Rumänien
Rumänien ist ein EU-Mitgliedstaat und ist am 1. Januar 2025 vollständig (Landgrenzen) dem Schengen-Raum beigetreten. Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen wird hauptsächlich durch die Dringlichkeitsverordnung GEO 194/2002 und die Arbeitsmarktverordnung GEO 32/2026 geregelt, die von der Generalinspektion für Einwanderung (IGI) verwaltet werden. Langzeitvisa (Typ D) werden über das e-Visa-Portal bei rumänischen Missionen beantragt, gefolgt von einem biometrischen Aufenthaltstitel, der von den territorialen IGI-Büros ausgestellt wird. Die Einbürgerung wird durch das Gesetz 21/1991 über die Nationale Staatsbürgerschaftsbehörde geregelt. Rumänien hat kein Programm für Staatsbürgerschaft durch Investition oder Goldene Visa.
Einwanderungswege
(14) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Drittstaatsangehörige arbeiten in Rumänien über ein Single Permit: Der Arbeitgeber beantragt zunächst eine Arbeitsgenehmigung über WorkinRomania.gov.ro, dann erhält der Arbeitnehmer ein D/AM-Langzeit-Arbeitsvisum und eine Aufenthaltserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- Arbeitsgenehmigung 30 Tage (+15); Aufenthaltserlaubnis ~30 Tage
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; B1 Rumänisch für die spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt für den Daueraufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 years legal residence (5 if married to a Romanian citizen)
Arbeitnehmer, die nach Rumänien entsandt oder innerhalb eines Unternehmensverbunds versetzt werden (Führungskräfte, Spezialisten, Praktikanten), erhalten eine Entsendungs-/ICT-Arbeitsgenehmigung, ein langfristiges Visum und eine Aufenthaltserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- Arbeitsgenehmigung bearbeitet durch IGI
- Gültigkeit
- Dauer des Entsendungs-/Versetzungsauftrags
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
Hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit einem Hochschulabschluss oder gleichwertiger Berufserfahrung und einem qualifizierenden Gehalt können eine EU Blue Card erhalten, um in Rumänien zu leben und zu arbeiten, mit Mobilität innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.
- Bearbeitungszeit
- Arbeitsgenehmigung für Hochqualifizierte ~15 Tage
- Gültigkeit
- Vertragsdauer plus 3 Monate, bis zu etwa 2 Jahre 3 Monate; verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Karte; B1 Rumänisch für die spätere Einbürgerung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre (Zeiten werden über EU-Mitgliedstaaten gemäß Richtlinie (EU) 2021/1883 zusammengerechnet)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (5 wenn mit einem rumänischen Staatsbürger verheiratet)
Internationale Studierende, die an einer akkreditierten rumänischen Einrichtung eingeschrieben sind, erhalten ein Annahmeschreiben des Bildungsministeriums, ein langfristiges Visum Typ D/SD und eine jährlich verlängerbare Aufenthaltserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- Visum variiert je nach Mission; Aufenthaltserlaubnis ~30 Tage
- Gültigkeit
- Jährlich; verlängerbar für die gesamte Studiendauer
- Sprachanforderung
- Hängt von der Programmsprache ab
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Studienzeiten werden zur Hälfte auf die 5-jährige Voraussetzung für den langfristigen Aufenthalt angerechnet
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (Studium wird angerechnet)
Praktiker reglementierter freier Berufe (z. B. Arzt, Rechtsanwalt, Apotheker) erhalten eine Genehmigung zur Ausübung des Berufs nach nationalen Vorschriften, dann ein Langzeitvisum für selbstständige/berufliche Tätigkeit und eine Aufenthaltserlaubnis. Keine Arbeitserlaubnis erforderlich.
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Mission und Beruf
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; berufsspezifische Sprachkenntnisse können erforderlich sein
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Aktionäre, Gesellschafter oder Verwalter eines rumänischen Unternehmens erhalten eine technische Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums, ein D/AC-Visum und eine Aufenthaltserlaubnis mit Investitions-/Mittelstufen für Verlängerungen. Rumänien hat kein Golden-Visum-Programm.
- Bearbeitungszeit
- Visum variiert je nach Mission; Aufenthaltserlaubnis ~30 Tage
- Gültigkeit
- Zunächst bis zu 1 Jahr; 3-jährige Verlängerungen bei Investition von mindestens 500.000 EUR oder mehr als 50 Arbeitsplätzen
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; B1 Rumänisch für die spätere Einbürgerung
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Ein Sponsor mit einer qualifizierten Genehmigung erhält eine positive IGI-Stellungnahme (innerhalb von 3 Monaten), dann beantragt das Familienmitglied innerhalb von 60 Tagen ein Langzeitvisum zur Familienzusammenführung und eine Aufenthaltserlaubnis (Entscheidung innerhalb von 30 Tagen). Familien rumänischer Staatsbürger beantragen direkt bei einer Auslandsvertretung.
- Bearbeitungszeit
- Positive Stellungnahme innerhalb von 3 Monaten; Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 30 Tagen
- Gültigkeit
- An die Genehmigung des Sponsors gebunden; 10-Jahres-Karte für Familienangehörige rumänischer Staatsbürger
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; B1 Rumänisch für die spätere Einbürgerung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt (10-Jahres-Karte für Familienangehörige rumänischer Staatsbürger)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre (5 wenn mit einem rumänischen Staatsbürger verheiratet)
Forscher schließen eine Aufnahmevereinbarung mit einer akkreditierten FuE-Einrichtung, erhalten ein D/CS-Langzeitvisum und eine Aufenthaltserlaubnis, die bis zu 5 aufeinanderfolgende Jahre gültig ist. Die Aufnahmevereinbarung gewährt das Recht, am Forschungsprojekt zu arbeiten.
