Lettland
Lettland ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat im Baltikum. Aufenthaltsgenehmigungen werden vom Amt für Staatsbürgerschaft und Migration (OCMA/PMLP) verwaltet. Für jeden Aufenthalt von über 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Neue finanzielle Schwellenwerte traten am 1. April 2026 in Kraft, und für 2026 wurden neue lettische Sprachkenntnisse der Stufen A1/A2 eingeführt.
Einwanderungswege
(6) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige mit einem Stellenangebot eines lettischen Arbeitgebers, der die Stelle zunächst registriert und die Zustimmung des OCMA einholt.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage Standard; 10 oder 5 Werktage beschleunigt (ab Eingang bei OCMA Riga)
- Gültigkeit
- Bis zu 5 Jahren je nach Vertrag; verlängerbar
- Sprachanforderung
- A2 Lettisch für die meisten Beschäftigungskategorien (2026); hochqualifizierte Fachkräfte ausgenommen
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf EU-Langzeitaufenthalt / Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5+ Jahren ständigem Aufenthalt (vorbehaltlich Sprach- und anderer Kriterien)
Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit einem Hochschulabschluss (oder 5+ Jahren Berufserfahrung) und einem Arbeitsvertrag, der die Gehaltsschwelle erfüllt.
- Bearbeitungszeit
- Maximal 10 Werktage Standard; 5 Werktage beschleunigt (zzgl. 10-15 Tage Kartenproduktion)
- Gültigkeit
- Bis zu 5 Jahren; oder Vertragsdauer plus 3 Monate, wenn der Vertrag ein Jahr oder kürzer ist
- Sprachanforderung
- Hochqualifizierte Fachkräfte von der lettischen Sprachanforderung 2026 ausgenommen
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf EU-Langzeitaufenthalt / Daueraufenthalt nach 5 Jahren (Inhaber der Blauen Karte können Aufenthaltszeiten in EU-Mitgliedstaaten zusammenrechnen)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5+ Jahren ständigem Aufenthalt (vorbehaltlich Kriterien)
Aufenthaltserlaubnis für Studierende, die an einer akkreditierten lettischen Hochschule eingeschrieben sind. Diese stellt zunächst eine offizielle Einladung aus und bestätigt die Immatrikulation bei der OCMA.
- Bearbeitungszeit
- 30-60 Tage ab Eingang bei OCMA Riga; beschleunigt 10 oder 20 Werktage
- Gültigkeit
- Bis zur Dauer des Studiengangs; verlängerbar pro Studienjahr
- Sprachanforderung
- Programme können auf Lettisch oder Englisch sein; A2 Lettisch generell für die Kategorie erforderlich, aber je nach Studiengang überprüfen
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Studienzeiten können teilweise auf die 5-jährige EU-Langzeitaufenthaltsvoraussetzung angerechnet werden (Aggregationsregeln mit OCMA prüfen)
Aufenthaltserlaubnis für Investoren, am häufigsten über eine Eigenkapitalinvestition von EUR 50.000 in ein qualifiziertes lettisches Unternehmen plus eine einmalige Zahlung von EUR 10.000 an den Staatshaushalt.
- Bearbeitungszeit
- Ungefähr 2-4 Monate ab Erstantrag
- Gültigkeit
- 5 Jahre, mit jährlicher Verlängerung der ID-Karte; keine Mindestaufenthaltsdauer für die Verlängerung
- Sprachanforderung
- Investoren von der Sprachanforderung 2026 ausgenommen
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf EU-Langzeitaufenthalt / Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt (vorbehaltlich Anwesenheits- und Sprachkriterien)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5+ Jahren ständigem Aufenthalt (vorbehaltlich Kriterien)
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, minderjährige Kinder und Angehörige eines lettischen Staatsbürgers/Nichtbürgers oder eines Ausländers mit gültiger Aufenthalts-/Daueraufenthaltserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- 5-30 Tage je nach Gebührenhöhe (ab Eingang bei OCMA)
- Gültigkeit
- Erste Genehmigung 1 Jahr (darf die Genehmigung des Sponsors nicht überschreiten), dann 4 Jahre, dann Anspruch auf Daueraufenthalt
- Sprachanforderung
- A1 Lettisch für Ehepartner (2026), außer wenn der Hauptantragsteller eine hochqualifizierte Fachkraft ist
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf Daueraufenthalt nach den gestaffelten Genehmigungen (1 Jahr + 4 Jahre) / 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5+ Jahren ständigem Aufenthalt (vorbehaltlich Kriterien)
Daueraufenthaltserlaubnis (EU-Langzeitaufenthaltsstatus) für Drittstaatsangehörige, die fünf Jahre ununterbrochen rechtmäßig in Lettland gelebt haben.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage (EUR 160) oder 10 Werktage (EUR 280)
- Gültigkeit
- Dauerhaft (EU-Daueraufenthaltsstatus); ID-Karte wird regelmäßig erneuert
- Sprachanforderung
- A2 Lettisch oder höher (obligatorisch)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dies ist der Daueraufenthaltsstatus selbst, gewährt nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5+ Jahren ständigem Aufenthalt (vorbehaltlich Sprach-, Geschichts- und anderer Kriterien)