Island
Island ist kein EU-Mitglied, aber Teil des EWR, der EFTA, des Schengen-Raums und des nordischen Freizügigkeitsraums. Die Einwanderung wird hauptsächlich von der Direktion für Einwanderung (Utlendingastofnun) verwaltet, Arbeitserlaubnisse werden gemeinsam mit der Direktion für Arbeit (Vinnumalastofnun) bearbeitet und die Registrierung von EWR-/nordischen Staatsangehörigen erfolgt durch das isländische Register (Thjodskra). EWR-/EFTA- und nordische Staatsbürger genießen Freizügigkeit; Nicht-EWR-Staatsangehörige benötigen Aufenthaltsgenehmigungen. Die Wege führen in der Regel nach etwa 4 Jahren zu einem Daueraufenthalt und nach 4 Jahren zur Staatsbürgerschaft (3 für nordische Staatsbürger durch Mitteilung), mit einer isländischen Sprachvoraussetzung für sowohl PR als auch Einbürgerung.
Einwanderungswege
(9) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Nicht-EWR-Staatsangehörige arbeiten in Island über eine kombinierte Arbeitserlaubnis (Direktion für Arbeit) und eine arbeitsbasierte Aufenthaltserlaubnis (Direktion für Einwanderung). Die Aufenthaltserlaubnis kann erst nach Erteilung der Arbeitserlaubnis ausgestellt werden.
- Bearbeitungszeit
- Ersterlaubnisse bis zu 8-10 Monate (arbeitsbasierte Anträge werden ab dem 27. Mai 2026 auf dem Niveau des April 2026 bearbeitet); Verlängerungen max. 3 Monate
- Gültigkeit
- In der Regel für die Dauer des Vertrags ausgestellt, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Arbeitserlaubnis selbst; Isländisch später für PR und Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Berechtigt für Daueraufenthalt nach 4 Jahren ununterbrochenem Wohnsitz
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Berechtigt für Einbürgerung nach etwa 4 Jahren (mit PR)
Staatsbürger von Andorra, Kanada, Chile, Japan und dem Vereinigten Königreich im Alter von 18–30 Jahren können unter bilateralen Abkommen eine Aufenthaltserlaubnis für Working Holiday / Jugendaustausch in Island erhalten. Die Erlaubnis berechtigt zur Arbeit während des Urlaubs. Die Gebühr beträgt 40.000 ISK (kostenlos für japanische Staatsbürger). Anträge werden in Papierform bei der Einwanderungsbehörde eingereicht.
- Bearbeitungszeit
- Von der Behörde nicht festgelegt; stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Reisedatum.
- Gültigkeit
- Nicht auf der offiziellen Seite angegeben; bestätigen Sie mit der Einwanderungsbehörde.
- Sprachanforderung
- Keine angegeben.
- Dokumente
- 8 erforderlich
Nicht-EWR-Studenten, die zu einem anerkannten Programm zugelassen sind, können einen Studentenaufenthaltstitel beantragen, vorbehaltlich fester Semesterfristen (1. Mai für Herbst, 1. Oktober für Frühjahr).
- Bearbeitungszeit
- Wird vor Semesterbeginn bearbeitet, wenn Fristen eingehalten werden
- Gültigkeit
- In der Regel ein Jahr, verlängerbar für die Studiendauer
- Sprachanforderung
- Keine für die Erlaubnis (das Programm kann eigene haben)
- Dokumente
- 7 erforderlich
Gemäß Gesetz Nr. 97/2002 über das Arbeitsrecht von Ausländern dürfen Nicht-EWR-Staatsangehörige, die nicht von der Arbeitserlaubnispflicht befreit sind, in Island keine selbstständige Tätigkeit ausüben. Nur Personen, die bereits von der Arbeitserlaubnispflicht befreit sind – einschließlich Ehepartner isländischer Staatsbürger – dürfen eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Die Seite island.is/en/self-employed behandelt inländische Steuer-/Registrierungsregeln und stellt keinen Einwanderungsweg dar. Nicht-EWR-Staatsangehörige, die in Island arbeiten möchten, müssen in der Regel eine arbeitgeberfinanzierte Arbeitserlaubnis im Rahmen des Standard-Beschäftigungswegs erhalten.
