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Sprache / Au-pair in Liechtenstein

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Liechtenstein, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Au-Pair (Kurzaufenthaltsbewilligung L)

Au-pair-Vermittlung als eigene Unterkategorie der Kurzaufenthaltsbewilligung L mit Gastfamilienvertrag.

Bearbeitungszeit
Entscheid vor dem geplanten Beginn (mindestens 14 Tage vorher einreichen)
Gültigkeit
Maximal 12 Monate
Sprachanforderung
Keine Angabe durch die Bewilligung

Anforderungen

  • Au-pair-Gastfamilienvertrag
  • Gültiger Reisepass
  • Antrag mindestens 14 Tage vor Beginn einreichen

Erforderliche Dokumente

  • Ausgefülltes APA-Antragsformular erforderlich
  • Gültiger Reisepass erforderlich
  • Au-pair-Gastfamilienvertrag erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Kostenvorschuss bei Einreichung 80 CHF
  • Bewilligung bei positivem Entscheid 1,060 CHF

Verfahrensschritte

  1. 1

    Platzierung arrangieren

    Einen Au-pair-Vertrag mit einer Gastfamilie abschließen.

  2. 2

    Einreichen

    Den L-Bewilligungsantrag mindestens 14 Tage vor dem Startdatum bei der APA einreichen.

  3. 3

    Beginn

    Die Platzierung erst nach Erteilung der Bewilligung beginnen.

Offizielle Quellen