Rumänien
Rumänien ist ein EU-Mitgliedstaat und ist am 1. Januar 2025 vollständig (Landgrenzen) dem Schengen-Raum beigetreten. Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen wird hauptsächlich durch die Dringlichkeitsverordnung GEO 194/2002 und die Arbeitsmarktverordnung GEO 32/2026 geregelt, die von der Generalinspektion für Einwanderung (IGI) verwaltet werden. Langzeitvisa (Typ D) werden über das e-Visa-Portal bei rumänischen Missionen beantragt, gefolgt von einem biometrischen Aufenthaltstitel, der von den territorialen IGI-Büros ausgestellt wird. Die Einbürgerung wird durch das Gesetz 21/1991 über die Nationale Staatsbürgerschaftsbehörde geregelt. Rumänien hat kein Programm für Staatsbürgerschaft durch Investition oder Goldene Visa.
Einwanderungswege
(15) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Rumäniens Regierungsnotverordnung 32/2026 (in Kraft seit 27. April 2026) teilt das D/AM-Beschäftigungsvisum in zwei Unterkategorien: D/AM1 (hochqualifizierte Arbeitnehmer und ausgenommene Kategorien, die keinen Quoten oder der Mangelberufsliste unterliegen) und D/AM2 (allgemeine Arbeitnehmer, die einer jährlichen Quote und der Liste der Mangelberufe unterliegen, die innerhalb von 45 Tagen nach OUG 32/2026 veröffentlicht wird). Arbeitgeber müssen sich auf WorkinRomania.gov.ro entweder als registrierter oder autorisierter Arbeitgeber registrieren, bevor sie einen ausländischen Arbeitnehmer sponsern. Die neue digitale Plattform startet am 8. August 2026; während der Übergangsphase werden Anträge nach bestehenden Verfahren fortgesetzt.
- Bearbeitungszeit
- Arbeitserlaubnis 30 Tage (+15); Aufenthaltserlaubnis ~30 Tage
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; B1 Rumänisch für spätere Einbürgerung erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt für Langzeitaufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre legaler Aufenthalt (5 bei Ehe mit einem rumänischen Staatsbürger)
Arbeitnehmer, die nach Rumänien entsandt oder innerhalb eines Unternehmensverbunds versetzt werden (Führungskräfte, Fachkräfte, Trainees), erhalten eine Entsende-/ICT-Arbeitsgenehmigung, ein Visum für längerfristigen Aufenthalt und eine Aufenthaltserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- Arbeitsgenehmigung wird von der IGI bearbeitet
- Gültigkeit
- Dauer des Entsende-/Versetzungsauftrags
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 6 erforderlich
Nicht-EU-Bürger, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland behalten und vorübergehend in Rumänien in einer saisonalen Branche (Landwirtschaft, Tourismus, Gastgewerbe) arbeiten möchten, können eine Saisonarbeitserlaubnis gemäß OUG 32/2026 (Kategorie D/AM2) erhalten. Die Arbeitserlaubnis wird vom Arbeitgeber beantragt; das Visum für den längerfristigen Aufenthalt wird für die Vertragsdauer plus 5 Tage, höchstens jedoch 90 Tage, erteilt.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage ab Registrierung; verlängerbar um 15 Tage, wenn weitere Überprüfungen erforderlich sind
- Gültigkeit
- Vertragsdauer plus 5 Tage, höchstens 90 Tage; gebunden an einen einzigen Saisonarbeitsvertrag
- Sprachanforderung
- Keine gesetzliche Sprachanforderung
- Dokumente
- 8 erforderlich
Beantragung der biometrischen Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen IGI-Behörde vor Ablauf des Visums.
Blaue Karte EU – Hochqualifizierter Arbeitnehmer
- Bearbeitungszeit
- Arbeitsgenehmigung für Hochqualifizierte ~15 Tage
- Gültigkeit
- 3 Jahre (nach Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1883 durch Rumänien, in Kraft seit März 2024; zuvor begrenzt auf Vertragsdauer + 3 Monate, maximal 2 Jahre)
- Sprachanforderung
- Vertragsdauer plus 3 Monate, bis zu etwa 2 Jahre 3 Monate; verlängerbar
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Keine für die Karte; B1 Rumänisch für spätere Einbürgerung
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 5 Jahre (Zeiten aggregieren sich über EU-Mitgliedstaaten gemäß Richtlinie (EU) 2021/1883)
Internationale Studierende, die an einer akkreditierten rumänischen Einrichtung eingeschrieben sind, erhalten ein Annahmeschreiben des Bildungsministeriums, ein D/SD-Visum für längerfristigen Aufenthalt und eine jährlich verlängerbare Aufenthaltserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- Visum variiert je nach Auslandsvertretung; Aufenthaltserlaubnis ~30 Tage
- Gültigkeit
- Jährlich; verlängerbar für die gesamte Studiendauer
- Sprachanforderung
- Hängt von der Unterrichtssprache des Programms ab
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Studienzeiten werden zur Hälfte auf die 5-jährige Voraussetzung für den langfristigen Aufenthalt angerechnet
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (Studienzeit wird auf den Aufenthalt angerechnet)
Staatsangehörige von Drittstaaten, die über einen Hochschulabschluss verfügen und an einem Praktikum oder Berufsbildungsprogramm bei einem rumänischen Unternehmen teilnehmen, können eine spezielle Arbeitserlaubnis für Praktikanten erhalten. Dies ist eine eigene Genehmigungskategorie, die auf der IGI-Seite für Beschäftigung und Entsendung aufgeführt ist und sich von der standardmäßigen Einzelgenehmigung für Arbeitnehmer unterscheidet.
