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Belgien

EU Schengen
Hauptstadt Brüssel
Währung EUR
Sprachen Niederländisch، Französisch، Deutsch
Offizielle Gebühr ab 138 EUR

Belgien ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat mit einer föderalen Struktur, in der die Einwanderung zwischen bundesstaatlicher Zuständigkeit (Aufenthalt, Ausländeramt/Office des Etrangers, Staatsangehörigkeit) und regionaler Zuständigkeit (die Arbeitserlaubnis-Komponente der Single Permit, verwaltet von Flandern, Wallonien und der Region Brüssel-Hauptstadt) aufgeteilt ist. Die meisten Drittstaatsangehörigen, die länger als 90 Tage arbeiten und sich aufhalten möchten, beantragen die 'Single Permit' (kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis), wobei der Arbeitgeber das Verfahren in der zuständigen Region einleitet. Die Gehaltsschwellen für hochqualifizierte Arbeit und die EU-Blaue Karte unterscheiden sich je nach Region und werden jährlich indexiert.

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Einwanderungswege

(9) Zuletzt aktualisiert: 07.06.2026 · vor 5 Tagen
9 von 9 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 9 zu Daueraufenthalt, 9 zur Staatsbürgerschaft.
9 von 9 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Single Permit (Kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis)

Die Single Permit ist der Standardweg für Drittstaatsangehörige, die länger als 90 Tage in Belgien arbeiten. Sie vereint Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis in einem Dokument; der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der zuständigen Region.

Bearbeitungszeit
Ca. 4 Monate (regionale + bundesstaatliche Entscheidung zusammen)
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahren (oft an den Arbeitsvertrag angepasst); verlängerbar
Sprachanforderung
Keine Sprachanforderung für die Genehmigung selbst; später für Daueraufenthalt/Staatsbürgerschaft erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren legalen und ununterbrochenen Aufenthalts.
Staatsbürgerschaft
Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

Blaue Karte EU (hochqualifizierte Beschäftigung)

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit einem qualifizierten Arbeitsplatzangebot und einem Gehalt über der regionalen Blaue-Karte-Schwelle. Sie bietet erleichterte Mobilität innerhalb der EU und einen schnelleren Weg zum langfristigen Aufenthalt.

Bearbeitungszeit
Ca. 4 Monate
Gültigkeit
Ausgestellt für die Vertragsdauer plus 3 Monate, in der Regel bis zu ~3 Jahren; verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Blaue Karte selbst
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf unbefristeten/langfristigen Aufenthalt nach 5 Jahren (Blaue-Karte-Zeiten in anderen EU-Staaten können angerechnet werden).
Staatsbürgerschaft
Ja · Studienzeiten werden auf die Aufenthaltsvoraussetzung für die Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren angerechnet
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Studentenaufenthaltserlaubnis (Hochschulstudium)

Drittstaatsangehörige, die an einer anerkannten belgischen Hochschuleinrichtung zugelassen sind, können eine Aufenthaltsgenehmigung für das Studium erhalten. Studierende dürfen innerhalb bestimmter Grenzen in Teilzeit arbeiten und können nach dem Studium in den Arbeitsmarkt übergehen.

Bearbeitungszeit
Variiert; in der Regel mehrere Wochen bis einige Monate
Gültigkeit
Ein Jahr, verlängerbar für die Studiendauer
Sprachanforderung
Von der Einrichtung/dem Programm festgelegt (Niederländisch, Französisch oder Englisch)
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Wird teilweise auf den langfristigen Aufenthalt angerechnet; voller Anspruch nach 5 Jahren legalen Aufenthalts.
Staatsbürgerschaft
Ja · Study periods count toward the residence requirement for nationality by declaration after 5 years
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Berufskarte (Selbstständige / unabhängige Tätigkeit)

Drittstaatsangehörige, die in Belgien eine selbstständige/unabhängige berufliche Tätigkeit ausüben möchten, benötigen eine von der zuständigen Region ausgestellte Berufskarte sowie eine Aufenthaltsgenehmigung.

