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Liechtenstein

Schengen
Hauptstadt Vaduz
Währung CHF
Sprachen Deutsch
Offizielle Gebühr 1,060 – 1,820 CHF

Liechtenstein ist ein EWR/EFTA-Mikrostaat und Schengen-Assoziierter, der ein einzigartiges Kontingentsystem für die Freizügigkeit anwendet. Jeder Aufenthalt von über 3 Monaten erfordert eine vom Amt für Migration und Passwesen (APA) ausgestellte Bewilligung. EWR-Angehörige geniessen eine kontingentierte Freizügigkeit (aufgeteilt in staatliche Zuteilung und zweimal jährliche Verlosung), Schweizer Staatsangehörige haben ein separates Kontingent, und Drittstaatsangehörige werden nur auf einer sehr restriktiven Ermessensbasis zugelassen. Es gibt keine EU-Blaue Karte, kein Goldenes Visum oder Digital-Nomaden-Visum.

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Einwanderungswege

(18) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 Tagen
15 von 18 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 15 zu Daueraufenthalt, 4 zur Staatsbürgerschaft.
18 von 18 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

EWR-Arbeitsaufenthaltsbewilligung (B) — staatliche Zuteilung

Aufenthaltsbewilligung für erwerbstätige EWR-Angehörige, die vom Staat nach wirtschaftlichen Bedarfskriterien vergeben wird (Hälfte des mindestens 56 aktiven Bewilligungskontingents).

Bearbeitungszeit
In der Regel innerhalb von 4 Wochen nach vollständigem Antrag
Gültigkeit
In der Regel 5 Jahre (B-Bewilligung)
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt (C/D) nach 5 Jahren
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

EWR-Arbeitsaufenthaltsbewilligung (B) — Verlosung / Ziehung

Zweimal jährliche Verlosung (28 Bewilligungen/Jahr) für erwerbstätige EWR-Angehörige, digitale Registrierung während des Februar-Fensters.

Bearbeitungszeit
Zweimal jährliche Ziehungen (Frühjahr und Herbst)
Gültigkeit
In der Regel 5 Jahre (B-Bewilligung) nach Ausstellung
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
3 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt (C/D) nach 5 Jahren
Arbeit / Beschäftigung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Schweizer Staatsangehörige — Aufenthaltsbewilligung (B)

Separates Kontingent für Schweizer Staatsangehörige (mindestens 12/Jahr Erwerbstätigkeit, 5/Jahr ohne), alle von der Regierung ohne Lotterie erteilt.

Bearbeitungszeit
In der Regel innerhalb von 4 Wochen
Gültigkeit
In der Regel 5 Jahre (B-Bewilligung)
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung selbst
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt (C/D) nach 5 Jahren
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Arbeitsaufenthaltsbewilligung (B) für Drittstaaten — Ermessensentscheid

Sehr restriktive Ermessensbewilligung nur für Führungskräfte, Spezialisten und qualifizierte Angestellte aus Nicht-EWR-/Nicht-Schweiz-Staaten.

Bearbeitungszeit
In der Regel innerhalb von 3 Monaten nach vollständigem Antrag
Gültigkeit
In der Regel 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt (C) nach 5 Jahren, vorbehaltlich des Bestehens des Staatsbürgerschaftstests
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Kurzaufenthaltsbewilligung (L)

Bewilligung für Erwerbstätigkeit bis maximal 12 Monate; nach Ablauf muss der Inhaber das Land verlassen.

Bearbeitungszeit
Entscheidung vor dem geplanten Arbeitsbeginn (mindestens 14 Tage vorher einreichen)
Gültigkeit
Maximal 12 Monate
Sprachanforderung
Keine von der Genehmigung festgelegt
Dokumente
5 erforderlich
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Grenzgängerbewilligung (G) — Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitz

Bewilligung für Arbeitnehmer, die in Liechtenstein arbeiten, aber jeden Arbeitstag an ihren ausländischen Wohnsitz zurückkehren.

Bearbeitungszeit
Entscheidung vor dem geplanten Beginn (mindestens 14 Tage vorher einreichen)
Gültigkeit
Gebunden an das Beschäftigungsverhältnis
Sprachanforderung
Keine für den Antrag
Dokumente
4 erforderlich
Studium / Student Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Aufenthalt zu Studien- / Forschungszwecken

Studierende und Forschende nutzen die regulären Aufenthaltskategorien; es gibt keine richtlinienbasierte Aufenthaltserlaubnis für Studierende/Forschende.

Bearbeitungszeit
~4 Wochen (EWR/Schweiz) oder ~3 Monate (Drittstaaten)
Gültigkeit
Gebunden an den zugrunde liegenden Aufenthaltstitel
Sprachanforderung
Einbürgerungstest für Drittstaatsangehörige erforderlich (kein separater Sprachnachweis genannt)
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren (allgemeine Regel)
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Hohe Vertrauenswürdigkeit

EWR-Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit (B) – ausreichende Mittel

Aufenthaltsbewilligung (B) für EWR-Bürger, die in Liechtenstein keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, sodass keine Sozialhilfe benötigt wird. Eine lokale Erwerbstätigkeit ist untersagt und kann zum Entzug der Bewilligung führen; eine Erwerbstätigkeit im Ausland ist erlaubt. Mindestens 16 Bewilligungen pro Jahr, davon 8 durch Losverfahren und der Rest durch staatliche Vergabe (einmal pro Quartal entschieden). Rechtsgrundlage: PFZG Art. 19 i.V.m. Art. 22.

