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Daueraufenthalt in Liechtenstein

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Liechtenstein, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Daueraufenthalt (D) und Niederlassung / Ansässigkeit (C)

Verfügbar nach 5 Jahren Aufenthalt; Drittstaatsangehörige müssen den Staatskundetest bestehen.

Bearbeitungszeit
Antrag mindestens 14 Tage vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels fällig
Gültigkeit
Unbefristet (mit Bedingungen)
Sprachanforderung
Staatskundetest für Drittstaatsangehörige erforderlich (keine separate Sprachprüfung angegeben)
Daueraufenthalt
Nach 5 Jahren Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren Wohnsitz

Anforderungen

  • 5 Jahre Aufenthalt
  • Drittstaatsangehörige: Bestehen des Staatskundetests
  • Vollständigen Antrag mindestens 14 Tage vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltsbewilligung einreichen

Erforderliche Dokumente

  • Offizielle Checkliste 'Checkliste Erteilung Niederlassung/Daueraufenthalt' erforderlich
  • Gültiger Reisepass erforderlich
  • Nachweis über bestandenen Staatskundetest (Drittstaatsangehörige)

Offizielle Gebühren

  • Staatskundetest 0 CHF
  • Genehmigungsgebühr 1,060 CHF

Verfahrensschritte

  1. 1

    Staatskundetest bestehen

    Drittstaatsangehörige melden sich zum Staatskundetest an und bestehen ihn (14 von 21 Fragen richtig).

  2. 2

    Antrag einreichen

    Vollständigen PR-Antrag mit offizieller Checkliste mindestens 14 Tage vor Ablauf der aktuellen Bewilligung einreichen.

Offizielle Quellen