Liechtenstein
Liechtenstein ist ein EWR/EFTA-Mikrostaat und Schengen-Assoziierter, der ein einzigartiges Kontingentsystem für die Freizügigkeit anwendet. Jeder Aufenthalt von über 3 Monaten erfordert eine vom Amt für Migration und Passwesen (APA) ausgestellte Bewilligung. EWR-Angehörige geniessen eine kontingentierte Freizügigkeit (aufgeteilt in staatliche Zuteilung und zweimal jährliche Verlosung), Schweizer Staatsangehörige haben ein separates Kontingent, und Drittstaatsangehörige werden nur auf einer sehr restriktiven Ermessensbasis zugelassen. Es gibt keine EU-Blaue Karte, kein Goldenes Visum oder Digital-Nomaden-Visum.
Einwanderungswege
(17) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Aufenthaltsbewilligung für erwerbstätige EEA-Staatsangehörige, vergeben vom Staat nach wirtschaftlichen Bedarfskriterien (Hälfte des Kontingents von mindestens 56 aktiven Bewilligungen).
- Bearbeitungszeit
- In der Regel innerhalb von 4 Wochen nach vollständigem Antrag
- Gültigkeit
- 1 Jahr, jährlich verlängerbar. Nach 5 kumulativen Jahren ununterbrochenen Aufenthalts mit einer B-Aufenthaltserlaubnis wird der Inhaber berechtigt, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (C/D-Permit) zu beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird nicht als 5-Jahres-Genehmigung ausgestellt.
- Sprachanforderung
- Keine für die Bewilligung selbst
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Niederlassungsbewilligung (C/D) nach 5 Jahren
Zweimal jährliches Losverfahren (28 Bewilligungen/Jahr) für erwerbstätige EEA-Staatsangehörige, digitale Registrierung während des Februar-Fensters.
- Bearbeitungszeit
- Zweimal jährliche Ziehungen (Frühjahr und Herbst)
- Gültigkeit
- In der Regel 5 Jahre (B-Bewilligung) nach Ausstellung
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Niederlassungsbewilligung (C/D) nach 5 Jahren
Schweizer Staatsangehörige — Aufenthaltsbewilligung (B)
- Bearbeitungszeit
- In der Regel innerhalb von 4 Wochen
- Gültigkeit
- 1 Jahr, jährlich verlängerbar im Rahmen desselben B-Aufenthaltserlaubnis-Systems. Nach der entsprechenden Qualifikationsfrist des ununterbrochenen Aufenthalts kann der Inhaber eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (C/D-Permit) beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird nicht als 5-Jahres-Genehmigung ausgestellt.
- Sprachanforderung
- In der Regel 5 Jahre (B-Bewilligung)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Keine
Sehr restriktive Ermessensbewilligung nur für nicht-EWR/nicht-schweizerische Führungskräfte, Spezialisten und qualifizierte Angestellte.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel innerhalb von 3 Monaten nach vollständigem Antrag
- Gültigkeit
- In der Regel 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Bewilligung selbst
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Niederlassungsbewilligung (C) nach 5 Jahren, vorbehältlich Bestehen des Einbürgerungstests
Bewilligung für Erwerbstätigkeit bis maximal 12 Monate; nach Ablauf muss der Inhaber das Land verlassen.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung vor dem geplanten Arbeitsbeginn (Antrag mindestens 14 Tage im Voraus einreichen)
- Gültigkeit
- Maximal 12 Monate
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
Bewilligung für Arbeitnehmer, die in Liechtenstein beschäftigt sind, aber täglich an ihren ausländischen Wohnsitz zurückkehren.
- Bearbeitungszeit
- Entscheid vor dem geplanten Beginn (mindestens 14 Tage vorher einreichen)
- Gültigkeit
- Gebunden an das Arbeitsverhältnis
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
Studierende und Forschende nutzen die regulären Aufenthaltskategorien; es gibt keine richtlinienbasierte Aufenthaltserlaubnis für Studierende/Forschende.
- Bearbeitungszeit
- ~4 Wochen (EWR/Schweiz) oder ~3 Monate (Drittstaaten)
- Gültigkeit
- Gebunden an die zugrunde liegende Aufenthaltsbewilligung
- Sprachanforderung
- Keine für die Bewilligung; programmspezifische Anforderungen können gelten
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dauerhafter Aufenthalt nach 5 Jahren (allgemeine Regel)
Aufenthalt für wirtschaftlich nicht aktive EWR-Staatsangehörige mit ausreichenden Mitteln; lokale Erwerbstätigkeit verboten. Mindestens 16/Jahr, 8 durch Losverfahren.
