Serbien Aufenthalt in Serbien: Single Permit, Niederlassung und Staatsbürgerschaft
- Hauptstadt
- Belgrad
- Währung
- RSD
- Sprachen
- Serbisch
- Offizielle Gebühr
- ab 11,350 RSD
Die Republik Serbien (RS) ist ein EU-Beitrittskandidat (kein EU- oder Schengen-Mitglied) und verwendet den Serbischen Dinar (RSD). Sein Einwanderungssystem wird durch das Gesetz über Ausländer geregelt und konzentriert sich auf eine einheitliche elektronische 'Single Permit' (Aufenthalt + Arbeit), die über das Ausländerportal (welcometoserbia.gov.rs) beantragt wird. Der vorübergehende Aufenthalt wird für bis zu 3 Jahre pro Bewilligung gewährt, unter anderem aus Gründen der Beschäftigung, des Studiums, der Familie, der Investition, des Immobilienbesitzes oder der serbischen Herkunft; der ständige Aufenthalt ist nach 3 Jahren erreichbar, danach die Einbürgerung. Serbien bietet bemerkenswerterweise erleichterte Staatsbürgerschaft für ethnische Serben und Auswanderer/Nachkommen ohne die Anforderung eines ständigen Aufenthalts oder der Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft, hat jedoch keine Staatsbürgerschaft durch Investition und kein spezielles Digital-Nomaden-Visum.
Einwanderungswege
(13) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 vor 2 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Serbiens einheitliche elektronische 'Single Permit' berechtigt sowohl zum Aufenthalt als auch zur Beschäftigung. Arbeitgeber leiten einen Arbeitsmarkttest ein, der Antrag wird über das Ausländerportal gestellt, und eine Entscheidung ergeht innerhalb von 15 Tagen. Ausgestellt als biometrischer Personalausweis mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Jahren und verlängerbar.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage (gesetzlich) ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Bis zu 36 Monate, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung selbst
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dauerhafter Aufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt (d.h. insgesamt ~6 Jahre)
Das D-Visum berechtigt zur Einreise und zum Aufenthalt von 90-180 Tagen zu Zwecken wie Beschäftigung, Bildung, Familienzusammenführung und ähnlichen, wonach der Inhaber in Serbien einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt/einheitliche Aufenthaltserlaubnis stellt. Ausgestellt von einer serbischen Botschaft/Konsulat oder online.
- Bearbeitungszeit
- Nicht zentral veröffentlicht; mit der zuständigen konsularischen Vertretung bestätigen
- Gültigkeit
- 90-180 Tage
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
Eine nationale Aufenthaltserlaubnis für Hochqualifizierte/Talente (das nationale Äquivalent zur EU-Blauen Karte; Serbien ist kein EU-Mitglied). Erstbewilligung für 1 Jahr, erforderlich ist ein Zertifikat zur Anerkennung der beruflichen oder tertiären Bildung.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Erstbewilligung 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dauerhafter Aufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren dauerhaftem Aufenthalt
Vorübergehender Aufenthalt zur Einschreibung an einer akkreditierten Einrichtung, Schulbesuch, serbischsprachige Kurse und Schüler-/Studentenaustausch. Gewährt für bis zu 3 Jahre und beinhaltet Arbeitsrechte. Elektronisch oder persönlich einzureichen.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar; beinhaltet Arbeitsrechte
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Ein Aufenthaltstitelgrund für Selbstständigkeit / unabhängige Tätigkeit, unter Verwendung desselben elektronischen Verfahrens und der 15-Tage-Entscheidung. Serbien hat kein spezielles Digital-Nomaden-Visum, daher nutzen Remote-/unabhängige Arbeitnehmer in der Regel diese Selbstständigkeitsroute, indem sie ein Unternehmen oder eine unabhängige Tätigkeit anmelden.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Ständiger Aufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren ständigem Aufenthalt
Ein vorübergehender Aufenthalt für Startup-Gründer mit einer ersten Gültigkeit von 1 Jahr, der eine Anerkennung durch einen Wissenschafts- und Technologiepark in Serbien erfordert.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Erste Gültigkeit 1 Jahr, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt
Ein investitionsbasierter vorübergehender Aufenthalt mit einer ersten Gültigkeit von 6 Monaten. Die anfängliche Voraussetzung ist eine Bankbescheinigung, die mindestens 50.000 EUR auf einem Nicht-Residenten-Konto bei einer in Serbien registrierten Bank bestätigt; die Verlängerung um 1 Jahr erfordert den Nachweis eines eingezahlten Barkapitals von mindestens 5.000 EUR in das Stammkapital eines eingetragenen Unternehmens. Nur aufenthaltsbasiert – keine Staatsbürgerschaft durch Investition.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Erste Gültigkeit 6 Monate; Verlängerung 1 Jahr
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren Daueraufenthalt; keine Staatsbürgerschaft durch Investition
Vorübergehender Aufenthalt für Ehepartner, Lebenspartner/eingetragene Partner, Verwandte serbischer Staatsbürger oder aufenthaltsberechtigter Ausländer sowie Familien von Asylberechtigten. Für Ehe/eheähnliche Gemeinschaft/Verwandtschaft mit einem serbischen Staatsbürger wird eine veröffentlichte Gebühr von RSD 11.350 erhoben. Eigenständiger Aufenthalt ist nach 4+ Jahren möglich.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar; eigenständiger Aufenthalt nach 4+ Jahren
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Dauerhafter Aufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung durch Heirat nach 3 Jahren Ehe und Besitz des dauerhaften Aufenthalts (nur schriftliche Erklärung)
Vorübergehender Aufenthalt für wissenschaftliche Forschung und andere wissenschaftliche/lehrbezogene Aktivitäten, aufgeführt unter der Kategorie Bildung. Gewährt für bis zu 3 Jahre und beinhaltet Arbeitsrechte.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar; beinhaltet Arbeitsrechte
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren ständigem Aufenthalt
Vorübergehender Aufenthalt für Antragsteller serbischer Herkunft, unterstützt durch Abstammungsdokumente. Wird für bis zu 3 Jahre gewährt und ist verlängerbar; verbindet mit erleichterten Einbürgerungswegen für ethnische Serben und Auswanderer/Nachkommen.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ständiger Aufenthalt nach 3 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
Verfügbar nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem vorübergehendem/einheitlichem Aufenthalt (oder 3 Jahren Asylstatus), mit Abwesenheiten von insgesamt nicht mehr als 10 Monaten oder einer einzelnen 6-monatigen Abwesenheit. Persönlich bei der zuständigen Polizeidirektion zu beantragen; wird als biometrischer Personalausweis ausgestellt.
