Staatsbürgerschaft / Einbürgerung in Liechtenstein
3 dokumentierte Wege dieser Art in Liechtenstein, jeweils mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
Einbürgerung – ordentliches Verfahren (Gemeindeabstimmung)
Erfordert 10 Jahre Wohnsitz, Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft, Deutschkenntnisse, einen Staatskundetest und die Aufnahme durch eine Gemeindeabstimmung.
- Bearbeitungszeit
- Abhängig von der Gemeindebürgerabstimmung
- Gültigkeit
- Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Staatsbürgerschaft
- Nach 10 Jahren Wohnsitz (vorbehaltlich Gemeindeabstimmung)
Anforderungen
- 10 Jahre ordentlicher Wohnsitz vor Antragstellung
- Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
- Bestehen der Staatskundeprüfung (18 von 27 richtig), sofern nicht befreit
- Aufnahme durch Abstimmung der Gemeindebürger
Erforderliche Dokumente
- Antragsformular 301 (Online-Portal) erforderlich
- Nachweis über 10-jährigen Wohnsitz erforderlich
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich
- Nachweis über bestandene Staatskundeprüfung (sofern nicht befreit)
Verfahrensschritte
-
1
Wohnsitz bestätigen
Bestätigen Sie den 10-jährigen ordentlichen Wohnsitz.
-
2
Staatskundeprüfung bestehen
Bestehen Sie die Staatskundeprüfung für die Einbürgerung (18 von 27).
-
3
Antrag stellen
Stellen Sie den Antrag über das Online-Portal (Formular 301).
-
4
Gemeindeabstimmung
Die Gemeinde führt eine Bürgerabstimmung durch.
-
5
Gewährung
Bei der Einbürgerung wird die Staatsbürgerschaft gewährt und die bisherige Staatsbürgerschaft aufgegeben.
Offizielle Quellen
Erleichterte Einbürgerung – langjähriger Aufenthalt (30 Jahre)
Gewährt durch Verwaltungsakt nach 30-jährigem Aufenthalt (Jugendjahre doppelt gezählt), ohne Gemeindestimmrecht.
- Bearbeitungszeit
- Verwaltungsentscheid (kein Gemeindestimmrecht)
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Staatsbürgerschaft
- Nach 30 Jahren Aufenthalt (Jugendjahre doppelt gezählt)
Anforderungen
- 30 Jahre ordentlicher Wohnsitz (Geburt bis 20. Lebensjahr doppelt gezählt)
- Fortgesetzter ordentlicher Wohnsitz in den letzten 5 Jahren vor der Antragstellung
- Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
- Bestehen der staatsbürgerlichen Prüfung (18 von 27 richtig)
Erforderliche Dokumente
- Antragsformular 300 (Online-Portal) erforderlich
- Nachweis des 30-jährigen Aufenthalts erforderlich
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich
Verfahrensschritte
-
1
Wohnsitz überprüfen
Überprüfen Sie den 30-jährigen Aufenthalt mit doppelt gezählten Jugendjahren.
-
2
Staatsbürgerliche Prüfung bestehen
Bestehen Sie die staatsbürgerliche Prüfung (18 von 27).
-
3
Beantragen
Beantragen Sie über das Online-Portal (Formular 300).
Offizielle Quellen
Erleichterte Einbürgerung – durch Heirat
Für Ehepartner liechtensteinischer Staatsbürger: 10 Jahre Aufenthalt (Jahre nach der Heirat doppelt gezählt) und 5 Jahre Ehe.
- Bearbeitungszeit
- Verwaltungsentscheid
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Staatsbürgerschaft
- 10 Jahre Aufenthalt (Jahre nach der Heirat doppelt gezählt) und 5 Jahre Ehe
Anforderungen
- 10 Jahre ordentlicher Wohnsitz in Liechtenstein (Jahre nach der Heirat doppelt gezählt)
- Mindestens 5 Jahre aufrechte Ehe mit einem liechtensteinischen Staatsbürger
- Der liechtensteinische Partner hat die Staatsbürgerschaft nicht selbst durch Heirat erworben
- Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Bestehen der staatsbürgerlichen Prüfung
Erforderliche Dokumente
- Antragsformular 299 (Online-Portal) erforderlich
- Heiratsurkunde erforderlich
- Wohnsitznachweis erforderlich
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich
Verfahrensschritte
-
1
Schwellenwerte erfüllen
Die Aufenthalts- und Ehedauerschwellen erfüllen.
-
2
Staatsbürgerkunde-Prüfung bestehen
Die Staatsbürgerkunde-Prüfung für die Einbürgerung bestehen.
-
3
Beantragen
Über das Online-Portal (Formular 299) beantragen.