Bearbeitungszeit
Staatliche Zuwendung wird einmal pro Quartal beschlossen; Lotterie zweimal jährlich
Gültigkeit
In der Regel 5 Jahre (B-Bewilligung)
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt (C/D) nach 5 Jahren
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen ohne Erwerbstätigkeit (B)

Ermessensaufenthalt für Nicht-EWR/Nicht-Schweizer Staatsangehörige mit ausreichenden Mitteln; keine Arbeit erlaubt. Entscheidung vierteljährlich.

Bearbeitungszeit
Staat entscheidet einmal pro Quartal
Gültigkeit
In der Regel 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt (C) nach 5 Jahren, vorbehaltlich des Staatsbürgerschaftstests
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Selbstständigkeit / Unternehmensgründung

Der selbstständige Aufenthalt erfordert sowohl eine Gewerbeberechtigung als auch eine kontingentierte Aufenthaltsbewilligung; es gibt keinen Fast-Track für Investoren/Unternehmer.

Bearbeitungszeit
Standard-B-Bewilligungsfristen für die Wohnsitzkomponente
Gültigkeit
Gebunden an den zugrunde liegenden Aufenthaltstitel (in der Regel 5 Jahre für EWR B)
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
2 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren (Aufenthaltskomponente)
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Familienzusammenführung

Abgeleitetes Aufenthaltsrecht für Ehegatten/eingetragene Partner, Kinder und abhängige Eltern eines Bewilligungsinhabers; Antrag innerhalb von drei Jahren stellen.

Bearbeitungszeit
Standard-B-Bewilligungsverarbeitung
Gültigkeit
Abgeleitet von der Haupterlaubnis
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; programmspezifische Anforderungen können gelten
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren
Sprache / Au-pair Niedrige Vertrauenswürdigkeit

Au-Pair (kurzfristige L-Bewilligung)

Au-Pair-Vermittlung als eigene Unterkategorie der kurzfristigen L-Bewilligung mit einem Gastfamilienvertrag.

Bearbeitungszeit
Entscheidung vor dem geplanten Beginn (mindestens 14 Tage vorher einreichen)
Gültigkeit
Maximal 12 Monate
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
3 erforderlich
Abstammung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft durch Abstammung (ius sanguinis)

Ein Kind eines liechtensteinischen Elternteils erwirbt die Staatsbürgerschaft kraft Gesetzes; kein staatsbürgerlicher Test oder Abstimmung erforderlich.

Bearbeitungszeit
Registrierung beim Standesamt
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Keine (Vorstellungsgespräche in der Muttersprache des Antragstellers mit Dolmetscher)
Dokumente
2 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · Kraft Gesetzes bei Geburt
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Daueraufenthalt (D) und Niederlassung / Ansässigkeit (C)

Erhältlich nach 5 Jahren Aufenthalt; Drittstaatsangehörige müssen den Staatskundetest bestehen.

Bearbeitungszeit
Antrag mindestens 14 Tage vor Ablauf der aktuellen Genehmigung einzureichen
Gültigkeit
Dauerhaft (vorbehaltlich Bedingungen)
Sprachanforderung
Ausreichende Deutschkenntnisse
Dokumente
2 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Nach 5 Jahren Aufenthalt
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Einbürgerung — ordentliches Verfahren (Gemeindeabstimmung)

Erfordert 10 Jahre Aufenthalt, Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft, Deutschkenntnisse, einen Einbürgerungstest und die Aufnahme durch eine Abstimmung der Gemeindebürger.

Bearbeitungszeit
Abhängig von der kommunalen Bürgerabstimmung
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Ausreichende Deutschkenntnisse
Dokumente
3 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · Nach 10 Jahren Aufenthalt (vorbehaltlich Gemeindewahl)
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Einbürgerung — erleichtert, langfristiger Aufenthalt (30 Jahre)

Gewährt durch Verwaltungsakt nach 30 Jahren Aufenthalt (Jugendjahre doppelt gezählt), ohne Gemeindeabstimmung.

Bearbeitungszeit
Verwaltungsentscheidung (keine kommunale Abstimmung)
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Ausreichende Deutschkenntnisse
Dokumente
3 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · Nach 30 Jahren Aufenthalt (Jugendjahre doppelt gezählt)
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Erleichterte Einbürgerung durch Heirat

Für Ehepartner liechtensteinischer Staatsbürger: 10 Jahre Aufenthalt (davon werden die Jahre nach der Heirat doppelt gezählt) und 5 Jahre Ehe.

Bearbeitungszeit
Verwaltungsentscheidung
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · 10 Jahre Aufenthalt (Ehejahre doppelt gezählt) und 5 Jahre Ehe
Asyl / Humanitär Hohe Vertrauenswürdigkeit

Asyl / internationaler Schutz

Asylverfahren nach dem AsylG mit EURODAC-/Dublin-Prüfungen; vorläufige Aufnahme, wenn eine Abschiebung unmöglich, unzulässig oder unzumutbar ist.

Bearbeitungszeit
Variiert; Dublin-Überstellungen werden zuerst bearbeitet
Gültigkeit
Aufenthaltserlaubnis bei Anerkennung; vorläufige Zulassung für 1 Jahr (erneut geprüft)
Sprachanforderung
None (interviews held in the applicant's mother tongue with interpreter)
Daueraufenthalt
Ja · Nach Anerkennung und qualifizierendem Aufenthalt
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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