Portugal
Portugal ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Die meisten Aufenthaltswege für Nicht-EU-Bürger folgen einer zweistufigen Struktur: Beantragung eines nationalen D-Visums für den Aufenthalt bei einem portugiesischen Konsulat oder VFS im Ausland, dann Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis bei AIMA nach der Ankunft. Das Aufenthaltsvisum wird für 120 Tage mit 2 Einreisen ausgestellt, und die daraus resultierende Aufenthaltserlaubnis ist 2 Jahre gültig und für Zeiträume von 3 Jahren verlängerbar. Das Golden Visa (ARI) ist die wichtigste Ausnahme, es wird direkt bei AIMA beantragt, ohne ein konsularisches D-Visum.
Einwanderungswege
(6) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Zweistufiges Verfahren für Nicht-EU-Bürger, die zur Arbeit nach Portugal kommen. Erforderlich ist ein Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Zusage eines Arbeitsvertrags, der mit dem Konsularantrag aus dem Herkunftsland eingereicht wird, gefolgt von der Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis bei AIMA.
- Bearbeitungszeit
- Erste Instanz innerhalb von 6 Monaten (verlängerbar auf 15; 30 Tage beschleunigt)
- Gültigkeit
- Visum 120 Tage / 2 Einreisen; Aufenthaltstitel 2 Jahre, verlängerbar um 3-Jahres-Zeiträume
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Aufenthaltsvisum für Nicht-EU-Bürger mit stabilem, regelmäßigem passivem Einkommen (Renten, Dividenden, Mieteinnahmen, Lizenzgebühren). Zweistufiger Weg: Konsularvisum, dann AIMA-Aufenthaltstitel.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung über Aufenthaltsvisum innerhalb von 60 Tagen
- Gültigkeit
- Visum 120 Tage / 2 Einreisen; Aufenthaltstitel 2 Jahre, verlängerbar um 3-Jahres-Zeiträume
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für das Visum/die Aufenthaltserlaubnis
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Aufenthalt-durch-Investition-Programm, das direkt bei AIMA ohne ein konsulares D-Visum beantragt wird. Zu den qualifizierenden Wegen gehören eine Spende/Investition von 250.000 EUR in portugiesische Kunst, Erbe oder Kultur sowie qualifizierte Private-Equity-/Venture-Capital-Fonds-Investitionen. Immobilienwege wurden 2023 gestrichen.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; abhängig von der Bearbeitung durch AIMA
- Gültigkeit
- ARI-Aufenthaltserlaubnis mit Verlängerungen; geringe Anwesenheitspflicht
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für das Visum/die Aufenthaltserlaubnis
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Weg für Familienangehörige eines Inhabers einer portugiesischen Aufenthaltsgenehmigung. Familienangehörige folgen dem gleichen Weg: Konsularvisum, dann AIMA-Aufenthaltsgenehmigung, eingeleitet durch den residenten Sponsor oder das Familienmitglied.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung über Aufenthaltsvisum innerhalb von 60 Tagen
- Gültigkeit
- Visum 120 Tage / 2 Einreisen; Aufenthaltserlaubnis 2 Jahre, verlängerbar um 3-Jahres-Zeiträume
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für das Visum/die Aufenthaltserlaubnis
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Untertyp des Aufenthalts- oder vorübergehenden Aufenthaltsvisums für Fernarbeiter mit Einkommen aus dem Ausland. Folgt dem gleichen zweistufigen Verfahren: Konsulatsvisum, dann AIMA-Genehmigung.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidung über Aufenthaltsvisum innerhalb von 60 Tagen; Entscheidung über vorübergehendes Aufenthaltsvisum innerhalb von 30 Tagen
- Gültigkeit
- Aufenthaltstitel-Version: Visum 120 Tage / 2 Einreisen, Erlaubnis 2 Jahre, verlängerbar um 3-Jahres-Zeiträume
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für das Visum/die Aufenthaltserlaubnis; A2 Portugiesisch ist nur für die spätere Einbürgerung erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren (Version mit Aufenthaltserlaubnis)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Nach 5 Jahren legalem Aufenthalt können Inhaber einen Daueraufenthalt (ausgestellt für 5 Jahre) erhalten. Vorübergehende Aufenthaltserlaubnisse werden für 3-Jahres-Zeiträume verlängert und müssen bis zu 30 Tage vor Ablauf verlängert werden, hauptsächlich über IRN über die SIGA-Buchungsplattform.
- Bearbeitungszeit
- Verlängerung muss bis zu 30 Tage vor Ablauf beantragt werden
- Gültigkeit
- Vorübergehende Genehmigung verlängert sich um 3-Jahres-Zeiträume; unbefristete Aufenthaltserlaubnis wird für 5 Jahre ausgestellt
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Verlängerung des Daueraufenthalts selbst
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts; dauerhafte Erlaubnis wird für 5 Jahre ausgestellt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (5 wenn verheiratet mit einem rumänischen Staatsbürger)