- Bearbeitungszeit
- Gleiche Dauer wie arbeitsbasierte Genehmigungen (erste Genehmigungen bis zu 8-10 Monate)
- Gültigkeit
- Dauer der genehmigten Tätigkeit, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Isländisch später für PR/Staatsbürgerschaft erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Gleicher Weg wie arbeitsbasierte Route (ca. 4 Jahre bis zur PR)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ca. 4 Jahre (mit PR)
Familienangehörige isländischer Staatsbürger oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen. Familienangehörige von EWR/EFTA-Bürgern nutzen eine separate Aufenthaltskarte.
- Bearbeitungszeit
- Ersterlaubnisse für Familien von Isländern/Erlaubnisinhabern ab August 2025; Familien von Flüchtlingen ab Januar 2026; Verlängerungen max. 3 Monate
- Gültigkeit
- Ehepartner: 1 Jahr auf einmal, max. 2 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine für die Erlaubnis; Isländisch später für Daueraufenthalt/Staatsbürgerschaft erforderlich
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt für Daueraufenthalt, wenn nicht mehr als 90 Tage/Jahr im Ausland
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ehepartner von Isländern haben eine verkürzte Einbürgerungsfrist
Ein nicht verlängerbares Langzeitvisum, das Nicht-EWR-Fernarbeitern und ihren Familien einen Aufenthalt in Island von bis zu 180 Tagen ermöglicht, vorbehaltlich einer hohen Einkommensgrenze. Es führt nicht zu PR oder Staatsbürgerschaft.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; rechtzeitig vor der geplanten Reise beantragen
- Gültigkeit
- Bis zu 180 Tage (6 Monate), nicht verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
Nicht-EWR/EFTA-Staatsangehörige im Alter von 18–25 Jahren können gemäß Artikel 68 des Ausländergesetzes als Au-pair in Island wohnen. Die Erlaubnis wird für die Dauer des Au-pair-Vertrags, maximal ein Jahr, erteilt und kann einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Das Au-pair lebt bei einer Gastfamilie, betreut Kinder und erledigt leichte Hausarbeiten und erhält ein wöchentliches Taschengeld sowie kostenlose Unterkunft und Verpflegung.
- Bearbeitungszeit
- Von der Direktion nicht festgelegt; beantragen Sie die Erlaubnis rechtzeitig vor dem geplanten Startdatum.
- Gültigkeit
- Für die Dauer des Au-pair-Vertrags, maximal 1 Jahr. Kann einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden (maximaler Gesamtaufenthalt als Au-pair: 2 Jahre).
- Sprachanforderung
- Für die Erlaubnis selbst nicht vorgeschrieben.
- Dokumente
- 9 erforderlich
Nach etwa 4 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt mit einer qualifizierenden Aufenthaltsgenehmigung können Nicht-EWR-Staatsangehörige eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen, die ein isländisches Sprachzertifikat und den Nachweis der Selbstversorgung erfordert.
- Bearbeitungszeit
- Lang; Bearbeitung des Juli 2025-Antragsstapels zum 27. Mai 2026 (Budget ~8-10 Monate)
- Gültigkeit
- Dauerhaft (vorbehaltlich der Abwesenheitsregeln)
- Sprachanforderung
- Isländisches Zertifikat (mindestens 150 Unterrichtsstunden, mindestens 85% Anwesenheit) oder ein anerkanntes Prüfungsergebnis
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · PR wird in der Regel vor der Einbürgerung gehalten
Die Einbürgerung erfordert in der Regel etwa 4 Jahre Aufenthalt mit einer Daueraufenthaltserlaubnis, einen isländischen Sprachtest, polizeiliche Führungszeugnisse aus allen Aufenthaltsländern seit dem 15. Lebensjahr und den Nachweis der Selbstversorgung. Nordische Staatsangehörige können das 3-jährige Meldeverfahren nutzen.
- Bearbeitungszeit
- Langer Rückstau; Bearbeitung von Anträgen, die um November 2024 eingereicht wurden, Stand 27. Mai 2026 (etwa 18 Monate)
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Bestehen Sie den isländischen Sprachtest für die Staatsbürgerschaft (oder qualifizieren Sie sich für eine Befreiung)
- Dokumente
- 5 erforderlich