Zum Hauptinhalt springen

Rumänien

EU Schengen
Hauptstadt Bukarest
Währung RON
Sprachen Rumänisch
Offizielle Gebühr 325 – 1,500 EUR

Rumänien ist ein EU-Mitgliedstaat und ist am 1. Januar 2025 vollständig (Landgrenzen) dem Schengen-Raum beigetreten. Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen wird hauptsächlich durch die Dringlichkeitsverordnung GEO 194/2002 und die Arbeitsmarktverordnung GEO 32/2026 geregelt, die von der Generalinspektion für Einwanderung (IGI) verwaltet werden. Langzeitvisa (Typ D) werden über das e-Visa-Portal bei rumänischen Missionen beantragt, gefolgt von einem biometrischen Aufenthaltstitel, der von den territorialen IGI-Büros ausgestellt wird. Die Einbürgerung wird durch das Gesetz 21/1991 über die Nationale Staatsbürgerschaftsbehörde geregelt. Rumänien hat kein Programm für Staatsbürgerschaft durch Investition oder Goldene Visa.

Antrag starten Speichern Mit ähnlichen vergleichen
Teilen

Einwanderungswege

(15) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 Monaten
12 von 15 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 12 zu Daueraufenthalt, 12 zur Staatsbürgerschaft.
15 von 15 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Beschäftigter Arbeitnehmer — Einzige Genehmigung (Langzeitvisum D/AM)

Rumäniens Regierungsnotverordnung 32/2026 (in Kraft seit 27. April 2026) teilt das D/AM-Beschäftigungsvisum in zwei Unterkategorien: D/AM1 (hochqualifizierte Arbeitnehmer und ausgenommene Kategorien, die keinen Quoten oder der Mangelberufsliste unterliegen) und D/AM2 (allgemeine Arbeitnehmer, die einer jährlichen Quote und der Liste der Mangelberufe unterliegen, die innerhalb von 45 Tagen nach OUG 32/2026 veröffentlicht wird). Arbeitgeber müssen sich auf WorkinRomania.gov.ro entweder als registrierter oder autorisierter Arbeitgeber registrieren, bevor sie einen ausländischen Arbeitnehmer sponsern. Die neue digitale Plattform startet am 8. August 2026; während der Übergangsphase werden Anträge nach bestehenden Verfahren fortgesetzt.

Bearbeitungszeit
Arbeitserlaubnis 30 Tage (+15); Aufenthaltserlaubnis ~30 Tage
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; B1 Rumänisch für spätere Einbürgerung erforderlich
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt für Langzeitaufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 8 Jahre legaler Aufenthalt (5 bei Ehe mit einem rumänischen Staatsbürger)
Arbeit / Beschäftigung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Entsandter Arbeitnehmer / Innerbetrieblich Versetzter (ICT)

Arbeitnehmer, die nach Rumänien entsandt oder innerhalb eines Unternehmensverbunds versetzt werden (Führungskräfte, Fachkräfte, Trainees), erhalten eine Entsende-/ICT-Arbeitsgenehmigung, ein Visum für längerfristigen Aufenthalt und eine Aufenthaltserlaubnis.

Bearbeitungszeit
Arbeitsgenehmigung wird von der IGI bearbeitet
Gültigkeit
Dauer des Entsende-/Versetzungsauftrags
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
6 erforderlich
Arbeit / Beschäftigung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Saisonarbeitserlaubnis (D/AM2 — Saisonarbeiter)

Nicht-EU-Bürger, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland behalten und vorübergehend in Rumänien in einer saisonalen Branche (Landwirtschaft, Tourismus, Gastgewerbe) arbeiten möchten, können eine Saisonarbeitserlaubnis gemäß OUG 32/2026 (Kategorie D/AM2) erhalten. Die Arbeitserlaubnis wird vom Arbeitgeber beantragt; das Visum für den längerfristigen Aufenthalt wird für die Vertragsdauer plus 5 Tage, höchstens jedoch 90 Tage, erteilt.

