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Portugal

EU Schengen
Hauptstadt Lissabon
Währung EUR
Sprachen Portugiesisch
Offizielle Gebühr 119 – 250,029 EUR

Portugal ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Die meisten Aufenthaltswege für Nicht-EU-Bürger folgen einer zweistufigen Struktur: Beantragung eines nationalen D-Visums für den Aufenthalt bei einem portugiesischen Konsulat oder VFS im Ausland, dann Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis bei AIMA nach der Ankunft. Das Aufenthaltsvisum wird für 120 Tage mit 2 Einreisen ausgestellt, und die daraus resultierende Aufenthaltserlaubnis ist 2 Jahre gültig und für Zeiträume von 3 Jahren verlängerbar. Das Golden Visa (ARI) ist die wichtigste Ausnahme, es wird direkt bei AIMA beantragt, ohne ein konsularisches D-Visum.

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Einwanderungswege

(9) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 Monaten
9 von 9 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 9 zu Daueraufenthalt, 9 zur Staatsbürgerschaft.
9 von 9 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Arbeitsaufenthaltsvisum - unselbstständige Beschäftigung (D1) und selbstständig/Unternehmer (D2)

Portugal Langzeit-Arbeitsaufenthaltsvisum für abhängig Beschäftigte (D1) und Selbstständige/Unternehmer (D2). Die Gebühr für das nationale D-Visum beträgt seit Januar 2025 €110 (erhöht von €90). Die zuvor aufgeführte '€75 Berufungsgarantie' ist keine standardmäßige obligatorische Konsulargebühr und sollte aus den Kostenberechnungen entfernt werden.

Bearbeitungszeit
Aufenthaltsvisum-Entscheidung innerhalb von 60 Tagen
Gültigkeit
Visum 120 Tage / 2 Einreisen; Aufenthaltserlaubnis 2 Jahre, verlängerbar um 3-Jahres-Zeiträume
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für das Visum/die Aufenthaltserlaubnis; A2 Portugiesisch wird erst für die spätere Einbürgerung benötigt
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

D3-Visum – Hochqualifizierte Tätigkeit (Atividade Altamente Qualificada)

Portugals spezielles nationales Visum und Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte – darunter Ingenieure, Wissenschaftler, IT-Spezialisten, Führungskräfte, Akademiker und medizinisches Fachpersonal –, die über einen relevanten Hochschulabschluss oder 5+ Jahre außergewöhnliche Berufserfahrung verfügen. Abgrenzung zum allgemeinen Arbeitsvisum (D1/D2): AIMA wendet eine andere Dokumentencheckliste an und die Gehaltsschwelle ist höher. Weit verbreitet im Technologiesektor, bei multinationalen Unternehmen und innerbetrieblichen Versetzungen. Geregelt durch Artikel 90 des Gesetzes 23/2007.

Bearbeitungszeit
Visum: 30–60 Tage im Konsulat; Aufenthaltstitel bei AIMA: bis zu 90 Tage
Gültigkeit
Nationales Visum: 120 Tage, 2 Einreisen; Aufenthaltstitel: 2 Jahre, verlängerbar um Zeiträume von 3 Jahren
Sprachanforderung
Keine gesetzliche portugiesische Sprachvoraussetzung für den Aufenthaltstitel; der Arbeitsvertrag muss auf Portugiesisch oder von einer beglaubigten Übersetzung begleitet sein
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 6 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU Blue Card (Cartão Azul UE)

Portugals Umsetzung der EU-Blue-Card-Richtlinie für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige. Erfordert einen mindestens 12-monatigen Arbeitsvertrag mit einem Gehalt von mindestens 1,5× dem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt Portugals (21.030 € jährlich im Jahr 2026; reduziert auf 1,2× für Mangelberufe in den ISCO-Gruppen 1–2). Gewährt EU-weite Mobilitätsrechte nach 18 Monaten und einen beschleunigten Weg zur Daueraufenthaltserlaubnis.

Bearbeitungszeit
Maximal 60 Tage ab vollständigem Antrag bei AIMA
Gültigkeit
Erstgenehmigung: 2 Jahre; Verlängerungen: jeweils 3 Jahre
Sprachanforderung
Keine gesetzliche portugiesische Sprachanforderung für die Genehmigung selbst; Arbeitgeber- und Integrationsanforderungen können gelten
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 6 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

D4-Visum – Studenten-/Studienaufenthaltsvisum

Portugals nationales Langzeitvisum für Nicht-EU/EWR-Studenten, die sich für Hochschulbildung, Forschungsprogramme, Berufsausbildung, Praktika oder Austauschprogramme mit einer Dauer von mehr als einem Jahr einschreiben. Erlaubt Teilzeitarbeit während des Studiums. Nach dem Abschluss können Inhaber ohne Ausreise aus Portugal ein Arbeitsvisum beantragen oder das Visum zur Arbeitssuche nutzen. Portugal wirbt aktiv um internationale Studierende, und das D4 ist eines der am häufigsten ausgestellten nationalen Visa.

Bearbeitungszeit
30–90 Tage beim Konsulat (Antrag mindestens 3 Monate vor dem geplanten Einreisedatum stellen)
Gültigkeit
Nationales Visum: 2 Jahre; Aufenthaltserlaubnis: 1–2 Jahre, verlängerbar um 3-Jahres-Zeiträume während des Studiums
Sprachanforderung
Keine gesetzlichen Sprachkenntnisse für das Visum selbst erforderlich; die Zulassung zu einem portugiesischsprachigen Studiengang setzt in der Regel Portugiesischkenntnisse voraus, die von der Einrichtung festgelegt werden
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre legaler Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 6 Jahre legaler Aufenthalt
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Passives Einkommen / Rentner-Aufenthaltsvisum (D7)

Aufenthaltsvisum für Nicht-EU-Bürger mit stabilem, regelmäßigem passivem Einkommen (Renten, Dividenden, Mieteinnahmen, Lizenzgebühren). Zweistufiger Weg: Konsularvisum, dann AIMA-Erlaubnis.

Bearbeitungszeit
Entscheidung über Aufenthaltsvisum innerhalb von 60 Tagen
Gültigkeit
Visum 120 Tage / 2 Einreisen; Aufenthaltserlaubnis 2 Jahre, verlängerbar um 3-Jahres-Zeiträume
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für das Visum/die Aufenthaltserlaubnis
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Investoren- / Goldenes Visum Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Goldenes Visum – Aufenthalt für Investitionstätigkeit (ARI)

Portugals Aufenthaltstitel für Investitionstätigkeiten (ARI). Immobilieninvestitionen qualifizieren seit dem Mais Habitação Gesetz (Gesetz 56/2023, Oktober 2023) nicht mehr. Aktuelle qualifizierende Wege sind: (1) Spende für Kulturerbe/Kunst — mindestens €250.000 (€200.000 in Gebieten mit niedriger Bevölkerungsdichte); (2) Qualifizierender Investmentfonds — mindestens €500.000; (3) Wissenschaftliche Forschung — mindestens €500.000; (4) Schaffung von Arbeitsplätzen — 10 Vollzeitstellen (8 in Gebieten mit niedriger Bevölkerungsdichte); (5) Unternehmensinvestition mit Arbeitsplatzschaffung — mindestens €500.000 plus 5 Dauerstellen. Staatliche Gebühren pro Antragsteller über den 5-Jahres-Zyklus: Antrag €842,80 + Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis €8.418,90 + zwei Verlängerungen zu je €4.210,30 = insgesamt ca. €17.682 (einzelner Antragsteller).

Bearbeitungszeit
Variiert; abhängig von der Bearbeitung durch AIMA
Gültigkeit
ARI-Aufenthaltserlaubnis mit Verlängerungen; geringe physische Anwesenheitspflicht
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für die Erlaubnis; A2-Portugiesisch erst für spätere Einbürgerung erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Familienzusammenführung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Familienzusammenführungs-Aufenthaltsvisum (D6)

Weg für Familienangehörige eines portugiesischen Aufenthaltserlaubnisinhabers. Familienangehörige folgen dem gleichen Weg: Konsularvisum, dann AIMA-Erlaubnis, eingeleitet durch den ansässigen Sponsor oder das Familienmitglied.

Bearbeitungszeit
Entscheidung über Aufenthaltsvisum innerhalb von 60 Tagen
Gültigkeit
Visum 120 Tage / 2 Einreisen; Aufenthaltstitel 2 Jahre, verlängerbar um 3-Jahres-Zeiträume
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für das Visum/den Aufenthaltstitel
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Digitaler Nomade Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Digitalnomaden-/Fernarbeits-Aufenthaltsvisum (D8)

Unterart des Aufenthalts- oder vorübergehenden Aufenthaltsvisums für Fernarbeiter, die aus einer ausländischen Quelle verdienen. Folgt der gleichen zweistufigen Struktur von konsularischem Visum und dann AIMA-Aufenthaltserlaubnis.

Bearbeitungszeit
Aufenthaltsvisum-Entscheidung innerhalb von 60 Tagen; vorübergehendes Aufenthaltsvisum-Entscheidung innerhalb von 30 Tagen
Gültigkeit
Aufenthaltserlaubnis-Version: Visum 120 Tage / 2 Einreisen, Aufenthaltserlaubnis 2 Jahre, verlängerbar um 3-Jahres-Zeiträume
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für das Visum/die Aufenthaltserlaubnis
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren (Aufenthaltserlaubnis-Version)
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Daueraufenthalt und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Nach 5 Jahren legalen Aufenthalts können Inhaber einen Daueraufenthalt (ausgestellt für 5 Jahre) erhalten. Vorübergehende Aufenthaltserlaubnisse werden für 3-Jahres-Zeiträume verlängert und müssen bis zu 30 Tage vor Ablauf verlängert werden, hauptsächlich über IRN über die SIGA-Buchungsplattform.

Bearbeitungszeit
Die Verlängerung muss bis zu 30 Tage vor Ablauf beantragt werden
Gültigkeit
Vorübergehende Erlaubnis verlängert sich um 3-Jahres-Zeiträume; Daueraufenthalt wird für 5 Jahre ausgestellt
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für die Verlängerung des Daueraufenthalts selbst
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren legalen Aufenthalts; Daueraufenthaltserlaubnis wird für 5 Jahre ausgestellt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren legalen Aufenthalts
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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