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Republik Kosovo

Hauptstadt Pristina
Währung EUR
Sprachen Albanisch، Serbisch
Offizielle Gebühr 50 – 220 EUR

Kosovo (ISO2 XK) ist ein potenzieller EU-Beitrittskandidat; es ist kein EU/EWR/Schengen-Mitglied, daher gelten EU-Instrumente (EU-Blaue-Karte-Richtlinie, EU-Langzeitaufenthaltsstatus, EU-Freizügigkeit) nicht direkt. Die Einwanderung wird durch das nationale Ausländergesetz Nr. 08/L-296 (stufenweise Einführung, Übergangsphase bis 15. März 2026), das Gesetz zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen und Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger, das Asylgesetz 06/L-026 und das Staatsbürgerschaftsgesetz 04/L-215 (doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt) geregelt. Der Aufenthalt hat drei Stufen: Kurzzeitaufenthalt (<=90/180 Tage), vorübergehender Aufenthalt (in der Regel bis zu 1 Jahr, verlängerbar) und Daueraufenthalt (nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt, 3 Jahren bei Ehe/Lebensgemeinschaft). Entscheidungen über vorübergehenden Aufenthalt werden vom Innenministerium / DCAM innerhalb von 30 Tagen getroffen; Anträge laufen über eKosova. Inhaber eines kosovarischen Reisepasses haben seit dem 1. Januar 2024 visumfreies Reisen im Schengen-Raum (90/180).

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Einwanderungswege

(9) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 Tagen
9 von 9 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 8 zu Daueraufenthalt, 9 zur Staatsbürgerschaft.
9 von 9 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Arbeits-/Beschäftigungsaufenthalt (Arbeitserlaubnis + vorübergehende Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung)

Nicht befreite Ausländer, die länger als 3 Monate arbeiten, benötigen eine vom Arbeitgeber gesponserte Arbeitserlaubnis plus eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung. Arbeitserlaubnisse werden für die Dauer des Aufenthalts, jedoch nicht länger als 2 Jahre ausgestellt; ein Arbeitsvertrag muss innerhalb von 15 Tagen nach Erteilung der Erlaubnis unterzeichnet werden.

Bearbeitungszeit
DCAM-Aufenthaltsentscheidung innerhalb von 30 Tagen nach vollständiger Akte; kombinierter Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltsprozess üblicherweise ~4-6 Wochen
Gültigkeit
Vorübergehender Aufenthalt in der Regel 1 Jahr, verlängerbar; Arbeitserlaubnis max. 2 Jahre
Sprachanforderung
Kein Sprachtest für die Arbeitserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis selbst; grundlegende schriftliche Kenntnisse des Albanischen oder Serbischen werden später bei der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und der Einbürgerung verlangt
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem vorübergehendem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt nach Erhalt der Daueraufenthaltserlaubnis (also insgesamt etwa 10 Jahre)
EU Blue Card Niedrige Vertrauenswürdigkeit

Nationale "Blaue Karte" (hochqualifizierte Beschäftigung)

Eine nationale Blaue Karte nach dem Ausländergesetz 08/L-296 für hochqualifizierte Ausländer mit akademischem Abschluss. Dies ist eine nationale Annäherung an das Konzept der EU-Blauen Karte – nicht die EU-Richtlinie, da Kosovo nicht der EU angehört.

Bearbeitungszeit
DCAM-Aufenthaltsentscheidung innerhalb von 30 Tagen nach vollständiger Akte
Gültigkeit
Festgelegt durch Gesetz 08/L-296 und untergesetzliche Akte; noch nicht im offiziellen englischen Text bestätigt
Sprachanforderung
Grundlegende schriftliche Kenntnisse des Albanischen oder Serbischen werden bei der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und der Einbürgerung verlangt
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem vorübergehendem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt nach Erhalt der Daueraufenthaltserlaubnis
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Studienaufenthalt (voruniversitäre und Hochschulbildung)

Vorübergehender Aufenthalt aus Bildungsgründen für Schüler der voruniversitären (sekundären) Bildung und Studenten der Hochschulbildung, die an einer kosovarischen Einrichtung eingeschrieben sind. Verwaltungsgebühr: EUR 10; Entscheidung innerhalb von 30 Tagen.

Bearbeitungszeit
DCAM-Entscheidung innerhalb von 30 Tagen nach vollständiger Akte
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, verlängerbar für die Studiendauer
Sprachanforderung
Kein Sprachtest für den Studienaufenthalt; Unterrichtssprache hängt von der Einrichtung ab. Albanische/serbische schriftliche Kenntnisse später bei PR/Einbürgerung erforderlich
Dokumente
6 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Studienjahre zählen für die 5-jährige ununterbrochene Aufenthaltsvoraussetzung für den Daueraufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt nach Erhalt der Daueraufenthaltserlaubnis
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Hohe Vertrauenswürdigkeit

Selbstständigkeit / Unternehmensgründung (vorübergehender Aufenthalt zu Geschäftszwecken)

Ausländer können ein Unternehmen (üblicherweise eine GmbH / SH.P.K. mit einem einzigen ausländischen Gesellschafter, keine Einlage erforderlich) registrieren und einen vorübergehenden Aufenthalt zu Geschäftszwecken auf der Grundlage einer echten Geschäftstätigkeit beantragen. Es gibt keine festgelegte Investitionsschwelle oder Goldenes Visum.