Bearbeitungszeit
Mehrere Wochen bis einige Monate, je nach Region
Gültigkeit
Bis zu 5 Jahren je nach Region; verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf langfristigen Aufenthalt nach 5 Jahren legalen Aufenthalts.
Staatsbürgerschaft
Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Familienzusammenführung

Familienangehörige von Belgiern, EU-Bürgern oder Drittstaatsangehörigen, die legal in Belgien wohnen (einschließlich Inhaber einer Einzigen Erlaubnis oder einer Blauen Karte), können einen Antrag auf Zusammenführung stellen. Die Bedingungen variieren je nach Status des Sponsors.

Bearbeitungszeit
Bis zu 6 Monate (in komplexen Fällen verlängerbar)
Gültigkeit
In der Regel am Status des Sponsors ausgerichtet; üblich 1 Jahr verlängerbar, führt zu längerfristigem Aufenthalt
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung; kann später für Integration/Daueraufenthalt gelten
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren legalen Aufenthalts.
Staatsbürgerschaft
Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Forschung / Wissenschaftler Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Aufenthaltsgenehmigung für Forscher (Aufnahmevereinbarung)

Drittstaatsangehörige, die in einer anerkannten belgischen Forschungseinrichtung forschen, können im Rahmen einer Aufnahmevereinbarung zugelassen werden, die die EU-Forscherrichtlinie umsetzt und die Mobilität innerhalb der EU erleichtert.

Bearbeitungszeit
Ca. 4 Monate
Gültigkeit
Dauer des Forschungsprojekts/Gastaufnahme; verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf langfristigen Aufenthalt nach 5 Jahren legalen Aufenthalts.
Staatsbürgerschaft
Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU-Langzeitaufenthalt / Unbefristeter Aufenthalt

Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts können Drittstaatsangehörige den Status des EU-Langzeitaufenthalts / unbefristeten Aufenthalts in Belgien erlangen, der stabilere Rechte und erleichterte Mobilität innerhalb der EU gewährt.

Bearbeitungszeit
Variabel; bewertet durch das Ausländeramt
Gültigkeit
Langfristiger/unbefristeter Aufenthalt; die Karte wird regelmäßig erneuert, der Status ist dauerhaft
Sprachanforderung
Kenntnis einer Landessprache und soziale/wirtschaftliche Integration sind im Allgemeinen erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Verfügbar nach 5 Jahren legalen und ununterbrochenen Aufenthalts.
Staatsbürgerschaft
Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung auch nach 5 Jahren legalem Aufenthalt möglich
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Belgische Staatsbürgerschaft (Erwerb durch Erklärung / Einbürgerung)

Die belgische Staatsangehörigkeit wird hauptsächlich durch eine Erklärung des Erwerbs erlangt, die ein gesetzlicher Anspruch ist, sofern die Voraussetzungen nach mindestens fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts erfüllt sind. Die Einbürgerung durch das Parlament ist heute ein außergewöhnlicher Weg. Das Verfahren wird durch das belgische Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt.

Bearbeitungszeit
Mehrere Monate für das Anmeldeverfahren
Gültigkeit
Unbefristet (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Nachweis der Kenntnis einer der drei Landessprachen (Niederländisch, Französisch oder Deutsch)
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · N/A - verleiht die volle Staatsbürgerschaft.
Staatsbürgerschaft
Ja · Erwerb durch Erklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt möglich (es besteht auch ein 10-jähriger Weg mit milderen Bedingungen)
Asyl / Humanitär Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Internationaler Schutz (Asyl) und humanitärer Aufenthalt

Personen, die Verfolgung oder ernsthaften Schaden befürchten, können in Belgien internationalen Schutz (Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz) beantragen. Die Registrierung erfolgt über den speziellen Asylregistrierungsdienst, die Prüfung durch das CGRS.

Bearbeitungszeit
Variabel je nach Fall und Verfahren
Gültigkeit
Flüchtlingsstatus: zunächst 5-jährige Aufenthaltskarte; subsidiärer Schutz: zunächst 1 Jahr verlängerbar, führt zu längerfristigem Aufenthalt
Sprachanforderung
Keine für die Bewerbung
Daueraufenthalt
Ja · Anerkannte Flüchtlinge können nach 5 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Staatsbürgerschaft
Ja · Anerkannte Flüchtlinge und Schutzberechtigte können die Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt erlangen
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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