Familienzusammenführung in Polen
Ein dokumentierter Weg dieser Art in Polen, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
Familienzusammenführung
Aufenthaltstitel für Familienangehörige eines in Polen rechtmäßig aufhältigen Sponsors; Familienangehörige erhalten Zugang zum Arbeitsmarkt.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahren
- Sprachanforderung
- Keine
- Daueraufenthalt
- Zählt auf 5 Jahre für EU-Langzeitaufenthalt an
- Staatsbürgerschaft
- Über Daueraufenthalt nach Erfüllung der Voraussetzungen
Anforderungen
- Sponsor mit rechtmäßigem Aufenthalt in Polen
- Heirats-/Geburtsurkunden
- Nettoeinkommen >= PLN 776 alleinstehend / >= PLN 600 pro Familienmitglied
- Krankenversicherung
- Nachweis des Wohnsitzes
- Schriftliche Zustimmung des Sponsors (falls Antragsteller im Ausland)
Erforderliche Dokumente
- Antrag erforderlich
- 4 Fotos erforderlich
- Passkopie erforderlich
- Nachweis der Stempelgebühr erforderlich
- Heirats-/Geburtsurkunden erforderlich
- Einkommensnachweis erforderlich
- Krankenversicherung erforderlich
- Nachweis des Wohnsitzes erforderlich
- Schriftliche Zustimmung des Sponsors (falls Antragsteller im Ausland)
Offizielle Gebühren
- Stempelgebühr 340 PLN
- Ausstellung der Aufenthaltskarte 100 PLN
Verfahrensschritte
-
1
Weg wählen
Sponsor im Ausland: Sponsor beantragt beim Woiwodschaftsamt; Familienmitglied erhält Visum und beantragt bei Ankunft die Karte. Im Inland: Direkter Antrag bei der Woiwodschaft vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts.
-
2
Fingerabdrücke und Karte
Fingerabdrücke abgeben und Karte abholen, falls genehmigt.