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Polen

EU Schengen
Hauptstadt Warschau
Währung PLN
Sprachen Polnisch
Offizielle Gebühr 100 – 740 PLN

Polen ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle Inlandsanträge auf Aufenthaltstitel digital über das MOS-Portal (mos.cudzoziemcy.gov.pl) eingereicht werden, wobei eine PESEL und ein Vertrauensprofil (login.gov.pl) erforderlich sind. Entscheidungen über Aufenthaltstitel sollen innerhalb von 60 Tagen erfolgen; Rechtsmittel sind innerhalb von 14 Tagen an den Leiter des Ausländeramtes (UDSC) zu richten. Polen bietet kein Investoren-/Goldene-Visum- oder spezielles Digital-Nomaden-Programm an.

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Einwanderungswege

(16) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 Tagen
13 von 16 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 12 zu Daueraufenthalt, 13 zur Staatsbürgerschaft.
16 von 16 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Single Permit (vorübergehender Aufenthalt + Arbeit)

Kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die sowohl Aufenthalt als auch Beschäftigung mit einem Dokument ermöglicht, gültig bis zu 3 Jahren und verlängerbar.

Bearbeitungszeit
Im Allgemeinen schnell; Registrierungsbescheinigung wird beim Polizeitermin ausgestellt.
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt zu den 5 Jahren für den EU-Daueraufenthalt; Daueraufenthalt nach Erfüllung der Voraussetzungen
Staatsbürgerschaft
Ja · Anerkennung in der Regel nach 3 Jahren ständigen Aufenthalts
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Saisonarbeitserlaubnis und Aufenthalt

Vom Arbeitgeber beantragte Saisonarbeitserlaubnis (über den Starosta) für gelistete Branchen, gültig bis zu 9 Monate pro Kalenderjahr, mit optionaler Saisonarbeitsaufenthaltserlaubnis.

Bearbeitungszeit
Maximal 60 Tage ab vollständigem Antrag
Gültigkeit
Bis zu 9 Monate pro Kalenderjahr
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
5 erforderlich
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Innerbetriebliche Entsendung (ICT)

Genehmigung für Führungskräfte, Spezialisten oder Auszubildende, die von einem Nicht-EU-Konzern an eine polnische Gastentität entsandt werden, zur Unterstützung der langfristigen Mobilität in der EU.

Bearbeitungszeit
Starosta registriert einen vollständigen Antrag innerhalb von 7 Arbeitstagen
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre (Führungskräfte/Spezialisten); 1 Jahr (Auszubildende)
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
8 erforderlich
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU Blue Card

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Arbeitnehmer mit einem Hochschulabschluss und einem Vertrag von mindestens einem Jahr oberhalb einer Gehaltsschwelle.

Bearbeitungszeit
Ziel 60 Tage ab vollständigem Antrag (in der Praxis oft länger)
Gültigkeit
Vertragsdauer + 3 Monate, max. 3 Jahre
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt zum EU-Daueraufenthalt (hochqualifiziertes Einkommen wird über 2 Jahre bewertet)
Staatsbürgerschaft
Ja · Anerkennung in der Regel nach 3 Jahren ständigen Aufenthalts
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt zu Studienzwecken

Aufenthaltserlaubnis für Vollzeitstudium an einer polnischen Einrichtung; erste Erlaubnis bis zu 15 Monaten, Arbeit ohne separate Genehmigung erlaubt.

Bearbeitungszeit
60 Tage
Gültigkeit
Erste Genehmigung 15 Monate; danach bis zu 3 Jahre
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis (programmabhängig)
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Studienzeit zählt zu 50 % zum EU-Daueraufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Über ständigen Aufenthalt nach Erfüllung der Voraussetzungen
Jobsuche-Visum Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für Absolventen (Arbeitssuche)

Einmalige 9-monatige Erlaubnis für Absolventen einer polnischen Einrichtung zur Arbeitssuche oder Gründung eines Unternehmens; Vollzeitabsolventen dürfen ohne Genehmigung arbeiten.

Bearbeitungszeit
60 Tage
Gültigkeit
9 Monate (einmalig erteilt)
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
5 erforderlich
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für Geschäftstätigkeit / selbstständige Erwerbstätigkeit

Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit, mit Einkommens- oder Beschäftigungsgrenzen; Drittstaatsangehörige benötigen im Allgemeinen einen qualifizierten Status, um ein Einzelunternehmen zu führen.

Bearbeitungszeit
60 Tage
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt zu den 5 Jahren für den EU-Daueraufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Über ständigen Aufenthalt nach Erfüllung der Voraussetzungen
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Familienzusammenführung

Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige eines rechtmäßig in Polen aufhältigen Sponsors; Familienangehörige erhalten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Bearbeitungszeit
60 Tage
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt zu den 5 Jahren für den EU-Daueraufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Anerkennung in der Regel nach qualifizierender Aufenthaltsdauer
Forschung / Wissenschaftler Hohe Vertrauenswürdigkeit

Vorübergehender Aufenthalt für Forscher

Aufenthaltstitel auf der Grundlage einer Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung; beinhaltet Familienzusammenführung und EU-Mobilitätsrechte.

