Belgien
Belgien ist ein EU- und Schengen-Mitgliedstaat mit einer föderalen Struktur, in der die Einwanderung zwischen bundesstaatlicher Zuständigkeit (Aufenthalt, Ausländeramt/Office des Etrangers, Staatsangehörigkeit) und regionaler Zuständigkeit (die Arbeitserlaubnis-Komponente der Single Permit, verwaltet von Flandern, Wallonien und der Region Brüssel-Hauptstadt) aufgeteilt ist. Die meisten Drittstaatsangehörigen, die länger als 90 Tage arbeiten und sich aufhalten möchten, beantragen die 'Single Permit' (kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis), wobei der Arbeitgeber das Verfahren in der zuständigen Region einleitet. Die Gehaltsschwellen für hochqualifizierte Arbeit und die EU-Blaue Karte unterscheiden sich je nach Region und werden jährlich indexiert.
Einwanderungswege
(9) Zuletzt aktualisiert: 19.06.2026 · vor 1 MonatenKeine Wege entsprechen Ihrer Suche.
Die einzige Genehmigung ist der Standardweg für Drittstaatsangehörige, die länger als 90 Tage in Belgien arbeiten. Sie kombiniert Arbeitserlaubnis und Aufenthalt in einem Dokument; der Arbeitgeber leitet den Antrag bei der zuständigen Region ein.
- Bearbeitungszeit
- Ca. 4 Monate (regionale + föderale Entscheidung zusammen)
- Gültigkeit
- Bis zu 3 Jahre (oft an den Arbeitsvertrag angepasst); verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine Sprachvoraussetzung für die Genehmigung selbst; später für Langzeitaufenthalt/Staatsbürgerschaft erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Anspruch auf Staatsbürgerschaft durch Erklärung nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts (auch 10-Jahres-Weg möglich)
Die Blaue Karte EU ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit einem qualifizierten Stellenangebot und einem Gehalt über dem regionalen Schwellenwert der Blauen Karte. Sie bietet erleichterte Mobilität innerhalb der EU und einen schnelleren Weg zum Daueraufenthalt.
- Bearbeitungszeit
- Ca. 4 Monate
- Gültigkeit
- Ausgestellt für die Vertragsdauer plus 3 Monate, in der Regel bis zu ~3 Jahren; verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Blaue Karte selbst
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten/langfristigen Aufenthalt nach 5 Jahren (Zeiten der Blauen Karte in anderen EU-Staaten können angerechnet werden)
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
Drittstaatsangehörige, die an einer anerkannten belgischen Hochschuleinrichtung zugelassen sind, können eine Aufenthaltsgenehmigung für Studienzwecke erhalten. Studenten dürfen innerhalb festgelegter Grenzen in Teilzeit arbeiten und nach dem Studium in den Arbeitsmarkt übergehen.
- Bearbeitungszeit
- Variiert; üblich sind mehrere Wochen bis einige Monate
- Gültigkeit
- Ein Jahr, verlängerbar für die Studiendauer
- Sprachanforderung
- Von der Einrichtung/Programm festgelegt (Niederländisch, Französisch oder Englisch)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Zählt teilweise für den langfristigen Aufenthalt; volle Berechtigung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Studienzeiten zählen für die Aufenthaltsvoraussetzung für die Nationalitätserklärung nach 5 Jahren
Eine 12-monatige Aufenthaltserlaubnis, die Drittstaatsangehörigen, die in Belgien ein Hochschulstudium oder ein Forschungsprojekt abgeschlossen haben, erlaubt, im Land zu bleiben und eine Beschäftigung zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen, mit dem Ziel, zu einer aufenthaltsbasierten Arbeitserlaubnis überzugehen. Inhaber erhalten eine A-Karte mit dem Vermerk 'Arbeitssuchender' und haben während dieses Zeitraums uneingeschränkten Zugang zum belgischen Arbeitsmarkt.
