Familienzusammenführung in Portugal
Ein dokumentierter Weg dieser Art in Portugal, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
Familienzusammenführungs-Aufenthaltsvisum (D6)
Weg für Familienangehörige eines portugiesischen Aufenthaltserlaubnisinhabers. Familienangehörige folgen dem gleichen Weg: Konsularvisum, dann AIMA-Erlaubnis, eingeleitet durch den ansässigen Sponsor oder das Familienmitglied.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung über Aufenthaltsvisum innerhalb von 60 Tagen
- Gültigkeit
- Visum 120 Tage / 2 Einreisen; Aufenthaltstitel 2 Jahre, verlängerbar um 3-Jahres-Zeiträume
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für das Visum/den Aufenthaltstitel
- Daueraufenthalt
- Daueraufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Anforderungen
- Nachweis der familiären Beziehung
- Gültige portugiesische Aufenthaltserlaubnis des Sponsors
- Nachweis der Existenzmittel
- Nachweis der Unterkunft
- Reisepass, der mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist
Offizielle Gebühren
- Gebühr für nationales Visum (längerer Aufenthalt) 90 EUR
- Gebühr für persönliche Abholung der Aufenthaltserlaubnis 28.5 EUR
Verfahrensschritte
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1
Aufenthalt des Sponsors nachweisen
Der Sponsor muss eine gültige portugiesische Aufenthaltserlaubnis besitzen.
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2
Familienzusammenführung beantragen
Der Sponsor oder das Familienmitglied leitet den Antrag ein; das Familienmitglied beantragt das Visum bei einem Konsulat im Ausland.
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3
Einreise nach Portugal
Reise innerhalb des 120-Tage-Zeitraums.
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4
Aufenthaltserlaubnis bei AIMA einholen
Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis, die dem Familienzusammenführungsweg entspricht.
Offizielle Quellen
- Visas and authorisations to enter and live in Portugal Offiziell
- Residency visa - necessary documentation Offiziell
- EU Immigration Portal - Portugal Offiziell