Bearbeitungszeit
30 Tage ab Registrierung; verlängerbar um 15 Tage, wenn weitere Überprüfungen erforderlich sind
Gültigkeit
Vertragsdauer plus 5 Tage, höchstens 90 Tage; gebunden an einen einzigen Saisonarbeitsvertrag
Sprachanforderung
Keine gesetzliche Sprachanforderung
Dokumente
8 erforderlich
EU Blue Card Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Beantragung der biometrischen Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen IGI-Behörde vor Ablauf des Visums.

Blaue Karte EU – Hochqualifizierter Arbeitnehmer

Bearbeitungszeit
Arbeitsgenehmigung für Hochqualifizierte ~15 Tage
Gültigkeit
3 Jahre (nach Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1883 durch Rumänien, in Kraft seit März 2024; zuvor begrenzt auf Vertragsdauer + 3 Monate, maximal 2 Jahre)
Sprachanforderung
Vertragsdauer plus 3 Monate, bis zu etwa 2 Jahre 3 Monate; verlängerbar
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Keine für die Karte; B1 Rumänisch für spätere Einbürgerung
Staatsbürgerschaft
Ja · 5 Jahre (Zeiten aggregieren sich über EU-Mitgliedstaaten gemäß Richtlinie (EU) 2021/1883)
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Visum für längerfristigen Aufenthalt zu Studienzwecken (D/SD)

Internationale Studierende, die an einer akkreditierten rumänischen Einrichtung eingeschrieben sind, erhalten ein Annahmeschreiben des Bildungsministeriums, ein D/SD-Visum für längerfristigen Aufenthalt und eine jährlich verlängerbare Aufenthaltserlaubnis.

Bearbeitungszeit
Visum variiert je nach Auslandsvertretung; Aufenthaltserlaubnis ~30 Tage
Gültigkeit
Jährlich; verlängerbar für die gesamte Studiendauer
Sprachanforderung
Hängt von der Unterrichtssprache des Programms ab
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Studienzeiten werden zur Hälfte auf die 5-jährige Voraussetzung für den langfristigen Aufenthalt angerechnet
Staatsbürgerschaft
Ja · 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (Studienzeit wird auf den Aufenthalt angerechnet)
Berufsausbildung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Praktikanten-/Trainee-Erlaubnis (D/AM — Trainee Worker)

Staatsangehörige von Drittstaaten, die über einen Hochschulabschluss verfügen und an einem Praktikum oder Berufsbildungsprogramm bei einem rumänischen Unternehmen teilnehmen, können eine spezielle Arbeitserlaubnis für Praktikanten erhalten. Dies ist eine eigene Genehmigungskategorie, die auf der IGI-Seite für Beschäftigung und Entsendung aufgeführt ist und sich von der standardmäßigen Einzelgenehmigung für Arbeitnehmer unterscheidet.

Bearbeitungszeit
30 Tage ab Registrierung; verlängerbar um 15 Tage bei weiteren Überprüfungen
Gültigkeit
Dauer des Praktikums/Ausbildungsprogramms; verlängerbar
Sprachanforderung
30 Tage ab Registrierung; verlängerbar um 15 Tage, wenn weitere Überprüfungen erforderlich sind
Dokumente
8 erforderlich
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Selbstständige / Freie Berufe

Ausübende reglementierter freier Berufe (z.B. Arzt, Rechtsanwalt, Apotheker) erhalten eine Berufszulassung nach nationalen Vorschriften, dann ein Langzeitvisum für selbstständige/berufliche Tätigkeit und eine Aufenthaltserlaubnis. Keine Arbeitserlaubnis erforderlich.

Bearbeitungszeit
Variiert je nach Mission und Beruf
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Erlaubnis; berufsspezifische Sprachkenntnisse können erforderlich sein
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 8 Jahre legaler Aufenthalt
Unternehmensgründung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Nationales Visum für kommerzielle Aktivitäten (D/AC)

Gesellschafter, Anteilseigner oder Geschäftsführer eines rumänischen Unternehmens erhalten eine technische Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums, ein D/AC-Visum und eine Aufenthaltserlaubnis mit gestaffelten Investitions-/Mittelanforderungen für Verlängerungen. Rumänien hat kein Golden-Visum-Programm.

