Polen
Polen ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle Inlandsanträge auf Aufenthaltstitel digital über das MOS-Portal (mos.cudzoziemcy.gov.pl) eingereicht werden, wobei eine PESEL und ein Vertrauensprofil (login.gov.pl) erforderlich sind. Entscheidungen über Aufenthaltstitel sollen innerhalb von 60 Tagen erfolgen; Rechtsmittel sind innerhalb von 14 Tagen an den Leiter des Ausländeramtes (UDSC) zu richten. Polen bietet kein Investoren-/Goldene-Visum- oder spezielles Digital-Nomaden-Programm an.
Einwanderungswege
(16) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die sowohl Aufenthalt als auch Beschäftigung mit einem Dokument ermöglicht, gültig bis zu 3 Jahren und verlängerbar.
- Bearbeitungszeit
- Im Allgemeinen schnell; Registrierungsbescheinigung wird beim Polizeitermin ausgestellt.
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt zu den 5 Jahren für den EU-Daueraufenthalt; Daueraufenthalt nach Erfüllung der Voraussetzungen
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Anerkennung in der Regel nach 3 Jahren ständigen Aufenthalts
Vom Arbeitgeber beantragte Saisonarbeitserlaubnis (über den Starosta) für gelistete Branchen, gültig bis zu 9 Monate pro Kalenderjahr, mit optionaler Saisonarbeitsaufenthaltserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- Maximal 60 Tage ab vollständigem Antrag
- Gültigkeit
- Bis zu 9 Monate pro Kalenderjahr
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
Genehmigung für Führungskräfte, Spezialisten oder Auszubildende, die von einem Nicht-EU-Konzern an eine polnische Gastentität entsandt werden, zur Unterstützung der langfristigen Mobilität in der EU.
- Bearbeitungszeit
- Starosta registriert einen vollständigen Antrag innerhalb von 7 Arbeitstagen
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre (Führungskräfte/Spezialisten); 1 Jahr (Auszubildende)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 8 erforderlich
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Arbeitnehmer mit einem Hochschulabschluss und einem Vertrag von mindestens einem Jahr oberhalb einer Gehaltsschwelle.
- Bearbeitungszeit
- Ziel 60 Tage ab vollständigem Antrag (in der Praxis oft länger)
- Gültigkeit
- Vertragsdauer + 3 Monate, max. 3 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt zum EU-Daueraufenthalt (hochqualifiziertes Einkommen wird über 2 Jahre bewertet)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Anerkennung in der Regel nach 3 Jahren ständigen Aufenthalts
Aufenthaltserlaubnis für Vollzeitstudium an einer polnischen Einrichtung; erste Erlaubnis bis zu 15 Monaten, Arbeit ohne separate Genehmigung erlaubt.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage
- Gültigkeit
- Erste Genehmigung 15 Monate; danach bis zu 3 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis (programmabhängig)
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Studienzeit zählt zu 50 % zum EU-Daueraufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Über ständigen Aufenthalt nach Erfüllung der Voraussetzungen
Einmalige 9-monatige Erlaubnis für Absolventen einer polnischen Einrichtung zur Arbeitssuche oder Gründung eines Unternehmens; Vollzeitabsolventen dürfen ohne Genehmigung arbeiten.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage
- Gültigkeit
- 9 Monate (einmalig erteilt)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit, mit Einkommens- oder Beschäftigungsgrenzen; Drittstaatsangehörige benötigen im Allgemeinen einen qualifizierten Status, um ein Einzelunternehmen zu führen.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis selbst
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt zu den 5 Jahren für den EU-Daueraufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Über ständigen Aufenthalt nach Erfüllung der Voraussetzungen
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige eines rechtmäßig in Polen aufhältigen Sponsors; Familienangehörige erhalten Zugang zum Arbeitsmarkt.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt zu den 5 Jahren für den EU-Daueraufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Anerkennung in der Regel nach qualifizierender Aufenthaltsdauer
Aufenthaltstitel auf der Grundlage einer Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung; beinhaltet Familienzusammenführung und EU-Mobilitätsrechte.
- Bearbeitungszeit
- Ziel 60 Tage
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 9 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt zu den 5 Jahren für den EU-Daueraufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Über ständigen Aufenthalt nach Erfüllung der Voraussetzungen
Inhaber einer gültigen Polen-Karte können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, die von der Stempelgebühr befreit ist und Arbeit ohne Genehmigung ermöglicht.
