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Belgien

EU Schengen
Hauptstadt Brüssel
Währung EUR
Sprachen Niederländisch، Französisch، Deutsch
Offizielle Gebühr ab 152 EUR

Belgien ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat mit einer föderalen Struktur, in der die Einwanderung zwischen bundesstaatlicher Zuständigkeit (Aufenthalt, Ausländeramt/Office des Etrangers, Staatsangehörigkeit) und regionaler Zuständigkeit (die Arbeitserlaubnis-Komponente der Single Permit, verwaltet von Flandern, Wallonien und der Region Brüssel-Hauptstadt) aufgeteilt ist. Die meisten Drittstaatsangehörigen, die länger als 90 Tage arbeiten und sich aufhalten möchten, beantragen die 'Single Permit' (kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis), wobei der Arbeitgeber das Verfahren in der zuständigen Region einleitet. Die Gehaltsschwellen für hochqualifizierte Arbeit und die EU-Blaue Karte unterscheiden sich je nach Region und werden jährlich indexiert.

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Einwanderungswege

(9) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 Monaten
8 von 9 Wegen führen zu langfristiger Niederlassung — 8 zu Daueraufenthalt, 8 zur Staatsbürgerschaft.
9 von 9 Wegen basieren auf offiziellen Regierungsquellen.
Arbeit / Beschäftigung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Einzige Genehmigung (Kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis)

Die einzige Genehmigung ist der Standardweg für Drittstaatsangehörige, die länger als 90 Tage in Belgien arbeiten. Sie kombiniert Arbeitserlaubnis und Aufenthalt in einem Dokument; der Arbeitgeber leitet den Antrag bei der zuständigen Region ein.

Bearbeitungszeit
Ca. 4 Monate (regionale + föderale Entscheidung zusammen)
Gültigkeit
Bis zu 3 Jahre (oft an den Arbeitsvertrag angepasst); verlängerbar
Sprachanforderung
Keine Sprachvoraussetzung für die Genehmigung selbst; später für Langzeitaufenthalt/Staatsbürgerschaft erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Ja · Anspruch auf Staatsbürgerschaft durch Erklärung nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts (auch 10-Jahres-Weg möglich)
EU Blue Card Hohe Vertrauenswürdigkeit

Blaue Karte EU (Hochqualifizierte Beschäftigung)

Die Blaue Karte EU ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit einem qualifizierten Stellenangebot und einem Gehalt über dem regionalen Schwellenwert der Blauen Karte. Sie bietet erleichterte Mobilität innerhalb der EU und einen schnelleren Weg zum Daueraufenthalt.

Bearbeitungszeit
Ca. 4 Monate
Gültigkeit
Ausgestellt für die Vertragsdauer plus 3 Monate, in der Regel bis zu ~3 Jahren; verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Blaue Karte selbst
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf unbefristeten/langfristigen Aufenthalt nach 5 Jahren (Zeiten der Blauen Karte in anderen EU-Staaten können angerechnet werden)
Staatsbürgerschaft
Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Studium / Student Hohe Vertrauenswürdigkeit

Studentenaufenthaltstitel (Hochschulstudium)

Drittstaatsangehörige, die an einer anerkannten belgischen Hochschuleinrichtung zugelassen sind, können eine Aufenthaltsgenehmigung für Studienzwecke erhalten. Studenten dürfen innerhalb festgelegter Grenzen in Teilzeit arbeiten und nach dem Studium in den Arbeitsmarkt übergehen.

Bearbeitungszeit
Variiert; üblich sind mehrere Wochen bis einige Monate
Gültigkeit
Ein Jahr, verlängerbar für die Studiendauer
Sprachanforderung
Von der Einrichtung/Programm festgelegt (Niederländisch, Französisch oder Englisch)
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Zählt teilweise für den langfristigen Aufenthalt; volle Berechtigung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Studienzeiten zählen für die Aufenthaltsvoraussetzung für die Nationalitätserklärung nach 5 Jahren
Jobsuche-Visum Hohe Vertrauenswürdigkeit

Orientierungs- / Suchjahr (Aufenthaltsgenehmigung zur Jobsuche nach dem Studium)

Eine 12-monatige Aufenthaltserlaubnis, die Drittstaatsangehörigen, die in Belgien ein Hochschulstudium oder ein Forschungsprojekt abgeschlossen haben, erlaubt, im Land zu bleiben und eine Beschäftigung zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen, mit dem Ziel, zu einer aufenthaltsbasierten Arbeitserlaubnis überzugehen. Inhaber erhalten eine A-Karte mit dem Vermerk 'Arbeitssuchender' und haben während dieses Zeitraums uneingeschränkten Zugang zum belgischen Arbeitsmarkt.