Bearbeitungszeit
Visum variiert je nach Auslandsvertretung; Aufenthaltserlaubnis ~30 Tage
Gültigkeit
Zunächst bis zu 1 Jahr; 3-jährige Verlängerungen mit einer Investition von mindestens 500.000 EUR oder mehr als 50 Arbeitsplätzen
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis; B1 Rumänisch für spätere Einbürgerung
Dokumente
8 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 8 Jahre legaler Aufenthalt
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Familienzusammenführung

Ein Sponsor mit einer qualifizierenden Aufenthaltserlaubnis erhält eine positive IGI-Stellungnahme (innerhalb von 3 Monaten), dann beantragt das Familienmitglied innerhalb von 60 Tagen ein Zusammenführungs-Langzeitvisum und eine Aufenthaltserlaubnis (Entscheidung innerhalb von 30 Tagen). Familien rumänischer Staatsbürger beantragen direkt bei einer Auslandsvertretung.

Bearbeitungszeit
Positive Stellungnahme innerhalb von 3 Monaten; Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 30 Tagen
Gültigkeit
Gebunden an die Aufenthaltserlaubnis des Sponsors; 10-Jahres-Karte für Familienmitglieder rumänischer Staatsbürger
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis; B1 Rumänisch für spätere Einbürgerung
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt (10-Jahres-Karte für Familien rumänischer Staatsbürger)
Staatsbürgerschaft
Ja · 8 Jahre (5 Jahre bei Heirat mit einem rumänischen Staatsbürger)
Forschung / Wissenschaftler Hohe Vertrauenswürdigkeit

Forscher (D/CS — Wissenschaftliche Forschung)

Forscher schließen eine Aufnahmevereinbarung mit einer akkreditierten F&E-Einrichtung ab, erhalten ein D/CS-Langzeitvisum und eine Aufenthaltserlaubnis, die bis zu 5 aufeinanderfolgende Jahre gültig ist. Die Aufnahmevereinbarung gewährt das Recht, am Forschungsprojekt zu arbeiten.

Bearbeitungszeit
Visum variiert je nach Mission; Aufenthaltserlaubnis wird innerhalb von ~30 Tagen entschieden
Gültigkeit
Dauer der Aufnahmevereinbarung, maximal 5 aufeinanderfolgende Jahre
Sprachanforderung
Keine
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 8 Jahre legaler Aufenthalt
Digitaler Nomade Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Digital Nomad Visum

Remote-Mitarbeiter, die für ein Unternehmen außerhalb Rumäniens arbeiten oder ein solches führen, können ein Digital-Nomad-Langzeitvisum und eine 12-monatige verlängerbare Aufenthaltserlaubnis erhalten, vorbehaltlich einer Einkommensanforderung von mindestens dem 3-fachen des rumänischen durchschnittlichen Bruttomonatsgehalts. Rechtsgrundlage: Gesetz 22/2022 zur Änderung der Dringlichkeitsverordnung 194/2002.

Bearbeitungszeit
Visum variiert je nach Auslandsvertretung; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei der IGI
Gültigkeit
In der Regel 12 Monate, verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis; B1 Rumänisch für spätere Einbürgerung
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt zum standardmäßigen 5-Jahres-Weg zum Daueraufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
Abstammung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft durch Abstammung / Wiederherstellung (Art. 10 & 11)

Artikel 10 betrifft ehemalige rumänische Staatsbürger und deren Nachkommen bis zum zweiten Grad (Kinder und Enkel). Artikel 11 betrifft Personen, die die Staatsbürgerschaft aufgrund historischer territorialer Veränderungen (z. B. Bessarabien, Nordbukowina) verloren haben, und deren Nachkommen bis zum dritten Grad (Kinder, Enkel und Urenkel). Beide Wege erfordern ein B1-Rumänisch-Sprachzertifikat einer akkreditierten Einrichtung gemäß Gesetz 14/2025, mit Ausnahmen für Personen ab 65 Jahren und ehemalige rumänische Staatsbürger.