- Bearbeitungszeit
- Visum variiert je nach Mission; Aufenthaltserlaubnis innerhalb von ~30 Tagen entschieden
- Gültigkeit
- Aufnahmezeitraum, maximal 5 aufeinanderfolgende Jahre
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Fernarbeitnehmer, die bei einem Unternehmen außerhalb Rumäniens angestellt sind oder ein solches führen, können ein Digital-Nomad-Langzeitvisum und eine 12-monatige verlängerbare Aufenthaltserlaubnis erhalten, sofern sie ein Einkommen von mindestens dem 3-fachen des rumänischen durchschnittlichen Bruttomonatsgehalts nachweisen. Rechtsgrundlage: Gesetz 22/2022 zur Änderung der Dringlichkeitsverordnung 194/2002.
- Bearbeitungszeit
- Visum variiert je nach Mission; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei IGI
- Gültigkeit
- In der Regel 12 Monate, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; B1 Rumänisch für die spätere Einbürgerung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Wird auf den standardmäßigen 5-jährigen Weg zum langfristigen Aufenthalt angerechnet
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Ehemalige rumänische Staatsbürger und ihre Nachkommen (Art. 10, bis zum 2. Grad) sowie Personen, die die Staatsbürgerschaft ohne eigenes Verschulden/Zustimmung verloren haben, einschließlich der Gebietsverluste von 1940 und deren Nachkommen (Art. 11, bis zum 3. Grad), können die Staatsbürgerschaft ohne Aufenthaltsvoraussetzung erwerben/wiedererlangen; Doppelstaatsbürgerschaft ist erlaubt und kein Verzicht erforderlich. Anträge werden über die ANC gestellt.
- Bearbeitungszeit
- Gemäß ANC-Verfahren
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Keine (Abstammungs-/Wiederherstellungsweg)
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Keine Aufenthaltsvoraussetzung
Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt können Drittstaatsangehörige beim IGI-Büro ihres Kreises den langfristigen Aufenthaltstitel beantragen. Das Recht wird innerhalb von 15 Tagen mitgeteilt und der Antrag innerhalb von 6 Monaten (verlängerbar um 3) bearbeitet. Die Genehmigung gilt 5 Jahre und gewährt Arbeitsmarktzugang ohne Arbeitserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- Recht innerhalb von 15 Tagen mitgeteilt; vollständiger Antrag innerhalb von 6 Monaten (verlängerbar um 3)
- Gültigkeit
- 5 Jahre (verlängerbar); 10 Jahre für Familienangehörige rumänischer Staatsbürger
- Sprachanforderung
- Keine für den Langzeitaufenthalt; B1 Rumänisch für die Einbürgerung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Erteilt nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (5 wenn mit einem rumänischen Staatsbürger verheiratet)
EU/EWR/Schweizer Bürger und ihre Familienangehörigen, die sich seit mehr als 5 Jahren ununterbrochen in Rumänien aufhalten und das Recht auf Freizügigkeit ausüben, erhalten eine Daueraufenthaltserlaubnis mit einer Karte, die 10 Jahre gültig ist (5 Jahre bei Personen unter 14 Jahren). Rechtsgrundlage: Dringlichkeitsverordnung 102/2005; Gesetz 247/2022.
- Bearbeitungszeit
- Gemäß IGI-Verfahren
- Gültigkeit
- 10 Jahre (5 Jahre bei Minderjährigen unter 14); Verlust bei Abwesenheit von mehr als 2 aufeinanderfolgenden Jahren
- Sprachanforderung
- Keine für den Aufenthalt; B1 Rumänisch für die Einbürgerung
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Mehr als 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts (5 Jahre bei Verheiratung mit einem rumänischen Staatsbürger) reichen Antragsteller mit gutem Leumund, legalen Mitteln, B1-Rumänischkenntnissen und Kenntnissen der Verfassung/Kultur/Geschichte/Geographie eine Akte bei der Nationalen Behörde für Staatsbürgerschaft (ANC) ein, nehmen an einem Gespräch teil und leisten den Treueeid.
- Bearbeitungszeit
- ANC-Entscheidungsziel ~5 Monate ab vollständiger Akte
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- B1 Rumänisch plus Kenntnisse der Verfassung, Kultur, Geschichte und Geographie
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (5 wenn mit einem rumänischen Staatsbürger verheiratet; 4 für Flüchtlinge)
Personen, die Verfolgung befürchten, können auf rumänischem Hoheitsgebiet oder an der Grenze internationalen Schutz beantragen, indem sie den Antrag bei einem regionalen IGI-Zentrum einreichen, an einem vorläufigen Gespräch teilnehmen und eine Entscheidung erhalten (Ziel: 30 Tage). Ablehnungen können innerhalb von 10 Tagen beim Regionalgericht angefochten werden. Flüchtlinge profitieren von einer verkürzten Aufenthaltsdauer von 4 Jahren für die Einbürgerung.
- Bearbeitungszeit
- Entscheidungsziel 30 Tage; Berufung beim Landgericht innerhalb von 10 Tagen
- Gültigkeit
- Dauer des Schutzstatus; überprüfbar
- Sprachanforderung
- Keine für den Antrag
- Dokumente
- 1 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Langfristiger Aufenthalt nach qualifizierendem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Verkürzte 4-jährige Aufenthaltsvoraussetzung für die Einbürgerung (Flüchtlinge)