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Daueraufenthalt in Republik Kosovo

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Republik Kosovo, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Daueraufenthalt

Wird nach 5 Jahren ununterbrochenem vorübergehendem Aufenthalt erteilt (3 Jahre bei Familienzusammenführung aufgrund von Ehe/Lebenspartnerschaft), vorbehaltlich eines von der MIA organisierten schriftlichen Sprach-/Integrationstests. Verwaltungsgebühr EUR 100 (Arbeit) / EUR 70 (Familie) / EUR 50 (bei Verzicht auf die Staatsbürgerschaft).

Bearbeitungszeit
Standard-DCAM-Verarbeitung über eKosova nach dem Sprach-/Integrationsnachweis
Gültigkeit
Standard-DCAM-Bearbeitung über eKosova nach dem Sprach-/Integrationstest
Sprachanforderung
Ständiger Aufenthalt (Aufenthaltskarte wird regelmäßig verlängert)
Daueraufenthalt
Berechtigt nach 5 Jahren ununterbrochenem vorübergehendem Aufenthalt (3 Jahre bei Ehe/Partnerschaft)
Staatsbürgerschaft
Einbürgerung nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt nach Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis

Anforderungen

  • Einbürgerung nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts nach Gewährung der ständigen Aufenthaltserlaubnis
  • 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt (3 Jahre bei ehe-/lebensgemeinschaftsbasierter Familienzusammenführung)
  • Gültiges Reisedokument
  • Bescheinigung über keine Verurteilung durch ein kosovarisches Gericht
  • Bescheinigung über keine Verurteilung durch ein kosovarisches Gericht
  • Heiratsurkunde (falls zutreffend)
  • Krankenversicherung
  • Nachweis über gesicherte Unterkunft

Erforderliche Dokumente

  • Gültiges Reisedokument erforderlich
  • Bescheinigung über keine Verurteilung durch ein kosovarisches Gericht erforderlich
  • Bescheinigung über keine Verurteilung durch ein kosovarisches Gericht
  • Heiratsurkunde (falls zutreffend) erforderlich
  • Krankenversicherung erforderlich
  • Nachweis über gesicherte Unterkunft erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Nachweis einer gesicherten Unterkunft 100 EUR
  • Verwaltungssteuer für ständigen Aufenthalt (Arbeitszweck) 70 EUR
  • Verwaltungssteuer für ständigen Aufenthalt (Familienzusammenführung) 50 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    Erreichen der Aufenthaltsdauer

    5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt (oder 3 Jahre für Familie/Heirat) ansammeln.

  2. 2

    Integrationstest bestehen

    Den MIA-Sprach-/Integrationstest ablegen, es sei denn, es besteht eine Befreiung.

  3. 3

    Dokumente zusammenstellen

    Die Dokumentenliste zusammenstellen, einschließlich des kosovarischen Führungszeugnisses, des Wohnungsnachweises und der Krankenversicherung.

  4. 4

    Über eKosova beantragen

    Den Antrag auf Daueraufenthalt online einreichen und den DCAM-Termin + biometrische Daten wahrnehmen.

  5. 5

    Steuer zahlen und Karte abholen

    Die anfallende Steuer zahlen (EUR 100 Arbeit / EUR 70 Familie / EUR 50 bei Verzicht) und die Daueraufenthaltskarte erhalten.

Offizielle Quellen