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Staatsbürgerschaft / Einbürgerung in Liechtenstein

3 dokumentierte Wege dieser Art in Liechtenstein, jeweils mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Einbürgerung – ordentliches Verfahren (Gemeindeabstimmung)

Erfordert 10 Jahre Wohnsitz, Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft, Deutschkenntnisse, einen Staatskundetest und die Aufnahme durch eine Gemeindeabstimmung.

Bearbeitungszeit
Abhängig von der Gemeindebürgerabstimmung
Gültigkeit
Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Ausreichende Deutschkenntnisse
Staatsbürgerschaft
Nach 10 Jahren Wohnsitz (vorbehaltlich Gemeindeabstimmung)

Anforderungen

  • 10 Jahre ordentlicher Wohnsitz vor Antragstellung
  • Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
  • Bestehen der Staatskundeprüfung (18 von 27 richtig), sofern nicht befreit
  • Aufnahme durch Abstimmung der Gemeindebürger

Erforderliche Dokumente

  • Antragsformular 301 (Online-Portal) erforderlich
  • Nachweis über 10-jährigen Wohnsitz erforderlich
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich
  • Nachweis über bestandene Staatskundeprüfung (sofern nicht befreit)

Verfahrensschritte

  1. 1

    Wohnsitz bestätigen

    Bestätigen Sie den 10-jährigen ordentlichen Wohnsitz.

  2. 2

    Staatskundeprüfung bestehen

    Bestehen Sie die Staatskundeprüfung für die Einbürgerung (18 von 27).

  3. 3

    Antrag stellen

    Stellen Sie den Antrag über das Online-Portal (Formular 301).

  4. 4

    Gemeindeabstimmung

    Die Gemeinde führt eine Bürgerabstimmung durch.

  5. 5

    Gewährung

    Bei der Einbürgerung wird die Staatsbürgerschaft gewährt und die bisherige Staatsbürgerschaft aufgegeben.

Offizielle Quellen

Erleichterte Einbürgerung – langjähriger Aufenthalt (30 Jahre)

Gewährt durch Verwaltungsakt nach 30-jährigem Aufenthalt (Jugendjahre doppelt gezählt), ohne Gemeindestimmrecht.

Bearbeitungszeit
Verwaltungsentscheid (kein Gemeindestimmrecht)
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Ausreichende Deutschkenntnisse
Staatsbürgerschaft
Nach 30 Jahren Aufenthalt (Jugendjahre doppelt gezählt)

Anforderungen

  • 30 Jahre ordentlicher Wohnsitz (Geburt bis 20. Lebensjahr doppelt gezählt)
  • Fortgesetzter ordentlicher Wohnsitz in den letzten 5 Jahren vor der Antragstellung
  • Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
  • Bestehen der staatsbürgerlichen Prüfung (18 von 27 richtig)

Erforderliche Dokumente

  • Antragsformular 300 (Online-Portal) erforderlich
  • Nachweis des 30-jährigen Aufenthalts erforderlich
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich

Verfahrensschritte

  1. 1

    Wohnsitz überprüfen

    Überprüfen Sie den 30-jährigen Aufenthalt mit doppelt gezählten Jugendjahren.

  2. 2

    Staatsbürgerliche Prüfung bestehen

    Bestehen Sie die staatsbürgerliche Prüfung (18 von 27).

  3. 3

    Beantragen

    Beantragen Sie über das Online-Portal (Formular 300).

Offizielle Quellen

Erleichterte Einbürgerung – durch Heirat

Für Ehepartner liechtensteinischer Staatsbürger: 10 Jahre Aufenthalt (Jahre nach der Heirat doppelt gezählt) und 5 Jahre Ehe.

Bearbeitungszeit
Verwaltungsentscheid
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Ausreichende Deutschkenntnisse
Staatsbürgerschaft
10 Jahre Aufenthalt (Jahre nach der Heirat doppelt gezählt) und 5 Jahre Ehe

Anforderungen

  • 10 Jahre ordentlicher Wohnsitz in Liechtenstein (Jahre nach der Heirat doppelt gezählt)
  • Mindestens 5 Jahre aufrechte Ehe mit einem liechtensteinischen Staatsbürger
  • Der liechtensteinische Partner hat die Staatsbürgerschaft nicht selbst durch Heirat erworben
  • Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Bestehen der staatsbürgerlichen Prüfung

Erforderliche Dokumente

  • Antragsformular 299 (Online-Portal) erforderlich
  • Heiratsurkunde erforderlich
  • Wohnsitznachweis erforderlich
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich

Verfahrensschritte

  1. 1

    Schwellenwerte erfüllen

    Die Aufenthalts- und Ehedauerschwellen erfüllen.

  2. 2

    Staatsbürgerkunde-Prüfung bestehen

    Die Staatsbürgerkunde-Prüfung für die Einbürgerung bestehen.

  3. 3

    Beantragen

    Über das Online-Portal (Formular 299) beantragen.

Offizielle Quellen