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Abstammung in Österreich

2 dokumentierte Wege dieser Art in Österreich, jeweils mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Staatsbürgerschaft durch Abstammung (ius sanguinis)

Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung von einem österreichischen Elternteil, nachgewiesen durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis.

Bearbeitungszeit
Variiert je nach Provinz/Konsulat
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
None
Staatsbürgerschaft
Bei Geburt kraft Gesetzes erworben; Bescheinigung auf Antrag erhältlich

Anforderungen

  • Abstammung von einem österreichischen Elternteil nach den zum Zeitpunkt der Geburt geltenden Regeln
  • Urkundenkette, die den Antragsteller mit dem österreichischen Elternteil verbindet

Erforderliche Dokumente

  • Geburtsurkunde des Antragstellers erforderlich
  • Geburts-/Staatsbürgerschaftsurkunde des österreichischen Elternteils erforderlich
  • Heiratsurkunde der Eltern

Offizielle Gebühren

  • Urkundengebühr (staatlich festgelegt, in der Regel unter 100 EUR)

Verfahrensschritte

  1. 1

    Dokumente sammeln

    Die Geburts-/Heirats-/Staatsbürgerschaftsurkundenkette zusammenstellen.

  2. 2

    Apply

    Antrag beim zuständigen Landesbürgerschaftsamt oder, aus dem Ausland, über die österreichische Botschaft/das österreichische Konsulat (BMEIA) stellen.

  3. 3

    Urkunde erhalten

    Erhalt der Staatsbürgerschaftsurkunde.

Offizielle Quellen

Staatsbürgerschaft für Opfer der NS-Verfolgung und deren Nachkommen (StbG § 58c)

Erwerb durch Anzeige für Nachkommen von Personen, die vom NS-Regime verfolgt wurden; keine Gebühr, kein Wohnsitzerfordernis, kein Verzicht auf bestehende Staatsbürgerschaft.

Bearbeitungszeit
Konsularische Bearbeitung; variiert
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
None
Staatsbürgerschaft
Durch Erklärung; in Kraft seit 1. Mai 2022

Anforderungen

  • Nachweis des Status des verfolgten Vorfahren (österreichische/österreichisch-ungarische Nachfolgestaatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit mit österreichischem Hauptwohnsitz vor dem 15. Mai 1955) und Flucht vor NSDAP/Reichsverfolgung
  • Dokumente, die den Antragsteller als direkten Nachkommen ausweisen
  • Kein Wohnsitz in Österreich erforderlich; kein Verzicht auf bestehende Staatsbürgerschaft

Erforderliche Dokumente

  • Nachweis des Status des verfolgten Vorfahren und der Flucht vor Verfolgung erforderlich
  • Geburts-/Heiratskette zum Nachweis der direkten Abstammung erforderlich

Offizielle Gebühren

  • No fee 0 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    Vollständiger Fragebogen

    Füllen Sie den Online-Fragebogen aus (Deutsch/Englisch/Spanisch/Hebräisch).

  2. 2

    Vertretung kontaktieren

    Kontaktieren Sie die österreichische Botschaft/das Konsulat (BMEIA) für einen Termin.

  3. 3

    Erklärung einreichen

    Reichen Sie die Erklärung samt Nachweisen ein.

  4. 4

    Konsularische Bearbeitung

    Die konsularische Bearbeitung schließt den Erwerb ab.

Offizielle Quellen