Bearbeitungszeit
Gemäß ANC-Verfahren
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Keine (Abstammungs-/Wiederherstellungsweg)
Dokumente
3 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · Etwa 24 Monate ab Aktenregistrierung in typischen Fällen. Das gesetzliche ANC-Ziel beträgt 5 Monate, wird aber in der Praxis nicht erreicht. Komplexe Fälle oder solche, die bei stark frequentierten Auslandsbotschaften eingereicht werden, können 30-36 Monate oder länger dauern.
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Daueraufenthalt (Drittstaatsangehörige)

Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt können Drittstaatsangehörige das Recht auf Daueraufenthalt bei der zuständigen IGI-Behörde des Kreises beantragen. Das Recht wird innerhalb von 15 Tagen mitgeteilt und der Antrag innerhalb von 6 Monaten (verlängerbar um 3) bearbeitet. Die Aufenthaltserlaubnis gilt 5 Jahre und gewährt Arbeitsmarktzugang ohne Arbeitserlaubnis.

Bearbeitungszeit
Recht wird innerhalb von 15 Tagen mitgeteilt; vollständiger Antrag innerhalb von 6 Monaten (verlängerbar um 3)
Gültigkeit
5 Jahre (verlängerbar); 10 Jahre für Familienangehörige rumänischer Staatsbürger
Sprachanforderung
Keine für Daueraufenthalt; B1 Rumänisch für Einbürgerung
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Wird nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt gewährt
Staatsbürgerschaft
Ja · 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (5 Jahre bei Ehe mit einem rumänischen Staatsbürger)
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Daueraufenthalt für EU/EWR/Schweizer Bürger und deren Familien

EU/EWR/Schweizer Bürger und ihre Familien, die sich mehr als 5 Jahre ununterbrochen in Rumänien aufgehalten haben und ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, erhalten einen Daueraufenthalt mit einer Karte, die 10 Jahre gültig ist (5 Jahre bei Personen unter 14 Jahren). Rechtsgrundlage: GEO 102/2005; Gesetz 247/2022.

Bearbeitungszeit
Gemäß IGI-Verfahren
Gültigkeit
10 Jahre (5 Jahre bei Personen unter 14 Jahren); Verlust bei Abwesenheit von mehr als 2 aufeinanderfolgenden Jahren
Sprachanforderung
Keine für Aufenthalt; B1 Rumänisch für Einbürgerung
Dokumente
3 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Mehr als 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · 8 Jahre legaler Aufenthalt
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Einbürgerung (Standard) — Gesetz 21/1991

Nach 8 Jahren legalem Aufenthalt (5 Jahre bei Ehe mit einem rumänischen Staatsbürger) reichen Antragsteller mit gutem Leumund, legalen Einkommensquellen, B1 Rumänisch und Kenntnissen der Verfassung/Kultur/Geschichte/Geografie eine Akte bei der Nationalen Staatsbürgerschaftsbehörde (ANC) ein, nehmen an einem Interview teil und leisten den Treueeid.

Bearbeitungszeit
ANC-Entscheidungsfrist ca. 5 Monate ab vollständiger Akte
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
B1-Niveau Rumänisch (GER) erforderlich. Gemäß Gesetz Nr. 14/2025 (in Kraft seit April 2025) muss der Nachweis von B1-Kenntnissen ein Zertifikat einer akkreditierten Einrichtung sein: rumänische Hochschulen, die das Vorbereitungsjahr für Rumänisch anbieten, das Institut für rumänische Sprache, das Rumänische Kulturinstitut oder rumänische Kulturinstitute im Ausland. Ein allgemeines B1-Zertifikat einer nicht akkreditierten Sprachschule reicht nicht mehr aus. Ausnahmen gelten für Personen ab 65 Jahren und ehemalige rumänische Staatsbürger.
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja
Staatsbürgerschaft
Ja · 8 Jahre legaler Aufenthalt (5 Jahre bei Ehe mit einem rumänischen Staatsbürger; 4 Jahre für Flüchtlinge)
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
Antrag starten