- Bearbeitungszeit
- Regierungsvergabe einmal pro Quartal; Losverfahren zweimal jährlich
- Gültigkeit
- 1 Jahr, jährlich verlängerbar. Nach 5 kumulativen Jahren ununterbrochenen Aufenthalts mit einer B-Aufenthaltserlaubnis wird der Inhaber berechtigt, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (C/D-Permit) zu beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird nicht als 5-Jahres-Genehmigung ausgestellt.
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Niederlassungsbewilligung (C/D) nach 5 Jahren
Ermessensaufenthalt für nicht-EWR/nicht-schweizerische Staatsangehörige mit ausreichenden Mitteln; keine Arbeitserlaubnis. Entscheid vierteljährlich.
- Bearbeitungszeit
- Regierung entscheidet einmal pro Quartal
- Gültigkeit
- In der Regel 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Niederlassungsbewilligung (C) nach 5 Jahren, vorbehältlich Bestehen des Einbürgerungstests
Selbstständiger Wohnsitz erfordert sowohl eine Gewerbeberechtigung als auch eine Kontingentsaufenthaltsbewilligung; kein Investor/Unternehmer-Fast-Track.
- Bearbeitungszeit
- Standard-B-Bewilligungsfristen für die Wohnsitzkomponente
- Gültigkeit
- Gebunden an die zugrunde liegende Aufenthaltsbewilligung (in der Regel 5 Jahre für EWR-B)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dauerhafter Wohnsitz nach 5 Jahren (Wohnsitzkomponente)
Abgeleiteter Aufenthalt für Ehegatten/eingetragene Partner, Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern eines Bewilligungsinhabers; Antrag innerhalb von drei Jahren.
- Bearbeitungszeit
- Standard-B-Bewilligungsbearbeitung
- Gültigkeit
- Abgeleitet von der Hauptbewilligung
- Sprachanforderung
- Keine für den Antrag
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dauerhafter Aufenthalt nach 5 Jahren
Au-pair-Vermittlung als eigene Unterkategorie der Kurzaufenthaltsbewilligung L mit Gastfamilienvertrag.
- Bearbeitungszeit
- Entscheid vor dem geplanten Beginn (mindestens 14 Tage vorher einreichen)
- Gültigkeit
- Maximal 12 Monate
- Sprachanforderung
- Keine Angabe durch die Bewilligung
- Dokumente
- 3 erforderlich
Ein Kind eines liechtensteinischen Elternteils erwirbt die Staatsbürgerschaft kraft Gesetzes; kein Staatsbürgerkunde-Test oder Wahl.
- Bearbeitungszeit
- Anmeldung beim Zivilstandsamt
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Kraft Gesetzes bei Geburt
Verfügbar nach 5 Jahren Aufenthalt; Drittstaatsangehörige müssen den Staatskundetest bestehen.
- Bearbeitungszeit
- Antrag mindestens 14 Tage vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels fällig
- Gültigkeit
- Unbefristet (mit Bedingungen)
- Sprachanforderung
- Staatskundetest für Drittstaatsangehörige erforderlich (keine separate Sprachprüfung angegeben)
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach 5 Jahren Aufenthalt
Erfordert 10 Jahre Wohnsitz, Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft, Deutschkenntnisse, einen Staatskundetest und die Aufnahme durch eine Gemeindeabstimmung.
- Bearbeitungszeit
- Abhängig von der Gemeindebürgerabstimmung
- Gültigkeit
- Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Nach 10 Jahren Wohnsitz (vorbehaltlich Gemeindeabstimmung)
Gewährt durch Verwaltungsakt nach 30-jährigem Aufenthalt (Jugendjahre doppelt gezählt), ohne Gemeindestimmrecht.
- Bearbeitungszeit
- Verwaltungsentscheid (kein Gemeindestimmrecht)
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Nach 30 Jahren Aufenthalt (Jugendjahre doppelt gezählt)
Für Ehepartner liechtensteinischer Staatsbürger: 10 Jahre Aufenthalt (Jahre nach der Heirat doppelt gezählt) und 5 Jahre Ehe.
- Bearbeitungszeit
- Verwaltungsentscheid
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 10 Jahre Aufenthalt (Jahre nach der Heirat doppelt gezählt) und 5 Jahre Ehe