Island
Island ist kein EU-Mitglied, aber Teil des EWR, der EFTA, des Schengen-Raums und des nordischen Freizügigkeitsraums. Die Einwanderung wird hauptsächlich von der Direktion für Einwanderung (Utlendingastofnun) verwaltet, Arbeitserlaubnisse werden gemeinsam mit der Direktion für Arbeit (Vinnumalastofnun) bearbeitet und die Registrierung von EWR-/nordischen Staatsangehörigen erfolgt durch das isländische Register (Thjodskra). EWR-/EFTA- und nordische Staatsbürger genießen Freizügigkeit; Nicht-EWR-Staatsangehörige benötigen Aufenthaltsgenehmigungen. Die Wege führen in der Regel nach etwa 4 Jahren zu einem Daueraufenthalt und nach 4 Jahren zur Staatsbürgerschaft (3 für nordische Staatsbürger durch Mitteilung), mit einer isländischen Sprachvoraussetzung für sowohl PR als auch Einbürgerung.
Einwanderungswege
(8) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Nicht-EWR-Staatsangehörige arbeiten in Island über eine kombinierte Arbeitserlaubnis (Direktion für Arbeit) und eine auf Arbeit basierende Aufenthaltsgenehmigung (Direktion für Einwanderung). Die Aufenthaltsgenehmigung kann nur erteilt werden, nachdem die Arbeitserlaubnis gewährt wurde.
- Bearbeitungszeit
- Erste Genehmigungen bis zu 8–10 Monate (arbeitsbasierte Anträge werden ab dem 27. Mai 2026 auf dem Niveau des April 2026-Eingangs bearbeitet); Verlängerungen maximal 3 Monate
- Gültigkeit
- In der Regel für die Dauer des Vertrags ausgestellt, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Isländisches Zertifikat (mindestens 150 Unterrichtsstunden, mindestens 85% Anwesenheit) oder ein genehmigtes Bewertungsergebnis
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Berechtigt für Daueraufenthalt nach 4 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Staatsbürgerschaft nach etwa 4 Jahren (mit Daueraufenthalt) möglich
Nicht-EWR-Studenten, die in ein anerkanntes Programm aufgenommen wurden, können eine Studentenaufenthaltserlaubnis beantragen, vorbehaltlich fester Semesterfristen (1. Mai für das Herbstsemester, 1. Oktober für das Frühjahrssemester).
- Bearbeitungszeit
- Wenn Fristen eingehalten werden, vor Semesterbeginn bearbeitet
- Gültigkeit
- In der Regel ein Jahr, verlängerbar für die Studiendauer
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Isländisch später erforderlich für Daueraufenthalt/Staatsbürgerschaft
- Dokumente
- 7 erforderlich
Island hat kein eigenes Visum für Selbstständige oder Start-ups. Nicht-EWR-Selbstständige nutzen den Weg der Arbeitserlaubnis + arbeitsbasierten Aufenthaltsgenehmigung und registrieren das Unternehmen beim Unternehmensregister (RSK).
- Bearbeitungszeit
- Wie bei arbeitsbasierten Genehmigungen (erste Genehmigungen bis zu 8–10 Monate)
- Gültigkeit
- Dauer der genehmigten Tätigkeit, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für den Schutzantrag
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Gleich wie der arbeitsbasierte Weg (etwa 4 Jahre bis zum Daueraufenthalt)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Etwa 4 Jahre (mit Daueraufenthalt)
Familienangehörige isländischer Staatsbürger oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung beantragen. Familienangehörige von EWR/EFTA-Bürgern nutzen eine separate Aufenthaltskarte.
- Bearbeitungszeit
- Erste Genehmigungen für Familien von Isländern/Genehmigungsinhabern auf dem Niveau des August 2025-Eingangs; Familien von Flüchtlingen auf dem Niveau des Januar 2026-Eingangs; Verlängerungen maximal 3 Monate
- Gültigkeit
- Ehepartner: 1 Jahr auf einmal, max. 2 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt für den Daueraufenthalt, wenn nicht mehr als 90 Tage/Jahr im Ausland
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ehegatten von Isländern haben eine verkürzte Einbürgerungsfrist
Ein nicht verlängerbares Langzeitvisum, das Nicht-EWR-Fernarbeitern und ihren Familien einen Aufenthalt in Island von bis zu 180 Tagen ermöglicht, vorbehaltlich einer hohen Einkommensgrenze. Es führt weder zu einer Niederlassung noch zur Staatsbürgerschaft.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; bewerben Sie sich rechtzeitig vor der geplanten Reise
- Gültigkeit
- Bis zu 180 Tagen (6 Monate), nicht verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Isländisch später erforderlich für Daueraufenthalt/Staatsbürgerschaft
- Dokumente
- 6 erforderlich
Nach etwa 4 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt mit einer qualifizierenden Aufenthaltserlaubnis können Nicht-EWR-Staatsangehörige eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen, die ein isländisches Sprachzertifikat und einen Nachweis der Selbstversorgung erfordert.
- Bearbeitungszeit
- Lang; Bearbeitung auf dem Niveau des Juli 2025-Eingangs ab dem 27. Mai 2026 (geschätzt 8–10 Monate)
- Gültigkeit
- Dauerhaft (vorbehaltlich Abwesenheitsregeln)
- Sprachanforderung
- Bestehen des isländischen Sprachtest für die Staatsbürgerschaft (oder Anspruch auf Befreiung)
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Der Daueraufenthalt wird in der Regel vor der Einbürgerung gehalten
Die Einbürgerung erfordert in der Regel etwa 4 Jahre Aufenthalt mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, einen isländischen Sprachtest, Führungszeugnisse aus allen Wohnsitzländern seit dem 15. Lebensjahr und den Nachweis der Selbstversorgung. Nordische Staatsbürger können eine 3-jährige Anmelderoute nutzen.
- Bearbeitungszeit
- Großer Rückstand; Bearbeitung von Anträgen, die etwa November 2024 eingegangen sind, ab dem 27. Mai 2026 (etwa 18 Monate)
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung (Programm kann eigene Anforderungen haben)
- Dokumente
- 5 erforderlich
Asyl wird kostenlos bei oder nach der Ankunft beantragt. Anerkannte Flüchtlinge erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre mit dem Recht zu arbeiten ohne separate Genehmigung.
- Bearbeitungszeit
- Flüchtlings-/humanitäre Verlängerungen bearbeiten Genehmigungen, die im Mai 2026 ablaufen; Erstanträge für Familien von Flüchtlingen auf dem Niveau des Januar 2026-Eingangs
- Gültigkeit
- Aufenthaltstitel gültig 3 Jahre nach Schutzgewährung
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis für die Arbeitserlaubnis selbst; B1 Italienisch (oder gleichwertig) ist erforderlich für die langfristige EU-Aufenthaltserlaubnis und wird für die Einbürgerung bewertet.
- Daueraufenthalt
- Ja · Schutzberechtigte sind von der finanziellen Schwelle für den Daueraufenthalt befreit
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Flüchtlinge haben eine verkürzte Einbürgerungsfrist