Liechtenstein
Liechtenstein ist ein EWR/EFTA-Mikrostaat und Schengen-Assoziierter, der ein einzigartiges Kontingentsystem für die Freizügigkeit anwendet. Jeder Aufenthalt von über 3 Monaten erfordert eine vom Amt für Migration und Passwesen (APA) ausgestellte Bewilligung. EWR-Angehörige geniessen eine kontingentierte Freizügigkeit (aufgeteilt in staatliche Zuteilung und zweimal jährliche Verlosung), Schweizer Staatsangehörige haben ein separates Kontingent, und Drittstaatsangehörige werden nur auf einer sehr restriktiven Ermessensbasis zugelassen. Es gibt keine EU-Blaue Karte, kein Goldenes Visum oder Digital-Nomaden-Visum.
Einwanderungswege
(18) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Aufenthaltsbewilligung für erwerbstätige EWR-Angehörige, die vom Staat nach wirtschaftlichen Bedarfskriterien vergeben wird (Hälfte des mindestens 56 aktiven Bewilligungskontingents).
- Bearbeitungszeit
- In der Regel innerhalb von 4 Wochen nach vollständigem Antrag
- Gültigkeit
- In der Regel 5 Jahre (B-Bewilligung)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt (C/D) nach 5 Jahren
Zweimal jährliche Verlosung (28 Bewilligungen/Jahr) für erwerbstätige EWR-Angehörige, digitale Registrierung während des Februar-Fensters.
- Bearbeitungszeit
- Zweimal jährliche Ziehungen (Frühjahr und Herbst)
- Gültigkeit
- In der Regel 5 Jahre (B-Bewilligung) nach Ausstellung
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt (C/D) nach 5 Jahren
Separates Kontingent für Schweizer Staatsangehörige (mindestens 12/Jahr Erwerbstätigkeit, 5/Jahr ohne), alle von der Regierung ohne Lotterie erteilt.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel innerhalb von 4 Wochen
- Gültigkeit
- In der Regel 5 Jahre (B-Bewilligung)
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt (C/D) nach 5 Jahren
Sehr restriktive Ermessensbewilligung nur für Führungskräfte, Spezialisten und qualifizierte Angestellte aus Nicht-EWR-/Nicht-Schweiz-Staaten.
- Bearbeitungszeit
- In der Regel innerhalb von 3 Monaten nach vollständigem Antrag
- Gültigkeit
- In der Regel 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt (C) nach 5 Jahren, vorbehaltlich des Bestehens des Staatsbürgerschaftstests
Bewilligung für Erwerbstätigkeit bis maximal 12 Monate; nach Ablauf muss der Inhaber das Land verlassen.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung vor dem geplanten Arbeitsbeginn (mindestens 14 Tage vorher einreichen)
- Gültigkeit
- Maximal 12 Monate
- Sprachanforderung
- Keine von der Genehmigung festgelegt
- Dokumente
- 5 erforderlich
Bewilligung für Arbeitnehmer, die in Liechtenstein arbeiten, aber jeden Arbeitstag an ihren ausländischen Wohnsitz zurückkehren.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung vor dem geplanten Beginn (mindestens 14 Tage vorher einreichen)
- Gültigkeit
- Gebunden an das Beschäftigungsverhältnis
- Sprachanforderung
- Keine für den Antrag
- Dokumente
- 4 erforderlich
Studierende und Forschende nutzen die regulären Aufenthaltskategorien; es gibt keine richtlinienbasierte Aufenthaltserlaubnis für Studierende/Forschende.
- Bearbeitungszeit
- ~4 Wochen (EWR/Schweiz) oder ~3 Monate (Drittstaaten)
- Gültigkeit
- Gebunden an den zugrunde liegenden Aufenthaltstitel
- Sprachanforderung
- Einbürgerungstest für Drittstaatsangehörige erforderlich (kein separater Sprachnachweis genannt)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren (allgemeine Regel)
Aufenthaltsbewilligung (B) für EWR-Bürger, die in Liechtenstein keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, sodass keine Sozialhilfe benötigt wird. Eine lokale Erwerbstätigkeit ist untersagt und kann zum Entzug der Bewilligung führen; eine Erwerbstätigkeit im Ausland ist erlaubt. Mindestens 16 Bewilligungen pro Jahr, davon 8 durch Losverfahren und der Rest durch staatliche Vergabe (einmal pro Quartal entschieden). Rechtsgrundlage: PFZG Art. 19 i.V.m. Art. 22.
