Familienzusammenführung in Bosnien und Herzegowina
Ein dokumentierter Weg dieser Art in Bosnien und Herzegowina, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
Vorübergehender Aufenthalt zur Familienzusammenführung & Heirat
Aufenthalt aufgrund familiärer Bindungen: Heirat mit einem biH-Staatsbürger, nichteheliche (außereheliche) Partnerschaft, Ehepartner eines ausländischen Einwohners, Neugeborenes mit Eltern, Kind eines biH-Staatsbürgers oder ausländischen Elternteils oder Elternteil eines biH-Kindes. Hinweis: Familienzusammenführung mit einem nicht berechtigten Sponsor zählt nicht für den Daueraufenthalt.
- Bearbeitungszeit
- Von der SPS nicht als feste Zahl veröffentlicht
- Gültigkeit
- Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Aufenthaltserlaubnis; Kenntnisse der Amtssprache nur bei PR/Staatsbürgerschaft erforderlich
- Daueraufenthalt
- 5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt (wenn der Sponsor berechtigt ist)
- Staatsbürgerschaft
- Ehepartner biH-Staatsbürger: erleichterte Einbürgerung nach 5 Jahren Ehe plus 3 Jahren Daueraufenthalt (Art. 10)
Anforderungen
- Dokument zum Nachweis der familiären Beziehung (Heirats- oder Geburtsurkunde)
- Personalausweis oder Aufenthaltskarte des Sponsors in BiH
- Gültiger Reisepass plus Visum D oder visumfreie Einreise
- Adressregistrierung nach der Ankunft
- Aufenthaltsantrag bei der SPS mindestens 15 Tage vor Ablauf der visumfreien/Visum-D-Frist
- Unterkunft, Nachweis der Mittel, Krankenversicherung, Führungszeugnis, beglaubigte Übersetzungen
Erforderliche Dokumente
- Heirats- oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Beziehung erforderlich
- Personalausweis oder Aufenthaltskarte des Sponsors in BiH erforderlich
- Nachweis von Unterkunft und Mitteln erforderlich
- Krankenversicherung und Führungszeugnis erforderlich
- Beglaubigte Übersetzungen ausländischer Dokumente erforderlich
Verfahrensschritte
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1
Beziehungsnachweis sammeln
Besorgen Sie die Heirats- oder Geburtsurkunde sowie den BiH-Ausweis oder die Aufenthaltskarte des Sponsors.
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2
Visum D / Einreise und Registrierung
Visum D besorgen oder visumfrei einreisen, dann den Wohnsitz anmelden.
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3
File at SPS
Reichen Sie den Aufenthaltsantrag (im Ausland über DKP oder im Inland) unter Einhaltung der Frist von 15 Tagen vor Ablauf ein.
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4
Erhalten und verlängern
Aufenthaltskarte erhalten und jährlich verlängern.
Offizielle Quellen
- SPS - Required Documents (family reunification sub-categories) Offiziell
- SPS - Stay of Aliens Offiziell