- Bearbeitungszeit
- 30 Tage ab Registrierung; verlängerbar um 15 Tage bei weiteren Überprüfungen
- Gültigkeit
- Dauer des Praktikums/Ausbildungsprogramms; verlängerbar
- Sprachanforderung
- 30 Tage ab Registrierung; verlängerbar um 15 Tage, wenn weitere Überprüfungen erforderlich sind
- Dokumente
- 8 erforderlich
Ausübende reglementierter freier Berufe (z.B. Arzt, Rechtsanwalt, Apotheker) erhalten eine Berufszulassung nach nationalen Vorschriften, dann ein Langzeitvisum für selbstständige/berufliche Tätigkeit und eine Aufenthaltserlaubnis. Keine Arbeitserlaubnis erforderlich.
- Bearbeitungszeit
- Variiert je nach Mission und Beruf
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Erlaubnis; berufsspezifische Sprachkenntnisse können erforderlich sein
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre legaler Aufenthalt
Gesellschafter, Anteilseigner oder Geschäftsführer eines rumänischen Unternehmens erhalten eine technische Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums, ein D/AC-Visum und eine Aufenthaltserlaubnis mit gestaffelten Investitions-/Mittelanforderungen für Verlängerungen. Rumänien hat kein Golden-Visum-Programm.
- Bearbeitungszeit
- Visum variiert je nach Auslandsvertretung; Aufenthaltserlaubnis ~30 Tage
- Gültigkeit
- Zunächst bis zu 1 Jahr; 3-jährige Verlängerungen mit einer Investition von mindestens 500.000 EUR oder mehr als 50 Arbeitsplätzen
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis; B1 Rumänisch für spätere Einbürgerung
- Dokumente
- 8 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre legaler Aufenthalt
Ein Sponsor mit einer qualifizierenden Aufenthaltserlaubnis erhält eine positive IGI-Stellungnahme (innerhalb von 3 Monaten), dann beantragt das Familienmitglied innerhalb von 60 Tagen ein Zusammenführungs-Langzeitvisum und eine Aufenthaltserlaubnis (Entscheidung innerhalb von 30 Tagen). Familien rumänischer Staatsbürger beantragen direkt bei einer Auslandsvertretung.
- Bearbeitungszeit
- Positive Stellungnahme innerhalb von 3 Monaten; Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 30 Tagen
- Gültigkeit
- Gebunden an die Aufenthaltserlaubnis des Sponsors; 10-Jahres-Karte für Familienmitglieder rumänischer Staatsbürger
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis; B1 Rumänisch für spätere Einbürgerung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt (10-Jahres-Karte für Familien rumänischer Staatsbürger)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre (5 Jahre bei Heirat mit einem rumänischen Staatsbürger)
Forscher schließen eine Aufnahmevereinbarung mit einer akkreditierten F&E-Einrichtung ab, erhalten ein D/CS-Langzeitvisum und eine Aufenthaltserlaubnis, die bis zu 5 aufeinanderfolgende Jahre gültig ist. Die Aufnahmevereinbarung gewährt das Recht, am Forschungsprojekt zu arbeiten.
- Bearbeitungszeit
- Visum variiert je nach Mission; Aufenthaltserlaubnis wird innerhalb von ~30 Tagen entschieden
- Gültigkeit
- Dauer der Aufnahmevereinbarung, maximal 5 aufeinanderfolgende Jahre
- Sprachanforderung
- Keine
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre legaler Aufenthalt
Remote-Mitarbeiter, die für ein Unternehmen außerhalb Rumäniens arbeiten oder ein solches führen, können ein Digital-Nomad-Langzeitvisum und eine 12-monatige verlängerbare Aufenthaltserlaubnis erhalten, vorbehaltlich einer Einkommensanforderung von mindestens dem 3-fachen des rumänischen durchschnittlichen Bruttomonatsgehalts. Rechtsgrundlage: Gesetz 22/2022 zur Änderung der Dringlichkeitsverordnung 194/2002.