Bearbeitungszeit
90 Tage (gesetzliche Höchstfrist); vorläufige Bescheinigung bei Fristüberschreitung
Gültigkeit
12 Monate (A-Karte, nicht verlängerbar)
Sprachanforderung
Für die Genehmigung selbst nicht vorgeschrieben; Integrationsverpflichtungen gelten nach Übergang zum beschäftigungsbasierten Status
Dokumente
6 erforderlich
Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Berufskarte (Selbstständige / Unabhängige Tätigkeit)

Drittstaatsangehörige, die eine selbstständige/unabhängige berufliche Tätigkeit in Belgien ausüben möchten, benötigen eine Berufskarte, die von der zuständigen Region ausgestellt wird, zusätzlich zu einer Aufenthaltsgenehmigung.

Bearbeitungszeit
Mehrere Wochen bis einige Monate je nach Region
Gültigkeit
Bis zu 5 Jahre je nach Region; verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf langfristigen Aufenthalt nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Familienzusammenführung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Familienzusammenführung

Ermöglicht Nicht-EWR-Staatsangehörigen, berechtigte Familienangehörige nach Belgien zu bringen. Wesentliche Einschränkungen durch das Gesetz vom 18. Juli 2025: Mindestalter des Sponsors/Antragstellers auf 21 Jahre erhöht, Einkommensgrenze auf €2.408,79/Monat netto (indexiert) festgelegt, +10% pro zusätzlichem Angehörigen, subsidiär Schutzberechtigte unterliegen einer 2-jährigen Wartezeit, und die Einkommensbefreiung für Flüchtlinge wurde von 12 auf 6 Monate nach Anerkennung reduziert.

Bearbeitungszeit
Bis zu 6 Monaten (in komplexen Fällen verlängerbar)
Gültigkeit
In der Regel an den Status des Sponsors angepasst; üblich 1 Jahr verlängerbar, führt zu längerfristigem Aufenthalt
Sprachanforderung
Keine für die Erlaubnis; kann später für Integration/langfristigen Aufenthalt beantragt werden
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Nationalitätserklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Forschung / Wissenschaftler Mittlere Vertrauenswürdigkeit

Forscher (Gastvereinbarung) Genehmigung

Drittstaatsangehörige, die an einer anerkannten belgischen Forschungseinrichtung forschen, können im Rahmen einer Gastvereinbarung zugelassen werden, die die EU-Forscherrichtlinie umsetzt und erleichterte EU-Mobilität bietet.

Bearbeitungszeit
Ca. 4 Monate
Gültigkeit
Dauer des Forschungsprojekts/der Gastvereinbarung; verlängerbar
Sprachanforderung
Keine für die Genehmigung
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Anspruch auf langfristigen Aufenthalt nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Staatsbürgerschaft
Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Daueraufenthalt Hohe Vertrauenswürdigkeit

EU-Langzeitaufenthalt / Unbefristeter Aufenthalt

Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts können Drittstaatsangehörige den Status des EU-Langzeitaufenthalts / unbefristeten Aufenthalts in Belgien erlangen, der stabilere Rechte und erleichterte Mobilität innerhalb der EU gewährt.

Bearbeitungszeit
Variabel; vom Ausländeramt geprüft
Gültigkeit
Langfristiger/unbefristeter Aufenthalt; die Karte wird regelmäßig verlängert, aber der Status ist dauerhaft
Sprachanforderung
Kenntnis einer Landessprache und soziale/wirtschaftliche Integration sind in der Regel erforderlich
Dokumente
4 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Verfügbar nach 5 Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts
Staatsbürgerschaft
Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung auch nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich
Staatsbürgerschaft / Einbürgerung Hohe Vertrauenswürdigkeit

Belgische Staatsangehörigkeit (Erwerb durch Erklärung / Einbürgerung)

Ermöglicht langfristig rechtmäßig ansässigen Personen, die belgische Staatsbürgerschaft durch Erklärung des Erwerbs oder Einbürgerung zu erlangen. Die Registrierungsgebühr wurde durch das Gesetz vom 18. Juli 2025 auf €1.000 erhöht (zuvor €150), jährlich indexiert ab 1. Januar 2026. Die Erklärung der Wiedererlangung der belgischen Staatsangehörigkeit bleibt gebührenfrei.

Bearbeitungszeit
Mehrere Monate für das Erklärungsverfahren
Gültigkeit
Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
Sprachanforderung
Nachweis der Kenntnis einer der drei Landessprachen (Niederländisch, Französisch oder Deutsch)
Dokumente
5 erforderlich
Daueraufenthalt
Ja · Nicht zutreffend - verleiht die volle Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaft
Ja · Erklärung des Erwerbs nach 5 Jahren legalem Aufenthalt möglich (es gibt auch einen 10-Jahres-Weg mit milderen Bedingungen)
Einige Wegedetails sind maschinell übersetzt und können geringfügige Ungenauigkeiten enthalten. Überprüfen Sie stets die offiziellen Quellen.
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