- Bearbeitungszeit
- 60 Tage
- Gültigkeit
- Unbefristet (Daueraufenthalt)
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Sofortiger Daueraufenthalt bei Erteilung
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Erworben kraft Gesetzes bei Einreise nach Polen
Personen polnischer Herkunft aus berechtigten Gebieten erwerben die polnische Staatsbürgerschaft kraft Gesetzes bei Einreise mit einem Repatriierungsvisum.
- Bearbeitungszeit
- Ziel 60 Tage (in der Praxis oft länger)
- Gültigkeit
- Repatriierungsvisum gültig 12 Monate
- Sprachanforderung
- Keine für diese Aufenthaltserlaubnis (Pole's Card setzt bereits polnische Verbindungen voraus)
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Staatsbürgerschaft bei Einreise (kein separater Daueraufenthalt erforderlich)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Anerkennung in der Regel nach 3 Jahren ständigen Aufenthalts
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, erteilt vom **Woiwoden** aus bestimmten Gründen (polnische Herkunft, Pole's Card, Schutzstatus, familiäre Bindungen); die Karte wird alle 10 Jahre erneuert. Die **unbefristete Aufenthaltserlaubnis (pobyt stały)** ist unbefristet und wird vom **Woiwoden** aus bestimmten Gründen erteilt (polnische Herkunft, Pole's Card, Schutzstatus, familiäre Bindungen usw.). Die Karte wird alle 10 Jahre erneuert. Stellen Sie den Antrag persönlich/per MOS spätestens am letzten Tag des rechtmäßigen Aufenthalts. Die Bearbeitungszeit ist gesetzlich nicht festgelegt, beträgt aber üblicherweise **6-12 Monate** in der Praxis. Rechtsmittel richten sich an den Leiter der UDSC.
- Bearbeitungszeit
- Variabel; abhängig von der Aufenthaltsbedingung (Entscheidung gültig bis zu 3 Jahren)
- Gültigkeit
- Unbefristet (Karte wird alle 10 Jahre erneuert)
- Sprachanforderung
- Nachweis polnischer Herkunft (kein festgelegtes Zertifikat genannt)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dies ist die Niederlassungserlaubnis
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Anerkennung in der Regel nach 3 Jahren ständigen Aufenthalts
Unbefristeter EU-Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt mit stabilem Einkommen und B1 Polnisch; ermöglicht Mobilität innerhalb der EU.
- Bearbeitungszeit
- Nicht gesetzlich festgelegt; in der Praxis üblich 6-12 Monate
- Gültigkeit
- Unbefristet (Karte wird alle 5 Jahre erneuert)
- Sprachanforderung
- Keine (grundabhängig)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dies ist eine EU-Daueraufenthaltserlaubnis
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Entscheidung bis zu 2 Monaten ab vollständigem Antrag
Anerkennung als polnischer Staatsbürger durch den Woiwoden auf gesetzlicher Grundlage (z. B. 3 Jahre ständiger Aufenthalt), erfordert B1 Polnisch; Entscheidung innerhalb von ca. 2 Monaten.
- Bearbeitungszeit
- 60-Tage-Ziel (oft länger)
- Gültigkeit
- Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- B1 Polnisch (staatliches Zertifikat oder polnischsprachiges Diplom; unter 16 Jahren befreit)
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Antragsteller besitzt bereits einen Daueraufenthalt/langfristigen Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Keine gesetzliche Frist; Ermessensentscheidung
Vollständig diskretionäre Verleihung der polnischen Staatsbürgerschaft durch den Präsidenten; keine gesetzlichen Aufenthalts-/Sprach-/Einkommensvoraussetzungen, Entscheidung endgültig und unanfechtbar.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 2 Monaten
- Gültigkeit
- Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- B1 Polnisch Zertifikat
- Dokumente
- 1 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Anerkennung möglich nach 2 Jahren Aufenthalt als anerkannter Flüchtling
Antrag auf Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz, eingereicht beim Grenzschutz und geprüft durch den Leiter der UDSC; kostenlos.
- Bearbeitungszeit
- Keine gesetzliche Frist
- Gültigkeit
- Schutzstatus (Flüchtling/subsidiär), überprüfbar
- Sprachanforderung
- Keine (nach Ermessen)
- Dokumente
- 1 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach Schutzgewährung Zugang zum Daueraufenthalt bei Erfüllung der Voraussetzungen
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts