Zum Hauptinhalt springen

visator.ir hat kein Instagram oder ein anderes Social-Media-Konto. Diese Website ist der einzige offizielle Weg, uns zu erreichen. Wir bearbeiten keinerlei Asylverfahren.

Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit in Portugal

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Portugal, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Passives Einkommen / Rentner-Aufenthaltsvisum (D7)

Aufenthaltsvisum für Nicht-EU-Bürger mit stabilem, regelmäßigem passivem Einkommen (Renten, Dividenden, Mieteinnahmen, Lizenzgebühren). Zweistufiger Weg: Konsularvisum, dann AIMA-Erlaubnis.

Bearbeitungszeit
Entscheidung über Aufenthaltsvisum innerhalb von 60 Tagen
Gültigkeit
Visum 120 Tage / 2 Einreisen; Aufenthaltserlaubnis 2 Jahre, verlängerbar um 3-Jahres-Zeiträume
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für das Visum/die Aufenthaltserlaubnis
Daueraufenthalt
Daueraufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts

Anforderungen

  • Nachweis über stabiles, regelmäßiges passives Einkommen (Rente, Dividenden, Mieteinnahmen, Lizenzgebühren)
  • Nachweis einer Unterkunft in Portugal
  • Reisepass, der mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist
  • Gültige Reisekrankenversicherung
  • Führungszeugnis

Offizielle Gebühren

  • Gebühr für das nationale Visum (Langzeitaufenthalt) 90 EUR
  • Gebühr für die persönliche Abholung der Aufenthaltserlaubnis 28.5 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    Passives Einkommen nachweisen

    Stabiles, regelmäßiges passives Einkommen wie Rente, Dividenden, Mieteinnahmen oder Lizenzgebühren nachweisen

  2. 2

    D7-Visum beantragen

    Antrag bei einem portugiesischen Konsulat mit allgemeinen Unterlagen plus Einkommens- und Unterkunftsnachweis einreichen

  3. 3

    Einreise nach Portugal

    Innerhalb des 120-Tage-Fensters reisen

  4. 4

    Aufenthaltserlaubnis bei AIMA einholen

    Eine 2-Jahres-Erlaubnis erhalten, dann um 3-Jahres-Zeiträume verlängern

Offizielle Quellen