Unternehmensgründung in Bosnien und Herzegowina
Ein dokumentierter Weg dieser Art in Bosnien und Herzegowina, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
Vorübergehender Aufenthalt durch Unternehmensgründung / Selbstständigkeit (Gründer/Geschäftsführer)
Ausländer, die ein Unternehmen in BiH registrieren und aktiv betreiben, können auf dieser Grundlage einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt stellen. Die häufig genannte Gesamtsumme von ca. 1.500 EUR stellt eine Praktikerschätzung der gesamten kommerziellen Gründungskosten dar (Notar, Gerichtsregistrierung, Verwaltungsgebühren, Übersetzungen) – es handelt sich NICHT um eine einzelne veröffentlichte staatliche Gebühr. Die tatsächlichen Gerichtsregistrierungsgebühren auf Ebene der Entitäten werden von jeder Entität (FBiH und RS) separat festgelegt und sind einzeln betrachtet wesentlich niedriger. Die Aufenthaltserlaubnis selbst hat eine separate Verwaltungsgebühr. Antragsteller sollten aktuelle Gebührenordnungen direkt vom zuständigen Gerichtsregister der Entität einholen.
- Bearbeitungszeit
- Unternehmensgründung etwa 20–45 Tage; Bearbeitungszeit für den SPS-Aufenthalt nicht veröffentlicht
- Gültigkeit
- Erstgenehmigung 1 Jahr, verlängerbar solange das Unternehmen aktiv und konform ist
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; Kenntnisse der Amtssprache erst im PR-Stadium erforderlich
- Daueraufenthalt
- 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Etwa 8 Jahre ständigen Aufenthalts vor der Beantragung
Anforderungen
- Registrieren Sie eine d.o.o. (GmbH) beim zuständigen Handelsgericht
- Mindeststammkapital: Föderation BiH 1.000 BAM (ca. 511 EUR); Republika Srpska 1 BAM (symbolisch)
- Notariell beglaubigter Gründungsakt, Steuer-ID (JIB), Statistik- und Renten-/Krankenversicherungsregistrierung; Umsatzsteuer bei Umsatz über 100.000 BAM
- Gründer/Geschäftsführer erhält Aufenthalt über Arbeitserlaubnis oder Kategorie „Arbeit ohne Erlaubnis“ für Gründer/Geschäftsführer
- Mögliches Verhältnis lokaler Arbeitskräfte (bis zu etwa 5 BiH-Bürger pro ausländischem Arbeitnehmer, je nach Sektor/Entität) bei der Einstellung ausländischer Mitarbeiter
- Aufenthaltsantrag bei der SPS unter Einhaltung der 15-Tage-vor-Ablauf-Frist (eine Praktikerquelle empfiehlt die Einreichung innerhalb von etwa 75 Tagen nach Einreise)
- Übergreifende Dokumente und beglaubigte Übersetzungen
Erforderliche Dokumente
- Unternehmensregistrierungsdokumente (Gerichtsauszug, Gründungsakt, JIB-Steuer-ID) erforderlich
- Bankbescheinigung über das eingezahlte Stammkapital erforderlich
- Arbeitserlaubnis ODER Nachweis der Kategorie „Arbeit ohne Erlaubnis“ für Gründer/Geschäftsführer erforderlich
- Gültiger Reisepass plus Visum D oder visumfreie Einreise erforderlich
- Unterkunft, Versicherung, Mittel, Führungszeugnis, beglaubigte Übersetzungen erforderlich
Offizielle Gebühren
- Mindeststammkapital der GmbH in der Föderation BiH 1,000 BAM
- Mindeststammkapital der GmbH in der Republika Srpska 1 BAM
- Ungefähre Gesamtgründungskosten mit professioneller Hilfe 1,500 EUR
Verfahrensschritte
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1
Unternehmensnamen reservieren
Reservieren Sie den Firmennamen beim Handelsregister (1–2 Tage).
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2
Gründungsakt notariell beglaubigen
Notariell beglaubigen Sie den Gründungsakt / die Satzung.
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3
Kapital einzahlen
Zahlen Sie das Mindeststammkapital auf ein vorübergehendes Bankkonto ein und erhalten Sie die Bankbescheinigung.
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4
Gerichtliche Registrierung
Reichen Sie beim zuständigen Handelsgericht ein (Registrierung 5–15 Tage).
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5
Steuer- und Fondsregistrierung
Registrieren Sie sich bei der Steuerverwaltung (JIB), dem Statistikamt und den Renten-/Krankenversicherungen; registrieren Sie sich ggf. für die Umsatzsteuer; holen Sie eine kommunale Gewerbelizenz ein.
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6
Aufenthalt beantragen
Beantragen Sie den vorübergehenden Aufenthalt bei der SPS als Gründer/Geschäftsführer und verlängern Sie ihn, solange das Unternehmen aktiv bleibt.