- Gültigkeit
- Unbefristet (dauerhaft)
- Sprachanforderung
- Kein Sprachnachweis erforderlich
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Einbürgerung nach 3 Jahren ständigem Aufenthalt
Ausländer, die Wohn- oder Gewerbeimmobilien in Serbien besitzen, können auf dieser Grundlage einen vorübergehenden Aufenthalt erhalten. Es gibt keine Mindestanforderung an den Immobilienwert nach serbischem Recht. Die Aufenthaltserlaubnis gewährt kein Recht auf Arbeit; für eine Arbeitserlaubnis ist eine separate Einzelgenehmigung erforderlich.
- Bearbeitungszeit
- 15 Tage ab vollständiger Einreichung (gesetzliche Frist nach dem Ausländergesetz)
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre, verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine Angabe
- Dokumente
- 7 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nach 3 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem vorübergehendem Aufenthalt
Die Staatsbürgerschaft wird vom Innenministerium entschieden und bei der örtlichen MUP-Dienststelle oder einer serbischen diplomatischen/ konsularischen Vertretung im Ausland beantragt. Wege umfassen Abstammung, Geburt im Inland, ordentliche Einbürgerung (3 Jahre PR + Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft), Einbürgerung durch Heirat (3 Jahre verheiratet + PR, nur Erklärung) und erleichterte Wege für Auswanderer/Nachkommen und ethnische Serben ohne PR- oder Aufgabeerfordernis.
- Bearbeitungszeit
- Nicht zentral veröffentlicht; mit der zuständigen Vertretung/MUP bestätigen
- Sprachanforderung
- Nicht als formale Testanforderung veröffentlicht
- Dokumente
- 3 erforderlich
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Ordentlich: 3 Jahre PR; Heirat: 3 Jahre verheiratet + PR; ethnische Serben/Auswanderer: kein PR oder Dauererfordernis
Ansichten des Landes
Häufig gestellte Fragen
Wie beantrage ich den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien?
Der vorübergehende Aufenthalt wird über das Ausländerportal welcometoserbia.gov.rs als einheitliche Single Permit beantragt. Die Entscheidung erfolgt innerhalb von 15 Tagen. Der Aufenthalt wird für bis zu 3 Jahre pro Bewilligung erteilt.
Kann ich mit der Single Permit in Serbien arbeiten?
Ja, die Single Permit kombiniert Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Sie wird für Beschäftigung, aber auch für Selbstständigkeit, Investition oder Startup-Gründung erteilt. Damit ist eine legale Erwerbstätigkeit in Serbien möglich.
Gibt es eine Route für Remote-Arbeiter in Serbien?
Es gibt kein spezielles Digital-Nomaden-Visum. Jedoch kann der vorübergehende Aufenthalt zur Selbstständigkeit genutzt werden, der de facto auch für Remote-Arbeiter offensteht. Die Voraussetzungen hierfür sollten Sie vor der Antragstellung prüfen.
Wie erhalte ich die serbische Staatsbürgerschaft?
Für ethnische Serben und Auswanderer beziehungsweise deren Nachkommen gibt es eine erleichterte Staatsbürgerschaft. Diese setzt keinen ständigen Aufenthalt und keinen Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft voraus. Eine Staatsbürgerschaft durch Investition gibt es in Serbien nicht.
Wann kann ich in Serbien einen ständigen Aufenthalt beantragen?
Nach drei Jahren vorübergehendem Aufenthalt kann der ständige Aufenthalt (Niederlassung) beantragt werden. Danach ist eine Einbürgerung möglich. Genauere Details finden Sie auf der Seite.
Welche Aufenthaltsgründe gibt es in Serbien?
Zu den Gründen zählen Beschäftigung, Studium, wissenschaftliche Forschung, Selbstständigkeit, Investition, Startup, hochqualifizierte Arbeit, Familienzusammenführung, Immobilienbesitz und serbische Herkunft. Der Antrag wird als Single Permit über das Ausländerportal gestellt.