Bearbeitungszeit
Firmenbescheinigung in 1-5 Arbeitstagen; Aufenthaltsentscheidung innerhalb von 30 Tagen (Praktiker nennen ~30-60 Tage insgesamt)
Gültigkeit
Vorübergehender Aufenthalt in der Regel 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Grundlegende schriftliche Kenntnisse des Albanischen oder Serbischen werden bei der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und der Einbürgerung verlangt
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem vorübergehendem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt nach Erhalt der Daueraufenthaltserlaubnis
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Aufenthalt aus familiären Gründen

Vorübergehender Aufenthalt für Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Angehörige eines kosovarischen Staatsbürgers oder Wohnsitzsponsors. Verwaltungsgebühr EUR 30 (vorübergehend) / EUR 70 (dauerhaft); Entscheidung innerhalb von 30 Tagen. Ständiger Aufenthalt nach 3 Jahren bei Ehe/Partnerschaft möglich.

Bearbeitungszeit
DCAM-Entscheidung innerhalb von 30 Tagen nach vollständiger Akte
Gültigkeit
Vorübergehender Aufenthalt in der Regel 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Kein Sprachtest für den Familienaufenthalt; albanische/serbische schriftliche Kenntnisse bei PR/Einbürgerung erforderlich
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 3 Jahren bei Zusammenführung aufgrund von Ehe/Partnerschaft (sonst 5 Jahre)
Staatsbürgerschaft
Ja · Der Ehegatte eines Staatsbürgers kann sich nach 3 Jahren Ehe plus 1 Jahr regulärem Aufenthalt mit einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis einbürgern lassen
Forschung / Wissenschaftler Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Aufenthalt für wissenschaftliche Forschung

Vorübergehender Aufenthalt für Forscher, die von einer lizenzierten kosovarischen Einrichtung aufgenommen werden, erfordert zusätzlich zu den Bedingungen für den Hochschulaufenthalt eine Einladung und eine Aufnahmevereinbarung.

Bearbeitungszeit
DCAM-Entscheidung innerhalb von 30 Tagen nach vollständiger Akte
Gültigkeit
Vorübergehender Aufenthalt in der Regel bis zu 1 Jahr, verlängerbar
Sprachanforderung
Kein Sprachtest für den Forschungsaufenthalt; albanische/serbische schriftliche Kenntnisse später bei PR/Einbürgerung erforderlich
Dokumente
7 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Daueraufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem vorübergehendem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt nach Erhalt der Daueraufenthaltserlaubnis
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

Ständiger Aufenthalt

Gewährt nach 5 Jahren ununterbrochenen vorübergehenden Aufenthalts (3 Jahre für Familienzusammenführung aufgrund von Ehe/Lebenspartnerschaft), vorbehaltlich eines von der MIA organisierten schriftlichen Sprach-/Integrationstests. Verwaltungsgebühr EUR 100 (Arbeit) / EUR 70 (Familie) / EUR 50 (bei Verzicht auf Staatsbürgerschaft).

Bearbeitungszeit
Standard-DCAM-Bearbeitung über eKosova nach dem Sprach-/Integrationstest
Gültigkeit
Dauerhaft (Aufenthalts-ID-Karte wird regelmäßig erneuert)
Sprachanforderung
Elementare schriftliche Kenntnisse des Albanischen oder Serbischen plus Kenntnisse der kosovarischen Kultur/sozialen Organisation, durch einen vom MIA organisierten schriftlichen Test (mit Ausnahmen)
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Berechtigt nach 5 Jahren ununterbrochenem vorübergehendem Aufenthalt (3 Jahre bei Ehe/Partnerschaft)
Staatsbürgerschaft
Ja · Einbürgerung nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt nach Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Staatsbürgerschaft / Einbürgerung (Gesetz Nr. 04/L-215)

Für die Einbürgerung sind 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt nach Erhalt der Daueraufenthaltserlaubnis, Integration und Sprachkenntnisse, finanzielle Mittel und steuerliche Erfüllung erforderlich. Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt. Es gibt schnellere Wege für Ehepartner (3 Jahre Ehe + 1 Jahr Aufenthalt), Flüchtlinge/Staatenlose, Diaspora und Personen von besonderem Interesse (durch Präsidialerlass).

Bearbeitungszeit
Gesetzliche 180 Tage für Erwerbs-/Wiedererwerbsentscheidungen; 90 Tage für Rechtsmittel
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Elementares Lesen und Schreiben in einer Amtssprache (Albanisch oder Serbisch) plus Kenntnisse der Kultur/sozialen Ordnung
Dokumente
8 erforderlich
Staatsbürgerschaft
Ja · Allgemeiner Weg: 5 Jahre nach Daueraufenthalt (insgesamt etwa 10 Jahre). Ehegatte eines Bürgers: 3 Jahre Ehe + 1 Jahr Aufenthalt. Flüchtlinge/Staatenlose: 5 Jahre ab Anerkennung des Status
Asyl / Humanitär Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Asyl / Internationaler Schutz (Gesetz Nr. 06/L-026)

Bietet Flüchtlingsstatus, subsidiären Schutz und vorübergehenden Schutz. Anträge werden bei der DCAM (MIA) oder über die Grenz-/Polizeibehörde gestellt; Rechtsmittel gehen an die Nationale Flüchtlingskommission und dann an die Gerichte. Anerkannte Flüchtlinge/Staatenlose erhalten eine erleichterte Einbürgerung 5 Jahre nach Anerkennung.

Bearbeitungszeit
Festgelegt durch das DCAM-Erstverfahren; Rechtsmittel an die Nationale Flüchtlingskommission
Gültigkeit
Entsprechend dem gewährten Schutzstatus (Flüchtling, subsidiärer oder vorübergehender Schutz)
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für den Antrag; reduzierte Einbürgerungsvoraussetzungen gelten später für anerkannte Flüchtlinge/Staatenlose
Dokumente
1 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Weg zur Niederlassung über anerkannten Schutzstatus
Staatsbürgerschaft
Ja · Erleichterte Einbürgerung 5 Jahre nach Anerkennung des Flüchtlings-/Staatenlosenstatus
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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