Forschung / Wissenschaftler in Belgien
Ein dokumentierter Weg dieser Art in Belgien, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.
Forscher (Gastvereinbarung) Genehmigung
Drittstaatsangehörige, die an einer anerkannten belgischen Forschungseinrichtung forschen, können im Rahmen einer Gastvereinbarung zugelassen werden, die die EU-Forscherrichtlinie umsetzt und erleichterte EU-Mobilität bietet.
- Bearbeitungszeit
- Ca. 4 Monate
- Gültigkeit
- Dauer des Forschungsprojekts/der Gastvereinbarung; verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Daueraufenthalt
- Anspruch auf langfristigen Aufenthalt nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Anforderungen
- Gastvereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung in Belgien
- Nachweis ausreichender Mittel und Krankenversicherung
- Gültiges Reisedokument
- Strafregisterauszug (über 18)
Erforderliche Dokumente
- Gültiger Reisepass erforderlich
- Gastvereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung erforderlich
- Nachweis ausreichender Mittel erforderlich
- Krankenversicherung erforderlich
Offizielle Gebühren
- Bundesaufenthaltsgebühr pro Antragsteller 152 EUR
Verfahrensschritte
-
1
Gastvereinbarung unterzeichnen
Eine Gastvereinbarung mit einer anerkannten belgischen Forschungseinrichtung abschließen.
-
2
Genehmigung/Visum beantragen
Den Antrag/das Visumsgesuch auf Basis der Gastvereinbarung einreichen.
-
3
Bei Ankunft anmelden
In der Gemeinde anmelden, um das Aufenthaltsdokument zu erhalten.