- Bearbeitungszeit
- 90 Tage (gesetzliche Höchstfrist); vorläufige Bescheinigung bei Fristüberschreitung
- Gültigkeit
- 12 Monate (A-Karte, nicht verlängerbar)
- Sprachanforderung
- Für die Genehmigung selbst nicht vorgeschrieben; Integrationsverpflichtungen gelten nach Übergang zum beschäftigungsbasierten Status
- Dokumente
- 6 erforderlich
Drittstaatsangehörige, die eine selbstständige/unabhängige berufliche Tätigkeit in Belgien ausüben möchten, benötigen eine Berufskarte, die von der zuständigen Region ausgestellt wird, zusätzlich zu einer Aufenthaltsgenehmigung.
- Bearbeitungszeit
- Mehrere Wochen bis einige Monate je nach Region
- Gültigkeit
- Bis zu 5 Jahre je nach Region; verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf langfristigen Aufenthalt nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Ermöglicht Nicht-EWR-Staatsangehörigen, berechtigte Familienangehörige nach Belgien zu bringen. Wesentliche Einschränkungen durch das Gesetz vom 18. Juli 2025: Mindestalter des Sponsors/Antragstellers auf 21 Jahre erhöht, Einkommensgrenze auf €2.408,79/Monat netto (indexiert) festgelegt, +10% pro zusätzlichem Angehörigen, subsidiär Schutzberechtigte unterliegen einer 2-jährigen Wartezeit, und die Einkommensbefreiung für Flüchtlinge wurde von 12 auf 6 Monate nach Anerkennung reduziert.
- Bearbeitungszeit
- Bis zu 6 Monaten (in komplexen Fällen verlängerbar)
- Gültigkeit
- In der Regel an den Status des Sponsors angepasst; üblich 1 Jahr verlängerbar, führt zu längerfristigem Aufenthalt
- Sprachanforderung
- Keine für die Erlaubnis; kann später für Integration/langfristigen Aufenthalt beantragt werden
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Nationalitätserklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Drittstaatsangehörige, die an einer anerkannten belgischen Forschungseinrichtung forschen, können im Rahmen einer Gastvereinbarung zugelassen werden, die die EU-Forscherrichtlinie umsetzt und erleichterte EU-Mobilität bietet.
- Bearbeitungszeit
- Ca. 4 Monate
- Gültigkeit
- Dauer des Forschungsprojekts/der Gastvereinbarung; verlängerbar
- Sprachanforderung
- Keine für die Genehmigung
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Anspruch auf langfristigen Aufenthalt nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach 5 Jahren legalem Aufenthalt
Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts können Drittstaatsangehörige den Status des EU-Langzeitaufenthalts / unbefristeten Aufenthalts in Belgien erlangen, der stabilere Rechte und erleichterte Mobilität innerhalb der EU gewährt.
- Bearbeitungszeit
- Variabel; vom Ausländeramt geprüft
- Gültigkeit
- Langfristiger/unbefristeter Aufenthalt; die Karte wird regelmäßig verlängert, aber der Status ist dauerhaft
- Sprachanforderung
- Kenntnis einer Landessprache und soziale/wirtschaftliche Integration sind in der Regel erforderlich
- Dokumente
- 4 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Verfügbar nach 5 Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Staatsangehörigkeit durch Erklärung auch nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich
Ermöglicht langfristig rechtmäßig ansässigen Personen, die belgische Staatsbürgerschaft durch Erklärung des Erwerbs oder Einbürgerung zu erlangen. Die Registrierungsgebühr wurde durch das Gesetz vom 18. Juli 2025 auf €1.000 erhöht (zuvor €150), jährlich indexiert ab 1. Januar 2026. Die Erklärung der Wiedererlangung der belgischen Staatsangehörigkeit bleibt gebührenfrei.
- Bearbeitungszeit
- Mehrere Monate für das Erklärungsverfahren
- Gültigkeit
- Dauerhaft (Staatsbürgerschaft)
- Sprachanforderung
- Nachweis der Kenntnis einer der drei Landessprachen (Niederländisch, Französisch oder Deutsch)
- Dokumente
- 5 erforderlich
- Daueraufenthalt
- Ja · Nicht zutreffend - verleiht die volle Staatsbürgerschaft
- Staatsbürgerschaft
- Ja · Erklärung des Erwerbs nach 5 Jahren legalem Aufenthalt möglich (es gibt auch einen 10-Jahres-Weg mit milderen Bedingungen)