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Familienzusammenführung in Bosnien und Herzegowina

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Bosnien und Herzegowina, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Vorübergehender Aufenthalt zur Familienzusammenführung & Heirat

Aufenthalt aufgrund familiärer Bindungen: Heirat mit einem biH-Staatsbürger, nichteheliche (außereheliche) Partnerschaft, Ehepartner eines ausländischen Einwohners, Neugeborenes mit Eltern, Kind eines biH-Staatsbürgers oder ausländischen Elternteils oder Elternteil eines biH-Kindes. Hinweis: Familienzusammenführung mit einem nicht berechtigten Sponsor zählt nicht für den Daueraufenthalt.

Bearbeitungszeit
Von der SPS nicht als feste Zahl veröffentlicht
Gültigkeit
Bis zu 1 Jahr, jährlich verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Aufenthaltserlaubnis; Kenntnisse der Amtssprache nur bei PR/Staatsbürgerschaft erforderlich
Daueraufenthalt
5 Jahre ununterbrochener vorübergehender Aufenthalt (wenn der Sponsor berechtigt ist)
Staatsbürgerschaft
Ehepartner biH-Staatsbürger: erleichterte Einbürgerung nach 5 Jahren Ehe plus 3 Jahren Daueraufenthalt (Art. 10)

Anforderungen

  • Dokument zum Nachweis der familiären Beziehung (Heirats- oder Geburtsurkunde)
  • Personalausweis oder Aufenthaltskarte des Sponsors in BiH
  • Gültiger Reisepass plus Visum D oder visumfreie Einreise
  • Adressregistrierung nach der Ankunft
  • Aufenthaltsantrag bei der SPS mindestens 15 Tage vor Ablauf der visumfreien/Visum-D-Frist
  • Unterkunft, Nachweis der Mittel, Krankenversicherung, Führungszeugnis, beglaubigte Übersetzungen

Erforderliche Dokumente

  • Heirats- oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Beziehung erforderlich
  • Personalausweis oder Aufenthaltskarte des Sponsors in BiH erforderlich
  • Nachweis von Unterkunft und Mitteln erforderlich
  • Krankenversicherung und Führungszeugnis erforderlich
  • Beglaubigte Übersetzungen ausländischer Dokumente erforderlich

Verfahrensschritte

  1. 1

    Beziehungsnachweis sammeln

    Besorgen Sie die Heirats- oder Geburtsurkunde sowie den BiH-Ausweis oder die Aufenthaltskarte des Sponsors.

  2. 2

    Visum D / Einreise und Registrierung

    Visum D besorgen oder visumfrei einreisen, dann den Wohnsitz anmelden.

  3. 3

    File at SPS

    Reichen Sie den Aufenthaltsantrag (im Ausland über DKP oder im Inland) unter Einhaltung der Frist von 15 Tagen vor Ablauf ein.

  4. 4

    Erhalten und verlängern

    Aufenthaltskarte erhalten und jährlich verlängern.

Offizielle Quellen