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Familienzusammenführung in Liechtenstein

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Liechtenstein, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Familienzusammenführung

Abgeleiteter Aufenthalt für Ehegatten/eingetragene Partner, Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern eines Bewilligungsinhabers; Antrag innerhalb von drei Jahren.

Bearbeitungszeit
Standard-B-Bewilligungsbearbeitung
Gültigkeit
Abgeleitet von der Hauptbewilligung
Sprachanforderung
Keine für den Antrag
Daueraufenthalt
Dauerhafter Aufenthalt nach 5 Jahren
Staatsbürgerschaft
Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt

Anforderungen

  • Qualifizierendes Verhältnis zu einem Bewilligungsinhaber (siehe Berechtigung)
  • Angemessene Unterkunft
  • Ausreichende finanzielle Mittel
  • Krankenversicherung
  • In der Regel innerhalb von drei Jahren beantragt

Erforderliche Dokumente

  • Ausgefülltes Antragsformular erforderlich
  • Reisepässe der Familienmitglieder erforderlich
  • Heiratsurkunde / eingetragene Partnerschaftsurkunde (ggf. übersetzt/legalisiert) erforderlich
  • Geburtsurkunden für Kinder erforderlich
  • Nachweis einer angemessenen Unterkunft erforderlich
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel erforderlich
  • Nachweis einer Krankenversicherung erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Vorschuss auf die Kosten bei Einreichung 80 CHF
  • Aufenthaltsbewilligung bei positiver Entscheidung 1,060 CHF

Verfahrensschritte

  1. 1

    Bestätigung der Berechtigung

    Überprüfen, ob die Beziehung nach den EWR/Schweiz- oder Drittstaatenregelungen qualifiziert.

  2. 2

    Zivilstandsdokumente sammeln

    Heirats-/Geburts-/Partnerschaftsurkunden beschaffen, übersetzt und ggf. legalisiert.

  3. 3

    Submit

    Antrag bei der APA stellen, in der Regel innerhalb von drei Jahren.

Offizielle Quellen