- Bearbeitungszeit
- Visum variiert je nach Auslandsvertretung; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei der IGI
- Gültigkeit
- In der Regel 12 Monate, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis; B1 Rumänisch für spätere Einbürgerung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt zum standardmäßigen 5-Jahres-Weg zum Daueraufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Artikel 10 betrifft ehemalige rumänische Staatsbürger und deren Nachkommen bis zum zweiten Grad (Kinder und Enkel). Artikel 11 betrifft Personen, die die Staatsbürgerschaft aufgrund historischer territorialer Veränderungen (z. B. Bessarabien, Nordbukowina) verloren haben, und deren Nachkommen bis zum dritten Grad (Kinder, Enkel und Urenkel). Beide Wege erfordern ein B1-Rumänisch-Sprachzertifikat einer akkreditierten Einrichtung gemäß Gesetz 14/2025, mit Ausnahmen für Personen ab 65 Jahren und ehemalige rumänische Staatsbürger.
- Bearbeitungszeit
- Gemäß ANC-Verfahren
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Keine (Abstammungs-/Wiederherstellungsweg)
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Etwa 24 Monate ab Aktenregistrierung in typischen Fällen. Das gesetzliche ANC-Ziel beträgt 5 Monate, wird aber in der Praxis nicht erreicht. Komplexe Fälle oder solche, die bei stark frequentierten Auslandsbotschaften eingereicht werden, können 30-36 Monate oder länger dauern.
Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt können Drittstaatsangehörige das Recht auf Daueraufenthalt bei der zuständigen IGI-Behörde des Kreises beantragen. Das Recht wird innerhalb von 15 Tagen mitgeteilt und der Antrag innerhalb von 6 Monaten (verlängerbar um 3) bearbeitet. Die Aufenthaltserlaubnis gilt 5 Jahre und gewährt Arbeitsmarktzugang ohne Arbeitserlaubnis.
- Bearbeitungszeit
- Recht wird innerhalb von 15 Tagen mitgeteilt; vollständiger Antrag innerhalb von 6 Monaten (verlängerbar um 3)
- Gültigkeit
- 5 Jahre (verlängerbar); 10 Jahre für Familienangehörige rumänischer Staatsbürger
- Sprachanforderung
- Keine für Daueraufenthalt; B1 Rumänisch für Einbürgerung
- Dokumente
- 6 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Wird nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt gewährt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (5 Jahre bei Ehe mit einem rumänischen Staatsbürger)
EU/EWR/Schweizer Bürger und ihre Familien, die sich mehr als 5 Jahre ununterbrochen in Rumänien aufgehalten haben und ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, erhalten einen Daueraufenthalt mit einer Karte, die 10 Jahre gültig ist (5 Jahre bei Personen unter 14 Jahren). Rechtsgrundlage: GEO 102/2005; Gesetz 247/2022.
- Bearbeitungszeit
- Gemäß IGI-Verfahren
- Gültigkeit
- 10 Jahre (5 Jahre bei Personen unter 14 Jahren); Verlust bei Abwesenheit von mehr als 2 aufeinanderfolgenden Jahren
- Sprachanforderung
- Keine für Aufenthalt; B1 Rumänisch für Einbürgerung
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Mehr als 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre legaler Aufenthalt
Nach 8 Jahren legalem Aufenthalt (5 Jahre bei Ehe mit einem rumänischen Staatsbürger) reichen Antragsteller mit gutem Leumund, legalen Einkommensquellen, B1 Rumänisch und Kenntnissen der Verfassung/Kultur/Geschichte/Geografie eine Akte bei der Nationalen Staatsbürgerschaftsbehörde (ANC) ein, nehmen an einem Interview teil und leisten den Treueeid.
- Bearbeitungszeit
- ANC-Entscheidungsfrist ca. 5 Monate ab vollständiger Akte
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- B1-Niveau Rumänisch (GER) erforderlich. Gemäß Gesetz Nr. 14/2025 (in Kraft seit April 2025) muss der Nachweis von B1-Kenntnissen ein Zertifikat einer akkreditierten Einrichtung sein: rumänische Hochschulen, die das Vorbereitungsjahr für Rumänisch anbieten, das Institut für rumänische Sprache, das Rumänische Kulturinstitut oder rumänische Kulturinstitute im Ausland. Ein allgemeines B1-Zertifikat einer nicht akkreditierten Sprachschule reicht nicht mehr aus. Ausnahmen gelten für Personen ab 65 Jahren und ehemalige rumänische Staatsbürger.
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja
- Staatsbürgerschaft
- Ja · 8 Jahre legaler Aufenthalt (5 Jahre bei Ehe mit einem rumänischen Staatsbürger; 4 Jahre für Flüchtlinge)