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Forschung / Wissenschaftler in Belgien

Ein dokumentierter Weg dieser Art in Belgien, mit Bedingungen, Dokumenten, offiziellen staatlichen Gebühren und Ablauf.

Forscher (Gastvereinbarung) Genehmigung

Drittstaatsangehörige, die an einer anerkannten belgischen Forschungseinrichtung forschen, können im Rahmen einer Gastvereinbarung zugelassen werden, die die EU-Forscherrichtlinie umsetzt und erleichterte EU-Mobilität bietet.

Bearbeitungszeit
Ca. 4 Monate
Gültigkeit
Dauer des Forschungsprojekts/der Gastvereinbarung; verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Daueraufenthalt
Anspruch auf langfristigen Aufenthalt nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt

Anforderungen

  • Gastvereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung in Belgien
  • Nachweis ausreichender Mittel und Krankenversicherung
  • Gültiges Reisedokument
  • Strafregisterauszug (über 18)

Erforderliche Dokumente

  • Gültiger Reisepass erforderlich
  • Gastvereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung erforderlich
  • Nachweis ausreichender Mittel erforderlich
  • Krankenversicherung erforderlich

Offizielle Gebühren

  • Bundesaufenthaltsgebühr pro Antragsteller 152 EUR

Verfahrensschritte

  1. 1

    Gastvereinbarung unterzeichnen

    Eine Gastvereinbarung mit einer anerkannten belgischen Forschungseinrichtung abschließen.

  2. 2

    Genehmigung/Visum beantragen

    Den Antrag/das Visumsgesuch auf Basis der Gastvereinbarung einreichen.

  3. 3

    Bei Ankunft anmelden

    In der Gemeinde anmelden, um das Aufenthaltsdokument zu erhalten.

Offizielle Quellen