Belgien
Belgien ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat mit einer föderalen Struktur, in der die Einwanderung zwischen bundesstaatlicher Zuständigkeit (Aufenthalt, Ausländeramt/Office des Etrangers, Staatsangehörigkeit) und regionaler Zuständigkeit (die Arbeitserlaubnis-Komponente der Single Permit, verwaltet von Flandern, Wallonien und der Region Brüssel-Hauptstadt) aufgeteilt ist. Die meisten Drittstaatsangehörigen, die länger als 90 Tage arbeiten und sich aufhalten möchten, beantragen die 'Single Permit' (kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis), wobei der Arbeitgeber das Verfahren in der zuständigen Region einleitet. Die Gehaltsschwellen für hochqualifizierte Arbeit und die EU-Blaue Karte unterscheiden sich je nach Region und werden jährlich indexiert.
Einwanderungswege
(9) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 TagenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Die Single Permit ist der Standardweg für Drittstaatsangehörige, die länger als 90 Tage in Belgien arbeiten. Sie vereint Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis in einem Dokument; der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der zuständigen Region.
- Bearbeitungszeit
- Ca. 4 Monate (regionale + bundesstaatliche Entscheidung zusammen)
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahren (oft an den Arbeitsvertrag angepasst); verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine Sprachanforderung für die Genehmigung selbst; später für Daueraufenthalt/Staatsbürgerschaft erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren legalen und ununterbrochenen Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit einem qualifizierten Arbeitsplatzangebot und einem Gehalt über der regionalen Blaue-Karte-Schwelle. Sie bietet erleichterte Mobilität innerhalb der EU und einen schnelleren Weg zum langfristigen Aufenthalt.
- Bearbeitungszeit
- Ca. 4 Monate
- Gültigkeit
- Ausgestellt für die Vertragsdauer plus 3 Monate, in der Regel bis zu ~3 Jahren; verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Blaue Karte selbst
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten/langfristigen Aufenthalt nach 5 Jahren (Blaue-Karte-Zeiten in anderen EU-Staaten können angerechnet werden).
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Studienzeiten werden auf die Aufenthaltsvoraussetzung für die Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren angerechnet
Drittstaatsangehörige, die an einer anerkannten belgischen Hochschuleinrichtung zugelassen sind, können eine Aufenthaltsgenehmigung für das Studium erhalten. Studierende dürfen innerhalb bestimmter Grenzen in Teilzeit arbeiten und können nach dem Studium in den Arbeitsmarkt übergehen.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; in der Regel mehrere Wochen bis einige Monate
- Gültigkeit
- Ein Jahr, verlängerbar für die Studiendauer
- Sprachanforderung
- Von der Einrichtung/dem Programm festgelegt (Niederländisch, Französisch oder Englisch)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Wird teilweise auf den langfristigen Aufenthalt angerechnet; voller Anspruch nach 5 Jahren legalen Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Study periods count toward the residence requirement for nationality by declaration after 5 years
Drittstaatsangehörige, die in Belgien eine selbstständige/unabhängige berufliche Tätigkeit ausüben möchten, benötigen eine von der zuständigen Region ausgestellte Berufskarte sowie eine Aufenthaltsgenehmigung.
- Bearbeitungszeit
- Mehrere Wochen bis einige Monate, je nach Region
- Gültigkeit
- Bis zu 5 Jahren je nach Region; verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf langfristigen Aufenthalt nach 5 Jahren legalen Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Familienangehörige von Belgiern, EU-Bürgern oder Drittstaatsangehörigen, die legal in Belgien wohnen (einschließlich Inhaber einer Einzigen Erlaubnis oder einer Blauen Karte), können einen Antrag auf Zusammenführung stellen. Die Bedingungen variieren je nach Status des Sponsors.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 6 Monate (in komplexen Fällen verlängerbar)
- Gültigkeit
- In der Regel am Status des Sponsors ausgerichtet; üblich 1 Jahr verlängerbar, führt zu längerfristigem Aufenthalt
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung; kann später für Integration/Daueraufenthalt gelten
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren legalen Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Drittstaatsangehörige, die in einer anerkannten belgischen Forschungseinrichtung forschen, können im Rahmen einer Aufnahmevereinbarung zugelassen werden, die die EU-Forscherrichtlinie umsetzt und die Mobilität innerhalb der EU erleichtert.
- Bearbeitungszeit
- Ca. 4 Monate
- Gültigkeit
- Dauer des Forschungsprojekts/Gastaufnahme; verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf langfristigen Aufenthalt nach 5 Jahren legalen Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts können Drittstaatsangehörige den Status des EU-Langzeitaufenthalts / unbefristeten Aufenthalts in Belgien erlangen, der stabilere Rechte und erleichterte Mobilität innerhalb der EU gewährt.
- Bearbeitungszeit
- Variabel; bewertet durch das Ausländeramt
- Gültigkeit
- Langfristiger/unbefristeter Aufenthalt; die Karte wird regelmäßig erneuert, der Status ist dauerhaft
- Sprachanforderung
- Kenntnis einer Landessprache und soziale/wirtschaftliche Integration sind im Allgemeinen erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Verfügbar nach 5 Jahren legalen und ununterbrochenen Aufenthalts.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung auch nach 5 Jahren legalem Aufenthalt möglich
Die belgische Staatsangehörigkeit wird hauptsächlich durch eine Erklärung des Erwerbs erlangt, die ein gesetzlicher Anspruch ist, sofern die Voraussetzungen nach mindestens fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts erfüllt sind. Die Einbürgerung durch das Parlament ist heute ein außergewöhnlicher Weg. Das Verfahren wird durch das belgische Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt.
- Bearbeitungszeit
- Mehrere Monate für das Anmeldeverfahren
- Gültigkeit
- Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Nachweis der Kenntnis einer der drei Landessprachen (Niederländisch, Französisch oder Deutsch)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · N/A - verleiht die volle Staatsbürgerschaft.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Erwerb durch Erklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt möglich (es besteht auch ein 10-jähriger Weg mit milderen Bedingungen)
Personen, die Verfolgung oder ernsthaften Schaden befürchten, können in Belgien internationalen Schutz (Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz) beantragen. Die Registrierung erfolgt über den speziellen Asylregistrierungsdienst, die Prüfung durch das CGRS.
- Bearbeitungszeit
- Variabel je nach Fall und Verfahren
- Gültigkeit
- Flüchtlingsstatus: zunächst 5-jährige Aufenthaltskarte; subsidiärer Schutz: zunächst 1 Jahr verlängerbar, führt zu längerfristigem Aufenthalt
- Sprachanforderung
- Keine für die Bewerbung
- Daueraufenthalt
- Ja · Anerkannte Flüchtlinge können nach 5 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Anerkannte Flüchtlinge und Schutzberechtigte können die Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt erlangen