- Bearbeitungszeit
- Staatliche Zuwendung wird einmal pro Quartal beschlossen; Lotterie zweimal jährlich
- Gültigkeit
- In der Regel 5 Jahre (B-Bewilligung)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt (C/D) nach 5 Jahren
Ermessensaufenthalt für Nicht-EWR/Nicht-Schweizer Staatsangehörige mit ausreichenden Mitteln; keine Arbeit erlaubt. Entscheidung vierteljährlich.
- Bearbeitungszeit
- Staat entscheidet einmal pro Quartal
- Gültigkeit
- In der Regel 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt (C) nach 5 Jahren, vorbehaltlich des Staatsbürgerschaftstests
Der selbstständige Aufenthalt erfordert sowohl eine Gewerbeberechtigung als auch eine kontingentierte Aufenthaltsbewilligung; es gibt keinen Fast-Track für Investoren/Unternehmer.
- Bearbeitungszeit
- Standard-B-Bewilligungsfristen für die Wohnsitzkomponente
- Gültigkeit
- Gebunden an den zugrunde liegenden Aufenthaltstitel (in der Regel 5 Jahre für EWR B)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren (Aufenthaltskomponente)
Abgeleitetes Aufenthaltsrecht für Ehegatten/eingetragene Partner, Kinder und abhängige Eltern eines Bewilligungsinhabers; Antrag innerhalb von drei Jahren stellen.
- Bearbeitungszeit
- Standard-B-Bewilligungsverarbeitung
- Gültigkeit
- Abgeleitet von der Haupterlaubnis
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; programmspezifische Anforderungen können gelten
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren
Au-Pair-Vermittlung als eigene Unterkategorie der kurzfristigen L-Bewilligung mit einem Gastfamilienvertrag.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung vor dem geplanten Beginn (mindestens 14 Tage vorher einreichen)
- Gültigkeit
- Maximal 12 Monate
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 3 erforderlich
Ein Kind eines liechtensteinischen Elternteils erwirbt die Staatsbürgerschaft kraft Gesetzes; kein staatsbürgerlicher Test oder Abstimmung erforderlich.
- Bearbeitungszeit
- Registrierung beim Standesamt
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Keine (Vorstellungsgespräche in der Muttersprache des Antragstellers mit Dolmetscher)
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Kraft Gesetzes bei Geburt
Erhältlich nach 5 Jahren Aufenthalt; Drittstaatsangehörige müssen den Staatskundetest bestehen.
- Bearbeitungszeit
- Antrag mindestens 14 Tage vor Ablauf der aktuellen Genehmigung einzureichen
- Gültigkeit
- Dauerhaft (vorbehaltlich Bedingungen)
- Sprachanforderung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Dokumente
- 2 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach 5 Jahren Aufenthalt
Erfordert 10 Jahre Aufenthalt, Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft, Deutschkenntnisse, einen Einbürgerungstest und die Aufnahme durch eine Abstimmung der Gemeindebürger.
- Bearbeitungszeit
- Abhängig von der kommunalen Bürgerabstimmung
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Nach 10 Jahren Aufenthalt (vorbehaltlich Gemeindewahl)
Gewährt durch Verwaltungsakt nach 30 Jahren Aufenthalt (Jugendjahre doppelt gezählt), ohne Gemeindeabstimmung.
- Bearbeitungszeit
- Verwaltungsentscheidung (keine kommunale Abstimmung)
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Nach 30 Jahren Aufenthalt (Jugendjahre doppelt gezählt)
Für Ehepartner liechtensteinischer Staatsbürger: 10 Jahre Aufenthalt (davon werden die Jahre nach der Heirat doppelt gezählt) und 5 Jahre Ehe.
- Bearbeitungszeit
- Verwaltungsentscheidung
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 10 Jahre Aufenthalt (Ehejahre doppelt gezählt) und 5 Jahre Ehe
Asylverfahren nach dem AsylG mit EURODAC-/Dublin-Prüfungen; vorläufige Aufnahme, wenn eine Abschiebung unmöglich, unzulässig oder unzumutbar ist.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; Dublin-Überstellungen werden zuerst bearbeitet
- Gültigkeit
- Aufenthaltserlaubnis bei Anerkennung; vorläufige Zulassung für 1 Jahr (erneut geprüft)
- Sprachanforderung
- None (interviews held in the applicant's mother tongue with interpreter)
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach Anerkennung und qualifizierendem Aufenthalt