wenn eine andere Person bevollmächtigt wird, Antragsaktualisierungen zu erhalten)

Offizielle Gebühren

  • Antragsgebühr (Staatsangehörige von Andorra, Kanada, Chile, UK) 40,000 ISK
  • Antragsgebühr (japanische Staatsangehörige) 0 ISK

Verfahrensschritte

  1. 1

    Berechtigung bestätigen

    Stellen Sie sicher, dass Sie die Staatsbürgerschaft eines der fünf berechtigten Länder (Andorra, Kanada, Chile, Japan, UK) besitzen und innerhalb der zulässigen Altersspanne liegen.

  2. 2

    Dokumente sammeln

    Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente: Reisepass, Lichtbild, Strafregisterbescheinigung (maximal 12 Monate alt), Krankenversicherungsbestätigung (Mindestdeckung ISK 2.000.000), Nachweis finanzieller Mittel oder Rückflugticket und – falls zutreffend – eine eidesstattliche Erklärung (Staatsangehörige von Andorra/Chile).

  3. 3

    Antragsgebühr bezahlen

    Zahlen Sie 40.000 ISK (kostenlos für japanische Staatsbürger). Erhalten Sie eine Zahlungsquittung bei Überweisung.

  4. 4

    Papierantrag einreichen

    Senden oder geben Sie den vollständigen Papierantrag persönlich bei der Einwanderungsbehörde ab (Hlíðasmári 6, 201 Kópavogur). Wenn Sie visumfrei sind, können Sie während der Bearbeitung in Island bleiben, solange Ihr Schengen-Aufenthalt 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreitet.

  5. 5

    Auf Entscheidung warten

    Warten Sie auf die Entscheidung der Behörde. Sobald die Genehmigung erteilt ist, können Sie in Island arbeiten und gleichzeitig Urlaubsaktivitäten für die genehmigte Dauer nachgehen.

Offizielle Quellen