Abstammung in Rumänien
Ein dokumentierter Weg dieser Art in Rumänien, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
Staatsbürgerschaft durch Abstammung / Wiederherstellung (Art. 10 & 11)
Artikel 10 betrifft ehemalige rumänische Staatsbürger und deren Nachkommen bis zum zweiten Grad (Kinder und Enkel). Artikel 11 betrifft Personen, die die Staatsbürgerschaft aufgrund historischer territorialer Veränderungen (z. B. Bessarabien, Nordbukowina) verloren haben, und deren Nachkommen bis zum dritten Grad (Kinder, Enkel und Urenkel). Beide Wege erfordern ein B1-Rumänisch-Sprachzertifikat einer akkreditierten Einrichtung gemäß Gesetz 14/2025, mit Ausnahmen für Personen ab 65 Jahren und ehemalige rumänische Staatsbürger.
- Bearbeitungszeit
- Gemäß ANC-Verfahren
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Keine (Abstammungs-/Wiederherstellungsweg)
- Staatsbürgerschaft
- Etwa 24 Monate ab Aktenregistrierung in typischen Fällen. Das gesetzliche ANC-Ziel beträgt 5 Monate, wird aber in der Praxis nicht erreicht. Komplexe Fälle oder solche, die bei stark frequentierten Auslandsbotschaften eingereicht werden, können 30-36 Monate oder länger dauern.
Anforderungen
- Art. 10: ehemalige rumänische Staatsbürger und Nachkommen bis zum 2. Grad
- Art. 11: Personen, die die Staatsbürgerschaft ohne eigenes Verschulden/Zustimmung verloren haben (z. B. Gebietsverluste 1940) und Nachkommen bis zum 3. Grad
- Kein Aufenthaltserfordernis; Doppelstaatsbürgerschaft erlaubt; kein Verzicht erforderlich
- Antrag über die Nationale Staatsbürgerschaftsbehörde (ANC) stellen
Erforderliche Dokumente
- Nachweis der rumänischen Abstammungslinie (Geburts-/Heiratsurkunden zur Feststellung der Abstammung) erforderlich
- Identitäts-/Personenstandsdokumente des Antragstellers erforderlich
- Führungszeugnis erforderlich
Offizielle Gebühren
- Bearbeitungsgebühr für den ANC-Staatsbürgerschaftsantrag
Verfahrensschritte
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1
Abstammungslinie feststellen
Nachweise der rumänischen Abstammungslinie sammeln (Geburts-/Heiratsurkunden zur Feststellung der Abstammung).
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2
Bei der ANC einreichen
Antrag nach Art. 10 oder Art. 11 über die Nationale Staatsbürgerschaftsbehörde (ANC) stellen.
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3
Eid ablegen
Nach Genehmigung den Treueeid ablegen.