Bearbeitungszeit
Ziel 60 Tage
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
9 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt zu den 5 Jahren für den EU-Daueraufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Über ständigen Aufenthalt nach Erfüllung der Voraussetzungen
Abstammung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Polen-Karte (Karta Polaka) zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Inhaber einer gültigen Polen-Karte können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, die von der Stempelgebühr befreit ist und Arbeit ohne Genehmigung ermöglicht.

Bearbeitungszeit
60 Tage
Gültigkeit
Unbefristet (Daueraufenthalt)
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Sofortiger Daueraufenthalt bei Erteilung
Staatsbürgerschaft
Ja · Erworben kraft Gesetzes bei Einreise nach Polen
Abstammung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Repatriierungsvisum (Staatsbürgerschaft durch Abstammung)

Personen polnischer Herkunft aus berechtigten Gebieten erwerben die polnische Staatsbürgerschaft kraft Gesetzes bei Einreise mit einem Repatriierungsvisum.

Bearbeitungszeit
Ziel 60 Tage (in der Praxis oft länger)
Gültigkeit
Repatriierungsvisum gültig 12 Monate
Sprachanforderung
Keine für diese Aufenthaltserlaubnis (Pole's Card setzt bereits polnische Verbindungen voraus)
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Staatsbürgerschaft bei Einreise (kein separater Daueraufenthalt erforderlich)
Staatsbürgerschaft
Ja · Anerkennung in der Regel nach 3 Jahren ständigen Aufenthalts
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis (pobyt stały)

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, erteilt vom **Woiwoden** aus bestimmten Gründen (polnische Herkunft, Pole's Card, Schutzstatus, familiäre Bindungen); die Karte wird alle 10 Jahre erneuert. Die **unbefristete Aufenthaltserlaubnis (pobyt stały)** ist unbefristet und wird vom **Woiwoden** aus bestimmten Gründen erteilt (polnische Herkunft, Pole's Card, Schutzstatus, familiäre Bindungen usw.). Die Karte wird alle 10 Jahre erneuert. Stellen Sie den Antrag persönlich/per MOS spätestens am letzten Tag des rechtmäßigen Aufenthalts. Die Bearbeitungszeit ist gesetzlich nicht festgelegt, beträgt aber üblicherweise **6-12 Monate** in der Praxis. Rechtsmittel richten sich an den Leiter der UDSC.

Bearbeitungszeit
Variabel; abhängig von der Aufenthaltsbedingung (Entscheidung gültig bis zu 3 Jahren)
Gültigkeit
Unbefristet (Karte wird alle 10 Jahre erneuert)
Sprachanforderung
Nachweis polnischer Herkunft (kein festgelegtes Zertifikat genannt)
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Dies ist die Niederlassungserlaubnis
Staatsbürgerschaft
Ja · Anerkennung in der Regel nach 3 Jahren ständigen Aufenthalts
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU-Daueraufenthaltstitel

Unbefristeter EU-Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt mit stabilem Einkommen und B1 Polnisch; ermöglicht Mobilität innerhalb der EU.

Bearbeitungszeit
Nicht gesetzlich festgelegt; in der Praxis üblich 6-12 Monate
Gültigkeit
Unbefristet (Karte wird alle 5 Jahre erneuert)
Sprachanforderung
Keine (grundabhängig)
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Dies ist eine EU-Daueraufenthaltserlaubnis
Staatsbürgerschaft
Ja · Entscheidung bis zu 2 Monaten ab vollständigem Antrag
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Einbürgerung durch Anerkennung (Woiwode)

Anerkennung als polnischer Staatsbürger durch den Woiwoden auf gesetzlicher Grundlage (z. B. 3 Jahre ständiger Aufenthalt), erfordert B1 Polnisch; Entscheidung innerhalb von ca. 2 Monaten.

Bearbeitungszeit
60-Tage-Ziel (oft länger)
Gültigkeit
Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
B1 Polnisch (staatliches Zertifikat oder polnischsprachiges Diplom; unter 16 Jahren befreit)
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Antragsteller besitzt bereits einen Daueraufenthalt/langfristigen Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Keine gesetzliche Frist; Ermessensentscheidung
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft durch Verleihung des Präsidenten

Vollständig diskretionäre Verleihung der polnischen Staatsbürgerschaft durch den Präsidenten; keine gesetzlichen Aufenthalts-/Sprach-/Einkommensvoraussetzungen, Entscheidung endgültig und unanfechtbar.

Bearbeitungszeit
Bis zu 2 Monaten
Gültigkeit
Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
B1 Polnisch Zertifikat
Dokumente
1 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Anerkennung möglich nach 2 Jahren Aufenthalt als anerkannter Flüchtling
Asyl / Humanitär Hohe Vertrauenswürdigkeit

Internationaler Schutz (Asyl)

Antrag auf Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz, eingereicht beim Grenzschutz und geprüft durch den Leiter der UDSC; kostenlos.

Bearbeitungszeit
Keine gesetzliche Frist
Gültigkeit
Schutzstatus (Flüchtling/subsidiär), überprüfbar
Sprachanforderung
Keine (nach Ermessen)
Dokumente
1 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Nach Schutzgewährung Zugang zum Daueraufenthalt bei Erfüllung der Voraussetzungen
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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